Beiträge von s.schmid

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    Geprüft wird tatsächlich nur die Verglasung das ist korrekt.
    Jetzt ist die Frage welches Risiko geht von dem Plissee aus? Es hängt im Raum oder im Flur. Sorry das verstehe ich nicht. Kann auch an der Hitze liegen.

    Jetzt gibt es allerdings auch Plissee die schwer entflammbar sind. Da ist immer die Frage wie hoch das Risiko ist, dass es bei einem möglichen Brand dann auch tatsächlich zu einem Schaden.

    Natürlich kann ich immer alle Gesetze, Regelwerke und Normen ziehen wenn ich etwas nicht will oder eben will. Korrekt wäre es darauf zu hinweisen und eine Alternative zu nennen. Dies wäre aber bestimmt nicht günstig.

    Die Frage bleibt, welches Risiko geht von dem Plissee aus und mit welcher Lösung kannst Du am besten schlafen.

    Was meinst Du konkret mit dem Sicherheitshalt?

    Du musst doch entweder eine Zweihandschaltung haben oder eine berührungslose wirkende Schutzeinrichtung.

    Mir ist bewusst, dass das Thema auf den Tag genau 7 Jahre alt ist.

    Allerdings wollte ich nicht extra ein neues Thema aufmachen, denn mich würde interessieren, ob ich bei älteren Maschinen zur Nachrüstung der Zweihandschaltung oder berührungslosen wirkende Schutzeinrichtung verpflichtet bin und wenn ja, wo das steht.

    Als erstes ein persönlicher Tipp, mach das was Dir Spaß macht und was Dich interessiert.

    Wenn Dich Brandschutz interessiert mach da eine Fortbildung. Wenn es Krane sind, dann eher dort.

    Da musst Du erst einmal Deinen Schwer-/Interessenpunkt legen. Dann denke ich wird es etwas einfacherer. Nur um Unterweisungen machen zu wollen, irgendeine Fortbildung zu machen, dass wäre mir persönlich nichts.

    Jetzt ist natürlich das Geheule groß, wenn sich der Arbeitgeber an geltendes Recht hält....
    Aber die Hintergründe kennt ja wieder keiner.

    Das Geheule ist immer dann groß wenn die Schwangere daraus einen "Nachteil" für sich hat und unzufrieden ist, denn diese muss ja andere Aufgaben erfüllen und hat ja häufig gar keinen Bock darauf
    Oder der Arbeitsplatz wird schwangerenfreundlich gestaltetet mit allen wenn und abers
    Das passt wiederum auch vielen nicht
    dort dann aber zu erläutern das geltendes Recht angewendet wird und Mutter und Kind zu schützen sind, will wieder keiner hören

    Na Ja

    Darauf erst mal :49: für alle

    Naja .... stark verschmutzte Papierhandtücher können nicht mit Altpapier wiederverwertet werden. das heißt sie müssen mit dem Restmüll entsorgt werden.

    Mal ehrlich, wer trennt denn Papierhandtücher?
    Die kommen doch standradmäßig alle in den Restmüll.
    Wie möchte man das logistisch abbilden? Ja, nach der neuen Gewerbeabfallverordnung muss ich alles irgendwie trennen und fraktionieren, aber da scheitert es aus meiner Sicht logistisch dran.

    Wenn wirklich jeder sein persönliches Handtuch hat, sehe ich grundsätzlich kein Problem. Gut 36 Handtücher in einem Bad sind schon ein Problem, da der Platz auch begrenzt ist. Aber wollen das tatsächlich alle 36?
    Aus hygienischer Sicht ist das immer so eine Frage. Da kochen die Hygieniker die Sache immer heißer als es ist. Stellen die wildesten Theorien auf, wieso, weshalb, warum etc. und nimmt man Proben oder ähnliches stellt sich heraus, dass gar keine Keimbelastung gibt sondern alles nur blanke Theorie war.

    Es ist eine Glaubensfrage mit den Handtüchern. Ich persönlich nutze auch ein Stoffhandtuch aus unterschiedlichsten Gründen.
    Der ASR A 4.1 entnehme ich nur eine Beispielaufzählung, nicht aber das persönliche Stoffhandtücher ausgeschlossen sind. Da bleibt aus meiner Sicht nur die Regelung über den Platzbedarf oder die Frage wer es tatsächlich nutzen will. Ein generelles Verbot von persönlichen Stoffhandtüchern kenne ich nicht.

    Warum sollte er das nicht dürfen? Sofern die Bedingungen dem Arzt bekannt sind,

    Wie soll ihm diese bekannt sein?
    Dafür gibt es schließlich einen Arbeits- und Betriebsmediziner, welcher die Arbeitsbedingungen grundsätzlich beurteilt und nicht ein Hausarzt, Gynäkologe oder sonstiger.

    kann das Risiko eine gefährlichen Erkrankung erhöht sein

    Theoretisch möglich, aber dann kann der AG einen Arbeitsplatz wählen wo dieses Risiko nicht besteht oder allgemeiner geringer ist.
    Das kann ein behandelnder Arzt nicht.

    Das Beschäftigungsverbot hat gegenüber einer Krankschreibung für die Mutter finanzielle Vorteile, denn bei einer Krankschreibung endet die Lohnfortzahlung in der Regel nach 6 Wochen.

    Vergleich von Äpfeln und Birnen.
    Entweder bin ich krank = arbeitsunfähig oder ein Beschäftigungsverbot ist begründet, dann eben dieses.
    Ich kann ja nicht pauschal jede Schwangere nur weil sie nach der Ansicht eines behandelen Arztes einen Arbeitsplatz mit erhöhten Risiko hat sofort in ein Beschäftigungsverbot schicken.
    Dann können wir uns die Gefährdungsbeureitlung und das neue Mutterschutzgesetz direkt sparen und jede Schwangere direkt zu einem behandelnden Arzt schicken und sagen besorg dir ein Beschäftigungsverbot. Du hast Dich ja nicht impfen lassen bzw. hast keinen Titer, hier besteht ein erhöhtes Risiko wegen saisonaler Influenza.

    ok, ich hatte vermute dass nur der Betriebsarzt das Verbot erteilen darf, der ja in diesem Fall wahrscheinlich unwillig wäre.
    Aber bei Schwangeren darf es nun doch der behandelnde Arzt.

    Es muss unterschieden werden.
    Der BA beurteilt die Arbeitsbedingungen aus medizinischer Sicht.
    Der behandele Arzt sonstige medizinische Belange bzw. generell das medizinische.

    Ein Beispiel:
    Die Schwangere hat einen Herzfehler.
    Sie arbeitet aber schon 8 Jahre mit diesem Herzfehler. Die Gefährdungsbeurteilung sieht auch kein erhöhtes Risiko in einer Schwangerschaft. Die Erkrankung ist bekannt, die Tätigkeit sonst ohne Probleme ausgeführt.

    Sieht der behandele Arzt daraus eine Gefährdung nur Betrachtung der medizinische private Aspekte, kann er entweder keine AU ausstellen oder spricht ein Beschäftigungsverbot aus.

    Der behandele Arzt darf aber nicht ein Beschäftigungsverbot ausstellen und es mit den Arbeitsbedienungen begründen z.B. erhöhter Stress etc.

    Das ist ganz simpel.

    Sie muss Ihr Einverständnis erklären, dass Sie sonntags arbeiten will. Dann gibt es eine Gefährdungsbeurteilung und dann kann es weiter gehen.
    Diese Einverständniserklärung kann sie jederzeit widerrufen.

    Alles weitere regelt §6.

    Erfahrung. Na ja bis jetzt hat keine Lust gehabt an Sonn- und Feiertagen zu arbeiten.

    Impfungen werden ja immer wieder heiss diskutiert.

    Aktuell kursiert ja die Influenza wo sich alle einig sind, dass ein sogenannter Tetra valenter Impfstoff das Risiko einer Erkrankung minimiert. Der normale Tri valente Impfstoff dagegen nicht.

    Letztendlich würde ich es anbieten. Ein Risiko besteht, gerade zum jetzigen Zeitpunkt. In einigen Bereichen überschreitet es auch das alltägliche Risiko wie ich finde.

    Letztendlich entscheidet jeder selbst über die Impfung bzw. ob er sich impfen lässt. Man kann nur dazu raten bzw. es anbieten. Ein 100% gibt es nicht, aber es schützt und es gab ja bereits einige Todesfälle wegen Influenza dieses Jahr.

    Impfgegnern sage ich immer, sie sollen sich Gedanken machen, warum gerade die Influenza Impfung bei Schwangeren sogar empfohlen und angeboten wird, auch während der Schwangerschaft.