Beiträge von bauco

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    Hallo,

    mag sein, ich kann aber nicht jedes Konzept/ Stellungnahme vorher
    auf eventuelle Probleme im Hinblick auf den Arbeitsschutz durchkauen
    lassen.


    Woran ist es denn bisher gescheitert? Keine Lust nehme ich Dir nicht ab ;)


    Mir persönlich wäre auch keine Behörde oder Kollege bekannt, der sowas
    macht. Es ist oftmals schon schwierig genug, entsprechende Brandschutz-
    maßnahmen im Hinbklick auf die Kosten dem "Auftraggeber" zu vermitteln,
    wenn ich jetzt noch mit dem Arbeitsschutz im Hinblick auf die BS-Maßnahmen
    kommen würde......das mag ich mir gar nicht vorstellen.


    Hier, Finger heb, ich mache das. Wenn man beide Seiten kennt, betrachtet man auch beide Seiten.
    Bezgl. Kosten: Arbeitsschutz kostet nichts zusätzlich (überspitzt formuliert)


    Sicherlich gibt es aber Ausnahmen bzw. Fälle, wo eine Einbeziehung
    unerlässlich ist.

    Gruß
    Simon Schmeisser


    Da stimme ich Dir zu, nicht in jedem Fall ist es notwendig eine FASI mit einzubeziehen. Aber Du bekommst hier ja einiges aus der Arbeitsschutzwelt mit. Eventuell führt das dazu, beim nächsten Projekt auch einen Gedanken an die Arbeitssicherheit zu verschwenden ;)

    Ich empfinde Crossposting, also das gleichzeitige Posten der selben Frage in mehreren Foren, als unhöflich!
    In dem einem Forum erhält der Fragende eine korrekte Antwort, aber eine Stunde später bemüht sich ein anderer User eines anderen Forum die Frage umfassend zu beantworten und sucht noch Material aus den Tiefen seiner Festplatte, schaut in einer Vorschrift, etc.... letztlich verschenkte Zeit, da die Frage längst beantwortet wurde. Ist mir selber schon genau so passiert und ich habe mich sehr über die verschwendeten 15 Minuten geärgert.
    Also warum nicht wenigstens den Hinweis mit Link zum anderen Thread geben? Dann kann ich wenigstens schauen ob die "Mühe" nicht bereits vergebens ist

    Hallo,

    ja, wenn Du Dich freiwillig als Selbstständiger bei der VBG versicherst, kannst Du bis zu 4 Seminaren (hängt vom Umfang der Seminare) der VBG kostenlos besuchen. Für mich (abgesehen vom Unfallschutz) auch ein Argument für die freiwillige Unternehmerversicherung bei der VBG.

    Viele Grüße
    Mele


    Hallo Mele,

    woher hast du die Infos, dass man nur 4 Seminare kostenlos besuchen kann? Das ist neu für mich.
    Wenn dem so ist muss ich wohl demnächst mit einer Nachforderung der VBG rechnen ;(

    Gruß
    Stephan

    Wobei dann aber auch bei kritschen Themen die Überlegung im Raum stehen sollte, in die Dokumentation einen Nachweis aufzunehmen, ob die Unterwiesenen das Thema verstanden haben (Testergebnisse etc).
    Die Frage ist nur, wo ziehe ich die Grenze ... :wacko:


    In dem Muster zur Dokumentation von Unterweisungender BGR A1 steht das auch

    Zitat von BGR A1

    Mit meiner Unterschrift bestätige ich, dass ich an der Unterweisung
    teilgenommen und den Inhalt verstanden habe


    Letztes Jahr haben allerdings gleich zwei anwesende Rechtsanwälte bei einer Baustelle von mir sich geweigert die Unterweisung zu unterschreiben und den MA empfohlen das gleiche zu tun... :rolleyes:

    Ich mache es bei den von mir betreuten Betrieben so, dass ich den theoretischen Teil mache und die Feuerwehr macht die Löschübungen (Löschmittel werden vom Betrieb, bzw. von mir gestellt)
    Das haben bisher alle Feuerwehren kostenlos mitgemacht. Dafür sind sie bei der theorethischen Ausbildung dabei und bekommen darüber auch einen Nachweis.
    Der große Vorteil: Die zuständigen Wehren wissen um den Stand in dem Betrieb noch besser Bescheid, alle sind auf dem "gleichen" Wissenstand und nicht zu unterschätzen man lernt sich kennen.

    Hallo nj1964,

    wenn es Foamglas ist, wende Dich mal an den zuständigen Verkaufsgebietsleiter. Der kann Dir für gewöhnlich Angaben zu verwendeten Klebern machen, Tipps zur Entsorgung und zum Abbruch geben, etc.
    Bei einem Projekt welches ich betreut habe waren die Platten mit Bitumen verklebt, was afaik meist der Fall ist. Der Aufwand die Platten zu lösen hielt sich in Grenzen. Das Bitumen wurde erwärmt, so konnten die Platten ohne, bzw. mit wenig Bruch abgenommen werden. Wenn das bei euch nicht funktioniert sollte das aber auch kein Problem sein, die Platten splittern nicht wie normales Glas. Schutzbrille und Handschuhe sind beim Abbruch imo ausreichend.
    Nun zum Reinigen der Betonfläche.
    Bei unserem Vorhaben war ein Wasserhochdruckstrahler im Einsatz. Sollte das bei Dir nicht möglich sein als Empfehlung mal nach Fassaden- oder Multifräse googeln. Mit Bürsten werdet ihr nicht weit kommen. Wenn es, wie in meinem Fall, Bitumen ist sowieso nicht.
    Die P2 Masken reichen übrigens aus. Du befindest Dich für gewöhnlich im Freien bei solchen Arbeiten ;)

    Wie groß ist die Akzeptanz der PSA, wenn es ein paar Damen und Herren gibt, die im gleichen Bereich keine PSA tragen müssen?
    Imo muss nicht immer eine Gefahr vorhanden sein um eine PSA zu rechtfertigen. Auf vielen Baustellen ist es mittlerweile normal, dass alle MA einen Helm tragen müssen. Das trägt dazu bei, dass die Helme sich tatsächlich auch auf dem Kopf befinden wenn es notwendig ist.
    Flügelschraube
    Sicherheitsschuhe als PSA müssen in jedem Fall bezahlt werden. §3 ArbSchG

    Ich habe keine Regelung bezüglich Internetnutzung, wozu auch? Heutzutage ist es mit Smartphone & Co problemlos möglich auch ohne PC online zu gehen. Wie soll ich das kontrollieren ohne die Privatsphäre des MA zu verletzen? Gegenseitiges Vertrauen ist da die Devise. Wenn natürlich mal eine Abmahnung wegen illegalem Download von Musik reinkommt würde ich vermutlich ganz schnell meine Einstellung ändern ;)
    In einem großen Betrieb sieht das natürlich anders aus. Da muss imo zwingend eine Regelung her.

    Du als Prüfer kannst reel nicht haftbar gemacht werden, wenn Du die Prüfung ordnungsgemäß durchführst. Dazu gehört natürlich auch die Sichtung der Unterlagen... ich würde Dir empfehlen den Arbeitgeber dahingehend zu beraten, dass er eine ordnungsgemäße Dokumentation zu erstellen hat. Aufwand dafür auf Grund der Normen abschätzen und in Vergleich zu den Kosten für Neubeschaffung setzen. Er entscheidet ja letztendlich, ob die Leitern und Tritte weiterhin verwendet werden.
    Viel Erfolg, egal für welchen Weg Du Dich entscheidest.

    PS: Aber keine Leiter mit CE-Kennzeichen fordern, siehe oben ;)

    bauco: Gut gedacht aber wenn die Tür entsprechend schließt und zur gefährdeten Seite aufgeht, wird diese durch den entstehenden Druck zugedrückt... oder net?
    Wir reden dann hier aber von einer "dicht schließenden Tür". Die muss net unbedingt eine Rauchschutzfunktion gem. DIN haben.
    Is wie bei den echten Schwedenhäusern. Die haben auch nur die schließbaren Läden nach außen geklappt, weil wenn Du sie schließt, drückt der Wind diese in die Dichtung... ;)
    Äh... Frage: Reden wir hier von einer Brandschutztür oder einer Brandschutz- und Rauchschutztür? Also z. B. T30RS?
    Geht es um z. B. notwendige Flure...?

    Ich komm vom Thema ab...

    Gruß

    Jens


    :D Du kommst nicht nur vom Thema ab, Du verwechselst auch Postersteller ;)
    :49: ?

    Hallo FAS-NF,

    prinzipiell ja.

    Aber:
    Der Erbauer/Erzeuger von diesen Dingen ist für seine Sache (=Arbeitsmittel) verantwortlich. Er muß gültige Normen und Statiken beachten und ist als Inverkehrbringer für die CE-Zertifizierung verantwortlich. Auch wenn er jetzt nur ein Stück baut. ...


    Übersehe ich irgendwas? ?( Anscheinend sehen das hier alle wie Du!?
    Für Leitern und Tritte ist eine CE-Zertifizierung afaik nicht nur nicht notwendig, sondern sogar verboten. Für mich war bisher die DIN EN 131 als Vorgabe ausreichend. Schön, wenn die Leiter noch ein GS-Zeichen hat, aber Pflicht ist/war mir nicht bewusst.

    Hallo Jan,

    wenn du das im Angestelltenverhältnis machst brauchst Du dich um nichts zu kümmern. Wenn Du die Betriebe auf freiberuflicher/selbständiger Basis betreust sieht es anders aus. Dann kann eine Haftpflicht nicht schaden
    Gruß
    Stephan