Beiträge von hugoxy

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    Danke euch erstmal für die Rückmeldungen.

    Das die direkte Wirkung des elek. Stromes auf den Menschen nicht so gefährlich ist, war mir schon klar (bei den Parametern).

    Es geht eher auf die schon angesprochenen Kriechströme.

    Was passiert wenn die von außen wieder zum Akku wandern?

    Können die den Akku derart zerstören, das eine Reaktion entsteht, die den Menschen gefährdet?

    Ein paar Szenarien wurden ja schon von euch dargestellt.

    Ich versuche jetzt nochmal an genauere techn. Information zum Akku zu kommen.

    Moin, Moin,

    ich habe ein technisches Geräte welches per Rucksack auf dem Rücken eines Beschäftigten getragen wird.

    Das Gerät wird von einem Akku gespeist (12V Gleichstrom, 2A) und ist eher suboptimal verkabelt (Anschlüsse liegen frei, nicht isoliert, etc., meine Meinung als Nichtelektrikers)

    Jetzt meine Frage:

    Wie ist die Situation zu bewerten wenn der Rucksack durchfeuchtet wird?

    12V, Gleichstrom sollte für den Menschen nicht so gefährlich sein oder (auch in Verbindung mit Wasser)?

    Wie sieht es mit ggf. Kriechströmen aus, die sich außerhalb des AKKU´s bilden können?

    Habe mal gelesen das diese ggf. auch eine Zersetzung/ zur Zerstörung des AKKU´s führen können.

    Wie ist eure Meinung dazu?

    Danke!

    Ja danke erstmal für die Antworten.

    Mit der Rückgabe wird das wohl nichts werden.

    Das Ding ist schon längere Zeit in unserem Besitz, wurde aber bislang nur stationär eingesetzt (was das ganze nicht besser macht)

    Jetzt soll es halt als mobile Sendeeinheit zum Einsatz kommen.

    Mal sehen was ich dazu jetzt in der GBU verfasse, bzw. wie man z.B. Aussagen der BetrSichV erfüllen soll..."Einsatz von Sicheren Arbeitsmitteln"......

    Hallo,

    vor ein paar Tagen hatte ich in der Sparte "CE-Kennzeichnung und GS-Zeichen" die Frage gestellt ob ein mobiler Funksender eine CE-Kennzeichnung benötigt oder nicht.

    Dank Hinweisen von Micha_K konnte ich jetzt feststellen, das dieser unter die Funkgeräterichtline bzw. unter die EMV fällt und eine CE-Kennzeichnung benötigt.

    Der Hersteller jedoch hat dazu keine CE-Konformität vorliegen, das Gerät aber trotzdem an uns verkauft (erstaunlich was alles in Deutschland möglich ist).

    Schon schlimm genug das unserer Einkauf das so angenommen hat. :wacko:

    Laut Aussage von Dritten ist eine Erstellung der CE-Konformität so auch nicht möglich.

    Im Zuge der Nachforschungen bin ich auf einen Artikel bei "http://www.sifa-siba.de" gestoßen.

    Deren Ansicht dazu ist, das die Erstellung einer CE-Kennzeichnung die Aufgabe eines Herstellers ist und nicht die des Betreibers.

    Jetzt stellt sich mir die Frage ob wir den Sender betreiben dürfen oder nicht.

    Gemäß §4 der BetrSichV, Satz 1 "Arbeitsmittel dürfen erst verwendet werden, nachdem der Arbeitgeber; 3. festgestellt hat, dass die Verwendung der Arbeitsmittel nach dem Stand der Technik sicher ist." (§5 der BetrSichV möchte ich schon gar nicht vertiefen.....)


    Doch woher soll ich das wissen, was Stand der Technik bei Sendeanlagen ist, bzw. wer kann denn sowas prüfen?

    Moin,

    bräuchte mal Hilfe bei der Beurteilung von Gefahrstoffen.


    Ich möchte Prüfen, ob die Anzahl unserer Gefahrstoffe noch gemäß der TRGS 510 / Mengenschwelle der Tabelle 1 entspricht.

    Die dort aufgeführten Gefahrstoffe werden aber nur als Masse (kg) angegeben.

    Unsere Gefahrstoffe sind jedoch flüssig und in Volumen (ml) angegeben.

    Also müste ich folglich diese entsprechend umrechnen, oder?

    Dazu benötige ich jedoch die entsprechende Dichte des Gefahrstoffes.

    Also schaue ich ins SDB und finde dort jedoch nur eine Aussage zur relativen Dichte, die aber nicht der spe. Dichte entspricht.

    Was nun....?

    Mache ich einen Deckfehler, gibt es einen einfacheren Weg oder wie würdet ihr vorgehen?

    Bin für jeden Tipp dankbar.

    Gruß

    Hallo alle zusammen,

    ich bin auf der Suche nach Informationen zu Gefährdungen beim händischen Lagerns.

    Die gängigen Informationsschriften der BG´n haben mir nicht weitergeholfen, da hier meist mit Maschinen / Fahrzeugen eingelagert wird oder es um Regalanlagen handelt.

    Ich suche Gefährdungen wenn von Hand ein Regal oder Schrank bestückt wird.

    Gibt es eine Quelle die einem weiterhilft in Bezug auf:

    - wie hoch darf Lagergut gestapelt werden?

    - bis zu welcher Höhe kann der Beschäftgte Regale bestücken ohne Aufstieghilfe?

    - Allgemein gilt schwere Gegenstände nach unten, leicht nach oben - doch was ist schwer bzw. ab wann ist dieses klassifiziert?

    Gibt es dazu allgemeine Regeln oder Informationen aus denen ich meine Gefährdungen ableiten kann?

    Gruß

    Super, danke für die ausführlichen Erläuterungen!

    Hintergrund der Frage war, das ich bei einer Betriebsbegehung den Werkstattleiter darauf aufmerksam gemacht hatte, das die Maschine evtl. einen Wiederanlaufschutz benötigt.

    Und ehe ich vom Block wieder aufsah, hatte der die Werkzeugmaschine schon angestellt und den Drehstromstecker bei laufender Maschine abgezogen bzw. wieder eingesteckt um festzustellen: Die Maschine hat keinen Wiederanlaufschutz!

    Dann ist/ wäre natürlich von mir der Einwand gekommen, das bei Last nicht der Stecker gezogen werden sollte, gemäß den von euch geschriebenen Sachverhalten bzw. Gefährdungen.

    Danke nochmals!

    Hallo,

    mal eine Frage an die elektrotechnisch versierten Personen unter euch (ich bin es definitiv nicht):

    Welche Gefährdung besteht für den Nutzer, wenn er den Stecker (Drehstrom ? 380V) bei laufender Maschine aus der Steckdose zieht?

    Ich glaube schon mal gehört zu haben, das es evtl. zu einem Lichtbogen kommen kann.

    Stimmt das oder gibt es weitere Gefährdungen?

    Zitat

    Moin,

    das Thema wurde hier:

    Klick

    schon mal diskutiert, hilft das weiter?

    Auf jeden Fall.

    Danke euch beiden für euren Betrag.

    Hatte zwar schon mal die Suchmaschine bedient, vielleicht mit den falschen Schlagworten gesucht, jedenfalls nichts gefunden.

    Gut das noch andere Board Mitglieder die Übersicht haben.

    Nehme aber weiterhin noch jeden Kommentar gerne zur Kenntnis.

    Hallo Kollegen,

    ich hoffe um Aufklärung durch euch.

    Sofern ich richtig informiert bin müssen KFZ´s keine Konformitätserklärung und damit auch keine CE-Kennzeichnung haben.

    Ist diese Aussage so richtig?

    Wie sieht es aber mit Anbauteilen an KFZ's aus, z.B. einen Ladekran oder eine fest verbaute Hydraulikpresse die außer der Stromversorgung unabhängig vom KFZ agiert?

    :wacko: