Konformitätserklärung Kraftfahrzeuge und Anbauteile

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  • Hallo Kollegen,


    ich hoffe um Aufklärung durch euch.


    Sofern ich richtig informiert bin müssen KFZ´s keine Konformitätserklärung und damit auch keine CE-Kennzeichnung haben.


    Ist diese Aussage so richtig?


    Wie sieht es aber mit Anbauteilen an KFZ's aus, z.B. einen Ladekran oder eine fest verbaute Hydraulikpresse die außer der Stromversorgung unabhängig vom KFZ agiert?

    :wacko:

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  • Zitat

    Moin,


    das Thema wurde hier:

    Klick

    schon mal diskutiert, hilft das weiter?

    Auf jeden Fall.

    Danke euch beiden für euren Betrag.

    Hatte zwar schon mal die Suchmaschine bedient, vielleicht mit den falschen Schlagworten gesucht, jedenfalls nichts gefunden.


    Gut das noch andere Board Mitglieder die Übersicht haben.


    Nehme aber weiterhin noch jeden Kommentar gerne zur Kenntnis.

  • Hallo hugoxy,


    diese Anbauteile für KFZ fallen unter den Anwendungsbereich der Maschinenrichtlinie, sofern sie aus mehreren beweglichen Teilen mit Antrieb bestehen.


    Siehe Art. 2 Abs. 1 a) 3. Gedankenstrich: "eine einbaufertige Gesamtheit ..., die erst nach Anbringung auf einem Beförderungsmittel ... funktionsfähig sind.


    Viele Grüße

    Q901S

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