Beiträge von Kiter

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    Hallo Heinz,

    es versteht sich m. E. von selbst, dass man sich vor der Fragestellung schon im Vorschriftenwerk umgesehen hat. . . . Der Tipp zu der DGUV 15 wäre daher nicht von mir gekommen - sorry Frank.

    Da wäre - wie üblich - noch die Herstelleranleitung, welche wiederum die gewünschten Aussagen ggf. nicht enthält.

    Weiterhin gab es - bzw. gibt es immer noch - die "EMF-Data", herausgegeben von der ehem. BGFE heute BG ETEM. Da kannst du nachsehen ob Daten für dein Produkt mit entsprechenden Betriebsparametern vorhanden sind.

    mfg

    Hallo Dima,

    Anschlagketten unterliegen wechselnden (ua. dynamischen Belastungen) und Beanspruchungen, die zu Verschleiß führen können - also regelmäßige Prüfung erforderlich.

    Deine Ketten sind Befestigungsmittel, gehören zur Anlage bzw. Maschine. Wie bereits beschrieben, sollten sich Hinweise auf regelmäßig, erforderliche Prüfungen bei der bestimmungsgemäßen Verwendung in der Bedienungsanleitung finden.

    Bei Hinweisen wären dann irgendwelche Beanspruchungen - vielleicht keine dynamischen sondern vielleicht korrosive - vorhanden. Eine eigene Gefährdungsbeurteilung wird da weiter helfen - vielleicht habt ihr ja inzwischen die Anlagen umgebaut, angebaut oder....

    Wenn keine Hinweise da sind, ist nicht unbedingt zurücklehnen angesagt - sondern: siehe Gef.-Beurteilung. Ich würde da auch die Aufhängepunkte der Ketten einbeziehen.

    mfg

    Hallo zusammen,

    die Tragfähigkeit (Definition: Unlegierter Baustahl S 235 JR (vorm. St 37-2) bei einem Luftspalt von < 0,1 mm) ist von unterschiedlichen Eigenschaften abhängig:

    - Materialzusammensetzung: Die Tragfähigkeit reduziert sich bei Stahlguss auf 90 %, bei CrNi-Stählen (vorm.V2A) auf 50 %, bei Gusseisen auf 45 % und bei Nickel auf 10 %.

    - Materialstärke: Mindestdicke bei Flachmaterial; Durchmesser, sowie Mindestwandstärke bei Rundmaterial.

    - Abmessungen: Länge und Breite bei Flachmaterial bzw. Länge und Durchmesser bei Rundmaterial.

    - Luftspaltmaße: < 0,1 mm bei geschliffener Oberfläche; 0,1 - 0,3 mm bei rostiger und warm gewalzter

    Oberfläche; 0,3 - 0,5 mm bei unregelmäßiger und rauer Oberfläche.

    Die spanntech-Anleitung geht auf den Punkt "Materialzusammensetzung" nicht ein - setzt wohl die Kenntnis voraus X(; weiterhin würde ich einen Magnet mit dem in der Anleitung abgebildeten Typenschild nicht im Betrieb belassen; auch der unterwiesene Mitarbeiter kann damit keine Tragfähigkeit ermitteln!

    Wenn Standardprodukte im Betrieb angeschlagen werden, empfielt es sich, die Tragfähigkeit des Magneten unter Berücksichtigung der Materialparameter dafür in die Betriebsanweisung mit aufzunehmen.

    Wie eine bessere Betriebsanleitung aussieht, lese mal in die der Fa. Schunk - da steht auch was von Herzschrittmachern.

    mfg.

    Hallo defender,

    du hast die Frage ganz offen gestellt: Keine Hinweis auf den vorhandenen Tageslärmexpositionspegel oä. Ich vermute mal, dass es andere Personen stört, die nicht dort im Rangierbereich arbeiten....

    Ein Warnsignal muss mindestens > 10 dB über dem Umgebungspegel liegen - alternativ dazu kannst du auch durchsetzen, dass die Nutzfahrzeuge nur mit Einweiser rangieren dürfen ...:rolleyes:

    mfg.

    Hallo,

    da hast du ja einen großen Fragenkomplex aufgeworfen - gehe doch mal systematisch ran.

    Was ist mit der Fremdfirmenordnung abgehakt - was ist zu klären. Sicherlich ein vorhandener (verdichteter ;-))) Kranstellplatz. Da wird du sagen müssen, wo dieser aufgestellt werden kann, nachdem du die Masse des Kranes weist. Desweiteren wird ein Montageablaufplan - ich meine, der heißt "Montageanweisung" erstellt. Daraus entnimmst du ua. Gefährdungen für eure Mitarbeiter und musst wahrscheinlich großräumig aufsperren, was wiederum zu viel Arbeitsausfall führen würde. Da soll doch dann diese Arbeit besser am Wochenende durchgeführt werden......

    Viel Erfolg bei der Koordination.

    mfg

    Hallo zusammen,

    als "Oldie" erinnere ich mich daran, dass einmal ein Dienst - ich meine es war im nördlichen Ruhrgebiet - Handwerker z. B. Maurer als Betriebsarzt zu den Kunden schickte; Untersuchungen hatten diese aber nicht durchgeführt.

    Man sieht: Es geht Einiges, aber konform mit den Fachkundeanforderungen ist man so nicht.

    Also: Sifa nicht gleich Betriebsarzt

    Etwas ketzerisch: Reflektierend auf meine Berufstätigkeit hätte ich in einigen Fällen den Betriebsarztpart mit übernehmen könnnen - nur besser.:evil:

    mfg.

    Hallo Melanie,

    ich habe mal beim UBA geschaut ()https://www.umweltbundesamt.at/umweltsituation/schadstoff/bpa/) -

    da wird beschrieben:

    "...Beschränkungen durch Anhang XVII der REACH-Verordnung

    Ab dem Jahr 2020 darf Thermopapier, das Bisphenol A in Konzentrationen von 0,02 Gewichtsprozent und darüber enthält, nicht auf den Markt gebracht werden...."

    Der Parameter "0,02 Gewichtsprozent" wäre jetzt für euer Produkt in dem gefragten Einzelfall abzugleichen.

    mfg. Uwe

    Hallo Arbogast,

    ich könnte das querlesen, habe aber eine Ausbildung der "ganz alten Schule" und keine Kenntnis der heutigen Ausbildungs-Vorgehensweise.

    Gefährdungsbeurteilungen dagegen habe ich schon einige durchgeführt...

    Zu deinem Thema: Da stolpere ich über den Begriff "Gefährdungsanalyse"?

    Ansonsten PN

    mfg

    Hallo zusammen,

    das Transportgut (Leerpaletten) erfüllt keine Anforderung an die Transportsicherheit (incl. ein- und auslagern);

    Sicherung mit Spanngurten - wie beschrieben, ist eine Möglichkeit.

    mfg

    Hallo rosa 79,

    da stehst du als "Neuling" vor einer interessanten und komplexen Aufgabe; ich würde sie in "Roboter" und "Schweißen" unterteilen.

    Zu den Robotern:

    1. Schritt: Hat das schon mal einer (für mich) gemacht und kann ich das haben - ist mit der Fragestellung im Forum durchgeführt. :)

    2. Schritt: Hast du dir die DGUV Information 209-074 - Industrieroboter zu Gemüte geführt, dir Kenntnis über die Sicherheitsanforderungen verschafft

    und die Eckpunkte auf Relevanz bei einer deiner Anlagen überprüft?

    3. Schritt: Weitere Sicherheitsinformationen von Herstellern beschaffen, z. B. von K..A

    4. Gefährdungsbeurteilung in 1. Annäherung erstellen

    Ich habe schon Gef.-Beurteilungen für Roboter (Montage) erstellt; nachgehend waren dann einige Gespräche mit Anlagenerrichtern - nicht mit dem Roboterhersteller - erforderlich.

    Wenn du da ein Gerüst für den Roboter (Schweißen ist ja nicht das Problem) zusammen hast, kann ich da gerne drüber sehen - nur über PN.

    mfg

    Hallo,

    bei jeder Aus- bzw. Weiterbildung waren für mich in erster Linie für die Qualität wichtig; für manch anderen nur der Nachweis. Die angestrebte Qualität ist wiederum davon abhängig, was du an Vorwissen und Können mitbringst.

    Hast du z. B. bisher nicht bis wenig vorgetragen/ausgebildet, kann da eine Ausbildung mit Videofeedback der vorgetragenen Lerneinheit hilfreich sein. Bist du da versiert, sind um die 20 Videos von allen Teilnehmern langweilig und ziehen das Ganze in die Länge.

    Was hindert dich, für die von dir ausgebildeten Sub's ein Entgelt für den Staplerschein zu nehmen - vorab die Personalvereinbahrung mit dem Verleiher klären.

    Bei deiner BG bekam man immer zwei (Original und Kopie) Zertifikate, Nachweise oä. - einen davon gibst du deinem Arbeitgeber.

    mfg.

    Hallo Melanie,

    ich hatte alle PSA in einer Excel-Tabelle (Handschuhe s. Auszug) , die bei einigen Kunden auch auf dem Server lag.

    Ggf. wird in der Spät-/Nachtschicht oder am WE eine PSA für eine abweichende Tätigkeit benötigt, dann können

    die FK aus den vorhandenen PSA (hoffenlich) Passendes auswählen.

    Gaaaanz wichtig ist es aus meiner Erfahrung den Einkauf "einzunorden", was beschafft werden darf.

    Da werden einige jetzt schmunzeln, weil auch entsprechende Erfahrungen vorliegen.

    Die Farbe, die Fingerbeweglichkeit und lieferbaren Größen (insbesondere kleine für Damen) kann man auch noch eintragen

    und bei der Vorauswahl berücksichtigen.

    Ich hatte vor etlichen Jahren mal einen passablen Montagehandschuh mit entsprechendem Schnittschutz ausgewählt; dieser wurde

    aber von den (nur) Damen in dem Bereich nicht getragen: War von der Farbe K.....braun; musste schließlich eine anderen, schlechteren wählen.

    Wieder was gelernt!

    mfg.

    Hallo Frank,

    auch wenn dein Anwendungsfall so nicht in der DGUV Information 210-002 "Sichere Verwendung von Flüssiggas in Metallbetrieben" steht,

    hinterfrage doch mal die Sicherheitseinrichtung: Schlauchbruch- oder Leckgassicherung?

    Die Leckgassicherung erkennt auch kleine Undichtigkeiten, bei denen Gas in Schächte, Kanäle o.ä. entweichen und dort ggf.

    zur Entzündung führt. Man bewegt sich schließlich langsam - so Leckgassicherungen sind Vorgabe bei Arbeiten unter Erdgleiche, wie z. B.

    bei Rohrleitungsarbeiten in Gräben (zusätzlich natürlich auch der Gasschlauch mit erhöhter mechanischer Beanspruchbarkeit.

    Man müsste da mal eine Worst-Case-Betrachtung in der Gefährdungsbeurteilung skizzieren.

    mfg