Beiträge von Globetrotter

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    Hallo Frank.

    Euer Problem ist etwas vielschichtig. Zum einen habt Ihr Transportgestelle, die in Euer Lager gebracht werden, um dort für einen längeren Zeitraum Euer Material zu bevorraten. Aus meiner Sicht erreichen diese damit den Status einer Lagereinrichtung, vergleichbar eines Regals. Diese sind ja auch entsprechend jährlich zu prüfen. Andererseits ist dieses immer noch ein Ladungsträger, der für den Straßentransport geprüft sein muss.
    Aber unter dem Strich ist dieser Träger ein Betriebsmittel, welches ebenfalls einer jährlichen Prüfung unterliegt.
    Jetzt ist natürlich die Frage, was Michael auch schon geschrieben hat, wie die Gefährdungsbeurteilung dieses Betriebsmittel beschreibt und definiert. Dem entsprechend können Prüffristen und Prüfumfang anhand der unterschiedlichen Prüfgrundlagen festgelegt werden.

    Betrachtet Ihr dieses Transportgestell als Ladungsträger, der jederzeit im innerbetrieblichen Transport umgestellt werden kann und auch wird? Dann wäre hier die Prüfung der Zurrgurte nach VDI 2700 entsprechend "ratsam". Nach BetrSichV jedoch vorgeschrieben. Stellt Ihr das Gestell in die Ecke und es wird nicht weiterhin bewegt bis es entladen wurde, kann hier die Grundlage nach VDI 2700 nicht angewendet werden und die Gurte dienen der reinen "Kippsicherung". Wie z. B. eine Kette als Kippsicherung an einer Wandhalterung für Druckgasflaschen. Das sind mal unterschiedliche Ansatzweisen und muss durch Euch genauer definiert werden.

    Mein Vorschlag wäre,
    1. dass Ihr einen entsprechenden Zeitraum vor Abholung des Gestells den Lieferanten darüber informiert, dass hier eine Prüfung nach VDI 2700 fällig ist. Da dieses Gestell jedoch unbelastet abgeholt wird, ist dieses die Ladung und muss vor einem neuen Einsatz als Ladungsträger durch den Lieferanten geprüft werden
    2. dieses Gestell, weil es über einen entsprechend langen Zeitraum bei Euch steht, als "Regal oder Lagereinrichtung" betrachtet und mit Euren Regalen mitprüfen lasst. Hier können auch entsprechende Prüfungen an den Gurten als Betriebsmittel gemacht werden, nicht nach VDI-Richtlinie.

    Ist nur meine persönliche Meinung. Wenn jemand etwas anderes hat, bin auch ich daran interessiert :thumbup:

    Gruß

    Jens

    Was tun, wenn mein Auftraggeber / Arbeitgeber alle meine Empfehlungen in den Wind schlägt bzw. ich bemerke, dass er trotzallem gegen Arbeitsschutzvorschriften verstößt? Ich hänge doch am finanziellen Tropf des Arbeitgebers und habe eine Familie zu versorgen. Aber die Fragestellung werde ich an anderer Stelle nochmals einbringen. Klar doch, gehört nicht in diese Diskussion. Deshalb hier bitte keine Antworten dazu.

    Hallo zusammen.
    Ich geb mal keine Antwort dazu. jedoch ein Kommentar.
    Auch ein Externer muss sich ggf. vor seinem Chef rechtfertigen, wenn der Kunde abspringt. Das ist vllt sogar ein Kunde, der viel Geld in die Hand nimmt, mit dem Hintergrund sich "freikaufen zu können" und somit ein "guter Kunde" ist. Da steht auch ein Externer, egal ob Freiberufler oder Angestellte SiFa nicht besonders gut da, weil das aufgefangen werden muss. So, btw.

    Deswegen bin ich sehr froh, von den kleinen Dienstleistern am Markt weg und bei einer Prüforganisation mit super Kollegen und ebenso klasse Vorgesetzten gelandet zu sein. Wenn es hier Probleme mit oder bei einem Kunden gibt, dann wird das offen mit dem Vorgesetzten und innerhalb der Führungsebene diskutiert und angegangen. Wenn eine SiFa da nicht mehr arbeiten möchte oder der Kunde mit der SiFa Probleme hat, dann wird dieser durch einen kompetenten Kollegen übernommen und wenn die Probleme vllt sogar in den Haftungsbereich der SiFa gehen, ggf. gekündigt (bei großen Verstößen sogar fristlos)!

    Gruß

    Jens

    Wieder was gelernt

    Hey kuddel.

    Du hast sicherlich nix Neues von mir gelesen oder gelernt. Die Kunst ist doch einfach das Ge- und Erlernte anzuwenden, auf die entsprechende Situation zu übertragen und dann seine Schlüsse daraus zu ziehen.
    Ok. Etwas Erfahrung gehört auch dazu. Aber wenn Du nach entsprechenden Erklärungen aller Beteiligter Dich mal abends bei einem schönen Glas Rotwein auf die Terrasse in die Sonne setzt, alle Schilderungen mal im Kopf verbildlichst, alles mal zusammen führst, mögliche andere Szenarien einfach zulässt und durchdenkst, wirst Du in vielen Fällen feststellen, dass die Leute Dich einfach nur verarschen wollen! Was auch verständlich ist ;)

    Und wenn Du das verinnerlichst, Dich damit abfindest, dass Du bei Deinen Erkenntnissen vollkommen alleine bist und es trotzdem ohne Rückendeckung durchziehst, dann hast Du es geschafft.

    Ich bin seit einigen Jahren Sachverständiger und Gutachter in dem Bereich Arbeitssicherheit. Das ist nicht einfach. Ich bin natürlich auch praktizierende SiFa und mir widerstrebt es, etwas Negatives gegen Berufskollegen im Gutachten zu schreiben. Das kommt jedoch leider immer häufiger vor :( Auch, wenn diese Gutachten noch selten sind... und ich hoffe sehr, dass meine Stellungnahmen noch viel seltener bleiben!!!

    Gruß

    Jens

    Hallo zusammen.

    Also hier dieses Wort "Strafe" überhaupt zu schreiben, finde ich ein bisschen befremdlich. Es wird nicht bestraft, sondern "sanktioniert" um eine entsprechende positive Einsicht des Mitarbeiters zu erzeugen ;)

    Aber mal im Ernst. Viele haben schon geschrieben, dass die Führungskräfte und der Unternehmer als Vorbild voran gehen müssen (Unternehmenskultur). Passiert dieses nicht, brauchst Du garnicht weitermachen. Dann ist es vorbei!
    Hast Du gute und vernünftige Vorgesetzte, dann sollen die das entsprechend über betriebliche Anweisungen durchsetzen. Das ist aber nur die halbe Miete.

    Aus meiner Erfahrung kann ich sagen, dass man (grade als SiFa) einen guten Draht zu den MA bekommen muss. Wenn der so langsam entstehen soll, muss sich eine SiFa auch mal die Zeit nehmen, mit den MA zu sprechen und was ganz wichtig ist, DENEN AUCH MAL ZUHÖREN!
    Reden allein, hilft nicht! Was viel wichtiger ist, wie sich ein MA in Deiner Anwesenheit fühlt. Wenn Du einfach so sabbelst, vergisst der das eh wieder. Aber wenn der MA Dir vertraut und sich in Deiner Anwesenheit nicht kontrolliert fühlt, Du ihm schlüssig erklären kannst, warum er bestimmte Schutzmaßnahmen einhalten sollte, dann machen die MA das komischerweise auch. Und wenn Du bei dem "informellen Führer des Sozialgefüges" (z. B. ein Altgeselle, auf den jeder hört) anfängst und Du den im Sack hast, dann hast Du es schon fast geschafft!!!

    Motto: Nicht bestrafen, sondern motivieren sollte unser oberstes Ziel sein! Bestrafen kann und soll nur der Vorgesetzte!
    Warum wird die Anstellung und Bestellung einer SiFa denn auch vom Betriebsrat mit genehmigt? Hier sind vor Allem die soziale, danach die fachliche und dann die Methodenkompetenz entscheidend. In dieser Reihenfolge!!! :pop3:

    Gruß

    Jens

    (freiberufliche) Mitarbeiter sind KEINE Beschäftigten. Es sind Unternehmer ohne Angestellte und daher gelten die UVV und Arbeitsschutzgesetze für sie nicht also auch keine Unterweisung erforderlich. Wenn ich sie unterweise integriere ich sie in meine Betriebsstruktur, liegt offensichtlich Weisungsbefugnis vor und dann bin ich sehr nahe an der Scheinselbstständigkeit!

    Also keine Unterweisung sondern wenn erforderlich Einweisung wie bei jeder anderen Fremdfirma auch.

    Hallo zusammen.

    Ihr kommt etwas vom Thema ab ;)

    daschorsch: kuddel hat es vollkommen richtig dargestellt. Vom Prinzip sind diese Freiberufler "Betriebsfremde", die jedoch Ihre Tätigkeit in Eurer Arbeitsstätte durchführen. Somit haben diese eine Einweisung zu erhalten, wie sie sich bei Euch sicherheitsgerecht verhalten müssen. Allein schon, um Eure MA nicht zu gefährden.
    Ich kenne das Thema von einigen Seniorenheimen, wo Ärzte von außen zeitweise tätig werden und meinen sogar offene Kanülen, etc. nach deren Arbeit rumliegen lassen zu müssen, weil es ja schon jemand wegräumt!
    Die haben inzwischen vor Aufnahme ihrer Tätigkeit eine mündliche Einweisung zu bekommen, diese und den Erhalt eines Infoblattes unterschriftlich zu bestätigen. Das Infoblatt enthält noch einmal die wichtigsten Hinweise, wie sie sich zu verhalten haben. Eine Nichtbeachtung hat auch schon einmal zu unschönen Anrufen bei entsprechenden Stellen gesorgt. Seit dem "wuppt" das! :thumbup:

    Aus praktischer Erfahrung, würde ich die Freiberufler einfach mit in die Sicherheitsunterweisung der MA setzen und diese auf einer eigenen Nachweisliste unterschreiben lassen, die Du eben als Nachweis für eine regelmäßige Einweisung nimmst. Damit habt Ihr keinen zusätzlichen Aufwand. Und immer schön daran denken, falls sich diese Personen weigern sollten... Ihr habt das Hausrecht und wenn diese Personen meinen, einen Sonderstatus zu haben, dann dürfen diese eben solange nicht Ihre Arbeit aufnehmen/ wieder aufnehmen, bis diese Einweisung entsprechend aufgefrischt wurde. Basta! ;)

    Gruß

    Jens

    Hallo zusammen.

    Ich habe mehrere Anfragen bezüglich der Durchführung von Evakuierungsübungen in KITAs bekommen. Hat jemand von Euch so etwas schon einmal geplant und durchgeführt?
    Ich habe da viele Punkte im Hinterkopf, wie z.B. dass hier ein reiner Sammelplatz im Außenbereich nicht ausreichend ist, weil ich auch die entsprechende Witterung berücksichtigen muss. Somit sind bei einer Evakuierung im Winter, bei Minustemperaturen und Schneefall, sicherlich noch zusätzliche "Sammelplätze, bzw. Sammelräume" zu schaffen. Ich kann ja schlecht die Angestellten mit Kleinkind auf dem Arm entsprechend lange im Außenbereich stehen lassen. Oder?

    Derzeit haben bei vier Anfragen bei der örtlichen Feuerwehr, bzw. Brandschutzdienststelle, diese leider eine Absage erteilt. Ich habe auch nur angefragt, ob diese während der Übung unterstützen könnten. Nur eine Person... mehr net. Leider steht denen nicht ausreichend Personal zur Verfügung. Schade :/

    Für eine Rückmeldung und Vorschläge, worauf ich so achten soll, wäre ich sehr dankbar :thumbup:

    Beste Grüße

    Jens

    Hallo Jens,
    meinst du vielleicht Auszugschlitten:
    feuerwehr.de/markt/anzeige.php?&r=5&z=1&n=48117

    Hallo Marc.
    Danke aber das ist nicht das, was ich suche. Hier mal etwas genauer.
    Wir wollen einen Anhänger mit festen Aufbau beschaffen. Dieser soll je nach Nutzung, mit verschiedenen Ladeträgern bestückt werden können. Z. B. mit einem Handhubwagen. Die Ladeträger sollen unterschiedliche Ausstattungen beinhalten. Je nachdem, wo es hingehen soll.
    Ich nenne es jetzt mal einfach so: "Gitterboxpaletten", die mit festen Einbauten versehen sind und eben je nach Bedarf auf den Anhänger gestellt und gesichert werden können.

    @all: Danke für die Vorschläge.

    RaBau: Ich komme aber öfter mal bei Euch durch. Also wenn Du da mal eine Kontaktadresse hast, wäre ich sehr dankbar. Derzeit such und sammel ich ja noch ;)

    Gruß

    Jens

    Hallo Gemeinde.

    Ich bin zu einem bestimmten Thema gefragt worden und ich hoffe, dass Ihr mir da helfen könnt. Es geht um die Anschaffung von individuellen Ladeträgern, die auf Anhängern für PKW verladen werden können. Hintergrund ist, dass nur ein Anhänger beschafft werden und dieser mit verschiedenen Ausrüstungen bestückt werden soll. Z. B. Ladeträger für Ausbildungen Ladungssicherung, Brandschutz und Transporte für Messen, etc.

    Habt Ihr in der Richtung schon Erfahrungen gemacht?

    Beste Grüße aus der Wetterau :) Und vielen Dank!

    Gruß

    Jens

    Frage: Ist es immer noch so, dass die eingedruckte Lebensdauer gilt?
    Mir ist so, als ob mir ein Sachkundiger mal gesagt hätte, dass diese Zeiten nicht mehr verbindlich seien.

    Hallo Bobby.
    War das so oder "war es Dir so"?
    Da im Bereich der PSAgA, die gem. EU-Richtlinien als PSA-Kat 3 eingestuft sind (Google mal danach), sind Herstellervorgaben entsprechend zu beachten und nur innerhalb der entsprechenden zeitlichen Grenzen gelten auch die Herstellerhaftungen.
    Ich habe auch schon neue Seile zerrschnitten, weil diese die 3-Jahresgrenze überschritten haben. 5000€ über "die Klinge gesprungen".

    PS: Wenn Dir dieses ein Sachkundiger schriftlich gibt, was ich bezweifle, wird's Zeit, Euch jemand anderen zu suchen und/oder zuerst mal die Sachkunde nach BGG 906 anhand des Zertifikats mit entsprechender Weiterbildung und Zulassung für diesen Hersteller zu erfragen!
    Ein Sachkundiger überprüft die angegeben Vorgaben, die durch Hersteller vorgegeben sind. Er hat keine Berechtigung, entsprechende Vorgaben zu verlängern oder fachkundig zu bestätigen!!! Was er jedoch besitzt ist, vorzeitige Verschleißgrenzen zu erkennen und den Befund zur vorzeitigen Ablegereife zu erklären! Er darf aber niemals über Vorgaben verlängern!

    Ich bin in diesem Bereich seit Jahren tätig und halte auch Vorträge darüber. Manchmal auch vor der BG ;)

    Gruß

    Jens

    Wie kann das passieren? So leicht und klein sind die Dinger doch garnicht. Ob es ein Demenzerkrankter war oder nicht: Bei genügend Personal würde das doch auffallen. Und zum Thema Angst: Ist leider sehr häufig der Fall. Grund: Noch allzu oft schlechte Pflege, wenig Beschäftigung und Kommunikation mit den zu Pflegenden.

    Hallo zusammen.
    Ich betreue ein Seniorenheim, da hab ich bei meiner letzten Begehung folgenden Eintrag im Verbandbuch gefunden:
    "Frau M. wurde durch Bewohner mit Feuerlöscher angegriffen und am Arm verletzt!"
    Der Bewohner war >80 Jahre, nicht mehr ganz so fit und dement.
    Wohl gemerkt. Der hat einen 6kg-Löscher als Prügel genommen. Solche Menschen darf man nicht unterschätzen!
    Die Mitarbeiterin konnte glücklicherweise recht schnell reagieren und hatte nur eine starke Prellung am Arm erlitten. Ich möchte mir nicht ausmalen, wenn der ältere Herr das Ding gegen den Kopf der Mitarbeiterin eingesetzt hätte.
    Na ja. Wie hat es J.-F. Kennedy bereits 1962 ausgedrückt?
    "Wachsamkeit ist der Preis der Freiheit." :D

    Gruß

    Jens

    Hallo zusammen.

    Ich kann mich "Stepp-han" nur anschließen :) Ein echt netter Abend, mit super Gesprächen :)

    @all: So hat Stephan sich selber genannt, damit sein Name net mehr falsch geschrieben wird ;)

    Dirk: Danke für die Organisation. War auch für mich eine neue nette Location, die ich sicherlich ab jetzt öfter mal aufsuchen werde. Ist ja auch für mich um die Ecke.

    stephan: Welches von meinen vielen Lieblingsthemen meinst Du denn? Absturzsicherung, Ladungssicherung, Bundeswehr, Baustellen, Arbeitgeber, ... ;)

    @all: Wer möchte denn im Quat 1/2016 das Treffen organisieren?

    Gruß

    Jens

    Na ja.
    Zunächst möchte ich Dich rechtlich berichtigen. Einen Befehl kann man nicht verweigern (der wird ja gegeben), sondern den Gehorsam oder die Befolgung ;) Dieses ist jedoch unmittelbar nach dem Übermitteln anzukündigen (in diesem Fall). Hier gibt es die unbegründete oder die begründete und/oder qualifiziert begründete Möglichkeit.

    Versteh mich bitte nicht falsch. im Großen und Ganzen bin ja auch bei Dir. Aber wenn es notwendig ist, eine Petition auf den Weg zu bringen... und dann noch mit solch einer Begründung, stimmt hier etwas nicht. Da stimmt doch wohl auch etwas im inneren Gefüge nicht (auch Vermutung)

    Gruß

    Jens

    Ich halte die Äußerungen des FA (SB) für mehr als dumm, es wird aber keinen
    Ausschluss rechtfertigen.

    Hallo Simon.
    Hallo zusammen.

    simon: Da bin ich in dem geschilderten Sachverhalt nicht ganz bei Dir. Der Kamerad hat eine Petition auf den Weg gebracht. Das ist etwas ganz anderes, als eine reine Meinungsäußerung! Hier geraten wir mehr in den Bereich "Zersetzung" und das kann (je nach Bundesland) als entsprechendes Dienstvergehen oder sogar Straftat ausgelegt werden.

    Wie Du auch bereits geschildert hast, kennen wir keine genaueren Hintergründe und das entsprechende Feuerwehrgesetz der Länder ist zu beachten.
    Aus meiner Sicht, müsste sich dieser Kamerad ganz klar an seine Vorgesetzten wenden. Und wenn diese nichts tun, dann eben an die höheren oder ganz hohen Ebenen.
    Wenn er es nicht für vertretbar hält, was seine Vorgesetzen entscheiden, muss er eben selbst und freiwillig ausscheiden.
    Das Flüchtlingsunterkünfte problematisch sind, weiß ich inzwischen genauer. Hier muss aber vor Ort der Einsatzleiter entscheiden und hier hat auch jeder Feuerwehrmann die Möglichkeit, seinen Einsatz begründet zu verweigern.
    Jedoch bitte nicht mit einer Petition und somit einem Generalausschluß!
    Wenn Einsatzkräfte angegriffen werden, dann hat der Einsatzleiter in Abstimmung mit Sicherheitsdiensten und der Polizei die Möglichkeit, seine Leute entsprechend zurück zu ziehen. Tut er/ sie das nicht, begehen solche Einsatzleiter ebenfalls ein Dienstvergehen.
    Hier scheint wohl eher eine regelmäßig anwesende Person für solche Leitungsaufgaben eingeteilt zu sein, die nicht in der Lage ist, solche Entscheidungen zu treffen (meine eigene Vermutung). Hier scheint im Gefüge der Feuerwehr etwas nicht zu stimmen und auch solche Einsatzleiter müssen mal begreifen, dass ein Kamerad den angeordneten Einsatz verweigern kann und auch darf!
    Es gilt immer noch eine Fürsorgepflicht des Vorgesetzten/ Verantwortlichen und entsprechende Bedenken der Kameraden bei oder für solche Einsätze muss dieser heranziehen. Tut er/sie es nicht, gehören diese Personen entfernt!!! Oder ich trete eben aus. Und wenn andere Kameraden der gleichen Meinung sind, tun die das eben auch. Spät. dann, muss sich die Kommune Gedanken machen... ;)

    Gruß

    Jens

    Hallo zusammen.

    Dieser Mann hat aus meiner Sicht, keinen Anspruch auf den Titel "Feuerwehrmann"! Mal ganz davon abgesehen, dass ein solch "wirrer" Antrag überhaupt an entsprechende Stellen gesendet wurde, zeugt schon von "geistiger Umnachtung"! :cursing::cursing::cursing:
    Dieser Mensch gehört für mich aus diesem Bereich entfernt, bevor er noch weiter dem Ruf derer schadet, die sich wirklich und mit vollem Ehrgeiz für die Sache einsetzen!

    Fehlt nur noch, dass bei einem Einsatz abgefragt werden muss, welche Herkunftsländer denn von welchem Kameraden bevorzugt werden!!!

    UNMÖGLICH!!!!

    Gruß

    Jens

    Ich beneide niemanden, der diese Aufgabe bekommt ...

    Danke, a.r.ni ;(
    Noch ist es zwar nicht so weit aber ich wollte schon einmal in dieser geschätzten Runde erfragen, was so bei Euch diesbezüglich los ist.

    @all: Vielen Dank für Eure Infos und Anregungen. Wenn Ihr mehr habt, bin ich und sicherlich auch andere immer offen für weitere Beiträge in und zu diesem Thema :thumbup:

    Gruß aus Frankfurt

    Jens

    Hallo zusammen.

    Ich habe eine Anfrage aus dem Kollegenkreis, bezüglich Brandschutzorganisation im Bereich von Flüchtlings-/ Asylunterkünften bekommen (den Begriff "Lager" verwende ich hier bewusst nicht! Den finde ich abartig!!!)
    Habt Ihr damit Erfahrungen? Ich stehe zwar nicht auf dem Schlauch aber ich möchte dieses Thema hier gerne mal positionieren, um Meinungen, Erfahrungen und Erkenntnisse für eine entsprechende Beurteilung zu sammeln.

    Also. Haut rein :thumbup: Danke.

    Gruß

    Jens

    vielleicht interessieren sich auch andere dafür:
    supertooth.de/auto-freispreche…ung-supertooth-buddy.html

    Recht einfache Bedienung. Wenn das einmal verheiratet ist, nur noch laden. Schaltet sich automatisch ein und aus.

    Hallo Waldmann.

    Danke für den Tipp :thumbup: Hab es seit heute morgen im Einsatz. Und es hat sich heute auch schon mehrfach bewährt :)
    Ich nehm es jetzt immer am Sonntag mit rein zu laden und pack es Montagmorgen an sein Plätzchen. Dann wird das wohl sicherlich gut funktionieren.
    Verständigung ist auch ok. Mal schauen, wie das mit Sprachwahl funzt. Das hab ich noch nicht ausprobieren können.

    Gruß

    Jens

    ich betreue einen Störfallbetrieb, der sein Geld mit dem Handel von Feuerwerkskörpern verdient.
    Dort gibt es nirgends einen "Ex-Bereich"(!) [und ich habe das Störfallkonzept erstellt]
    Wie wird in dem Betrieb die Ausweisung als "Ex-Bereich" / "Ex-Gefahr" begründet?

    Hallo a.r.ni

    Wie schon beschrieben, betreue ich diesen Kunden nicht. Daher kann ich Dir auf Deine Frage keine Antwort geben. Sorry. Das sich dort keine EX-Atmosphäre bilden kann, ist klar. Daher war ich auch sehr überrascht, was die dort treiben.
    Ich werde da aber mal nachhaken. Ich kenne den betreuenden Kollegen. Mal schauen, was er dazu sagt.
    Mir geht es mehr um die Frage, wie Ihr Lagerung von Klasse 1-Gut in Räumen mit Stromverteilungen (NSHV, UV) seht.

    Gruß

    Jens