Beiträge von Safety-Officer

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    Ich weiss es nicht so genau, aber ist es nicht so das die BG "Spassunfälle" nicht versichert. Die Kosten bleibt beim Staplerfahrer hängen.

    Urban legend?

    Zitat von § 105 SGB VII Beschränkung der Haftung anderer im Betrieb tätiger Personen

    (1) Personen, die durch eine betriebliche Tätigkeit einen Versicherungsfall von Versicherten desselben Betriebs verursachen, sind diesen sowie deren Angehörigen und Hinterbliebenen nach anderen gesetzlichen Vorschriften zum Ersatz des Personenschadens nur verpflichtet, wenn sie den Versicherungsfall vorsätzlich ... herbeigeführt haben.

    Ich denke nicht, dass der FFZ-Fahrer den Vorsatz hatte, seinen Kollegen zu verletzen.
    Auf zivilrechtlicher Seite mag das anders aussehen.

    Bist du sicher, dass das Regal wirklich tip top ist und nach dem Aufstellen (durch den Lieferanten) nicht doch nachträglich verändert wurde (z.B. in der Höhe versetzte Träger)?

    Wenn ohne Zweifel keine Veränderung erfolgte, kannst du ggf. auf die Anleitung verzichten, wenn nein ... , dürfte klar sein, was dann notwendig ist.

    Aber mal ehrlich, die Anleitung ist in der Regel fester Bestandteil der Lieferanten-Unterlagen und somit über die gesamte Nutzungszeit zu archivieren ... wer schmeisst sowas weg?

    Ich denke mal, Neut_M , du bist einen Schritt zu weit ...

    Zitat von vom TE

    wir nutzen in unserer Wohnstätte für Menschen mit einer geistigen Behinderung für unsere Rollstuhlfahrer Rettungsmatten, die ja dauerhaft unter den Matratzen der Bewohner installiert sind.

    Rettungsmatten sind doch eher für die Evakuierung von Bewohnern mit erheblichem Unterstützungsbedarf durch das eigene Personal gedacht, nicht unbedingt für "die Feuerwehr", die eh in der Regel zu spät kommt.
    Bewohner, die (mit Führung) noch laufen können, brauchen keine Rettungsmatten.

    Naja, es geht ja noch weiter ... (Hab mal noch ein bißchen recheriert.)

    Einer der großen Windparkbetreiber (V) hat auf jedem Windrad im Turmfuß gleich ein ganzes Notfallset (6 Personen - 4 Tage), falls es durch Wetter oder technische Probleme mal doch etwas länger dauern sollte.

    Notrationen, Trinkwasser im Beutel, Radio, Schlafsäcke, Isoliermatten, Trockentoilette, Feldkocher, Teller und Besteck, Sturmstreichhölzer, Signalraketen, Signalpistole, Spielkarten, Mobiltelefon, WLan-Router.

    Alles fein säuberlich in Spannring-Fässern verstaut.

    Lustig wird's wohl auch bei geschlechtgemischten Teams ...

    Erfahrungen Offshore zwar nicht, aber in ähnlich gelagerter Ausgangssiitutation.

    Eine Lösung sind Trockentoiletten (Trenntoiletten), die es auch als stabile (Kunststoff-)Kistenversion gibt.
    Die Beutel mit den Fäkalien könnten in dieser Kiste wieder zurück transportiert werden.
    Entsorgung dann über den "normalen" Restmüll, wie z.B. Windeln auch.

    Naja, Privatsphäre sollte jedenfalls gewahrt werden (ggf. Pop-up-Zelt?)

    und der Raum, wo das Teil aufgestellt wird, sollte gut gelüftet sein ... :)

    Nachtrag: Hier ein Bild, wie so eine Toiletten-Lösung aussehen könnte.

    Von Campingtoiletten mit Hygieneflüssigkeit würde ich aus transporttechnischen Gründen abraten.

    Die Beschäftigten brauchen sie, falls sie in Nord- oder Ostsee versehentlich baden gehen😉. Für sind eine sog. BOS.

    BOS = Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben.

    Ich möchte in diese Diskussion deshalb noch einen weiteren Aspekt hineinbringen,

    Wenn die Beschäftigten auf Nord- und Ostsee unterwegs sind, greifen unter Umständen internationale Bestimmungen (SOLAS und Co).
    SOLAS = International Convention for the Safety of Life at Sea.

    Ist ein sehr komplexes Thema ...

    Danke AxelS, das hatte ich jetzt nicht auf dem Schirm.
    Siehe auch

    Zitat von BG RCI Merkblatt M60

    Dieses Zwei-Schritt-Verfahren kann dazu führen, dass eine oder mehrere der vorgedruckten Rauten leer bleiben, wenn nur wenige Piktogramme für das Etikett benötigt werden. In diesem Fall werden die verbleibenden Leerrauten in der Praxis mitunter entweder vollständig leer gelassen oder mit alternativen Füllungen wie zum Beispiel schwarzen Schraffuren oder dem Hinweis „NO GHS“ bedruckt.

    IMHO Nein. QR-Codes sind zwar Zulässig, aber nur für ergänzende Informationen.
    Da scheint wohl etwas beim Etikettendruck schiefgelaufen zu sein.

    China experimentiert seit 2021(?) mit einem QR-Code für Zusatzinfos wie

    die chemische Bezeichnung, CAS-Nummer, Haz-Chem-Registrierungsnummer, Erste-Hilfe- und Notfallmaßnahmen. Soll aber wohl nur mit WeChat bzw. Alipay funktionieren.

    hmm ... alternative Gurtsysteme ...

    Wie legt der Kollege denn den Gurt an?

    Der Gurt darf nicht über den Bauch, sondern muss unter der Wampe verlaufen, also im Bereich des Hosenbundes (ja, auch bei KFZ). Selbst im Sport- und Fliegerbereich (4-Punkt oder 6-Punkt-Gurte) wird das Becken, nicht der Bauch, - aus gutem Grund - mit gesichert, alles andere macht nicht wirklich Sinn.

    Möglicherweise könnte aber ein anderes auf dem Markt befindliches System genutzt werden.
    Da ich keine Schleichwerbung machen will (sehe diese Produkte kritisch), bitte einfach mal mit einer Suchmaschine des Vertrauens nach "sicherheitsgurt schwangerschaft" suchen.

    ähm ... Trinkwasser ist nie nimmer never "keimfrei". Grenzwert sind 100 KBE / ml (koloniebildende Einheiten).

    Es dürfen halt nur z.B. keine Coliformen, E-Coli oder auch Clostridium perfringens drin sein.

    Kleiner Nachtrag:
    Eine Infektion im Auge ist mit Antibiotika schnell im Griff.
    'Ne weggeätzte Hornhaut ist in der Regel nicht wieder herstellbar.
    Deshalb sind Limonaden (dank der enthaltenen Säuren) auch weniger als Augenspülung geeignet.

    Die Vorschrift ist, da öffentlicher Verkehrsraum, schnell genannt:

    Zitat von § 22 Abs. 1 StVO

    (1) Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten.

    Jetzt zur Frage der Sicherung selbst.

    Es hängt stark davon ab, was genau für eine Ladung mit dem Stapler im öffentlichen Verkehrsraum transportiert wird.
    Du brauchst in jedem Fall eine in sich stabile Ladungseinheit, dann reicht ggf. ein einteiliger Gurt in Umschlingung (nicht um den Hubmast, sondern um den senkrechten Teil der Gabeln).

    Wenn du mit fehlenden Anschlagpunkten haderst, es gibt im Handel so genannte Gabelklemmen, die als Anschlagpunkte fungieren.

    Die für die jeweilige Ladung konkret nötigen Maßnahmen zur Ladungssicherung müssen im Einzelfall vor Ort festgelegt werden.

    Hm...wenn die Gabelzinken des Staplers, breit genug auseinander stehen, dürfte es zu so einem Unfall eigentlich nicht kommen ! ? :/

    Guck dir das doch einfach in der Praxis an.

    Ob die GiBo kippt, kippelt oder ähnliches, hängt nicht nur von der Gabelbreite, sondern auch von der Gabellänge, der Position der Gibo und dem wandernden Schwerpunkt beim Entladen ab.

    Blöd ist auch, dass die GiBo eben keine Querbretter im Fußbereich hat, an denen das Teil beim Kippen hängen bleiben könnte.

    Längere Gabeln sind auch blöd - weil da knallst du an die überstehenden Teile mit Beinen / Knien dran.

    Blöd auch, wenn der Stapler irgendwo anders gebraucht wird oder anderen Leuten im Weg steht.
    (ich kenne das Problem aus meiner Lagerpraxis - mit dem dann beschafften Scherenhubwagen wars kein Problem mehr.)

    Es ist in den Unterlagen aber auch nicht untersagt, oder? ;)

    Nur, weil es nicht ausdrücklich verboten ist, ist es eben NICHT automatisch erlaubt, so ist das nunmal bei bestimmungsgemäßer Verwendung.

    Nur weil ein Alu-Feuerwehrhelm die Form einer Grillschale hat, ist diese Option eben KEINE bestimmungsgemäße Verwendung - auch wenn der Hersteller es nicht ausdrücklich verbietet.

    Eine derartige Denke sorgt dann i.d.R. für kurios anmutende Sätze in Bedienungsanleitungen, meist nach hohem Sach- oder Personenschaden.