Beiträge von SIFABSB

ANZEIGE

    Hallo liebe Leut,
    soeben diesen Bericht der FKT Fachvereinigung-Krankenhaus-Technik in der aktuellen Ausgabe der KMA-Das Gesundheitswirtschaftsmagazin für uns entdeckt.
    Dieser Bericht beschreibt eigentlich in Gänze die gesamte Bandbreite der Anlagen- und Maschinensicherheit.
    Die Veröffentlichung dieses Beitrags wurde mir vom Verlag, Frau Beutler am 03.09.14 genehmigt.
    Denkt an die Prüfverordnungen der einzelnen Bundesländer.

    Beste GRüße
    Thomas

    Hallo Holgi,
    schnellste und günstigste Variante:
    Ruf den heizungsbauer an, der Climaflex oder Armaflex mitbringen soll, das Polystyrolisolierungen für diese Rohr an beiden senkrechten Rohre verwenden, kann kein Finger steckenbleiben, kannste auch auf Gehrung schneiden lassen oder selbst, und das Beste zum schluß, sind nach DIN 4102 B1 und streichbar also für den Treppenbereich nur gut.

    Beste GRüße
    Thomas

    Liebe Leut,
    wir hatten in der Vergangheit das Problem, dass für ein Dachgeschoß kein notwendiger 2. Rettungsweg zur Verfügung stand.
    Bei den vorhandenen Räumlichkeiten in beiden Brandabschnitten, war keines freizuziehen , um einen rauchfreien Anleiterpunkt herzustellen zu können.
    Die Besonderheit an den baulichen Begebenheiten waren die Denkmalschutz-Auflagen der unteren Behörde, dann das 2 schalige Mauerweg und die Möglichkeiten zum Anleitern.
    Eine Aufagbe an sich:
    Das Gebäude konnte nur von vorne angefahren werden, da sich auf der Rückseite eine Teichanlage befindet und so kein DLF aufgestellt werden kann, für Steckleitern ist dieses zu hoch.
    Vorbeugender Brandschutz fordert zweiten Anleiterpunkt/Rettungsweg für beide Brandabschnitte.
    Achtung: diese beiden Abschnitte werden durch das einzige Treppenhaus in Holzbauweise getrennt, daher zwei Abschnitte (siehe Objektplan im Anhang) Graus
    Denkmalbehörde: Der Denkmalschutz bezieht sich bei diesem Gebäude von 1893 auf die inneren und äußeren Bauausführungen. Keine Befestigungen im aussenliegenden Mauerwerk, die Originalfensterform werden beibehalten, der umlaufende Sims bleibt erhalten. Na klasse!!!!
    Statiker: kN- Berechnung für Wandanker im Ziegel gleiche Zugfestigkeit wie die Siemens Luftanker
    Vorbeugender Brandschutz der STadt: Spiegelt die Montagepunkte einfach! HÄÄÄÄ?
    AAAHHHHHHHHH
    Lösung: Rettungspodeste an den Aufzugsschacht
    Statiker prüft die kN Belastung des Aufzugsturms samt Belastungsfahrung der kabinen. passt
    TÜV: Abnahme
    Untere Denkmalbehörde passt, aber die Frabe sollte noch angepasst werden und das nach der Montage TOLL
    Vorbeugender Brandschutz: Beschilderung muss noch her Kleinigkeit
    Rettungswegbeschilderung ist anzubringen, Aufkleber

    Ich möchte Euch allen damit die Vielzahl der Möglichkeiten des Brand- und Arbeitsschutzes an diesem Beispeil aufzeigen, vorallem wie sich andere Personenkreis damit befassen und untereinander kommunizieren können.
    Diese Art der Rettungspodeste an freistehenden Aufzugsschächten in Stahlskelettbauweise mit Glasfüllung ist laut TÜV Rheinland noch nicht in NRW durchgeführt worden.
    Also Sifas und Brandschützer, lasst uns mit neuen Ideen und Möglichkeiten die Arbeitswelt rechtskonform umgestalten und modifizieren. A
    ndere Wege zum Ziele, können auch reizvoll sein.
    beste Grüße
    Thomas

    Noch Guten Morgen, bald Mahlzeit an alle SIFAS,
    habe gerade 4 Beispiele für das Kapitel "Geht gar nicht" im @ entdeckt, welche ich Euch nicht vorenthalten möchte.
    Die Quelle ist angegeben.
    Bezogen auf das letzte Bild, habe ich die Berechnungsgrundlage für die Längen und Steigungen der Rollstuhl- und Transportrampen eingefügt.
    Solltet Ihr barrierefreien Zugang herstellen müssen, so ist die Länge als erstes ausschlaggebend, da Ihr sonst noch Ruhepodeste einsetzen müsst.
    Gleiches gilt auch bei Beschäftigung von Mitarbeitern mit Behinderungen

    Beste Grüße
    Thomas

    Bitte folgende Informationen eintragen! Alle Angaben befinden sich in den Urteilen
    Tenor:
    Gericht:
    Aktenzeichen:
    Datum:
    Quelle Urteil:

    Urteil: Fehlende Unterweisung – Arbeitgeber muss Krankheitskosten ersetzen

    Ein ausländischer Bauarbeiter hatte einen Bitumen-Voranstrich in einem fensterlosen kleineren Raum aufgebracht, den er später mit Schweißbahnen gegen Feuchtigkeit abdichten musste.
    Als er den Raum kurze Zeit danach mit einem Flämmgerät betrat, um die Arbeit fortzusetzen, entzündete sich das inzwischen entstandene Gas-Luft-Gemisch. Dabei erlitt der Mann schwere Brandverletzungen.
    Die Berufsgenossenschaft verlangte von dem Arbeitgeber die bisher angefallenen Behandlungskosten von ca. 53.000 € sowie alle weiteren noch zu erwartenden Aufwendungen zurück. Begründung: Der Arbeitgeber habe seine Unterweisungspflichten verletzt, weil er den Arbeitnehmer nicht darüber unterrichtet hatte, dass Bitumen ein Gefahrstoff ist, bei dessen Verarbeitung eine explosionsfähige Atmosphäre entstehen kann.
    Sicherheitsdatenblatt allein reicht nicht
    Der Arbeitgeber wandte dagegen ein, dass der Beschäftigte das Sicherheitsdatenblatt und die darin enthaltenen Warnhinweise zum Um gang mit Bitumen nicht befolgt habe. Das Gericht gab jedoch der Berufsgenossenschaft in vollem Um fang Recht:
    Denn die Beweisaufnahme ergab, dass der Verunglückte das Datenblatt gar nicht kannte und es aufgrund seiner mangelnden Deutschkenntnisse auch gar nicht hätte verstehen können.
    Der Arbeitgeber hätte ihn ohne ausreichende Unterweisung mit den gefährlichen Arbeiten nicht beauftragen dürfen und habe sich daher grob fahrlässig verhalten. Ein Mitverschulden des Beschäftigten lag nicht vor

    (OLG Frankfurt, 9.11.2004, Az. 16 U 112/04).


    Verletzung der Verkehrssicherungspflicht unter Kollegen

    Ein Bauarbeiter rief einen Kollegen auf einer Baustelle zu Hilfe, um ein Gerüst zu verschieben. Als der Kollege den Raum betrat, in dem das Gerüst stand, stürzte er durch ein Loch im Boden in den darunter liegenden Raum und verletzte sich schwer. Das Loch war nicht erkennbar, da eine Abdeckfolie darüber lag. Nach Überzeugung des Gerichts hätte der Bauarbeiter entweder das unmittelbar im Türbereich befindliche Loch durch Bretter oder Platten abdecken oder seinen Kollegen bereits vor der Türe entgegenkommen müssen, um ihn an der Gefahrenstelle vorbeizuleiten. Durch sein Unterlassen hat er den Unfall grob fahrlässig herbeigeführt

    (Amtsgericht Amberg, Az.: 3 C 0990/01)

    Hallo Georg,
    habe Dir nachsrtehende Info für Dich:
    comhead Tel: 040-50058020
    https://sifaboard.de/www.directindustry.de
    Peltor gehörschutz Intercom
    Peltor Gehörschutz mit FM Empfang, so könntet Ihr die Ansagen über audiosignal in die Kaspeln übertragen
    Wenn Ihr eine TK-Anlage nutzt, dann kenne ich einen Spezialisten hierfür:
    FES GMBH in Mülheim an der Ruhr, Herr Theiß, 0208-450170. Das sind die Problemlöser im Bereich der Funkkommunikation odr-empfang. :thumbup:

    beste Grüße
    Thomas

    Mit Terrazzoböden sind die alten Bitumenböden zum poliren gemeint, über diese wurde Triischallschutz und Laminat Abrieb 32 für Gewerbe verlegt.
    Von innen sind die KS-Steine vermörtelt und beigeputzt. nach Aussage eines Danebenstehenden, sollte die gesamt Fassade noch WDVS erhalten. OH je.
    In der Kühlzelle wurde das Külgerät gegen ein Fenster ausgetauscht und innen wie aussenbündig beigeputzt.

    Beste GRüße
    Thomas

    Guten Morgen an alle Arbeits- und Brandschützer,
    für Euch nachstehend meine Selbsterfahrung vom 27.08.2014, betreffend einer Begehung zur Abnahme einer beantragten Nutzungsänderung.

    Die Situation:
    • Antrag auf Nutzungsänderung von Gewerbeeinheit in Wohnraum, bei der unteren Bauaufsicht gestellt.
    • Erste Nutzung der Einheit als Metzgerei
    • Zweite Nutzung als Schnellrestaurant (Imbiss mit Sitzplätzen und Kühlhaus)
    • Gegenwärtige beantragte Nutzung als Wohnraum

    Besitzverhältnis:
    • Eigentümer wohnhaft im nahen Ausland

    Ablauf
    • Antrag zur Nutzungsänderung samt Unterlagen durch Architekten beantragt
    • Umbaubeginn September 2013
    • Fertigstellung der Baumaßnahme ist seit März bei der unteren Bauaufsicht durch den Architekten gemeldet
    • Untere Bauaufsicht informiert den Eigentümer über ein stichprobenartige Prüfung der durchgeführten baulichen Maßnahmen
    • Termin zur Abnahme der Maßnahme am 2.9.2014

    Beauftragte Gewerke:
    • Elektro
    • HLS
    • Bauhaupt- und Nebengewerke

    Mittwoch 27.08.14 Gedächtnisprotokoll

    Eigentümer ruft an:
    Guten Abend, ob ich Zeit hätte eine Baumaßnahme im Rahmen der Nutzungsänderung abzunehmen, unter Berücksichtigung aller Maßnahmen…….
    Ich:
    Hätte ich am Donnerstag 17:00 Uhr. Wo ist das Objekt und wer kommt zum Objekt?
    Eigentümer:
    keiner, Schlüssel Hintereingang ist offen. Alles fertig und sauber, könnten Sie mir die wichtigsten Punkte und Bilder per Mail zukommen zulassen.
    Ich:
    Kein Problem mache ich, ich benötige noch einen schriftlichen Auftrag von Ihnen, Stundenverrechnungssatz ist….., wem soll ich die Rechnung zu senden.
    Eigentümer:
    Bin nächste Woche da
    Ich: ist in Ordnung.
    Eigentümer:
    Vielen Dank und einen schönen Abend noch

    Donnerstag 28.08.14, Ortstermin

    • Ich Vorort,
    • Schock schwere Not
    • Kurzatmigkeit stellt sich ein.

    Kurzbeschreibung der Maßnahmen der Gewerke
    • Elektro: Unterverteilung hängt in der Küche, Es sind immer noch die alten Bakalitschalter montiert,
    • Boden: Terrazzoböden sind vorhanden
    • Trockenbau: GK-Wände nicht mit Profilständerwerk, sondern Dachlatte 24x48
    • Allgemein: Ehemalige Kühlzelle, welche sich in der Einheit befindet, als Nasszelle umgebaut. WOW
    • Doch das Beste aller Eindrücke sind die KS-Abmauerungen und die geschlossen Wandöffnungen der ehemaligen Zugangstür und der Schaufensterscheiben. Das musste ich für Euch dokumentieren.
    • Ich glaube, dass aus ergonomischen Abläufen heraus, die KS-Steine so gesetzt worden sind, da man nur eine Hand dazu benötigt und die andere Hand für den Mörtel nutzen kann.

    Ich:
    Anruf bei dem Eigentümer 28.08.2014, Guten Abend Herr K….., war Vorort, es wird meinerseits nur ein Kurzbericht samt Foto-dokumentation, viel zu schreiben und zu dokumentieren gibt es ja nicht
    Eigentümer:
    War doch alles super sauber und fertig, oder?
    Ich:
    Die Abnahme der Nutzungsänderung durch die untere Bauaufsichtsbehörde, können Sie auf unbestimmte Zeit verschieben. Es wurden mehrere bautechnische Mängel festgestellt.
    Eigentümer:
    das kann nicht sein, ich habe alle notwendigen Fachunternehmensbescheinigungen, der Architekt, der das geplant hat, ist zwar seit Anfang des Jahres nicht mehr erreichbar, aber der hat mir Alle empfohlen.
    Ich:
    Vorschlag, wir treffen uns am Dienstag Vorort und besprechen das Ganze in Ruhe. Rufen Sie bitte am Freitag die untere Bauaufsichtsbehörde an un d verschieben den Abnahme-/Kontrolltermin.
    Eigentümer:
    Ich kann mir jetzt vorstellen, warum ich kontrolliert werde, bei dem Architekten und sein Kumpanen.
    Ich:
    bis Dienstag, mein Gedanke: Das ist ein Fall für die sifapage zum Thema „Baukontrolle“


    Die beiden Außenaufnahmen, spiegeln die gesamte Bauleistung der Gewerke wieder.
    Innenaufnahmen habe ich nicht angefügt, da sich noch Materialien und Firmeneigentümer dort befunden haben.

    Hallo ZUSAMMEN IHR Gesundheitsförderer,
    schaut Euch doch mal meinen Beitrag zur Betrieblichen Geusndheitsförderung an. Viele Anregungen sind drin. Des Weiteren bieten die Krankenkassen der AN in Kooperation mit dem AG, Maßnahmen an.
    Nackenmassage am AP etc....... TaiChi........

    Sportstudios bieten vergünstigte Tarige an. Fargt bei den ansässigen Vereinen an. Beispiel TUS Lintorf, Bayer Wuppertal

    Betriebliche Gesundheitsförderung sollte auch mit körperlicher Bewegung im Einklang stehen.

    Beste Grüße
    Thomas :thumbup:

    11.08.2014 xDEEP ruft ZEOS und HYDROS Wingblasen für Taucher zurück
    xDEEP hat festgestellt, dass es bei einer Wingblase zu einer Ablösung der Grundgewebe und Beschichtung in der Innenblase gekommen ist. Die Folge davon war, dass die Schweißnähte in einigen Bereichen nicht absolut dicht waren und es so zu einem Gasverlust aus der Blase kam. Während der weiteren Untersuchungen konnte die Ursache des Problems identifiziert werden, es handelt sich um eine einzelne fehlerhafte Rolle des luftdichten Gewebes.
    Die betroffenen Wingblasen werden deshalb einer Überprüfung im Werk unterzogen.
    Von der Überprüfung sind alle Zeos und Hydros Wings betroffen, die während oder nach Januar 2013 gekauft wurden und deren Seriennummer mit einer Nummer (z.B. 0831 oder 1284) beginnt.
    Weiterführende Informationen finden Sie in der ausführlichen Meldung bei xDEEP.

    11.08.2014 LED-Lichtzentrum ruft mehrere Leuchtmittel zurückVom LED-Lichtzentrum in Grabow stammt diese Meldung:
    Folgendes Leuchtmittel wird wegen eventueller technischer Mängel zurück gerufen:
    35G27L / 60G27L / 84G27L
    Durch berühren der LED, während des Betriebes, kann es unter bestimmten Bedingungen zu einem Stromschlag führen.
    Senden Sie uns bitte dieses Produkt gegen Erstattung des Kaufpreises zurück.
    Sollten Sie nicht mehr im Besitz dieser Leuchtmittel sein, benachrichtigen Sie uns bitte über den Verbleib der Leuchtmittel.
    LED-Lichtzentrum / Trotzenburg 17 / 19300 Grabow
    Telefon: 038756/798450
    Telefax: 038756/798451
    Email: info@LED-Lichtzentrum.de
    Quelle: LED-Lichtzentrum

    08.08.2014 Savatech ruft Sport Force Motorradreifen der 2014er-Produktion zurück
    Motorradonline.de berichtet, daß der slowenische Reifenhersteller Savatech wegen Sicherheitsbedenken vorsorglich Sport Force Motorradreifen freiwillig vom Markt nimmt. Diese Reifen werden nach Herstellerangaben vorwiegend in Europa verkauft.
    Betroffen seien folgende Dimensionen des Mitas Sport Force:
    •120/70 ZR17 (58W) TL SPORTFORCE MI
    •150/60 ZR17 (66W) TL SPORTFORCE MI
    •160/60 ZR17 (69W) TL SPORTFORCE MI
    •180/55 ZR17 (73W) TL SPORTFORCE MI
    •190/50 ZR17 (73W) TL SPORTFORCE MI
    Quellen:
    motorradonline.de und savatech.eu


    28.08.2014 Druckbehältern der Firma OLEODINAMICA HTP S.r.l. - Typ AAH-200/??
    Bei einer Prüfung an Druckbehältern der Fa. OLEODINAMICA HTP S.r.l. wurden bei einer wiederkehrenden Festigkeitsprüfung gefährliche Mängel festgestellt: Bei dem Behälter versagte bei der Druckprüfung das Gewinde des Verschlussstopfens. Nach Recherchen sind Behälter in verschiedenen Größen ab dem Baujahr 2004 betroffen.
    In Österreich wurde ein ähnlicher Schaden dokumentiert. Als Ursache wurde dort Unterdimensionierung festgestellt. Eine Nachberechnung ergab einen zulässigen Betriebsdruck von 104 bar statt der angegebenen 210 bar. Das Inverkehrbringen und Inbetriebnehmen von Behältern dieser Baureihe wurden in Österreich durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit verboten.
    Hersteller: OLEODINAMICA HTP S.r.l.
    Typ: Ölhydraulikspeicher, AAH-200/
    Volumen: verschiedene Größen von 20 bis 70 Liter betroffen
    Zulässiger Betriebsdruck: 210 Bar
    Vor der weiteren Verwendung von Druckbehältern des Herstellers OLEODINAMICA HTP S.r.l. des genannten Typs wird gewarnt.
    Quelle:
    Regierung der Oberpfalz - Gewerbeaufsicht

    Hallo Zusammen,
    habe einen aktuellen beitrag zum Brandschutz in den Betreuungseinrichtung eingescannt und angehängt. Solltet Ihr mal durchlesen.
    Kann auch den oberen Ebenen vorgelegt werden, als Vorschlagsverstärker.
    Probleme auf technischer, baulicher und organisatorischer Ebene
    Artikel aus dem s+s report von Frank Stolt.

    Beste Grüße
    Thomas

    Guten MOrgen Zusammen,
    ich habe in meinen alten Dokumenationen noch einenDatenträger mit Bildern zur Brandstift in unserem hause entdeckt, die ich Euch aus diversen Gründen nicht vorenthalten möchte.

    Wir setzen schwerentflammbare Duschvorhänge ein. Sind zwar teurer als herkömmliche aber es lohnt sich.
    Feuermaterial war das Klopapier, Handtuchpapier
    Das Kopfkissen ist nur verkokelt.
    Hitzeentwicklung erheblich in der Nasszelle
    Triluxdeckenleuchte-Abdeckwanne ist kurz vorm abtropfen, Beleuchtung funktioniert weiter.
    GK-Schrauben nbereits sichtbar.
    Schaut Euch bitte das Bild 3 ganzgenau an. Auf der Ablage Deo und bei Verräößerung sucht mal nach der Handbrause, der Patient hatt versucht damit noch zu löschen, aufgrund der Veränderung des Aggregatzustandes der handbrause erfolglos

    Beste Grüße
    Thomas

    Guten Morgen ZUSAMMEN,
    habe das nachstehende Zitat von einem Bekannten erhalten, dieser hat es in einer Fakultät gefunden und abgeschrieben. Es sagt sehr viel aus, das ist der Hinweis für die Betreiber

    Jeder, der auf Grund seiner Qualifikation oder seiner technischen Ausstattung nicht in der Lage ist,
    die Dokumentationen zu den o. g. Prüfungen und Maßnahmen mit ruhigem Gewissen zu unterschreiben,
    ist gut beraten,
    die Hilfe von sachkundigen Personen in Anspruch zu nehmen.
    Das Haftungsrisiko ist ansonsten nicht kalkulierbar.
    Die Gesamtverantwortung obliegt dem Betreiber, auch im Umkehrschluß, da Verantwortung nicht deligierbar ist.

    Endlich ein juristisches Zitat zum Wohle und Beachtung aller Arbeits- und Brandschützer, dieses Zitat könnte auch wunderbar unter Begehungsbrichten und Dokumenationen stehen.


    Beste GRüße aus dem Rheinland
    THomas

    Hallo Frank,
    beachte bitte die DIN 51755 Flammpunkt. Des Weiteren ist zu beachten, dass beim Versprühen ein entzündliches Gemisch entsteht.
    Beispiel:
    Zerstäube mal Spitacid in eine offene Flamme. Gleiches bei Heizöl EL
    Desinfektionsspender dürfen nicht an Flächen und Wänden, in direkter Sonneneinstrahlung montiert werden oder aufgestellt werden.

    Beste Grüße
    Thomas

    MOIN,
    denkt an die Arbeitshöhenbegrenzung, ab wann ein Gerüst gesetzt werden muss.
    Definition dauerhafte Arbeiten in dieser Höhe, warum Schaltschrank in diese Höhe. S
    chaltschränke müssen je nach Belegung bodenbefestgit sein (siehe VDI), Unterschied zwischen Schaltschrank und Unterverteilung.
    TOP-Analyse anwenden, geht
    Alternativen für diesen Standort
    das ist eine Planungssache seitens des Elektroplaners, den würde ich auf den Finger hauen.

    Kleiner HInweis: Bei der Durchführung der technischen Prüfverordnung (Elektrische Anlagen) der Bundesländer, wird Dir der Sachverständige einen HUSTEN oder Du fragst Ihn im Vorfeld.

    Beste Grüße
    Thomas

    Landgericht Osnabrück, Urteil vom 20.09.2013 - 10 KLs 16/13


    Urteil Arbeitsschutz: Sicherheitsvorrichtung an Schleifmaschine ausgebaut


    Auf Weisung eines Geschäftsführers wurde die Lichtschranke einer Schleifmaschine ausgebaut, um die Produktivität zu erhöhen. Die fehlende Sicherheitsvorkehrung hätte einen tödlichen Arbeitsunfall verhindert - beide Geschäftführer wurden nun verurteilt.

    Das Urteil

    Zwei Geschäftsführer wurden wegen fahrlässiger Tötung zu Freiheitsstrafen von 6 Monaten verurteilt, deren Vollstreckung jeweils zur Bewährung ausgesetzt worden ist. Gegen sie wurde zudem jeweils eine Geldauflage i.H.v. 100.000,- € verhängt.

    Gegen den dritten, lediglich für den Vertrieb verantwortlichen Geschäftsführer wurde wegen eines Verstoßes gegen § 130 des Ordnungswidrigkeitengesetzes ein Bußgeld i.H.v. 10.000,- € verhängt, weil er seine Aufsichtspflicht als Mitbetriebsinhaber verletzt habe.

    Lichtschranke ausgebaut

    Nach der umfangreichen Beweisaufnahme ist die Kammer davon überzeugt, dass auf Weisung des jüngeren Geschäftsführers die ursprünglich an der Glasschleifmaschine angebrachte Lichtschranke ausgebaut wurde, um die Produktivität zu erhöhen. Bei Auslösen der Lichtschranke wurde nämlich das verarbeitete hochwertige Glas beschädigt. Die ausgebaute Sicherheitsvorkehrung, die den Schleifvorgang unterbricht, sobald eine Person in den Arbeitsbereich gelangt, hätte den tödlichen Arbeitsunfall verhindert.

    Deswegen starb im Juli 2010 ein 19-jähriger Auszubildender aus Lingen/ Ems, als er sich bei der Arbeit mit dem Oberkörper in die Maschine beugte und dabei von der Maschine tödlich eingeklemmt worden ist. Der ältere Geschäftsführer hatte den Ausbildungsvertrag unterschrieben und sei daher für das Wohl des Auszubildenden verantwortlich. Dem sei er nicht ausreichend nachgekommen.

    Der mitangeklagte Produktionsleiter wurde wegen fahrlässiger Tötung verurteilt, weil er für die Einteilung des Auszubildenden verantwortlich gewesen sei und von dem sicherheitswidrigen Zustand der Maschine Kenntnis gehabt habe. Die Verhängung einer Geldstrafe gegen ihn hat sich die Kammer vorbehalten. Der Instandhaltungsleiter, der die Lichtschranke ausgebaut haben soll, wurde zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 40,- € verurteilt.

    Gericht:
    Landgericht Osnabrück, Urteil vom 20.09.2013 - 10 KLs 16/13
    LG Osnabrück, PM Nr. 45/13
    Rechtsindex - Recht & Urteil


    Entscheidungshinweis:

    02.10.2013: Revision eingelegt

    Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Daher wird der Bundesgerichtshof in Karlsruhe das Urteil auf etwaige Rechtsfehler überprüfen, sobald die schriftliche Urteilsbegründung vorliegt. Die Verteidiger der drei Geschäftsführer und des Instandhaltungsleiters haben Revision eingelegt. Sie hatten in ihren Plädoyers Freispruch gefordert. Die Staatsanwaltschaft hat bezüglich des Produktionsleiters, des Instandhaltungsleiters, des Gewerbeaufsichtsamtsmitarbeiters und des Geschäftsführers Heinrich R. Revision eingelegt, weil sie sich für höhere Strafen ausgesprochen hatte.


    - Teilen | - Urteil drucken | - Beitrag schreiben | - Urteile für Ihre Webseite | - Urteile per Email

    --------------------------------------------------------------------------------

    Dieses Urteil wurde am 23. September 2013 eingetragen und wurde 3419 mal gelesen