Beiträge von AxelS

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    Nach Ziffer 3 der Zusammenlagerungstabelle, bist Du im Freien von allen diesen Einschränkungen befreit und darfst zusammen lagern. Allerdings gilt für Gase auch 10.4 und dort ist in Absatz 1+2 ein Schutzbereich definiert um brennbare Gase. Dieser ist nach Absatz 4 jeweils 2m in jede Richtung und kann im Freien auf 1m reduziert werden. Innerhalb dieses Bereiches sind somit Explosionsschutzmaßnahmen zu ergreifen z.B. bei der Beleuchtung! Da Sauerstoff in Verbindung mit organischen Stoffen auch ohne direkte Zündquelle zur Zündung kommen kann, würde ich hier einen Schutzabstand zwischen Acetylenflaschen und Sauerstoffflaschen von 1m vorsehen.

    Wo ist der Ex-fähige Staub und wo die Zündquelle? Der Staub dürfte im Saugschlauch sein, und landet dann im Filterbeutel oder Auffanggefäß. Auf diesem Weg ist für mich zunächst keine Zündquelle zu erkennen, außer vielleicht statische Aufladung. Vor dem Motor dürften ja einige Filter sein, sonst überlebt er das nicht lange. Im Bereich der Kohlebürsten des Motors dürfte somit keine Ex Atmosphäre mehr vorherrschen. Wird allerdings in einer Zone 2 ein nicht Ex geschütztes Gerät betrieben, muss irgendwie sichergestellt sein, dass zum Betriebszeitpunkt keine entsprechende Atmosphäre vorherrscht. Dies gilt allerdings auch für den Schleifer und jedes andere Elektrogerät. Ich würde einmal während und nach des Spritzvorganges auf Ex-Atmosphäre messen. Ist man da dauerhaft unter 20% UEG würde ich keine Probleme sehen hier mit einem ungeschützten Gerät zu arbeiten.

    Der Kollege, der bei uns war vom 56er, wollte diese GBU ausdrücklich vom Betriebsarzt. Aber nur dann, wenn die Vorgaben aus Arbeitszeitgesetz und Tarifvertrag nicht eingehalten sind.


    Klingt für mich nach den Tätigkeiten im Krankenhaus, wo sich an die normale Arbeitsschicht noch eine (Ruf)bereitschaft anschließt und da halte ich eine entsprechende GBU auch für angemessen. Ansonsten würde ich nur einen kurzen Satz zur Einhaltung der Maximalzeiten und Pausen aufführen, fertig.

    Zitat von a.r.ni

    ...wann kann ich bei Euch anfangen?


    Also ich bin Mo-Do von 6:45 bis 15:30 und Fr bis 12:30 im Büro, somit dürften die Zeiten nicht so ungewöhnlich sein. Ich glaube aber nicht, dass Du hier anfangen möchtest.

    ...

    • Alles soll im Abzug passieren.
    • Schutzbrille, da Spritzer nicht sicher auszuschließen sind (könnte ja mal eine Platine plumsen statt tauchen)


    Irgendwie habe ich den Verdacht, die Arbeit im Abzug erfolgt nicht so, wie man richtig im Abzug arbeitet. Der Frontschieber gehört hierbei weitgehend geschlossen. Ideal wäre in diesem Fall ein Abzug mit zweigeteilter Frontscheibe, beide Seiten werden zur Mitte geschoben, so dass man seitlich jeweils einen Eingriff hat und vor dem Gesicht die Frontschieberscheiben. Dann ist meiner Meinung nach keine Gefahr mehr für Spritzer in die Augen vorhanden.

    ...Mein Vorschlag wäre: Definitiv mit Handschuhen, egal ob allergen oder nicht. Und die korrekte Hautpflege und Hautschutz unterweisen.
    Bei 2x4h im Monat sehe ich da die Feuchtarbeit als weniger gefährdend....


    Ich sehe hier keinen gravierenden Grund für Handschuhe. Vollkontakt dürfte üblicherweise nicht erfolgen und wenn, dann gehe ich bei dem Lack davon aus, dass höchstens entfettende Wirkung durch die Lösemittel erfolgt.
    Das 2-Octyl-2H-isothiazol-3-on ist als Biozid im Lack, allerdings ist mir schleierhaft warum, denn das Produkt "Plastik 70" ist eigentlich ein lösemittelhaltiger Lack und Biozide sind in der Regel bei wässrigen Systemen anzuwenden, da würde ich den Hersteller befragen, was das Biozid da drin soll. Bei Spritzkontakt dürfte die Schädigung auch eher zu vernachlässigen sein. Weiterhin gilt es zu bedenken, dass es keinen allergenfreien Handschuh gibt! Dies wird leider auch immer wieder vergessen und ein flüssigkeitsdichter Handschuh führt schon nach wenigen Minuten zum Aufquellen der Haut, was ein Eindringen von Stoffen erleichtert.
    Trotzdem gilt es zu beachten, dass die Lösemittel ja aus dem Lack verdampfen und somit auch bereits über der Wanne mit dem Lack. Da Fette und Lack sich in der Regel nicht gut vertragen, ist hier eine Hautschutzcreme aus Produktqualitätsgesichtspunkten wohl eher kritisch zu sehen. Bei Arbeitsende sollte aber eine entsprechende Hautreinigung und -pflege erfolgen, hierbei evt. mit nachfettenden Pflegeprodukten. Meiner Meinung nach ist dies aber Sache des Betriebsarztes, hier auf eine entsprechende Systematik zu achten.
    Sollen trotzdem Handschuhe verwendet werden, ist die Auswahl wohl überschaubar, denn das Ethylacetat und Butylacetat sind zwei nette Lösungsmittel, die fast alle Handschuhmaterialien angreifen. Somit bleibt eigentlich nur ein Mehrschichthandschuh oder als Alternative evt. ein Butylhandschuh z.B. Butoject von KCL. Allerdings wären beide Handschuhvarianten meiner Meinung nach völlig überzogen.

    ...Wir wollen eine aktive Mitarbeit und eigene Ideen fördern. ...


    Dann vermittelt das so auch den Mitarbeitern. Durch einen flotten Spruch wird wohl kaum jemand hier aktiv mitmachen, denn da ist man von der Werbung schon zu stark geprägt. Vor Jahrzehnten war ich in einem Großkonzern der chemischen Industrie tätig, da gab es den Slogan "Qualität, wir machen sie." Bei den Mitarbeitern wurde aus dem Spruch schnell "Qualität, wir suchen sie." Warum? Weil den Mitarbeitern nicht vermittelt wurde, wie denn die Qualität zustande kommt und wo das zu erreichende Qualitätsziel liegt. Es war also ein platter Werbespruch ohne reale Aussagekraft.

    Die Frage des Preis-Leistung-Verhältnis ist für mich kein Kriterium für eine berufsständische Vertretung. ....


    Für mich schon, denn ich bin nicht bereit jeden Preis für eine Leistung zu bezahlen, das muss schon angemessen sein. Allerdings ist hierbei auch die Leistung nicht nur für mich als Mitglied zu sehen, sondern für die Sache und die Allgemeinheit.
    Wie bei jedem Verein, lebt dieser von den Mitgliedern. Da gibt es immer passive, aktive und dann noch die, welche auch ein Ehrenamt übernehmen. Jedes Mitglied ist wichtig und kostbar für den Verein. Gut sind natürlich viele aktive Mitglieder, die dann auch noch ein Ehrenamt übernehmen und somit zur Fortentwicklung beitragen. In den seltensten Fällen wird man einheitlicher Meinung sein, da sind oft Kompromisse erforderlich. Diese kann man, wenn man anderer Meinung ist, trotzdem mittragen oder eben irgendwann die Konsequenz ziehen und sich aus dem Verein zurückziehen.
    Der VDSI ist z.B. Mitausträger des Kongresses Arbeitsschutz aktuell. Ein solcher Kongress bedarf einiges an Vorbereitung und Investition, die Kosten dürften wohl kaum durch die Eintrittsgelder refinanziert werden. Somit bleibt eben ein Teil der Finanzierung aus anderer Quelle z.B. über die Mitgliedsbeiträge. Mir ist nicht bekannt, ob dies im beschriebenen Fall so erfolgt, dies ist reine Spekulation. Das könnte man bestimmt im Geschäftsbericht nachlesen, aber das ist mir im Moment einfach zu mühevoll. Ich wollte vor einigen Jahren auch in einer entsprechenden Fachgruppe tätig werden, aber mein Arbeitgeber wollte mir hierzu weder ein Zeitkontingent zur Verfügung stellen, noch anteilig irgendwelche Kosten übernehmen, also habe ich eben zähneknirschend verzichtet, denn das war es mir letzten Endes auch nicht wert. Würde der Verband solche Kosten übernehmen, wäre der Aufschrei der Mitglieder wahrscheinlich auch wieder groß, dass da einzelne über die Mitgliedsbeiträge subventioniert werden. Wie man es macht, macht man es falsch.
    Für mich ist der VDSI der geeignete Kompromiss und die Öffnung für weitere Umweltbereiche ist aus meiner Sicht durchaus sinnvoll.

    ...Wir verarbeiten in 95% der Fälle PVC. ...


    Dann würde ich mir auch Gedanken zur Reinigung des Maschineninneren machen, denn bei PVC wird korrosive Salzsäure frei, und Dioxine, sowie ploycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe, letztere allerdings nur in geringen Spuren. Diese dürften sich, neben Russ im inneren der Maschine ablagern und einen entsprechenden "Schmutzfilm" bilden.

    ...suche ich Infos über das Verhalten von Menschen in Paniksituationen (Brand, Bombendrohung, etc.).

    ...


    Einige machen genau das, was man bei "gesundem Menschenverstand" nicht machen würde.

    Meine praktischen Erfahrungen:

    • An einer Tür steht auf einem Schild "Zutritt verboten, Lebensgefahr." mit den entsprechenden Piktogrammen. Das Schild ist so angebracht, dass es die Türklinke abdeckt, somit auch nicht übersehen werden kann. Einige Personen gehen trotzdem durch die Tür, denn dahinter ist der Umkleideraum, es ist Feierabend und die S-Bahn wartet nicht.
    • Es wird die Aufforderung zur umgehenden Räumung erteilt, trotzdem meinen einige, ihre Arbeit noch beenden zu können.
    • Es wird die Aufforderung zur umgehenden Räumung erteilt, die betroffenen Personen räumen auch, dann stellen einzelne fest, sie haben ja noch ihr iPhone (oder beliebiges anderes Technikspielzeug) im geräumten Bereich vergessen, also gehen sie wieder hinein.
    • Es erfolgt ein automatischer Gasalarm mit Hupe und Blitzleuchte. Einige im Bereich wissen nicht, was das zu bedeuten hat, anderen ist die Bedeutung bekannt, aber wegen zuvor öfter aufgetretener Fehlalarme, wird der Alarm nicht ernst genommen und ignoriert.
    • Im Labor wird die Räumung angeordnet, alle verlassen den Raum und auch der Strom wird zentral unterbrochen, ohne darauf zu achten, dass dadurch die Kühlung einer Anlage unterbleibt in der eine exotherme chemische Reaktion stattfindet. => in manchen Bereichen gehören Regelungen erdacht, wie man den Bereich in einen sicheren Zustand bringt, bevor man ihn verlässt.

    ....Was mir auffällt ist, dass es unzählige Definitionen für dieses Register/Kataster gibt. Ins Gefahrstoffkataster gehören Gefahrstoffe rein, klar.
    Ich glaube aber, die meisten von uns führen ein Kataster in dem "alle" Chemikalien gelistet werden, ob Gefahrstoff oder nicht. ...

    Die Bezeichnungen Kataster, Verzeichnis oder auch Register kann man hier als Synonym verwenden. Früher wurde es einmal als Kataster definiert, inzwischen findet man in §6 GefStoffV den Begriff Verzeichnis.
    Los geht es ja schon mit dem Begriff Gefahrstoff, der vielen nicht so recht geläufig ist und der oft mit gefährlichen Stoffen verwechselt wird. Gefährliche Stoffe sind nach §3 GefStoffV definiert und das sind in der Regel die kennzeichnungspflichtigen Stoffe. Diese nimmt eigentlich jeder in sein Gefahrstoffverzeichnis auf. Allerdings ist der Begriff Gefahrstoff noch weiter gefasst, siehe §2 GefStoffV und somit sind noch weitere Stoffe als Gefahrstoff anzusehen. Da dies oft auch vom Umgang abhängig ist, werden hier also noch einige Stoffe als Gefahrstoff zu händeln sein, die nicht kennzeichnungspflichtig sind oder z.B. erst beim Umgang entstehen (z.B. Abgase, Zersetzungsprodukte usw.). Da man in der Regel das Verzeichnis erstellt und dann die Gefährdungsbeurteilung erstellt, unter Zuhilfenahme diverser Daten z.B. des SDB und der Verwendungsbedingungen, ist zu diesem Zeitpunkt oft noch nicht eindeutig sicher, dass es sich um einen Gefahrstoff handelt. Daher werden im Verzeichnis auch Arbeitsstoffe geführt. Gut wer jetzt ein Feld hat, wo er festlegen kann, ob ein Stoff Gefahrstoff ist oder nicht. Denn die Behörde darf sich nur für die Gefahrstoffe interessieren, der Rest geht sie nichts an. Ein gutes Beispiel für einen Gefahrstoff, der aber kein gefährlicher Stoff ist, ist Wasser, das ja bei entsprechend langem Umgang (Stichwort Feuchtarbeit) die entsprechende Gefahr entwickelt.

    ....Wie schafft ihr das mit JEDEM Stoff und JEDEM SDB????


    Um möglichst jeden Stoff entsprechend zu erfassen bietet sich ein Freigabesystem an. Nur Stoffe die durch eine entsprechend benannte Stelle (oder mehrere Stellen) freigegeben wurde, darf in den Betrieb. Dazu gehören alle Beschaffungsstellen entsprechend informiert. Also die Einkaufsabteilung und alle anderen Bereiche die z.B. Kleinmengen irgendwo "besorgen" oder "Muster" annehmen. In kleinen überschaubaren Betrieben dürfte sich so eine Struktur relativ einfach aufbauen lassen, in größeren Betrieben wird man hier mit großer Wahrscheinlichkeit immer gewisse Lücken haben, die man dann nach und nach angehen muss. Im Zweifelsfall mit entsprechendem Druck. Wird ein Stoff ohne Freigabe vorgefunden, hat der entsprechende Abteilungsleiter die notwendigen Dokumente innerhalb einer bestimmten Frist zu beschaffen und eine entsprechende Anfrage zur Freigabe zu stellen. Erfolgt dies nicht, wird der Stoff auf Kosten des Bereiches entsorgt.

    ...Bei uns geht alles (Gefahrstoffe, Betriebsstoffe) über meinen Tisch dazu gibt es bei uns eine Anweisung der Geschäftsführung die auch von unseren Ing,s eingehalten wird trotz Sammelwut. Wenn ein Vertreter einen Stoff mitbringt so muss er das beim Entwickler und mir anmelden und muss das Technische Datenblatt sowie das SDB dabei haben. Ohne die beiden Datensätze und meinen Ok bleibt bei uns nichts im Unternehmen.


    Somit ein Freigabesystem, ähnlich wie ich es oben beschrieben habe.

    ...Die SDB schaue ich mir alle zwei Jahre an und fordere wenn nötig neue an. Wir haben zur Zeit 150 Gefahrstoffe in kleinen Gebinden im Gefahrstoffkataster aufgelistet das ist natürlich überschaubar,....


    Eigentlich muss ja der Lieferant geänderte SDB unaufgefordert liefern, an alle Kunden, die den Stoff im letzten Jahr bekommen haben. Viele Hersteller scheuen diesen Aufwand und stellen ihre SDB im Internet zum Download zur Verfügung. Die entsprechenden Verbände leisten hier auch gewaltige Lobbyarbeit, so dass man in Zukunft als Kunde wohl die SDB beim Lieferanten "abholen" muss. Die 2 Jahre Grenze findet man ja immer wieder, sie ist aber nirgendwo gesetzlich vorgeschrieben.

    ...Bei uns gibt es ca. 800 Stoffe einschließlich der Datenblätter. Das aktuell zu halten funktioniert vielleicht 1 Woche.
    ...


    Dann muss man eben Prioritäten setzen. Große Mengen und hohe Gefährdungspotentiale müssen häufiger auf Aktualität überprüft werden, niedrigere Gefährdungspotentiale entsprechend seltener.
    Mitte 2015 wird es dann richtig "lustig". Schon mal versucht, heute ein SDB eines Reinigers nach GHS bzw. CLP zu bekommen? Alle großen Reinigungsmittelhersteller werden wohl erst zum letzten Stichtag 1.6.2015 umstellen, aus gutem Grund.

    ..."Die Vielfältigkeit der freigesetzten Stoffe ist zu groß, eine Raumluftanalyse macht keinen Sinn"...


    Die Aussage hättest Du wahrscheinlich von mir auch bekommen.
    Zunächst einmal ist zu klären, um was für ein "Plastik" es sich handelt. Es gibt ja eine Unzahl an Kunststoffen, die bei thermischer Bearbeitung eine noch viel umfangreichere Palette an Produkten freisetzen. Also, was wird da mit dem Laser bearbeitet? Ist dieser Kunststoff homogen, oder ein Mischkunststoff z.B. mit Oberflächenbeschichtung?
    Mit großer Wahrscheinlichkeit raucht es gewaltig, wenn man mit dem Laser auf den Kunststoff bruzzelt. => Feinstaub mit allerlei angelagerter Chemie. Dürfte für die Lunge ähnlich nett sein wie Tabakrauch. Sofern chlorierte Verbindungen gelasert werden (z.B. PVC), gehe ich auch von der Bildung von Dioxinen aus, natürlich in minimalsten Mengen, aber sie sind da. Bei Polystyrol (Handelsname Styropor), gibt es z.B. Styrol als Monomer, auch nett für den Körper. Bei anderen Kunststoffen dürften allerlei Crackprodukte z.B. Formaldehyd entstehen (entsteht auch beim Lasern von Holz), was Augen- und Schleimhautreizungen hervorrufen kann.

    Meiner Meinung nach muss die Absaugung so erfolgen, dass nichts in die Raumluft gelangt, hier sollte man ansetzen, ohne nach chemischen Stoffen zu suchen.
    Sind die Maschinen voll geschlossen oder teilweise offen? Wenn voll geschlossen, stellt sich mir die Frage nach der Zuluft. Wo und wieviel. Bei der teilweisen offenen Maschine ebenso. An den Zuluftöffnungen der Maschine würde ich einmal eine Luftströmungsmessung durchführen. Aus dem Bauch heraus würde ich eine Einströmgeschwindigkeit von um die 0,5 m/s als Mindestmaß ansetzen, darunter ist mit Stoffausbruch zu rechnen.

    ...Bis jetzt haben die in jeder Abteilung an jedem Arbeitsbereich die BA und das Sicherheitsdatenblatt aufgehängt....


    Zu viel Platz an den Wänden oder kein Geld für eine Tapete?

    BA müssen vor Ort und für die Mitarbeiter zugänglich sein, SDB nicht. Siehe §14 GefStoffV.
    Der Zugang zu Sicherheitsdatenblättern ist geregelt über Artikel 35 der REACH Verordnung 1907/2006. Dort steht nichts davon, dass man jederzeit Zugang zu den SDB hat und auch nichts davon, dass dies vor Ort am Arbeitsplatz sein muss. Dies macht auch wenig Sinn, den SDB sind nicht für Laien geschrieben, diese lesen daraus garantiert die falschen Dinge. Bei uns werden die SDB zentral bei mir geführt und können dort auch zu den üblichen Bürozeiten eingesehen werden. Dies macht durchaus Sinn, wie man an Deinem Beispiel sehen kann. Durch diese zentrale Führung, gelten nur die bei mir geführten SDB als offizielle Versionen. Klar dürfte in den Bereichen so manch eine Kopie irgendwo im Ordner schlummern, diese sind aber somit nicht offiziell.
    Nach Artikel 36 der REACH Verordnung gilt für diese Daten eine Archivpflicht von 10 Jahren nach letzter Verwendung des Produktes. Für CMR Stoffe gilt nach §14 GefStoffV eine Archivpflicht von 40 Jahren nach Ende der Exposition. Solche Daten sollte man nach Möglichkeit zentral archivieren.

    Zunächst einmal sollte man sich Gedanken darüber machen, zu was das Gefahrstoffverzeichnis dient? Daraus ergeben sich dann einige Rahmenbedingungen.
    Bei uns wird das Gefahrstoffverzeichnis bereichsbezogen geführt, was bedeutet, dass für definierte Arbeitsbereiche ein Verzeichnis angelegt wird. Dieses Verzeichnis wird dann im Gesamtverzeichnis für den Betrieb als übergeordnetem Bereich fortgeführt. Bei uns in Form einer Datenbank. Dadurch lässt sich sowohl feststellen, wo im Betrieb welcher Stoff in welcher Menge eingesetzt ist, als auch welche Stoffe im Bereich xy zum Einsatz kommen.

    Für die Unterweisungen und Betriebsanweisungen (BA) gibt es ein unteres Abschnittskriterium, zu finden in der TRGS 555


    Um die Gefährdungsbeurteilung durchführen zu können müssen somit weitere Stoffdaten vorliegen => SDB erforderlich.
    Bei uns wurde dann intern festgelegt, dass Büromengen und andere Kleinstmengen nicht beachtet werden => einzelne Klebstofftube, wird weder im Verzeichnis geführt, noch eine BA erstellt.
    Größere Mengen im Lager oder auch Umgang, bei welcher man nicht auf geringe Menge, Dauer und Exposition kommt, werden dann wieder aufgenommen.
    In speziellen Bereichen werden dann die Betriebsanweisungen auch zusammengefasst oder für ähnliche Produkte Sammelbetriebsanweisungen gestaltet. Dies trifft z.B. Laborbereiche, wo entsprechend ausgebildetes Fachpersonal tätig ist, aber auch technische Bereiche. Da ist es völlig unerheblich, ob das Ölspray von Firma x oder y kommt, die Gefährdung ist bei beiden Produkten weitgehend identisch => Sammel BA Ölsprays. So kann man noch viele weitere Produkte in Form von Sammel BA abdecken, allerdings gehört in das Gefahrstoffverzeichnis zu dem Produkt dann ein entsprechender Verweis auf die BA.

    ...Vorgaben zur regelmäßigen Fortbildung sind derzeit nicht gesetzlich geregelt.

    Das sehe ich ein wenig anders. Im WHG wird auf §55 BImSchG verwiesen und dort wird im Absatz 2 die Fachkunde angesprochen, sowie die Ermächtigung zur entsprechenden Verordnung gegeben. Diese Verordnung ist die 5.BImSchV und dort ist in §9 eine entsprechende Fortbildung mindestens alle 2 Jahre festgelegt. Klingt kompliziert und ein wenig wirr, ist es auch, denn der Gesetzgeber hat hier schon seit Jahren sich selbst gewaltig verrannt. Ursprünglich sollte es für Immissionsschutz-, Gewässerschutz-, Abfall-, (Strahlenschutz-) Beauftragte ähnliche Regelungen geben mit entsprechenden Verordnungen. Beim Immissionsschutz und Abfall gab es auch die speziellen Verordnungen beim Wasserrecht hat man die Verweistechnik angewandt. Im Zuge des Umweltgesetzbuches sollte dies alles dann vereinheitlicht werden, allerdings ist das Umweltgesetzbuch dann an EU Rahmenvorgaben gescheitert, obwohl es fast fertig war. Daher heute wieder der Stand von vor grob 20 Jahren, mit wenig Änderungen/Korrekturen in Aussicht.

    ...Wenn ich mich entschließen sollte es zu machen, muss dann eine schriftliche Beauftragung vorliegen für einen bestimmten Zeitraum? Wie schaut der Rechtliche Aspekt aus? ich ahne da nämlich schon einiges.


    Schriftliche Mitteilung an die zuständige Behörde ist erforderlich und auch Du musst eine entsprechende Beauftragung bekommen. Allerdings entsteht für Dich auch ein Vorteil, nämlich der Kündigungsschutz nach §58 BImSchG.

    ...Beispiel: 3,6 Mio (!) gefahrene km / a ohne Unfall - so, und jetzt kommst Du.
    ...


    Erhöhe die Zahl der gefahrenen Kilometer und der Unfall wird eintreten.
    Beim Wunsch, 0 Unfälle handelt es sich um eine Grenzfunktion, in der Mathematik oft mit lim angegeben. Hierbei nähert man sich der 0 an, erreicht sie allerdings faktisch nie, zumindest dann nicht wenn man die Anzahl der Fälle in Richtung unendlich laufen lässt.

    Die These zu vertreten 0 Unfälle ist nicht erreichbar heißt ja auf keinen Fall, dass mit der Aussage tödliche Unfälle toleriert werden sollen.


    Sehe ich auch so.


    0 tödliche Unfälle bzw. Unfälle mit dauerhafter Behinderung / Arbeitsunfähigkeit o.ä. muß immer erreichbar sein! ...


    Dies ist ein Widerspruch zu Deinem ersten Satz und kann so auch nicht funktionieren.
    Beispiel: Ein Autofahrer hält sich an alle Regeln, berücksichtigt auch die Umgebungsbedingungen usw. trotzdem kann ja ein anderer Verkehrsteilnehmer sich nicht daran halten und für einen entsprechenden Unfall sorgen, den der erste Autofahrer nicht abwenden kann, aber daran beteiligt ist. Dieser Unfall kann durchaus tödlich sein. Wie oft schon wurden Autofahrer am Stauende von einem herrannahenden und den Stau nicht bemerkenden Lkw zermalmt?
    Weiteres Beispiel: Wieder der Autofahrer, der alle Regeln berücksichtigt usw. Er ist körperlich und geistig fit, aber plötzlich und unvorhersehbar erleidet er während der Fahrt einen Schwächeanfall, der so schnell kommt, dass er nicht mehr rechtzeitig reagieren und sein Fahrzeug sicher zum Stillstand bringen kann.
    Beides sind recht konstruierte Beispiele, die aber deutschlandweit betrachtet mit hoher Wahrscheinlichkeit täglich vorkommen.

    In einem reinen administrativen Bereich (z.B. ein IT-Unternehmen in dem nur Programmierer und Verwaltungsmitarbeiter sitzen) sind 0 Unfälle definitiv als Ziel realistisch und machbar.


    Schon mal nachgefragt, wie oft sich Verwaltungsmitarbeiter an so einfachen Dingen wie einem Blatt Papier geschnitten haben? Ja das kommt vor und gar nicht so selten. Abhilfe wäre vielleicht das papierlose Büro, wenn es denn irgendwann einmal kommen sollte, was ich eher nicht so sehe.

    was sind denn "unerreichbare" bzw. "erreichbare" Ziele im Arbeitsschutz? ...Allerdings MUSS das Kernziel "Null Unfaelle" immer stehen und ich muss davon ueberzeugt sein, dieses Ziel erreichen zu koennen....


    Genau das von Dir aufgezeigte Ziel ist nicht zu erreichen. Du wirst Dich der 0 nähern können, sie aber nicht erreichen.

    ....Was bei mir ankommt wäre die Konsequenz, dass wir mit den 3000 Verkehrstoten "leben" :cursing: müssen, weil wir ja auch ebensoviele tote Passivraucher haben?

    ich denke, so meinst du das wohl nicht?...


    Beim Straßenverkehr bemüht man STOP um Unfälle bzw. deren Folgen zu vermeiden. Beim Tabakrauch verzichtet man weitgehend darauf, obwohl die Folgen deutlich drastischer sind. Wären nur die Raucher die "Opfer" könnte man ja noch mit persönlicher Selbstbestimmung argumentieren, da allerdings auch eine nicht unerhebliche Zahl an Nichtrauchern betroffen sind, stelle ich für mich fest, da wird nicht mit gleichem Maß herangegangen.

    ...Warum nur im Straßenverkehr? Diesen Traum gibt es auch im Arbeitsschutz.
    Und die Logik erschließt sich mir nicht.


    Welchen Sinn machen unerreichbare Ziele?
    Man wird versuchen das Ziel zu erreichen und freut sich auf jedem Zwischenschritt, allerdings kann es auch sein, dass man irgendwann einsieht, das Ziel ist nicht zu erreichen und dann könnte es dazu kommen, dass man jegliche Aktivität in diese Richtung einstellt. Das Ziel wird somit erst recht nicht erreicht. Man kennt dieses Verhalten ja z.B. aus den Vorsätzen die man zu Silvester gefasst hat.
    Wäre es da nicht besser, sich erreichbare Ziele zu setzen und wenn diese erreicht waren, weitere Zielvorgaben zu machen? Auch das wird gemacht und nennt sich dann z.B. kontinuierlicher Verbesserungsprozess. Ein meiner Meinung nach besserer Ansatz, als unrealistische Ziele vorzugeben.

    ...Was haben Raucher mit dem Straßenverkehr zu tun? Außer dass viele Raucher auch Auto fahren?


    Schon mal die Zahl der Toten verglichen? Im Straßenverkehr haben wir hier in Deutschland um die 3000 Verkehrstote und eine ähnliche Zahl an Passivrauchern die auf Grund des Rauchs sterben, jährlich. Allerdings haben wir dann noch 100000 Tote in Deutschland jährlich, die an den indirekten Folgen des Rauchens sterben.

    ...Dr. Rupprich spricht hier von Risiken und nicht von Unfällen. Das sind zwei verschiedenen Dinge bzw. Ansätze.


    Klar sind das 2 unterschiedliche Dinge, die aber im Zusammenhang stehen.

    Durch einen entsprechend großen Datenpool kann man natürlich Risiken erkennen und evt. bevor es zum Unfall kommt durch entsprechende Maßnahmen die Eintrittswahrscheinlichkeit beeinflussen. Allerdings muss auch hier die Frage nach Aufwand und Nutzen erlaubt sein, denn die personellen Resourcen sind nicht unbegrenzt vorhanden, da kommen schnell betriebswirtschaftliche Aspekte ins Spiel. Ich kann mir auch schlecht vorstellen dass jeder Mitarbeiter jede "Unachtsamkeit" dokumentiert um den Datenpool zu füllen. Sollte dies bei Euch so sein, gut, allerdings habe ich den subjektiven Eindruck, dass man hiervon in vielen Betrieben (auch bei uns) noch weit entfernt ist.

    ...Und ganz ehrlich: Wenn ich diese Kultur verkaufen will, und das wollen insbesondere wir als "Sicherheitsfuzzies" kann ich das nicht ohne selbst eine entsprechende Einstellung zu haben. Also, ueberlegt euch Aussagen wie "Irgendwie erscheint mir das nicht realistisch."oder "Ich denke [...] wird hier nicht noetig sein." nochmal. ;)
    ...


    Ich habe das Gefühl, ich werde hier deutlich missverstanden.
    Was mir bei der internen Meldung der Beinaheunfälle fehlt, ist ein unteres Abschnittskriterium. Ich hatte ja Stolpern auf dem Gang zum Kopierer bewusst gewählt, denn das ist für mich ein Vorgang der meiner Meinung nach unter dieses Kriterium fällt.
    Sollte in einem Betrieb schon alles super sicher funktionieren, so kann man sich auch gerne an diese Dinge heranwagen, allerdings bin ich der Meinung es gibt in vielen Betrieben noch einige wichtigere Baustellen. Auch fällt mir dazu noch das passende Zitat ein

    Zitat von Rupprich

    Wir wenden allzu gerne den Blick von sehr hohen Risiken ab,um mit Engagement über die weitere Reduzierung von sehr niedrigen Risiken zu debattieren.
    (Dr. Rupprich, Bundesanstalt für Arbeitschutz und Arbeitsmedizin.)


    Genau dies sehe ich bei der Auflistung von solchen Beinaheunfällen.
    Während man im Straßenverkehr von der Vision Zero träumt, obwohl bekannt ist, dass die 0 nicht zu erreichen ist, lässt man auf der anderen Seite die Raucher weitgehend unbehelligt, obwohl diese für eine ähnlich hohe Zahl an Toten sorgen, die nie geraucht haben (Passivraucher) und eine ca. 30 fach höhere Todesrate bei den Rauchern, im Vergleich zu den Verkehrstoten. Dies wird toleriert, obwohl rauchen eigentlich keinerlei Nutzen hat, während der Straßenverkehr, zumindest gelegentlich, durchaus sinnvoll ist.

    ...das "Stolpern ueber die eigenen Beine auf dem Weg zum Kopierer" IST als Beinaheunfall anzusehen!!! ...


    Wieviele Meldungen kommen denn da so pro Mitarbeiter und Jahr zusammen? 5, 10 oder noch mehr?
    Wenn ich mal von der recht geringen Zahl von 5 ausgehe würde dies in unserem Betrieb ca 33000 Meldungen/Jahr ergeben. Werden diese von einem Sachbearbeiter bearbeitet, hätte er ca. 150 Fälle/Arbeitstag zu erledigen, also grob 3 Minuten Zeit, den Fall ausführlich auszuwerten und entsprechende Maßnahmen vorzuschlagen. Irgendwie erscheint mir dies nicht sonderlich realistisch.