Beiträge von AxelS

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    Ich verstehe nicht, warum man in einem Land in dem Trinkwasser von hervorragender Qualität aus fast jedem Wasserhahn kommt, auf ein solches Konstrukt zurückgreift. Dieses Wasser aus den Teilen hat weder eine bessere Qualität, noch einen niedrigeren Preis, ein Vorteil ist nicht zu erkennen.

    Bitte schön ;)


    Ok zur Reinigung, aber dass die Arbeitskleidung gestellt werden muss kann man nirgendwo entnehmen. Wie bereits von mir erwähnt, ein Laborkittel ist keine PSA sondern Arbeitskleidung und die muss der AG nicht stellen.
    Genau so sehe ich es auch beim Kochkittel. Im Zweifelsfalle kauft der Arbeitnehmer seine Kochkittel eben selbst und kann sie dann bei der Steuererklärung geltend machen. Da hat er zumindest einen Vorteil gegenüber dem Büroarbeiter, denn dessen Arbeitskleidung wird in der Regel nicht steuerlich anerkannt.

    ...Reine Kritiken und was man besser machen könnte, sind hier fehl am Platz!!! Die Leute bei der DGUV haben sich darüber Gedanken gemacht, wie es zukünftig aussehen soll. ...Lasst Euch nicht unterkriegen. Es ist eine Tatsache. Findet Euch damit ab!!! :thumbup: ...


    Eigentlich hätte ich von den Experten der DGUV erwartet, dass dort auch entsprechendes Fachwissen vorliegt. Nummerische Bezeichnungen kann ein Computer recht gut verarbeiten, der Mensch eher nicht. Texte, auch wenn sie Abkürzungen sind, sind da für den Menschen wesentlich einfacher zu verarbeiten. Somit war das bisherige System mit dem entsprechenden Indexbegriff I, R oder V recht einfach zu verstehen, dazu dann noch eine Ordnungszahl. Jetzt hat man nur noch eine Zahlenwüste und muss schon zuordnen, welche Zahl denn eine Regel darstellt und welche eine Information. Unnötige Verschlüsselung würde ich so etwas nennen.
    Vielleicht ist ja in ein paar Jahren der Fusionsvorgang bei den BGen zu Ende und wir haben nur noch eine Berufsgenossenschaft, somit dann auch nur noch eine Regelung zu einem speziellen Bereich und nicht parallel mehrere weitgehend wortgleiche Regelungen mit einzelnen Ausnahmen. Dieses Durcheinander sollte angegangen werden, mit BG spezifischen Varianten geht dies allerdings nicht.

    ....daß es nicht so blöd wäre, tragbare Verbandskästen jedem Ersthelfer zur Verfügung zu stellen. ...


    Da kommt es wohl auch auf das Umfeld an und die dort möglichen/üblichen Unfälle. Im Verwaltungsbereich dürften Herz/Kreislaufbeschwerden übliche Probleme sein, da nützt ein Verbandskasten wenig. Daneben dann noch kleinere Schnittverletzungen, die mit einem Pflaster behoben werden können. Dann noch Stürze, mit in der Regel eher keinen offenen Wunden. Im Produktionsbereich könnte ich mir auch heftigere offene Wunden vorstellen, bei denen der Verbandskasten dann unter Umständen sinnvoll sein kann.

    ...Die Gefahrstoffverordnung sagt aber ganz deutlich, dass im Umgang mit Gefahrstoffen, der AG die Kleidung zu stellen und für die Reinigung zu sorgen hat!!!!...


    Wo steht das in der Gefahrstoffverordnung, denn ich konnte keine entsprechende Stelle finden? Ein Laborkittel ist z.B. keine PSA! Das mit der Reinigung schafft man in der Regel auch nur über das Hilfskonstrukt der Fürsorgepflicht des AG.

    Bei 8% Neigung um das Podest kommst Du auf eine gewaltige Fläche. Je nach Hohe (10-15cm wurden genannt) ist somit ein Radius von 1,25 bis 1,87m abgeschrägt. Somit hat man Probleme wenn man an dem Podest vorbeilaufen oder fahren möchte. Nur einseitige Abschrägung birgt dann weitere Gefahren, da halte ich die eine Stufe noch für das geringere Übel. Warum wurde die Maschine so hoch gebaut, dass man ein Podest zur sinnvollen Nutzung benötigt?

    Meiner Meinung nach ist die Kleidung keine PSA nach gängigen Arbeitsschutzvorschriften, bis auf die Schuhe.
    Weiterhin ist zu beachten, dass ja nach hygienischen Kriterien bestimmte Bedingungen gelten und da ist der Arbeitgeber dann wieder dabei. Wäre es nicht sinnvoll, der AG beschafft die Arbeitskleidung, auch im Hinblick auf ein einheitliches Erscheinungsbild?

    ...Also was ich so im Netzt finde ist ein Explosionsschutdokument so bis max 5 Seiten. Das sind 62 Seiten und ich weiss nicht was das ist! ...Ist das normal für ein Explosionsschutzdokument?


    Wenn entsprechende Lagepläne oder Fotos im Dokument enthalten sind, die einzelnen Anlagenteile mit Ex-Zone entsprechend umschrieben werden kann ich mir eine solche Seitenzahl für eine übliche Biogasanlage durchaus vorstellen. In 5 Seiten kann ich mir das allerdings nicht vorstellen, ohne wesentliche Punkte wegzulassen. Versetze Dich in die Lage einer unbeteiligten Person, die feststellen soll, wo überall in diesem Anlagenkomplex möglicherweise Explosionsgefahr auftreten kann. Wenn man dies mit dem Dokument kann, ist es schon mal recht gut. Wenn dann noch beschrieben wird, wie trotz vorhandener potentieller Explosionsgefahr eine Explosion oder Brand vermieden wird, ist es noch besser.

    ...Demnach MUSS diese Unterweisung von einer Sifa durchgeführt werden?...


    Ist die SiFa weisungsberechtigt? Kennt die SiFa alle Details vor Ort?
    Wohl kaum, somit kann die SiFa auch nicht die Unterweisung durchführen, sondern höchstens fachlich begleiten.

    ...Der Vorgesetzte hat jedoch immer den Hut auf und er oder sein Vertreter sollte dabei sein....


    Nicht nur sollte, sondern muss! Da in einer Unterweisung ja auch Weisungen erteilt werden muss sie von einem weisungsberechtigten Vorgesetzten abgehalten werden. Delegiert er diese Aufgabe, hat er trotzdem den Hut auf, wie Du so schön geschrieben hast und hat somit auch anwesend zu sein, denn der Vortragende spricht im Namen und Auftrag des Vorgesetzten. Ist der Vorgesetzte nicht dabei, kann er auch nicht wissen welche Weisungen er erteilt hat.

    1. Dürfen volle Druckgasflaschen der Gase Argon (H280), Stickstoff (H280) und Sauerstoff (H270/H280) im Freien zusammen in einer Gitterbox gelagert werden?


    Ja, da Argon und Stickstoff als inert gelten, dürfen diese auch direkt neben Sauerstoff gelagert werden.

    2. An dieser Lagerstelle sollen auch die leeren Druckgasflaschen in einer extra Gitterbox zum Abtransport gesammelt werden(bis 10 Stück). Ist es zulässig die o.g. leeren Gasflaschen mit leeren Druckgasflaschen der Gase Wasserstoff(H220), Acethylen und verschiedener Edelgase zusammen zu lagern oder ist ein Mindesabstand, ich denke laut TRGS 510 - 10.4.4, 1m notwendig.


    Die "leeren" Flaschen sind ja nicht leer, sondern haben einen Restdruck => Regelungen weitgehend wie für volle Gasflaschen. Um Acetylen und Wasserstoff ist somit der Sicherheitsbereich einzuhalten, in den dürfen inerte Gase eingebracht werden, aber keine brandfördernden, also kein Sauerstoff. Die Acetylenflasche muss auch stehend gelagert werden, was bei vielen anderen Gasen nicht zwingend, aber zu empfehlen ist.

    ...das wir als Betrieb nun in die Herstellerfunktion treten sehe ich hier nicht so, da der Umbau der Anlage von einer Fachfirma vollzogen wurde. D.h. es gibt klar eine Person welche den Umbau durchgeführt hat und wie arni schon sagte, sollte diese Firma dann auch als Hersteller angesehen werden.


    Die Umbaufirma ist doch hierzu überhaupt nicht in der Lage, denn die Dokumente über den Rest der Anlage hat sie nicht. Ihr aber müsstet diese Dokumente besitzen durch die Erstinstallation. Ihr seid diejenigen, die die Gesamtanlage in Betrieb nehmen und somit tretet Ihr in die Herstellerverantwortung, warum sonst sollte dies in 9. ProdSV, §2 Nr. 10 im letzten Satz so erwähnt sein?

    ...Mitten im Jahr ist halt Buchhalterisch (wie umschreibe ich es am besten) Blödsinn. :D ....


    Schönen Gruß an den Buchhalter, wenn er das nicht kann, hat er seinen Job verfehlt. Es gibt z.B. eine große Zahl an Aktiengesellschaften, deren Geschäftsjahr ist nicht das Kalenderjahr und die können problemlos ihre Bilanz enzsprechend den gesetzlichen Vorgaben auch unabhängig vom Kalenderjahr verfassen.

    In der DGUV steht ganz klar was in der Tabelle Anlage 2 Absatz 2 Seite 13.
    [color=#231f20][font='DGUVMeta-Normal'][color=#231f20][size=8][font='DGUVMeta-Normal'][color=#231f20][size=8][font='DGUVMeta-Normal']

    die Grundbetreuung ist je nach Zuordnung in eine der drei Gruppen folgende Einsatzzeit in Stunden pro Beschäftigtem/r und Jahr erforderlich:

    [size=10]Dieser Satz führt bei der Rechtssprechung automatisch zum Kalenderjahr ansonsten werden für den Zeitraum 365 Tage angegeben dann kannst du irgendwann anfangen plus 365 Tage.

    ...


    Die Rechtssprechung wird hier mit Sicherheit nicht das Kalenderjahr als Maß heranziehen, denn sonst würde es bereits in der Regelung Kalenderjahr lauten und nicht Jahr.

    ...das ist ein schwieriges Thema. In diesem Zusammenhang ist der Hersteller nicht entscheidend, sondern der "Inverkehrbringer" - und nach MaschRL gilt leider: "den letzten beißen die Hunde". ;(

    Wenn die Maschine nun wesentlich verändert wurde, ist derjenige, der die wesentliche Veränderung verursacht hat, der Inverkehrbringer ...


    Du hast es fast erkannt. Wer war nun derjenige, der die Veränderung veranlasst hat?


    Nach der 9. ProdSV, §2 Nr. 10 gilt: "Ein Hersteller ist jede natürliche oder juristische Person, die eine von dieser Verordnung erfasste Maschine oder eine unvollständige Maschine konstruiert oder baut und für die Übereinstimmung der Maschine oder unvollständigen Maschine mit dieser Verordnung im Hinblick auf ihr Inverkehrbringen unter ihrem eigenen Namen oder Warenzeichen oder für den Eigengebrauch verantwortlich ist. Wenn kein Hersteller im Sinne des Satzes 1 vorhanden ist, wird jede natürliche oder juristische Person, die eine von dieser Verordnung erfasste Maschine oder unvollständige Maschine in den Verkehr bringt oder in Betrieb nimmt, als Hersteller betrachtet."

    Ich hab mal den relevanten Satz in Fettschrift gesetzt. Die Firma von Koffer 81 bekommt somit meiner Meinung nach in die Herstellerpflicht und ist danach auch für die Konformitätsbewertung zuständig.

    ...Hier stellt sich die Firma nun jedoch quer, was ich auch etwas verstehen kann, da an den Anlagen in den weiteren Stockwerken sicher nicht alles der MaschRL entspricht (BJ 1970er). Hier sind wir jedoch sukzessive am Nachrüsten entsprechend Anh 1 BetrSichV.

    Ist es vertretbar das die Firma die den Umbau durchgeführt hatte nun für alles die Konfi ausstellt oder sollte diese Firma nun nach dem Einbau nur für den unvollständigen Teil die Konfi erstellen, da hier ja die wesentliche Änderung stattgefunden hatte und der Rest bleibt "unberührt"....

    Wer ist den Hersteller der Maschine?
    Meiner Meinung nach wohl kaum die Firma, die den Teilumbau durchgeführt hat. Sie kann somit auch nur für ihren Teil entsprechende Konformität bescheinigen, mit der Einschränkung von Systemübergängen, die abgestimmt werden müssen.

    ...entschuldigt, wenn ich hineingrätsche ... aber nach meiner Kenntnis ist auf jeden Fall ein ESD erforderlich - auch wenn durch diese GefB ermittelt wird, dass keine Explosionsgefahr besteht ...


    Nur wenn eine gefahrdrohende Menge erreicht werden kann, sonst nicht. Unterhalb von 10l wird in der Regel von keiner Ex-Gefahr ausgegangen.

    ...Ich bin beim Flaschenwechsel / Abbau nicht nur von der Gasmenge im Hochdruckschlauch ausgegangen, sondern habe auch die Gasmenge im Druckregler und im Schlauch zum Verbrauchsgerät berücksichtigt.....


    Viel Gas dürfte da nicht drin sein. Wenn ich von einem Innendurchmesser von 1 cm ausgehen (keine Ahnung, welchen Durchmesser die üblichen Schläuche so haben) und 2m Schlauchlänge betrachte komme ich auf ein Schlauchvolumen von 157 cm³. Durch die Druckregelung auf 50 mbar Überdruck im Schlauchsystem komme ich auf einen Absolutdruck von 1063 mPa. => Mein verfügbares Gasvolumen beträgt 167 cm³. Das Volumen des Druckminderers habe ich hier mal vernachlässigt. Der Druck im Schlauchsystem dürfte allerdings auch annähernd Umgebungsdruck sein, denn das Gas wird ja bei geschlossenen Ventilen zum Ende abgebrannt. Jetzt wird abgekoppelt und da stellt sich schon die Frage, strömt eine wesentliche Menge aus dem Schlauch und Druckminderer aus? Meiner Meinung nach nicht, denn die einzige verbleibende Kraft im System dürfte der Dichteunterschied sein und vielleicht noch minimal ein Überdruck, welcher allerdings deutlich unter 50 mbar sein müsste. Propan hat eine UEG von 1.7 Vol-%, somit ergibt sich aus den 167 cm³ über den Dreisatz ein Volumen von 9,8L, was unter 10L ist und wie ich bereits beschrieben hatte, wohl auch kaum aus dem Schlauch entweicht.

    ...Vor einem Flaschenwechsel bzw. Abbau der Anlage müssen alle Flaschenventile geschlossen werden, das im System befindliche Gas muss verbraucht werden. Erst dann kann und darf gewechselt / abgebaut werden....


    Wenn ich von diesen Voraussetzungen ausgehe, komme ich auf unter 0,2l Gas und somit unter 10l explosionsfähige Atmosphäre => kein Ex-Schutz Dokument erforderlich.

    Für mich wäre hier eine eindeutige Betriebsanweisung und Unterweisung der an dieser Anlage tätigen Personen wichtiger als ein separates Ex-Schutz Dokument.

    Regelung Druckgasflaschen,
    wie ist bei euch geregelt wer die Gasflaschen verwaltet?


    Interne Verwaltung durch unsere Standortlogistik, denn die haben die Hoheit über unser Gaslager und liefern auch die Flaschen an die Bereiche.


    Wie wird aufgenommen welche Flasche angeliefert bzw. abgeholt wurde?


    Flaschenbuch, welches dann in eine Excel Tabelle eingetragen wird für die internen Flaschenbewegungen. Externe Bewegungen werden über Lieferscheine dokumentiert.


    Werden die Barcode Nummern die auf den Gasflaschen sind aufgeschrieben?


    Unsere angelieferten Flaschen haben leider keinen durchgängigen Barcode, somit ist hier keine entsprechende Dokumentation möglich. Hätten sie einen würden wir über ein Scannersystem erfassen, was schon seit Jahren von unserem Lieferanten angekündigt wurde.


    Wer kümmert sich um Nachbestellung?


    Üblich ist bei uns ein Flaschentausch, voll gegen leer, dies erfolgt sozusagen im Abo, ohne separaten Auftrag. Sonderbestellungen gehen dann vom anfordernden Bereich über den Einkauf.


    Wer Lädt Gasflaschen vom LKW und ordnet diese wieder ein???


    Der Fahrer des Lieferanten. In Zukunft werden wir, bis auf einige Kleinmengen, per Palettenlieferung den Austausch durchführen.

    ...Welche Umgebungstemperatur muss bei der Berechnung der freiwerdenden Gasmenge (und damit der Berechnung der Menge der explosionsfähigen Atmosphäre) beim Flaschenwechsel berücksichtigt werden?...


    Die bei Dir zutreffende Temperatur unter den schlechtesten anzutreffenden Bedingungen. Ich würde mit 30-40°C rechnen, da diese Temperatur wohl nie überschritten wird.

    Die Gesamtkonstruktion dieser Flaschenbatterie erscheint mir nicht sonderlich vertrauenswürdig. Gängige Schlauchbruchsicherungen dürften bei diesem Konstrukt nicht funktionieren. Fehlbedienung kann hier sehr leicht zu Gasaustritt in größerer Menge führen.

    ... allein das Einbinden von Fotos zur Dokumentation von Mängeln ist schon ein ziemliches Gepfriemle. ....


    Das macht man auch nicht auf dem Streichelbrettchen. Fotos werden gemacht und die betreffenden Nummern in das Office Dokument eingetragen. Dann Fotos und Dokument auf den PC übertragen und dort unter ergonomisch sinnvolleren Bedingungen das Enddokument gestaltet, fertig.