Beiträge von AxelS

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    MIt einem 3kg CO2 Löscher kann man problemlos einen 3*3*2,5m kleinen Raum fluten, ohne auf lebensbedrohliche Konzentrationen zu kommen. Mit einem Feuerlöscher wird man üblicherweise eh nur Entstehungsbrände löschen und somit ist die Erstickungsgefahr eher gering. Bei größeren Bränden entstehen durch den Brand weitaus gefährlichere Gase und Dämpfe.

    öhm, ja ok, dass man bei CO² Gefahr läuft sich selbst die Luft zum atmen zu rauben.... brauch niemand wissen.... Hauptsache es brennt nicht mehr....

    Schon mal nachgelesen, was auf der Bedienungsanleitung zum Feuerlöscher steht?

    Die Gefahr des Erstickens durch Einsatz von CO2 Löschern wird von vielen überbewertet und ist nur in wenigen Fällen wirklich vorhanden.
    Selbst Personen können problemlos im direkten Strahl eines CO2 Löschers gelöscht werden, ohne dass man sie dadurch umbringt. Bei Pulver dürften die körperlichen Beeinträchtigungen des Opfers deutlich höher sein.

    Bei meinen Gefahrstoffunterweisungen geht es ab und zu ja auch um Brände und Explosionen und da gebe ich dann immer den Rat: "Wenn Sie wieder zu ihrem Arbeitsplatz gehen, schauen Sie mal nach wo sich dort der nächste Feuerlöscher befindet." Weiterhin dann noch: "Lesen Sie die Bedienungsanleitung des Löschers durch und prägen sich die wichtigsten Dinge ein. Probieren Sie den Löscher aber nicht aus, denn dann muss er umgehend zur Überprüfung und evt. Neubefüllung."
    Viel mehr muss meiner Meinung nach der Laie nicht wissen und die Brandschutzhelfer werden ja entsprechend geschult.

    Würde man den Separator dicker ausführen, könnte man auf den integrierten Feuerlöscher verzichten, welcher ja auch Platz einnimmt. Diese ganzen Maßnahmen führen allerdings dazu, dass Akkus mit gleicher Kapazität eben größer bzw. dicker werden. Da die Bildschirme in der Fläche in den letzten Jahren ja auch immer mehr gewachsen sind, stellt sich mir die Frage ob es wirklich ein Problem darstellt, wenn das Handy dann 1-2mm dicker wird, dadurch aber der Akku sicherer konstruiert werden kann?

    Kurze Frage muss man eigentlich auf andere Gefahrstoffe hinweisen?

    Wenn sie in gefahrdrohender Menge vorkommen, dann ja. Beim CO2 im Bier sehe ich hier keine Notwendigkeit. Näheres kann man der entsprechenden Gefährdungsbeurteilung entnehmen, die ja in der Regel vor der BA zu erstellen ist.

    wenn wir einen Arbeitskreis

    Wenn ich nicht mehr weiter weiß, bild ich einen Arbeitskreis.


    Jeder schnappt sich einen Punkt und erstellt diesen?

    Das gibt dann aber eine nette QM Zeile.

    Na geht doch .....

    Einspruch!

    R Sätze sind inzwischen nicht mehr geltendes Recht(RL 67/548 ist außer Kraft), haben somit nichts in BA zu suchen.
    Faulgase in gefahrdrohenden Mengen entstehen bei der menschlichen Verdauung keine, somit ist die EX Warnung nicht korrekt. Der Alkoholgehalt von Bier reicht auch nicht aus um daraus entsprechende Atmosphäre zu bilden.
    Die Entsorgung an der Hecke stellt eine Ordnungswidrigkeit nach §118 OWiG dar, somit auch nicht zu empfehlen.

    Da frage ich mich, welche Risikoanalyse im Entwicklungsprozess durchgeführt wurde?

    Meine Lehre daraus: Auf das CE sollte man sich nicht verlassen!

    CE besagt ja nur, dass der Hersteller die Übereinstimmung mit EU Vorgaben, die ein Konformitätsbewertungsverfahren vorschreiben durchgeführt und die Vorgaben eingehalten hat. Es gibt aber viele Vorgaben, die überhaupt keine entsprechende Bewertung fordern, somit ist da noch viel Luft für eigene Überlegungen.

    Der einfachste Weg dürfte sein, in dem Betrieb in dem Du sowieso angestellt bist das Praktikum zu absolvieren. Deinen Äußerungen entnehme ich allerdings, dass Du das nicht unbedingt möchtest/kannst. Dann drohen einige Fallstricke. Bei vielen Firmen benötigt man eine Genehmigung für eine Nebentätigkeit, das Praktikum kann man als solche Nebentätigkeit ansehen. Weiterhin dürfte dann für die Praktikumsfirma auch eine Bezahlung nach Mindestlohngesetz fällig werden. Sollten all diese Probleme beseitigt sein, würde ich mich zunächst im Bekanntenkreis umhören, ob da jemand in seinem Betrieb eine Möglichkeit sieht oder mit der dortigen SiFa Kontakt aufnehmen kann um nachzufragen. Solche persönlichen Kontakte sind oft schneller zum Ziel führend, als formale Bewerbungen. Hat man nun eine Praktikumsstelle gefunden wird diese ja bereits einen Bedarf und somit ein grobes Thema haben, oder man stimmt eben etwas entsprechendes ab. Üblicherweise muss der Ausbildungsträger dem Thema zustimmen, erst dann kann es los gehen. Tipp: möglichst ein konkretes, nicht zu umfangreiches Thema auswählen. Zusätzlich ist es immer sinnvoll eine oder zwei alternative Themen in der Hinterhand zu haben. Manche Ausbildungsträger bieten auch an, Kontakte zu potentiellen Praktikumsfirmen zu vermitteln.

    ich muß aber auch keine MA im Umgang mit jeder Maschine unterweisen!

    Du nicht, der Arbeitgeber schon. Schau mal nach §12 BetrSichV bzw. ArbSchG. Die Unterweisug ist nicht Aufgabe der SiFa sondern des Arbeitgebers bzw. des von ihm damit beauftragten Mitarbeiters. In der Regel wird hier immer in der Linie delegiert, also immer auf Vorgesetzte. Die SiFa ist auch hier dann fachlich beratend dabei.
    Ich habe ja auch darauf verwiesen, dass man nicht eine Veranstaltung abhalten soll, sondern mehrere, es also in den Arbeitsablauf integrieren kann. In vielen Firmen finden ja Teambesprechungen statt, da kann man durchaus auch Dinge zur Arbeitssicherheit integrieren. Wenn das dann noch ein wenig dokumentiert wird ist man oft schon raus aus der Sache.

    Ja, Inkrafttreten am 1.1.2017, siehe BGBL Teil I Nr. 47.
    Es wurde ja über eine Änderungsverordnung in Kraft gesetzt, somit findet sich in der eigentlichen Verordnung kein entsprechendes Gültigkeitsdatum, da diese ja bereits in Kraft war.

    Ja ich kenne die Arbeitsbereiche hier.

    Entweder bist Du ein Genie, oder handelt es sich um einen Kleinstbetrieb.
    Ich kann mir nicht vorstellen, dass Du alle Geräte und Maschinen so gut kennst, dass Du Mitarbeiter im Umgang damit unterweisen kannst.
    Ich glaube auch nicht, dass Dir alle kritischen Situationen in allen Arbeitsbereichen der letzten Zeit bekannt sind.

    Es stehen unsere jährlichen Sicherheitsunterweisungen an.

    Warum nicht kontinuierlich kleinere Unterweisungen? Eine Mammutveranstaltung bringt doch wenig.

    Ich stelle dem Vorgesetzten jeder Abteilung die dafür vorgesehenen Dokumente zur Verfügung und ich bekomme die Unterschrieben zurück.

    Ach, Du kennst alle Arbeitsbereiche so gut? Musterdokumente oder Handlungshilfen kann ich mir vorstellen. Auch allgemeine Dinge, aber die konkreten Dinge die vor Ort relevant sind kann doch eigentlich nur der Vorgesetzte vor Ort wissen und ausfüllen.

    aber ich möchte auch nicht, dass der GF sagt, dass ich in zukunft die Unterweisungen aller Abteilungen durchführen muss.

    Warum nicht so wie es in vielen Betrieben gängige Praxis ist? Jeder Vorgesetzte hat im Zuge seiner Vorgesetztenfunktion auch die "leidige" Aufgabe die Unterweisungen durchzuführen. Als SiFa stehst Du da natürlich fachlich beratend zur Seite und kannst evt. zu diversen Themen auch referieren, aber es muss klar sein, das bleibt trotzdem Aufgabe und im Verantwortungsbereich der Führungskräfte.

    Spätestens wenn es zu einem erheblichen Personenschaden kommt, erfolgt von den Ermittlungsbehörden die Frage nach der Gefährdungsbeurteilung und nach dokumentierten Unterweisungen. Hat man da nichts zu bieten wird es für die Vorgesetzten in der Linie in der Regel recht kritisch.

    neuen Medizinprodukteverordnung

    Du meinst bestimmt die Medizinprodukte-Betreiberverordnung - MPBetreibV

    Welsche Einrichtungen sind Gesundheitseinrichtungen?

    Siehe §2 Abs. 4
    "(4) Gesundheitseinrichtung im Sinne dieser Verordnung ist jede Einrichtung, Stelle oder Institution, einschließlich Rehabilitations- und Pflegeeinrichtungen, in der Medizinprodukte durch medizinisches Personal, Personen der
    Pflegeberufe oder sonstige dazu befugte Personen berufsmäßig betrieben oder angewendet werden."

    Muss zwingend ein Beauftragter bestimmt werden, dieser muss ja auch ausgebildet werden?

    Siehe §6

    Oder reicht es wie bisher die Geräte prüfen zu lassen?

    Nein. Die Aufgaben des Beauftragten sind doch in §6 klar definiert. Die Geräteprüfung hat damit eigentlich wenig zu tun.

    Unser Zertifizierer hat uns darauf aufmerksam gemacht, dass dies nicht ausreicht. "Jeder Gefahrstoff muss Unterwiesen werden (gleichartige können zusammengefasst werden)".

    Theoretisch hat er recht, praktisch umsetzbar ist dies allerdings kaum. Frag doch mal den Zertifizierer, wann er zuletzt von seinem Arbeitgeber über die Gefahren von Dieselkraftstoff unterwiesen wurde? :D

    Wir haben in den Arbeitsbereichen für die dort vorhandenen Stoffe entsprechende Betriebsanweisungen (BA) und teilweise auch Sammelbetriebsanweisungen. Die Vorgesetzten unterweisen die Mitarbeiter zunächst einmal allgemein, also über Kennzeichnung, allgemeine Umgangsregelungen usw. Dann noch über einzelne Stoffe anhand der BA. Da nimmt man eben die kritischen Stoffe oder neue/geänderte BA bzw. eben Stoffe, die einem in letzter Zeit negativ aufgefallen sind. Weiterhin dann der Hinweis, wo die Mitarbeiter die BA vorfinden und sich selbständig informieren können. Bei Rückfragen können sie ja jederzeit zum Vorgesetzten. Über jede einzelne BA wird bei uns nicht unterwiesen, das wäre auch völlig praxisfremd. Dass sich ein Mitarbeiter anhand der vor Ort vorhandenen Dokumente selbst informiert kann ich zumindest von Fachkräften erwarten, bei Hilfskräften muss man eben ein wenig mehr unterweisen.

    Anscheinend konnte ja der Restaurantbetreiber glaubhaft versichern, dass die Flasche vor Verabreichung nicht geöffnet war, somit müsste sie bereits mit dem gefährlichen Inhalt in das Restaurant gelangt sein. Da dies nur schwer überprüfbar ist, würde ich zunächst beide Möglichkeiten in Betracht ziehen. 1. Abfüllung im Restaurant und 2. Abfüllung vor Anlieferung.
    Natriumhypochlorit Lösung wird oft zur Schimmelbekämpfung eingesetzt und hat korrekt eingesetzt eine gute desinfizierende Wirkung. Somit kann ich mir durchaus vorstellen, dass dies zur Reinigung der Leitungen in der Abfüllanlage zum Einsatz kommt. Allerdings erklärt ja Nestle, dass solche Produkte bei ihnen nicht zum Einsatz kommen. Möglicherweise wird eine Natriumhypochlorit Lösung auch im Gastronomiebetrieb z.B. zur Reinigung der Getränkeschankanlage verwendet. Dann müsste dort aber jemand vorsätzlich die Lösung in die Flasche ab- bzw. umgefüllt haben.
    Auf dem Weg zwischen Hersteller und Restaurant sind ja auch einige Stationen, dort könnte die Flasche auch entsprechend gefüllt worden sein, was aber kriminelle Energie voraussetzt und eher nicht als Unfall zu werten wäre. Allerdings gab es ja schon öfter Erpressungen von Herstellern über vergiftete Ware, somit ist dies nicht vollkommen auszuschließen.
    Getränkeflaschen haben in der Regel ein Siegel, welches Manipulationen anzeigen kann. Nur achtet kaum jemand darauf. Beim Schraubdeckel ist unten ein Plastikring, welcher beim ersten Aufdrehen abgebrochen oder zumindest aufgebrochen wird, bei Aludeckeln gibt es das oft auch. Manchmal hat die Flasche auch eine Papierbanderole, welche vom Flaschenhals auf den Deckel geklebt ist.

    Der Private kann einen Ausschluss geben, der Gewerbliche kann das nicht. Muss also mind. die Garantie (erschlagt mich, wenn das Wort nicht richtig ist) übernehmen.

    Nein, das stimmt nicht. Es kommt darauf an, wer Verkäufer und wer Käufer ist. Bei einem Verkauf von gewerblichem Anbieter an Privatpersonen gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist, welche vertraglich nicht eingeschränkt werden kann. Bei einem Verkauf gewerblich an gewerblich ist eine solche Einschränkung durchaus möglich, ebenso bei einem Verkauf von privat..