Beiträge von AxelS

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    Was ich schon in den letzten 5 Jahren alles in meinen Ausbildungen reingesteckt habe, vom Geld her und vor allem von meinem Urlaub und zeitkonto, da würdest du mit den Ohren schlackern!!!!!

    Das interessiert allerdings die potentiellen Auftraggeber eher nicht. Mein Techniker hat mich einiges an Zeit und Geld gekostet, das werde ich bis zum Renteneintritt kaum wieder erwirtschaften können; interessiert auch keinen Arbeitgeber. Übrigens, auch heute in einem festen Angestelltenverhältnis, bezahle ich ca. 50% meiner Weiterbildungen selbst und nehme dafür Urlaub bzw. Gleitzeit. Wenn ich mich unter Kollegen so umhöre, bin ich vergleichsweise viel auf Weiterbildungen, aber das ist es mir auch wert und das Finanzamt kann man an den Kosten ja auch beteiligen.

    Ich würde z.B. hier einmal eine Rundkelle ausprobieren. Die gibt es üblicherweise in den Radien 30 und 50 mm. Alternative wäre z.B. eine Bodenlegerkelle, die gibt es vorne abgerundet oder eine Düsseldorfer Betonkelle. Die Links dienen zur Veranschaulichung und sollen keine Werbung für ein konkretes Produkt bzw. Lieferanten sein.
    Die Produkte haben in der Regel eine Edelstahlfläche und einen daran angebrachten Holzgriff.
    Eventuell ist hierbei ein Trennmittel notwendig, aber das verwendet man bei der "Fingermethode" in der Regel ja auch.

    Wir lassen auch ab und an von Beraterfirmen arbeiten durchführen. Da liegen die Stundesätze zwischen 60 - 65,-€.

    In der aktuellen VDSI Mitgliederzeitung gibt es auch einen Bericht zu den Stundensätzen. Da sind 65.- € eher als unterste Grenze genannt. Wobei Pundti ja erwähnte, dass es als Nebenerwerb durchgeführt werden soll, da können ja einige Kosten wegfallen, auf der anderen Seite werden andere Kosten wieder auf ein relativ geringes Stundenkontingent aufgeschlagen. Es macht eben einen Unterschied, ob ich die Prämie für eine Beraterhaftpflichtversicherung auf 1700 Stunden oder auf 100 Stunden umlegen muss. Meine Empfehlung wäre allerdings, erst einmal entsprechende Praxiserfahrung als SiFa sammeln, bevor die Selbstständigkeit kommt. Ich würde, wäre ich Chef eines KMU, nicht unbedingt einen Berufsanfänger für mich engagieren.

    ist meine eigene Einschätzung, dass die Fenster groß genug sind

    Die Behörde sieht das aber nicht so.

    Sie sind eben nur kleiner als der Gesetzestext es verlangt...

    Somit hält sich die Behörde an den Gesetzestext als Maß der Dinge.

    Ich dachte in solchen Fällen greift der Bestandsschutz

    Bei sicherheitsrelevanten Dingen gibt es in der Regel keinen Bestandsschutz.
    In wie weit der Verkäufer des Hotels durch sein Verschweigen möglicherweise in Haftung genommen werden kann, würde ich mit einem Anwalt abklären.
    Was die eingeforderten Umbaumaßnahmen angeht, könnte ich mir vorstellen, dass man in Zusammenarbeit mit der Behörde einen tragbaren Kompromiss finden kann

    Leider habe ich bisher kein Sicherheitsdatenblatt

    Dann wird es aber Zeit. Ich vermute es handelt sich um Polyurethan Systeme. Diese enthalten Isocyanate und gelten somit als Allergene, teilweise auch als Krebsverdachtsstoff.

    Kann man nicht vielleicht so etwas dazu nutzen

    Daher habe ich ja geschrieben

    Dafür gibt es doch Werkzeug!

    Es gibt solche Fugenspachtel sowohl in Kunststoffausführung, als auch aus Holz. Einweg- und Mehrwegvarianten.

    Grundsätzlich beschäftige ich mich nicht unbedingt mit arbeitsplatzbezogenen Unterweisungen

    Eine Unterweisung ist in der Regel immer tätigkeits- und/oder arbeitsplatzbezogen. Als SiFa ist man überall vor Ort, aber eben nicht immer "voll im Bilde". Daher ist dies Sache des entsprechenden betrieblichen Vorgesetzten. Es geht auch nicht um hin und herschieben von Aufgaben, denn diese sind in der Regel durch die Betriebsstruktur schon klar festgelegt.

    Ja, ich mache bei uns im Betrieb auch Dinge, die nicht unbedingt in meinen Aufgabenbereich gehören, für die sich aber kein anderer "Trottel" finden lässt. Da es sich dabei um sicherheitsrelevante Dinge handelt, übernehme ich die eben, bevor sie niemand macht.

    Wenn mich MA nach Informationen fragen, ob sie es jetzt Training, Unterweisung oder Schulung nennen, ich diese Infos habe und mir zutraue, dies auch zu vermitteln, dann mach ich das;

    Kann man ja als "Beratungsleistung" durchaus so sehen. Aber ich wage zu bezweifeln, dass Du jeden Arbeitsplatz so im Detail kennst, um dort eine Unterweisung durchzuführen.

    Lange Rede kurze Sinn: Wie so viele Dinge kann ich auch diese Thematik wunderbar zerreden...ich kann aber auch einfach mal machen!!!!!

    Das ASiG sieht die SiFa klar als Stabsstelle mit beratender Funktion. In dem Moment, in dem Du Unterweisungen durchführst bist Du in Linienfunktion. Das sieht das ASiG so aber nicht vor.
    Klar wird man immer mal wieder eine (ich nenne es jetzt so) Schulung durchführen, aber der Hut der Verantwortung bleibt beim jeweiligen betrieblichen Vorgesetzten und das muss auch klar so vermittelt werden.
    §6 Nr. 4 ist doch recht eindeutig. "Die Fachkräfte für Arbeitssicherheit haben die Aufgabe, den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen der Arbeitssicherheit einschließlich der menschengerechten Gestaltung der Arbeit zu unterstützen. Sie haben insbesondere...4.darauf hinzuwirken, daß sich alle im Betrieb Beschäftigten den Anforderungen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung entsprechend verhalten, insbesondere sie über die Unfall- und Gesundheitsgefahren, denen sie bei der Arbeit ausgesetzt sind, sowie über die Einrichtungen und Maßnahmen zur Abwendung dieser Gefahren zu belehren und bei der Schulung der Sicherheitsbeauftragten mitzuwirken."

    soweit meine laienmedizinische Ausführungen, Irrrtümer vorbehalten.

    Zu Risiken und Nebenwirkungen tragen sie ihren Arzt zum Apotheker. Oder so ähnlich. ;)

    2. Verschlucken - aufhusten - Stoff gelangt aus Speiseröhre in die Luftröhre

    Aufhusten ist nicht notwendig, aber ein möglicher Weg um entsprechenden Schaden zu bewirken.
    Lampenöle als Beispiel, sind aufgrund ihrer niedrigen Viskosität in der Lage den Kehlkopfdeckel zu "unterkriechen" und somit in die Lunge zu gelangen.

    Frage: Kann, darf oder sollte, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit die Unterweisungen im Betrieb durchführen.

    Ähnliche Fragestellungen hatten wir schon, Suchfunktion verwenden.
    Ist die SiFa weisungsbefugt?
    Kennt die SiFa jeden Arbeitsplatz und jede Tätigkeit im Detail?

    Könnte man die Verantwortung für dieses System komplett in die Hände der FaSi legen und die anderen Vorgesetzten rausnehmen?

    Nein, denn die SiFa ist in der Regel eine Stabsfunktion und die SiFa besitzt in der Regel auch keine Weisungsbefugnis.

    Ich habe es folgendermaßen durchgeführt:
    Im Literaturverzeichnis werden alle verwendeten Literaturquellen aufgelistet.
    Zitate werden z.B. durch Kursivschrift kenntlich gemacht und mit einer Fußnote versehen, welche auf die Literaturquelle + Kapitel/Abschnitt verweist.
    Wurden Verfahren oder Ablaufschemata übernommen, so wurde im Text auf das Original verwiesen, welches somit auch im Literaturverzeichnis aufgelistet wurde.

    weil wir festgestellt haben, es fehlt noch was in der Verteilung innerhalb des Betriebs...

    Wie wurde das festgestellt?

    warum Mitarbeiter (Führungskräfte und Mitarbeiter) Probleme bei der Umsetzung des AS haben- was sie brauchen- was ihnen fehlt- was sie gut finden.

    Hier hast Du ja mehrere relevante Dinge in Deinem Fragebogen. Zum einen die Gründe, warum der AS in einzelnen Bereichen nicht so funktioniert wie er soll. Dann aber auch Vorschläge zur Lösung, also ein anderer Punkt des Handlungszyklus unter Beteiligung der betroffenen Vorgesetzten.

    kann ich doch nicht als Quelle die geschützten Dokumente aus meinem Betrieb in den Praktikumsbericht hängen

    Von welchen geschützten Dokumenten redest Du?
    Ich würde z.B. den Fragebogen in den Anhang aufnehmen um darzustellen, was wie abgefragt wurde. Dann gehört natürlich die Auswertung in den Bericht. Diese kann anonymisiert und aufsummiert erfolgen. Also nicht, Herr Maier von der Abteilung Entwicklung äußerte, dass er sich im AS nicht auskennt. Sondern z.B.: Befragt wurden 20 Bereiche, davon gaben 10 an, dass ihnen das Wissen um den AS nicht ausreicht um dies den untergebenen Mitarbeitern zu unterweisen. 5 Bereiche gaben an, aufgrund der Arbeitsbelastung nicht über die notwendige Zeit zu verfügen, von 8 wurden Schulungsvorlagen gewünscht.
    Dein Fragebogen hat ja auch Lösungsvorschläge, davon wählst Du einige aus und setzt sie um. Dann wird erneut die Umfrage durchgeführt und das Ergebnis ausgewertet. Gab es Verbesserungen?
    Eine weitere wichtige Frage in diesem Zusammenhang ist, wie wird die Qualität des Arbeitsschutzes festgestellt? Dazu könnte man z.B. die Zahl der Arbeitsunfälle als Maß heranziehen, aber auch wie viele Bereiche notwendige Unterweisungen durchgeführt haben usw. Weiterhin ist relevant, wie wird für die Zukunft sichergestellt, das AS mindestens notwendiges Übel ist, besser noch, sinnvoller und notwendiger Bestandteil der Tätigkeit?

    1. Muss ich denn bei dem Ausfüllen des "Instruments zur Erfassung der Anforderungen & Bewertung der Reifegrade" auch überall angeben, warum und wie (also Quellen) ich auf die Schlussfolgerung gekommen bin, dass ein Beurteilungskriterium z.B. 1. teilweise erfüllt oder umfassend erfüllt ist ?

    Entweder Du verwendest vorgegebene Beurteilungskriterien, dann musst Du auf die entsprechende Literatur verweisen bzw. sie zitieren. Oder Du legst selbst die Kriterien fest, dann ist es sinnvoll darzulegen, warum Du gerade auf diese Schwellen als Kriterien gekommen bist bzw. wie Deine Einteilung erfolgt.

    Den Zyklus den ich für das Thema im Arbeitsschutzmanagement verwende, hat ja die folgendes Vorgehen

    Das ist doch nichts anderes als der PDCA Zyklus. Die 7 Handlungsschritte stellen einen erweiterten PDCA Zyklus dar. In der Regel wird vom Praktikanten erwartet, dass er diesen Zyklus kennt und anwendet, unabhängig davon, wie man ihn benennt oder ob man einzelne Bereiche davon zusammenfasst. Du musst im Prinzip aufzeigen, dass Du die Systematik begriffen hast und letzten Endes ein kontinuierlicher Verbesserungsprozess in Gang gesetzt wird.

    dann habe ich ja nicht die ganzen modelle verwendet, die wir in der Ausbildung gelernt haben.

    Du musst nicht alle Modelle verwenden, sondern die passenden. Es ist durchaus auch sinnvoll, darzustellen, warum man gerade dieses Modell gewählt hat und nicht ein anderes.

    und ist das dann auch aus der fasi Ausbildung heraus mit den ganzen technischen Modellen in Ordnung?

    Du hast ja ein Managementthema und somit fallen die technischen Modelle in der Regel weg.

    dass es ein EFQ Modell gibt, das auch neben dem PDCA- Zyklus relevant ist

    EFQM kommt aus der Qualitätssicherung. Auch hierbei handelt es sich in der Regel um einen Zyklus. Grob ist der Vorgang immer gleich. Es erfolgt eine Analyse, Mängel werden festgestellt, Ziele gesetzt, Vorschläge zur Zielerreichung gemacht, abgearbeitet und dann geprüft ob das Ziel erreicht wurde. Wenn ja, ist man in der Regel fertig, wenn nein, steigt man erneut in den Zyklus ein.

    diese große Liste hänge ich dann in den Anhang, nicht in den Text... aber dann würde da ja einfach nur rauskommen: Punkt x, y und z sind nur teilweise erfüllt und im Reifegrad *, ** oder *** und sollen deswegen näher betrachtet werden... ja dann hab ich ja nur 3 Sätze geschrieben... das macht doch keinen Sinn.

    Doch, denn nun greifst Du die Punkte heraus, die noch nicht das Ziel erreicht haben und zeigst auf, wie das Ziel durch entsprechende Maßnahmen erreicht werden kann oder erreicht wurde. In der Regel wird man zum Abgabetermin des Berichts noch nicht alle Ziele erreicht haben, kann aber die Wege dahin aufzeigen.

    Selbst in der Gefahrstoffverordnung wurde schon erkannt: Fachkundig können insbesondere die Fachkraft für Arbeitssicherheit und die Betriebsärztin oder der Betriebsarzt sein.

    Frag mal die zuständigen Aufsichtsbehörden. Siehe da, sie unterstellen der SiFa die Fachkunde. Denn die SiFa ist ja soweit geschult, dass sie Wissenslücken selbstständig schließt und durch entsprechende Weiterbildungsmaßnahmen die Fachkunde erwirbt bzw. erhält.