Beiträge von AxelS

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    Ein Blick in Kapitel 1.4.2; 1.8.3, besonders 1.8.3.3 und 7.5.1.2 liefert einige Hinweise.
    Bei uns erfolgt stichprobenhaft eine Sichtprüfung des Fahrzeugs, der mitzuführenden Ausrüstung, Ladungssicherung, Fahrberechtigung des Fahrzeugführers. Dazu wird eine Checkliste verwendet, die wir von unserem externen Gefahrgutbeauftragten haben und daher kann ich diese Liste auch nicht öffentlich verbreiten.

    Achtung, die Checklisten von Michael (leachim) berücksichtigen nur Versand in begrenzten Mengen!

    Frank hat es ja im Prinzip schon angesprochen. Bisher wurde man in der Regel erst mit der Meldung der werdenden Mutter aktiv und bis dann der Arbeitsplatz in Bezug auf Schwangerschaft bewertet und evt. notwendige Maßnahmen eingeleitet wurde, verging dem Gesetzgeber zu viel Zeit. Daher ist es jetzt eben notwendig Schwangerschaft bereits im Vorfeld zu berücksichtigen, damit Maßnahmen mit der Meldung umgesetzt werden können.
    Auch im Bürobereich kann es vorkommen, dass werdende Mütter bestimmte Tätigkeiten nicht mehr durchführen dürfen z.B. Nachtarbeit oder getaktete Arbeit, also ein vorgegebenes Arbeitspensum in einer bestimmten Zeit.

    Je nach Fehlsichtigkeit kann eine Bildschirmarbeitsbrille erforderlich sein, allerdings stellt sich mir die Frage, ob dies in diesem Fall überhaupt relevant sein kann, denn ich gehe von einer reinen Auswertung am Bildschirm aus und nicht von einer Dateneingabe bei der die Vorlage in einem anderen Entfernungsbereich liegt. Somit müsste die üblicher Korrekturbrille ausreichen, außer der Monitor ist ungünstig angeordnet. Das sind aber Fragestellungen die meiner Meinung nach in das Fachgebiet des Arbeitsmediziners gehören.

    Bei einer GBA dieses Arbeitsplatzes sagte unser BA dass dieser Arbeitsplatz kein Bildschirmarbeitsplatz sei da dazu auch immer eine Tastatur und Maus gehört damit er nach diesen Vorgaben gestaltet sein muss.

    Das sehe ich nicht ganz so, die Bildschirmverordnung ist ja inzwischen in der ArbStättV enthalten, allerdings nicht vollumfänglich. Dort entnehme ich dem §2 "(5) Bildschirmarbeitsplätze sind Arbeitsplätze, die sich in Arbeitsräumen befinden und die mit Bildschirmgeräten und sonstigen Arbeitsmitteln ausgestattet sind.
    (6) Bildschirmgeräte sind Funktionseinheiten, zu denen insbesondere Bildschirme zur Darstellung von visuellen Informationen, Einrichtungen zur Datenein- und -ausgabe, sonstige Steuerungs- und Kommunikationseinheiten (Rechner) sowie eine Software zur Steuerung und Umsetzung der Arbeitsaufgabe gehören."

    Beim beschriebenen Mikroskop habe ich nicht unbedingt eine EDV typische Bedienung und Software, aber möglicherweise muss ich lange auf den Bildschirm sehen und in einer Zwangshaltung das Mikroskop bedienen. Es ist für mich somit durchaus mit dem klassischen Bildschirmarbeitsplatz vergleichbar.

    zwei Punkte welche sich "positiv" auf dein Gehalt auswirken. Öffentlicher Dienst und Arbeitsregion.

    Nicht unbedingt. Das Tarifniveau im ÖD liegt in der Regel deutlich unter dem in der Industrie, zumindest in den Ballungszentren. Der Tarifvertrag sieht, bis auf einige kleine Zuschläge (bei mir 35 €/Monat) keine regionalen Zuschläge vor. Die Einstufung in die Tarifgruppen ist, stark an die Ausbildung gekoppelt. Ich habe nur den Vorteil, dass ich als langjähriger Mitarbeiter vom BAT in den TVöD übergeführt wurde und über die Besitzstandsregelung noch einige Dinge erhalte, die es heute so nicht mehr gibt. Würde ich heute an meiner Stelle beginnen hätte ich monatlich ca. 500 € weniger. Einziger Vorteil ist die noch relativ gute Altersvorsorge, die in den letzten Jahren allerdings auch gewaltig beschnitten wurde und immer mal wieder zur Disposition steht.

    Ich denke die Sifa's ist mit der schlechtbezahltesten Ing.-Beruf den es gibt.

    zwischen 30.000 und 56.000€/Jahr.

    Ich dachte immer, dass ich als Techniker im öffentlichen Dienst nicht besonders gut bezahlt werde, wenn ich dann aber Deine Zahlen so sehe als Ing. dann scheint Deine Annahme korrekt zu sein, zumal mein Gehalt oberhalb Deiner Werte liegt. Allerdings arbeite ich auch im südwestdeutschen Ballungszentrum.

    Hab ich noch etwas Grundsätzliches vergessen auf die Schnelle?

    Ja, die biologischen Gefährdungen. FSME und Borreliose wurden ja schon genannt, Hantaviren würde ich noch aufnehmen und Pilzsporen. Die Hinterlassenschaften von Hunden und anderem Getier in den Grünanlagen ist bestimmt auch nicht zu vernachlässigen, ebenso wie potentielle tierische Angreifer, nicht nur Hunde, auch Wespen usw. wären da denkbar.

    Die AwSV und auch die zuvor gültigen VAwS hatten immer Gefährdungsstufen, welche in Abhängigkeit von der Wassergefährdungsklasse und Menge definiert waren und sind. Somit kann man dies schon als ersten Bewertungspunkt sehen. Weiterhin muss man ansehen, welche technischen Gegebenheiten sind denn so vor Ort vorhanden? Bei flüssigkeitsdichtem Boden und ohne Bodenauslauf, wo soll denn da der evt. auslaufende Stoff hin und eine Wassergefährdung erzielen? Hier waren in vielen VAwS Punkte (Abdichtung von Bodenflächen, Rückhaltevermögen, infrastrukturelle Maßnahmen) vorgegeben, die eingehalten werden müssen. Die AwSV ist da oft strikter und fordert pauschal Auffangsysteme mit definiertem Volumen. Ein weiterer Punkt wäre, ob der Bereich in einem Wasserschutzgebiet liegt oder nicht, denn dort gelten erhöhte Ansprüche, die bei der AwSV noch einige Unklarheiten und fehlende Definitionen enthalten.

    Die Bedienungsanleitung zur Akku Säge müsste ja auch viele Informationen liefern. Ich würde die BA für eine Kettensäge mit Benzinmotor als Grundlage verwenden, alles was mit Benzin und seinen Verbrennungsprodukten zu tun hat daraus streichen und dafür die Gefährdungen durch den elektrischen Strom + Akkuhandling mit aufnehmen.

    Also: wer auffährt, hat Schuld.

    Kann man so pauschal aber nicht sagen, denn der Bremser benötigt einen triftigen Grund für seine Vollbremsung, ansonsten wird ihn eine Mitschuld treffen. Wer z.B. wegen einem Kleintier eine Vollbremsung hinlegt und der Hintermann fährt auf, ist dabei, denn er hätte sich vergewissern müssen, dass er niemanden mit seiner Aktion gefährdet.

    Statt der 3D Bemalung würden auch Schwellen wirkungsvoll sein, allerdings für die Anwohner eher belästigend durch das ständige "rumpeln" der Autos über die Schwellen.

    Erstaunlich auf der A81 ist momentan eine solche Schwelle zwischen der Anschlussstelle Stuttgart-Zuffenhausen und Stuttgart-Feuerbach. Geschwindigkeitsbegrenzung auf 60 km/h. Wie üblich rauschen viele Verkehrsteilnehmer zum Teil mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit heran, um dann voll auf die Bremsen zu gehen, denn die Schwelle wird von vielen nur in Schritttempo überfahren, obwohl sie problemlos auch mit 60 km/h überfahren werden kann.

    nein kein Sonderfall. Das ist auch Sinn und Zweck des Verbandbuches. Wenn mein AD-Mitarbeiter auf seinem Weg zum Kunden Erste-Hilfe geleistet hat, möchte ich, dass das im Verbandbuch steht.

    Bei der Ausgangsfrage ging es um eine Erste Hilfe Leistung beim Nachhauseweg. Da nicht klar war, ob jetzt der Mitarbeiter die Erste Hilfe leistet oder empfängt wurden 2 Fälle unterschieden.
    Was schreibt man denn schönes in das Verbandbuch, wenn man einem Dritten, den man nicht kennt Erste Hilfe leistet? Wen benennt man als Zeugen, wenn man dazu keine Daten hat? Die Eintragung ist meiner Meinung nach völlig überflüssig, da nicht belegbar. Sollte es zu einem Schaden beim Ersthelfer kommen ist, wie ja bereits erwähnt, in der Regel nicht die BG des Unternehmens zuständig, sondern die entsprechende Unfallkasse.

    Vergleichbar ist das mit dem Weg nach Hause. Bei uns wird das eingetragen, weil es für die MA später wichtig sein kann.

    Auch hier sehe ich wenig Sinn. Kommt es zu einem behandlungswürdigen Schaden ist eh der D-Arzt der Ansprechpartner, ansonsten könnte natürlich im Nachhinein ein Schaden auftreten, aber da ist die Beweislage auch sehr dünn. Die Schädigung könnte immer auch in der Freizeit passiert sein, da nützt auch die nachgängige Meldung im Verbandbuch wenig.

    Somit ein Sonderfall, da hier der Ersthelfer dadurch möglicherweise eine Infektion davongetragen hat. Üblicherweise werden die Daten des Ersthelfers allerdings nicht erfasst, sind somit auch nicht verfügbar.
    Ein Verbandbucheintrag bei den geschilderten Fällen ist auch wenig praktikabel.

    Und wie wird dann das Problem gelöst?

    Ich hätte hauptsächlich Bedenken mit der Steigung der Tiefgaragenauffahrt, denn die ist oft größer als die zulässige Steigung für die Schlepper.