Beiträge von Dalten

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    Hallo Canislupus,

    .......ich finde das total witzig. Mir ist die Kaskadierung (im chinesischen Trakt) ebenfalls aufgefallen. Das waren teilweise über zehn Hintereinanderschaltungen. Ich war total schockiert. Habe natürlich auch gleich alles fotografiert und auch schon in die nächste Schulung eingebaut.

    Gruß Andi

    ....hätte ich fast vergessen, hier der Link

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    Hallo zusammen

    In allen Bundesländern in denen die Rauchmelderpflicht gemäß Landesbauordnung eingeführt wurde, ist diese Pflicht entsprechend (Übergangsfristen) für alle WOHNUNGEN umzusetzen. Für den gewerblichen Bereich ist dies nicht vorgesehen, da dort im Regelfall niemand schläft.
    Ausnahme stellt hier Baden-Württemberg dar. Dort werden statt der Wohnung - Aufenthaltsräume, wo Personen schlafen, mit in die Pflicht genommen. Hierzu zählen Pflegeeinrichtungen, Hotels und Kindertagesstätten mit Schlafmöglichkeiten.

    Firmen, die keine Sonderbauten sind und nicht über das Brandschutzkonzept diesbezüglich abgedeckt werden, sollten in der Gefährdungsbeurteilung festlegen, ob Rauchmelder eingesetzt werden sollten.
    Eine pauschale Ausstattung aller gewerblichen Räume mit Rauchmeldern halte ich persönlich nicht für zielführend.

    Gruß Andi

    Hallo zusammen,

    Die Brandschutzordnung Teil B oder auch C wird von einer fachkundigen Person erstellt. Die DIN 14096 definiert eine fachkundige Person wie folgt:
    "Person, die aufgrund Ihrer fachlichen Ausbildung, Kenntnisse, Erfahrungen und Tätigkeiten die Ihr übertragenen Prüfungen sachgerecht durchführen und mögliche Gefahren erkennen und beurteilen kann"

    Das wäre grundsätzlich einmal der "Brandschutzbeauftragte" und der "Fachplaner Brandschutz". Ansonsten kenne ich selbst einige FASI' s, die Brandschutzordnungen erstellen und die Feuerwehr das dann durchwinkt.
    Beim Brandschutzbeauftragten sollte dass natürlich auch in seinem Aufgabenspektrum definiert sein ;)

    Viele Grüße
    Andi

    Hallo zusammen,

    ich hatte ebenfalls über diesen Fall in der WZ gelesen und war darüber sehr empört.

    Die Begründung ist leider bei tieferem Graben nachvollziehbar. Bei einem Blick in das Sozialgesetzbuch VII §2 sind alle Personen/ Personengruppen aufgeführt, die unter dem besonderen gesetzlichen Schutz der Unfallversicherungen stehen (einschließlich Ehrenämter).

    Unter Punkt 10 werden die Körperschaften des öffentlichen Rechtes genannt. Leider fehlen die Körperschaften des privaten Rechtes, wo auch die eingetragenen Vereine hinzuzählen. Somit hätte der Verein/ Verband dem Kampfrichter eine freiwillige Versicherung anbieten oder zumindest beraten tätig werden müssen. Somit sind diese nicht ganz unschuldig.

    Wenn die Ehrenämter in Körperschaften des privaten Rechtes versichert wären, dann wären diese wie ein Arbeitnehmer zu behandeln. Ergo eine versicherte Person bei einer versicherten Tätigkeit, die in einem kausalen Zusammenhang stehen.

    Gruß Andi

    Den Gefahrstoffbeauftragten gibt es formal sicherlich nicht, jedoch werden Schulungen für diesen Angeboten (z.B. 3 Tage durch den VDS)
    Der Lehrgang "Gefahrstoffbeauftragter“ vermittelt die geforderte Fachkunde an diese Person im Sinne der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV).

    Eine rechtliche Vorgabe für solch eine Posten sehe ich hier auch nicht - ist Aufgabe der FASI dies zu beurteilen.

    Gruß Andi

    Hallo zusammen,

    ich denke, man muss sich hier darüber im Klaren sein, dass ein Feuerlöscher der Brandklasse B für brennbare flüssig und flüssig werdende Stoffe geprüft wird und bei der Brandklasse F - ein rein pflanzliches Speiseöl.
    Die Löschwirkung wird für beide Brandklassen differenziert und komplett unter anderen Bedingungen geprüft.

    Beide Prüfungen ergeben sich aus der DIN EN 3.
    Für die Brandklasse B wird eine Wasser-Heptan-Mischung im Verhältnis 1:3 gelöscht (1/3 Wasser + 2/3 Heptan). Um hierfür ein Gefühl zu bekommen, hier noch ein paar Zahlen:
    z.B. Prüfobjekt 113 B: 113 Liter Wasser-Heptan-Gemisch (75,33 Liter Heptan + 37,66 Liter Wasser)
    --> Heptan hat eine Selbstentzündungstemperatur von ungefähr 200 °C und durch den Wasserzusatz wird eine wesentliche Verdünnung der Mischung hervorgerufen. Dies hat zur Folge, dass ein großer Bereich von brennbaren Flüssigkeiten angesprochen wird --> Brandklasse B.
    Des Weiteren findet eine Fremdzündung statt, also die brennbare Flüssigkeit wird angezündet.

    Für die Brandklasse F wird reines Lebensmittel-Pflanzenöl eingesetzt, da hier ein Frittiergerät simuliert werden soll. Also keine sonstigen brennbaren Flüssigkeiten, sondern speziell diese Öle, die in Küchen eingesetzt werden. Dieser Feuerlöscher soll ja auch speziell nur in Küchen eingesetzt werden, um Fettbrände zu bekämpfen. Hierfür ist die Löschwirkung am Größten!
    Das Öl hat eine einen Selbstentzündungs-Temperaturbereich zwischen 330°C und 380°C (also wesentlich höher als bei Heptan). Erschwerend kommt hierzu, dass bei der Prüfung auch keine Fremdzündung erfolgt, sondern ausschließlich die Selbstzündung.
    Unter diesen Bedingungen ergeben sich natürlich gravierende Unterscheidungen für den Einsatzbereich.
    Ein Prüfung Fettbrand für z.B. 75 F heißt im Wesentlichen nichts anderes, dass 75 Liter Pflanzenöl durch äußere Wärmeeinwirkung eine Selbstentzündung des Öles hervorrufen sollen.

    Ich denke, durch die einzelnen Prüfungen wird klar, was am Ende als Ergebnis rauskommen soll. Das Löschvermögen der einzelnen Brandklassen ist sicher Brandklassenübergreifend, jedoch finde ich es wichtig, dass man versteht, was sich hinter so einer Prüfung steckt und wie sich das Löschvermögen, also die Leistungsfähigkeit eines tragbaren Feuerlöschers definiert.

    Gruß Andi

    Hallo,

    ich würde mir erst mal anschauen, wo der Aufzug steht. Ob hier ein Industriebau, Sonderbau (z.B. Hochhaus usw.) vorliegt und vor allem in welchem Bundesland. Ist es ein außenliegender oder ein innenliegender Aufzug. Daraus resultieren ebenfalls andere Anforderungen.
    Konkretes findest Du in den länderspezifischen Vorschriften.

    Gruß Andi

    ich untersuche gerade ein Gefahrstofflager in einem Betrieb für meine Thesis. Da ist mir ein Lieferant aufgefallen, der die Datenblätter nur in Englisch ausliefert. Als "Externer" (nicht mal Mitarbeiter) geht mich das ja eigentlich nichts an, aber ich habe beim Lieferanten 3 Mal angerufen und gebeten ein deutsches Sicherheitsdatenblatt zu zuschicken. Die Aussage war sehr oberflächlich und schwammig und ich wurde immer wieder vertröstet. Das ist nun schon Monate her. Alle SDB's dieser Firma sind ausgestellt von 2004 (EG-Einstufung). Auf Nachfrage und Verweisungen/ Erläuterungen der Reglementierungen hat sich auch nichts geändert. Manche Lieferanten sind einfach absolut ungeeignet und Ahnungslos. Als ich Ihr mitteilte, dass die Umstellung spätestens Mitte nächsten Jahres auf GHS erfolgen muss, wurde Sie ganz kleinlaut und unsicher. Sind scheinbar jetzt schon überfordert.

    Die können froh sein, dass die Damen und Herren nicht zu meinem Bereich zählen, sonst wäre die schon längst nicht mehr unser Lieferant.

    Gruß Andi

    Hallo zusammen,

    ich habe eine Zeit lang mit "WEKA - Musterbetriebsanweisungen" gearbeitet. Dort war auch ein Gefahrstoffverzeichnis integriert (Habe es aber nicht genutzt).
    Empfehlen kann ich aber immer noch Excel. Ist ein super Programm. Vor zwei Jahren wurde hier eine Excel-Tabelle eingestellt. Die war richtig gut :thumbup:
    Gruß Andi

    Andere Länder und Städte schaffen es auch, in New York werden
    zum Beispiel regelmäßig an die Bevölkerung Batterien für die
    Rauchmelder ausgegeben (letzte Aktion durch das FDNY im März 2014 mit
    30.000 Batterien für die fünf Stadtteile) und Aufklärung betrieben.

    Wenn ich das richtig in Erinnerung habe, besteht die Rauchmelderpflicht in den USA auch schon seit über 20 Jahren. Die haben natürlich aus Ihren Erfahrungen ebenfalls gelernt. Vielleicht sollten wir davon lernen ;)