Beiträge von Stefan_H.

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    hallo alle,

    Also, herute morgen hatzte ich ein Telefonat mit dem zuständigen Herren vom TÜV,
    wo ich ja nach Willen meines TL die Ausbildung machen soll, und was mir Recht währe, da es grade um die Ecke ist.
    Nach seiner Aussage, kann die Ausbildungszeit zum SiFa angerechnet werden.
    Und im im zweifelsfall, solle ich mir von der Firma eine Bescheinigung ausstellen lassen,
    dass ich seit mehreren Jahren eine technickerähnliche Position begleite,
    dann gäbe es auf jeden Fall keine Probleme.

    mal sehen was der Chef dazu meint.

    MfG Stefan

    Hallo Herbert,

    ich hätte auch noch eine Frage !?

    Kennst du eine DIN oder VDS Richtlinie die regelt
    von welcher Qualität die verrohrung und Fittings
    zum anschließen einer RWA sein müßen ?

    MfG Stefan

    Hallo Andeas,

    bezieht sich deine Frage auf die Ausbildung zum BSB ?

    So weit ich weiß ist in dem Zusammenhang ein Dienstgrad
    von mindestens Löschmeister bei einer Freiwilligen Feuerwhr gemeint.

    MfG Stefan

    hallo gladis,

    Ich war letztes Jahr auf einer Brandschutz-Fachtagung des VBBD,
    dort refferierte auch ein Proffesor über diesen Behälter und die
    selbstentzündung besagter Putzlappen.

    Diesen Behälter halte ich jedoch stark übertrieben,
    da das Problem der Selbstentzündung hauptsächlich nur bei
    sogenanntewn Leinölen wie sie zum behandeln von Parketböden
    oder antiken Möbeln verwendet werden.

    Am Montag wenn ich im Büro bin such ich dir mal den Bericht raus,
    bzw. den Hersteller unserer Behälter.

    MfG Stefan

    Hallo Fasilahr,

    ja, das werd ich dann am Montag mal machen,
    heute war nicht eine Minute luft um mal ins Forum zu gucken.

    *grummel* 7 Störungen auf der blöden BMA...:evil: X( 8o

    Vieleicht rede ich auch mal mit m TÜV, wo ich eigentlich die
    Ausbildung nach willen unsres TL`s machen soll.

    Gruß und schönes WE an alle

    hallo SiFa Gemeinde,

    zuerst mal Danke für die zahlreichen Antworten.

    Heute kam dann die Hiobsbotschaft, dass ich s doch nicht machen könne,
    da ich die Anforderungen nicht erfüllen würde, und zwar dass ich die 2 Jahre als Techniker noch nicht habe.
    Jetzt meine Frage, muß man die 2 jahre bei Ausbildungsbeginn voll haben,
    oder kann die SiFa Ausbildungszeit mit angerechnet werden,
    oder drückt man da dann bei der BG auch mal ein Auge zu ??(

    Da ich die Techniker Prüfung im August 2005 abgelegt habe,
    würden mir wahrscheinlich nach Ende der Ausbildun noch ein paar Monate fehlen.

    Da fällt mir noch was ein...?(
    da unser Sicherheits Ing. ja gekündigt hat, und zum 01.06.06 nicht mehr da ist,
    und bis dahin mit Sicherheit aus der Firma keine SiFa gefunden ist,
    muß dann eine Externe SiFa zugekauft werden?
    Oder akzeptiert es die BG eventuel dass dann bereist eine neue Sifa in Ausbildung ist,
    und im Betrieb schon in Sachen Arbeitssicherheit Tätig ist ?

    Grüße und Dank aus dem verregneten schönen Saarland;)

    Hallo,

    und Danke an alle die so schnell geantwortet haben.
    Ich denke der Grund dafür das mein Chef mich zum TÜV schicken will ist Zeitmangel.
    Da der bisherige Sicherheitsingenieur gekündigt hat und zum 1.06.06 aufhört.

    Soweit ich weiß kann es recht lange dauern bis man bei der BG einen Platz bekommt.

    Ich werd trotzdem mal noch zur BG surfen und morgen evtl da mal anrufen und nachfragen.

    Was ist eigentlich die PV ? Präsenzphase ???

    MfG

    Stefan

    Hallo SiFa`s....

    Ist es eigentlich egal wo man die Ausbildung zur SiFa macht, oder gibt es da unterschiede bzw. vorgaben ?

    Mein Chef hat mir jetzt Termine für eine Ausbildung beim TÜV- Saarland rausgesucht.

    Hat vieleicht jemand erfahrungen mit der Ausbildung beim TÜV ?

    Ich habe auch gehört bei der DSK könne man die Ausbildung auch machen, und die währe recht gut !?

    MfG und besten Dank

    Stefan

    Hallo Herbert,

    Danke für den Tipp mit der Betriebssicherheits Verordnung,
    ich wußte nicht das diese die Druckbehälter Verordnung komplett abgelöst hat.

    In der BertSich VO habe ich im Anhang 5 Pukt 6 folgendes gefunden :


    6. Druckgeräte für Feuerlöschgeräte und Löschmittelbehälter
    (1) Bei tragbaren Feuerlöschern, die als funktionsfertige Baugruppe in Verkehr gebracht werden, entfällt die Prüfung vor Inbetriebnahme. Die wiederkehrenden Prüfungen dürfen bei diesen Feuerlöschern durch eine befähigte Person durchgeführt werden, wenn das Produkt aus maximal zulässigem Druck PS und maßgeblichem Volumen V nicht mehr als 1 000 bar•Liter beträgt.
    (2) Bei Druckgeräten für Feuerlöschgeräte, die nur beim Einsatz unter Druck gesetzt werden, und bei ortsfesten Kohlensäure- und Halonbehältern für Löschzwecke brauchen wiederkehrende Prüfungen nach Ablauf der Prüffristen nur durchgeführt zu werden, wenn die Geräte nachgefüllt werden. Bei Pulverlöschmittelbehältern können wiederkehrende Festigkeitsprüfungen entfallen, wenn bei den inneren Prüfungen Mängel nicht festgestellt worden sind.

    Wobei ich jetzt nicht ganz verstehe warum nur ortsfeste CO² Behälter ausgenohmen sind.

    Ich werd da die Tage mal noch etwas nachforschen.

    MfG Stefan H:

    Hallo Herbert,

    Ja genau, um es ganz genau zu sagen die 10 jährliche TÜV Prüfung für Druckgasbehälter.

    Ich bin da aber immernoch anderer Meinung, denn
    in den Prüf- und Füllvorschriften sowie in der Druckbehälterverordnung steht nur das ein Druckgasbehälter desen TÜV abgelaufen ist nicht mehr Nach- oder Neubefüllt werden darf.

    Demzufolge darf nach meinem Verständniss die TÜV Prüffrist überschritten werden bis zur nächsten befüllung !?

    MfG Stefan

    Hallo Kollegen und Kolleginen...

    Ich würde gerne mal eure Meinung zur Wartung/Prüfung con CO²- Feuerlöschern hören.

    folgende Sachlage:

    An m,ehreren CO²-Löschern ist der TÜV abgelaufen, die Löscher sind aber noch voll und verplombt.

    Müßen die Löscher jetzt entleert werden zur TÜV- Prüfung, oder dürfen sie gefüllt bleiben und müßen erst bei der nächsten Nach- oder Neubefüllung zum TÜV ?

    Bin echt mal gespannt was Ihr dazu meint .

    MfG und schöne Fassnacht

    Stefan

    hallo alle...

    Da dieses Thema mitentscheidend ist für meine Entscheidung (siehe vorstellung)
    hier mal einfach so in die Runde gefragt.
    Was kann man verlangen wenn man den Posten der SiFa übernimmt ???

    Und wie ist es mit der Zeit, gibt es da nicht von der BG eine Richtlinie wie viel Zeit einer
    SiFa zur Verfügung stehen sollte ?


    MfG

    Stefan

    Hallo Andreas,

    Klar ist es immer besser die Unterweißungen selbst zumachen,
    da man selbst die besonderheiten des Gebäudes, der Mittarbeiter usw.
    wesentlich besser kennt als ein Externer.

    Meines Wissens nach darf man als BSB mittarbeiter zu Brandschutzhelfern bzw. Etagenbeauftragten ausbilden.
    Dazu gehört dann auich eine Löschübung mit den im Betrieb vorhandenen Löschgeräten,
    allso Feuerlöscher, Wandhydranten.

    Ich habe bei uns eine Stahlwanne genohmen und Diesel-Universalverdünnung als Brennstoff.
    Dannv durfte halt jeder mal einen Feuerlöscher aussuchen und damit das Feuer löschen.

    Bei uns war das im Freigelände gut möglich.
    Das Pulver muß dann halt hinterher aufgefegt/saugt werden und der Entsorgung zugeführt werden.

    wo du so etwas bei euch machen könntest weiß ich leider nicht, vieleicht auf m Parkplatz den du an dem Tag freihälst ?

    MfG

    Stefan

    Hallo Andreas,

    Na wie war dein BSB-Lehrgang ?
    Ich habe vor ca. 3 Jahren den Lehrgang beim TÜV in Sulzbach besucht, 2 mal 4 Tage.
    Fand denn Lehrgang aber nicht sehr gut.

    Feuerlöschübungen darf jeder ausgebildete BSB durchführen.

    Bei uns hat die Feuerwehr die erste Unterweißung gemacht, seither mach ich das .

    Wenn du s selbst nicht machen willst, mach ich dir gerne mal ein Angebot :D

    MfG

    Stefan _H.

    hallo Ihr SiFa`s,

    Ich heiße Stefan, bin 33 Jahre alt, ledig und doch vergeben *g*
    von Beruf bin ich gelernter Heizungsbauer, habe später dann eine Weiterbildung zum Dampfkesselwärter gemacht.
    Etwas später dann in Abendschule den Umweltschutz-Techniker Fachrrichtung Verfahrenstechnik gemacht. Während der Techniker Schule wurde ich im Betrieb dann noch Brandschutzbeauftragter.

    Seit Oktober 05 betreibe ich ein Nebengewerbe für fast alles was Brandschutz anbelangt.

    Hier bin ich weil bei uns im Betrieb der Posten der Fachkraft für Arbeitssicherheit frei wird, und man mich angesprochen hat ob ich Interesse hätte das zu übernehmen.

    Ich hoffe hier Info`s zu finden die mir die Entscheidung erleichtern, bzw. Tipps auf was ich Achten muß ( Zeitbedarf, Bezahlung usw.)

    In diesem Sinne, wünsch ich euch allen Alles Gute,
    haut in die Tasten.

    MfG Stefan H.