Hallo Qualit,
es ist richtig, was schon gesagt wurde. Der Unternehmer ist verantwortlich.
Die Unterweisungen und alles andere was man so braucht (Gef.beurt., BA, Protokolle, Prüfberichte, ...........) können bei einem Besuch von staatlicher Seite (Amt für Arbeitsschutz) und von der BG-Seite bei einem Besuch eingesehen werden. Kannst du hier etwas entsprechendes vorlegen, ist der Besuch recht entspannt. Du mußt nicht alles richtig haben. Die Form ist in vielen Fällen frei. Ist ist nur ärgerlich bis teuer (Bußgelder winken), wenn überhaupt nichts vorhanden ist. Dann wird beim ersten Besuch etwas gemeckert, beim zweiten (ca. 6 Wochen später) wird gedroht und beim dritten Besuch gibt es eine Zahlungsaufforderung.
Bei einem Arbeitsunfall kann es sein, dass die entsprechenden Leutchen direkt auf der Matte stehen und die hübchen Blätter haben wollen. Das dann sofort. Kenn ich aus eigener Erfahrung. Dann wird geschaut, kopiert, gelächelt und tschüss gesagt, wenn alles ok ist. (Mein "Arbeitsunfall" ist hier als Bericht abgelegt. Suche einfach.
Ergo: Hausufgaben machen. Egal wie, nur machen.
Das gilt natürlich für den VERANTWORTLICHEN.