Beiträge von zzz

ANZEIGE
Werbung auf Sifaboard

    SiFa: nix Lärm (nur das Grundprinzip mit Auslösewerten usw.)

    Gedächtnisprotokoll:

    Seminar Teil 1: Messung und Beurteilung von Lärm

    Seminar Teil 2: Lärmminderungsprogramm u.Ä.

    Soweit ich mich entsinne: zwei Wochen waren es bei mir. Die SiFa-Ausbildung hat damit rein GAR nichts zu tun, auch das Studium irgend einer Arbeitssicherheit nicht.

    Was jeder kann und darf, auch Babies: orientierend messen. Aber selbst dann sollte man als Kunde wissen, was gemessen wurde, und welche Validität diese Messung hat. DAS sollte eine SiFa korrekt beraten können.

    Die Behauptung "dass als SiFa man die Fachkunde zum Messen gemäß TRLV Lärm bereits mit der Ausbildung erlangt hat" kann ich zu 100% verneinen, es sei denn, es handelt sich um ein Mißverständnis, und gemeint war die orientierende Messung.

    Nachtrag:

    Allerdings sollten auch kompakte Kurse für Ingenieure mit im weitesten Sinne Maschinen- und E-Technik-Hintergrund möglich sein (4-5 Tage insgesamt würden dicke reichen). Viele Grundlagen der Messtechnik insgesamt und der Matehematik im Besonderen sind dort im Studium schon abgefrühstückt.

    Also ich bin mit Quentic nicht zufrieden:

    - sehr unvollständig: keine GBU nach BetrSichV, keine vertiefenden GBU (Lärm, Mutterschutz, Alleinarbeit.. ), keine Kataster (Arbeitsmittel, Lärm, Vorsorge, Schulung/Unterweisung) u.s.w.

    - sehr sehr sehr schlechtes User-Interface, zig Klicks und Wartezeiten, um einfache Sachverhalte abzuarbeiten, Unmengen an sinnlosen Auswahlmöglichkeiten vorangehender GBU (sinnvoll sind die bestenfalls in kleinsten Betrieben)

    - Extrem unübersichtliche Struktur der GBU (besser: die offline-Version als Excel)

    - für meine Begriffe völlig falsch strukturiert (warum sind GBU Gefahrstoffe und Arbeitssicherheit in verschiedenen Kapiteln?)

    - Gruselig finde ich die doppelte Risikobewertung. Sie ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, also eine reine Software-Schikane, und wozu soll man Risiken VOR den Maßnahmen bewerten!? Kein Mehrwert.

    - falsche Felder in den GBU Arbeitssicherheit: z.B. kein ausgewiesener Bereich für die Beschreibung des Arbeitssystems und Zuordnung der Arbeitsmittel u.v.m.

    - FOLGERICHTIG kein Feld für die Beschreibung des Arbeitsplatzes in der Betriebsanweisung

    - Falsche Risikobewertung (nur Nohl, keine LMM, keine AGW, keine Auslösewerte..)

    - Extrem eingeschränktes Layout der Betriebsanweisung, keine Möglichkeit von Absatz-Überschritten...

    ..und und und...

    Mir scheint, die Software wurde weder von einer erfahrenen SiFa führend Layoutet (alle Belange strukturiert darstellen), noch von einem kompetenten Datenbankspezialisten gestaltet (modular, ausbaufähig). Das UI hat GAR keine Gestaltung nach Bildschirmarbeitsplatzverordnung (Skalierbare Schrift usw). Vielmehr arbeitet man teilweise in völlig unübersichtlichen Zeilen.

    Quentic erscheint mir wie ein Stückwerk, das irgendwie um die die GBU Arbeitssicherheit herum herumgebaut wurde. Durch diese immer verzwickter gebastelten Verknüpfungen kann eine Anpassung des Layouts, des Inhaltes und des UI nicht mehr optimiert werden. IMO der totale Offenbarungseid einer Datenbank.

    Alles in allem finde ich, dass Quentic eher die Arbeit behindert als unterstützt. Man benötigt noch zig weitere Tabellen, Dokumente, Ablagen und eine Gesamtübersicht, um halbwegs mit Quentic arbeiten zu können - und dann geht alles, was mit Quentic erarbeitet werden muss, zu langsam.

    Quentic hat dafür auch weitere Funktionen im Bereich Audit und vieles mehr, ob man das braucht, sei Mal dahingestellt.

    Sorry für den Werbepartner, aber ich bin absolut nicht überzeugt, eher im Gegenteil.

    Positiv ist die dezentrale Speicherung der Daten (hoffentlich nie Datenverlust) und die regelmäßige Aktualisierung der Sicherheitsdatenblätter als Service.

    Grundsätzlich empfehle ich nur dann den Einsatz einer Software, in wenn:

    - die Einstellung des Produktes reibungslos im Sinne von Health&Safety (HS) bleibt

    - die Software die Aspekte von HS strukturiert abbildet

    - das UI konfigurierbar ist (also Arbeitssicherheit und Ergonomie in der Software optimal umgesetzt ist). Für mich ist das ein Killer-Kriterium, aus Prinzip. Eine suboptimale Software soll für die optimale Arbeitssicherheit gut sein?

    Trifft letzteres nicht zu: hat in EHS-Bereich nichts verloren. Das ist keine harte, gesetzliche Forderung, aber wenn die Softwaregestaltung schon nicht optimal ist, wie soll ich darauf vertrauen, dass der Rest passt?

    Wann war denn die letzte jährliche Unterweisung?

    Kann der Wäschetrockner gegen einen Wäscheständer substituiert werden?

    Tja... da muss man(N) die Gefährdungsbeurteilung anpassen...

    Garnix davon. Wäsche auflockern/Fasern gegeneinander ausrichten (was die Tennisspieler nach jedem Ballwechsel auch tun) geht nur mit Dampf oder eben mit dem dem Trockner. Man kann auch mit der Hand zupfen, dauert aber länger.

    Ich fürchte, ausschließlich persönliche Maßnahmen (Abstand zwischen Trockner und Bediener vergrößern) können helfen - vielleicht eine Bodenmarkierung oder so.

    Jopp. Du kannst niemals sicherstellen, dass die Handschuhe getragen werden, und dass die Berührung überhaupt vermieden wird.

    Nebenfrage: Einatmen kein Problem?

    Gefährdungsfaktor: mechanische Gefährdung, Teile mit gefährlichen Oberflächen (Gummidichtung, gepolsterte Kante)

    Gefahrenquelle: Einfüllöffnung des Wäschetrockners

    Persönliche Leistungsvoraussetzung: kann kein 3D sehen, konnte seine eigene Entfernung von dem Trockner vor Beginn der ausgeführten Bewegung, die zum Arbeitsunfall geführt hat, nicht korrekt einschätzen.

    Gefährdung: Räumliches und zeitliches Aufeinandertreffen von Einfüllöffnung und dem rechten Daumen des Bedieners.

    Gefahrbringende Bedingung: Entfernung der Wäschewanne (Boden) von dem Wäschetrockner, der auf der Waschmaschine aufgetürmt ist.

    Unfallhergang: nach der nächsten Jeans schauend wirft der Unversicherte eine Jeans in den Wäschetrockner(*) und bleibt dabei mit dem (zum Glúck) frisch abgeschnitten Daumennagel im vollen Schwung an der Kante der Einfüllöffnung hängen. Dabei knickt der Daumennagel auf einer Länge von ca. 3 mm entlang einer Breite von ca. 1 cm nach hinten ab, und bricht auf ca halber Länge entlang der Knickkante.

    Nach etwas Gebrüll durch den betroffenen Unversicherten wurde durch eine herbeieilende, weibliche Führungskraft Erste Hilfe geleistet.

    Anschließend konnte das arme Opfer seine Arbeit fortsetzen.

    Gegen diese unfassbar heimtückische Gefährdung konnte im ersten Schritt nichts weiter unternommen werden.

    Frage: ist das ein Fall für die Produkthaftung? Die Kante hätte nachgeben, und nach hinten wegklappen müssen, nicht?


    Technischer Hinweis zu (*): Jeans darf man nicht in Wäschetrockner trocknen, wenn man sie länger tragen möchte. Man kann sie aber darin auflockern, damit sie nach den Trocknen an der Luft schön glatt sind: 3-6 min im altmodischen Ablufttrockner, max. 30 Minuten im Kondenstrockner, besser 10 Minuten, wenn der Trockner schon warm ist.

    Nur technische Maßnahmen beseitigen die Exposition (Substitution ist eine technische Maßnahme, so wurde das gelehrt, bis irgend ein PISA-Versager in Führungsposition bei der BG zu meinem Entsetzen die Substitution ausgekoppelt hat).

    Organisatorische Maßnahmen reduzierten die Exposition (halbe Zeit im Arbeitssystem == halbe Exposition).

    Persönliche Maßnahmen: wie Axel schrieb.

    Das Durchnässen ist keine pauschale Infektionsgefährdung. Unabhängig von der Infektionsgefährdung, ist im Fall einer Durchnässung ohnehin notwendig, sich trockene Schuhe anziehen zu können (Reserve usw.).

    Der Riemen ist - meine Erfahrung - ein reines Alibi. Er wird meist nicht angelegt. Man muss also akzeptieren, dass die Schuhe andere Wege gehen als Träger, wenn man entsprechende Sandalen zulässt, und damit der (ex)Träger im hohen Bogen abfliegen kann.

    Es gibt auch Sandalen mit fester Ferse - die wären somit sicherer.

    Immer wieder die selben Fragen :)

    Dir also auch: Ihr könnt das machen, eine Schulung ist dafür nicht notwendig, lest die alte "BGI" durch, ggf. eine Einweisung durch den "Alten" und gut is'.

    Man braucht keine zwei Tage Kurs für diese Prüfung. Mit der Prüfliste aus der "BGI" kann das ein Blinder mit Krückstock (wobei ich unsere Mitbürger mit Einschränkungen damit nicht herabsetzen will!).

    Verkehrswege mit Vorgaben ASR abgleichen, fertig?

    Wobei Verkehrswege keine eigene GBU benötigen. Besser die grundlegenden Infrastruktur-Gegebenheiten gemeinsam abgleichen.