Gefährdungsfaktor: mechanische Gefährdung, Teile mit gefährlichen Oberflächen (Gummidichtung, gepolsterte Kante)
Gefahrenquelle: Einfüllöffnung des Wäschetrockners
Persönliche Leistungsvoraussetzung: kann kein 3D sehen, konnte seine eigene Entfernung von dem Trockner vor Beginn der ausgeführten Bewegung, die zum Arbeitsunfall geführt hat, nicht korrekt einschätzen.
Gefährdung: Räumliches und zeitliches Aufeinandertreffen von Einfüllöffnung und dem rechten Daumen des Bedieners.
Gefahrbringende Bedingung: Entfernung der Wäschewanne (Boden) von dem Wäschetrockner, der auf der Waschmaschine aufgetürmt ist.
Unfallhergang: nach der nächsten Jeans schauend wirft der Unversicherte eine Jeans in den Wäschetrockner(*) und bleibt dabei mit dem (zum Glúck) frisch abgeschnitten Daumennagel im vollen Schwung an der Kante der Einfüllöffnung hängen. Dabei knickt der Daumennagel auf einer Länge von ca. 3 mm entlang einer Breite von ca. 1 cm nach hinten ab, und bricht auf ca halber Länge entlang der Knickkante.
Nach etwas Gebrüll durch den betroffenen Unversicherten wurde durch eine herbeieilende, weibliche Führungskraft Erste Hilfe geleistet.
Anschließend konnte das arme Opfer seine Arbeit fortsetzen.
Gegen diese unfassbar heimtückische Gefährdung konnte im ersten Schritt nichts weiter unternommen werden.
Frage: ist das ein Fall für die Produkthaftung? Die Kante hätte nachgeben, und nach hinten wegklappen müssen, nicht?
Technischer Hinweis zu (*): Jeans darf man nicht in Wäschetrockner trocknen, wenn man sie länger tragen möchte. Man kann sie aber darin auflockern, damit sie nach den Trocknen an der Luft schön glatt sind: 3-6 min im altmodischen Ablufttrockner, max. 30 Minuten im Kondenstrockner, besser 10 Minuten, wenn der Trockner schon warm ist.