Beiträge von zzz

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    Setzen wir doch mal die Maskentoten mit den Coronatoten in Relation :D

    Bei Rauchern lasse ich übrigens nicht im Ansatz auch nur die geringste Kritik an der Maskenpflicht gelten. Die sollen mal die Füße GANZ still halten.

    Durch Alkoholtrinker lasse ich die Maskenpflicht ebenfalls nicht kritisieren.

    Bleiben noch die, die gesund leben, und trotzdem Probleme mit Masken hatten. Die sind dann dadurch geschützt, dass die Obigen Maske tragen.

    Win-win. Diskussion beendet.

    Die Diskussion über Impfschäden - so lese ich teilweise - scheint bewusst unterdrückt zu werden. Dass unsere Impf-Faschos (die die Impfpflicht durch Zwangsmaßnahmen und Erpressungsversuchen versucht haben durchzusetzen) sichnicht dazu äußern, ist irgendwie zu erwarten.

    Damit klar ist: ich bin 100% PRO Impfung (mit mRNA in diesem Zusammenhang). Ich versuche JEDEN zu überzeugen, sich impfen zu lassen. Die Sache muss aber demokratisch und fair bleiben. Jeder (medizinische) Eingriff in den Körper kann BÖSE schiefgehen. Ich könnte mit meinem Gewissen nur dann klarkommen, wenn ich beide Optionen klar kommuniziert habe: die Imfung senkt das Risiko einer schweren Erkrankung drastisch, aber gleichzeitig beinhaltet sie ein sehr geringes, individuelles Risiko, in der Hauptsache genau jenes Risiko, der man ausgesetzt ist, wenn man sich mit dem Virus tatsächlich auch infiziert, in der Nebensache auch negative Reaktionen auf sonstige Inhaltsstoffe der Impfung.

    Die Risikoabwägung muss jeder selbst treffen. Aber man kann nicht hergehen, und Leute durch mehr oder minder hinterhältige Repressalien und durch Psychodruck dahingehend zu erpressen, dass sie sich impfen lassen. Das ist - sorry - faschistoid.

    Zu Impfschäden weitgehend zu schweigen, den Leuten nicht aktiv zu helfen, weckt auch kein Vertrauen in den Staat und in die Impfung. Vielmehr muss man bei der nächsten Impf-Frage davon ausgehen, dass man im Krankheitsfall maximalmedizinisch behandelt wird, im Impfschadenfall völlig auf sich gestellt bleibt. Da fällt einem die Entscheidung GEGEN die Impfung umso leichter.

    Politischer Irrsinn. Aber: wir haben sie gewählt, wir wollen das so. Alles gut.

    Glaube keiner Studie, die Du nicht selbst gefälscht hast.

    Den Effekt der Masken zu widerlegen geht nur auf EINER Art und Weise: den Rückgang der Infektionszahlen in Populationen, in denen die Maskenpflicht eingeführt wurde, als unabhängiges Ereignis nachzuweisen.

    Wer das schafft, darf die Masken als in Frage gestellt ansehen.

    Mein Tipp: wird schwer.

    Die Seitenverkleidungen werden normal auch nicht demontiert und sind mit Schloss nur mit Schlüssel zu öffnen, Wartung wird von dem Hersteller übernommen. Die Anforderungen der Laserklasse 4 sind mir bekannt, deswegen war es für mich auch wichtig, welche Laserklasse nun im Normalbetrieb gilt. Der Hersteller hat aber auch wirklich verwirrende Schilder angebracht:IMG_3759.pdf

    Also DAS ist nicht verwirrend:

    pasted-from-clipboard.png

    An und für sich super: beide Laser ordentlich beschrieben.


    DAS hingegen ist eine bodenlose Frechheit:

    pasted-from-clipboard.png

    Als ob bei Laser Klasse 4 Brille und Schutzkleidung überhaupt helfen würde. Dem, der die Schutzkleidung trägt - vielleicht. Den restlichen Kollegen SICHER nicht. Und dann schreiben wir auch keine Laserklasse 1 drauf, weil, wenn Schutzkleidung vorgeschrieben ist, stimmt eine Laserklasse nicht: Die 4 oder die 1.

    Wegen dieses Schildes würde ich den Hersteller anschreiben und reine rechtlich belastbare Antwort vehement einfordern. Ich würde das aus reiner Gehässigkeit tun, weil dieses Schild ist purer Unsinn. Wahlweise das Geld teilweise zurückverlangen, weil ich nicht bereit bin, dieses Schild und seine Anbringung anteilig zu bezahlen :44:

    OK - die letzten Absätze sind nicht komplett Ernst gemeint. Ich würde aber wirklich anrufen und aus Neugier hören wollen, wie die diesen Schwachsinn begründen.

    Die 1 ist laut Handbuch vermerkt, und auch die 4. Die 2 habe ich nicht gefunden, betrifft aber wohl den Ausrichtlaser "red dot".

    100 W für einen Laser ist keine minimale Leistung. Das sind - je nach bestrahlter Fläche - z.B.10.000 Watt/cm² bei 11 m² bestrahlter Fläche. Ich denke, das ist schon Ernst zu nehmen.... Bündelt man den Strahl ordentlich, sind auch lockere MW/cm² möglich.

    Die Demontage der Seitenwand ist allerdings noch nicht meldepflichtig. Der Tausch irgendwelcher Führungen oder was auch immer durch die Seitenwand erfolgen kann/muss, ist noch nicht weiter kritisch im Sinne des Laserschutzes.

    Kritisch wird es, wenn man das Gerät ohne Seitenwand/Verkleidung betreiben möchte. Dann geht die ganze Problematik los - und man darf nicht vergessen, dass der Laserschutzbeauftragte den Betrieb ÜBERWACHEN muss. Also jemand von einem anderen Standort oder ein Externer ist da völlig sinnlos.

    OStrV § 5 Fachkundige Personen, Laserschutzbeauftragter

    (1) [betrifft GBU/Beratung] und (2) Punkt 3. "bei der Überwachung des sicheren Betriebs von Lasern nach Satz 1."

    DGUV V12:

    "Der Laserschutzbeauftragte kann für mehrere Anlagen oder Geräte eingesetzt sein, wenn die örtlichen Verhältnisse es gestatten, dass er deren Betrieb überwachen kann. Innerhalb eines Raumes soll es nur

    einen Laserschutzbeauftragten geben."

    Es gibt auch andere Ansichten (siehe auch frühere Diskussionen), aber eine schlüssige Darlegung, wie eine Überwachung aus der Ferne möglich sei, ist mir noch nicht präsentiert worden.

    (1) (...) "The laser head holds the 3rd mirror, the focus lens, the red dot guidance, and the air assist outlet." (...)


    (2) Allerdings hätte ich durchaus Bedenken wegen der Durchreichen. Einen direkten Blick in den Strahl wird man dadurch nicht erreichen, aber Reflektion wäre möglich und da wir ja im IR Bereich sind, sieht man das nicht einmal. Dazu kann man im Handbuch lesen: "Additional care must be taken to avoid seeing or suffering exposure to the laser beam and its reflection"

    (1) :44::44::44::Lach::Lach::Lach: DU hast das Ganze tatsächlich genauer gelesen als ich (das Finden der Unterlagen war mühsam genug. Das Durchlesen hat sich meinerseits NUR auf die gelben Dreiecke bezogen, konkret nur da, wo auch ein Laserpiktogramm war)

    (2) Dafür hamma die GBU nach BetrSichV... Das wird SafetyFlo - denke ich - auch ganz gut hinkriegen. Wichtig ist, dass er keinen Brillenunsinn macht (Klasse 4 mit Schutzbrille betreiben). Wenn da wirklich Klasse 4 aus der Box strahlen kann, dann hilft nur eine eigene Gefängniszelle für das Gerät - mit Warnlicht. Alles Thema der GBU nach BetrSichV.

    Aber um die Kirche im Dorf zu lassen: ich habe solche Geräte öfter gesehen, auch Größere. Die stehen ganz normal im Werkstatt- oder Produktionsbereich - Klappe zu, läuft. Die "Problematik" ist das Säubern der Abfallbehälter und die Absaugung, und die ist nicht Ohne... Da fallen teilweise böse Dinge an, wenn man Platinen lasert....

    Aber möglicherweise als nicht gezielte Tätigkeit mit biologischen Stoffen zu sehen.

    Das kannst Du ja jetzt machen.

    Wo ist denn das große Problem? Während der Hochphase der Pandemie hat der Gesetzgeber die Gefährdung für Schwangere als nicht akzeptabel definiert. Jetzt hat er diese allgemeine Vorgabe gestrichen und lässt Dich über die Gefährdungsbeurteilung selbst entscheiden. Das ist doch bei den anderen Gefährdungsfaktoren vergleichbar.

    Die Gefährdung ist durchaus noch vorhanden, die Frage ist, ob sie höher ist, als das allgemeine Lebensrisiko?

    Du hast 100% Recht, und der letzte Satz hinterlässt verbrannte Erde. Nein, nicht Deine verbrannte Erde, sondern die, die uns aus Berlin hinterlassen wird.

    Und ehrlich: ich habe ABSOLUT keinen Bock, alle Bazillen aus dem Infektionsschutzgesetz in der gesamten Wirtschaft zu bewerten. Ich MUSS auch nicht, und wenn ich wollte, KÖNNTE ich auch nicht. Die Schnapsidee kam ja jetzt zum ersten mal in der Menschheitsgeschichte auf die SiFas zu.

    Mich würde mal interessieren, wie andere Länder das gehandhabt haben.

    Es gibt nur EINE Maßnahme, die KURZ angesprochen war, aber heute ebenso Geschichte ist, wie sie vorher auch völlig abgelehnt wurde:

    "Wer krank ist, bleibt zu Hause" (betrifft nicht gebrochene Zehen oder genetisch bedingten Haarausfall).

    OK, dann motten wir auch noch diesen Satz ein. Er hat ohnehin keinen Sinn.

    Du kannst ein Sieb nicht mit vertretbarem Aufwand mit Wasser füllen.

    Du kannst den Leuten "Krank" nicht mit vertretbarem Aufwand erklären.

    Hirn = Sieb.

    P.S.: wenn man sauer ist, kommt man auf Ideen...: wie wär`s: allen Unternehmen, angefangen von der Privatperson die eine 450-EUR-Putzhilfe bezahlt, vorzuschreiben, an allen Eingängen zu Gebäuden IR-Scanner zu installieren (Fieber), und eine Atemprobe von jedem Eindringling nehmen zu lassen, aus der per Gaschromatographie alle möglichen Krankheitserreger identifiziert werden müssen? Dann noch ein kleiner Piks, ebenfalls ab in die Gaschromatographie damit, um Blut-Bazillen zu identifizieren, und dann geht's schon in den nächsten Raum. Da macht man sich nackich, und eine UV-Analyse ermittelt Hautanomalien, die krankhaft sein können. Nach einer Pipi- und Stuhlprobe (alles per Gaschromatographie analysiert) kann die Arbeitsstelle dann angetreten werden.

    Infektionsschutz Marke zzz. Patent wird angemeldet, durch das Posting hier habe ich aber schon das Urheberrecht auf Lebenszeit und noch 100 Jahre danach. Bevor jetzt jemand denkt, er/sie/es könnte diese Idee kostenlos kopieren: die Lizenzgebühr ist inflationsgekoppelt und beginnt heute bei 10.000 EUR pro Anlage und Tag. Fairer Preis, großer Schutz. Aus künstlerischer Sicht bin ich mit Änderungen an diesem Konzept nicht einverstanden. Die Anlage ist als Gesamtkunstwerk zu verstehen und durch internationale Rechte geschützt.

    Weil für die Gravieraufgabe kein offen strahlender Klasse 4 Laser notwendig ist. Müsste man auch den TROS entnehmen können, ohne dass ich dort jetzt explizit nachgelesen habe.

    Äh - ja - habe jetzt auch nicht nachgelesen, aber stimmt: das ist eine Gravier- (und Schneide-)..maschine und kene Lasershow. Es handelt sich doppelt um keine Lasershow, weil der Laserstrahl auch noch unsichtbar ist! Unsichtbar zu sein, ist nämlich nutzlos im Showgeschäft.

    Ich habe bei "Laser Klasse 4" und "CE" aufgehört zu denken.

    Deine Durchreiche kann nicht stimmen. Laser Klasse 2 ist IMMER sichtbar. Nachdem dieser Klasse 4 Laser unsichtbar ist, kann die Klasse 2 nicht aus der Durchreiche resultieren.

    Berufserfahrung mit Gravurmaschinen: da ist vermutlich ein popeliger, roter Ausrichtlaser drin (meine zweite Wiederholung dieser Annahme). Klasse 1 würde nicht reichen, weil ein offener, sichtbarer Klasse 1 Laser auf einer gut beleuchteten Fläche kaum noch sichtbar ist. Das ist zum Ausrichten u.U. kontraproduktiv. Bleibt einzig noch Klasse 2 - am billigsten wäre wohl Rot....

    (1) Auf der Website wurde Laserklasse 2 angegeben, als ich dann die Maschine sah waren 2 Schilder angebracht mit Hinweis auf Laserklasse 4 (...)
    (2) Der Hersteller hat ausdrücklich empfohlen, eine Laserschutzbrille immer zu tragen, wenn man sich in der Nähe des Gerätes aufhält.

    1. Bitte Link

    2. Cool. Dann Raum mit Zutrittsbeschränkung (immer abgeschlossen, Öffnung nur nach Klingeln, wenn überhaupt) und Warnleuchte. Sorry, aber mit Laserschutzbrille laufen wir nicht im unbeaufsichtigtem Modus herum.

    Dann würde die Maschine allerdings kein CE bekommen und dürfte in der EU nicht in Verkehr gebracht werden.

    Warum nicht?

    Lasershows sind ALLE mit Laser Klasse 4. Eine Projektionsleinwand schneiden die Laser locker durch.

    Brauchst "nur" einen Laserschutzbeauftragten zum Überwachen des Betriebs und Schutzmaßnahmen wie gehabt ..

    Das stimmt nur zum Teil. Bei PSAgA z.B. ist eine "besondere Unterweisung" nötig. Das bedeutet mit praktischen Übungen.

    Die Erfolgskontrolle ist zudem eine Pflicht, keine Kür, siehe oben.

    Edit: Und nur, weil man noch nie von einer Behörde kontrolliert wurde, kann man doch nicht ableiten, dass man etwas darf, muss oder eben nicht muss.

    Ist richtig. Aber die Qualität der Erfolgskontrolle kann nicht gerichtsfest festgestellt werden.

    Das Eigeninteresse an der Überprüfung des Unterweisungserfolges tritt ganz weit in den Vordergrund. Fragebogen oder bilaterales Gespräch nach der Unterweisung? Ich bin für Zweiteres.

    UND: bei der Rhetorikschulung in der SiFa-Ausbildung wurde uns beigebracht, jeden Vortrag am Ende kurz zusammenzufassen. Bei Tageskursen fasse ich jeweils vor der 5-min-Pause die letzte Stunde zusammen.

    Diese Methodik ergibt bei der Erfolgskontrolle aus dem Kurzzeitgedächtnis der Teilnehmer (direkt im Anschluss der Unterweisung) eine gigantische Quote von teilweise 100%, Ich kann sie aber nur anhand der Präsentationsfolien "nachweisen", da dort die Fragen und Antworten abgespeichert sind.

    Hat schon mal jemand eine Behörde fragen sehen: "Wo ist die Erfolgskontrolle der Unterweisung?"

    Die Fragen lauten vielmehr: "Haben Sie die Unterweisungen gemacht?" - "Ja" - "Zeigen!"

    Wenn die Nachweise da sind, gibt es keine weitere Fragen.

    Die Erfolgskontrolle ist mehr eine Qualitätsfrage. Ein Vortragender sollte selbst wissen wollen, ob die Leute soweit verstanden haben, wovon man gesprochen hat.... Wie er genau er das herausfindet, ist in Rechtsnormen nicht festgelegt,

    Das Ding ist eine stinkende Kiste. Mehr nicht.

    Laser kannst Du vergessen. Das Ding wird niemals mit Klasse 2 im Betrieb laufen. Zum Positionieren des Klasse 4 Lasers hast Du sicherlich Klasse 2, da reicht aber die Unterweisung, nicht reinzugucken. Zudem wird der Strahl konstruktiv begrenzt sein (innerhalb der Maschine), da musst nichts mehr selbst machen.

    Vergiss die Laserschutzbrille. Laser Klasse 4 ist beliebig stark. Er könnte u.U. Deinen Kopf der Länge nach durchbohren, oder auch einen Flugzeugträger - da hilft absolut keine Brille. Versucht bitte den Laser nicht auszubauen, und draußen zu betreiben!

    Was ist zu tun:

    - Du brauchst eine GBU nach BetrSichV - was macht Ihr mit den Dämpfen, evtl. mit der Hitze, evtl. mit den Abfällen? Steht die Maschine gut so? Gibt es Lärm? Macht sie Leute verrückt? (Psycho und so), usw. (ca. 1-2 h). Betriebsanweisung daraus (1h).

    - Was macht Ihr mit den Abgasen, ggf. entsteht Ozon...? (10 min, die technischer Absaugung, falls nicht vor Ort, dauert länger...) Muss auch auf die Betriebsanweisung (Entsorgung, Verhalten im Notfall, Verhalten bei Wartung)

    - Unterweisung der Gefährdungen und Schutzmaßnahmen laut Handbuch. Das soll gefälligst jemand aus der Abteilung machen, und zwar genau der, der diesen Laser bestellt hat. (Vorbereitungszeit für den Verantwortlichen ist einige Stunden, die Unterweisung selbst ist vom Umfang her in 10 min locker "durch")

    Doch, schau Dir mal den Punkt 3 Deines Bildes an. Die Abfrage nach dem Erreger ist somit da und Du musst bewerten, ob dies eine unverantwortbare Gefährdung darstellt. In Bereichen mit viel Publikumskontakt könnte ich mir vorstellen, dass man zum Ergebnis kommt, dass dies eine unverantwortbare Gefährdung darstellt.

    Ja, aber das sind diverse Erreger, nicht COVID. Und nicht zu vergessen: Du bist im Gesundheitswesen tätig. Da gibt es "NULL Risiko", in Kontakt mit COVID zu kommen. Vielmehr ist es ein 100% Zustand, dass COVID als Arbeitsmittel (in Form von Patienten) vor Ort IST, und dass jeder Angestellte damit in direkten Kontakt kommt.

    Jetzt schauen wir mal aber an, was an der Kasse eines Museums passiert. COVID ist im Museum kein Arbeitsmittel. Wie ich schon seit JAHREN schreibe, bedarf eine Gefährdung einer Risikobewertung, also auch die COVID-Gefährdung. Die Risikobewertung COVID wurde mit der Arbeitsschutzverordnung stumpf auf "binär" gestellt, und das Virus wurde als "ist da" festgelegt.

    Dieses Pamphlet ist weg. "Virus ist da" ist also auch weg.

    Aber COVID ist trotzdem und immer noch da. WOHER soll ich nun WISSEN, wie VIEL von dem Virus aktuell da ist? Ob diese unbekannte Anwensenheit von Viren eine "unverantwortbare Gefährdung" ist?

    Wenn COVID eine unverantwortbare Gefährdung Schwangerer ist, dann muss flächendeckend PCR-getestet werden, und die positiven Leute gehören auf Isolierstationen (wie TBC).

    An der Museumskasse kann ICH ohne Arbeitsschutzverordnung, in der die Gefährdung von Amts wegen als "unverantwortbare Gefährdung" klassifiziert ist, nach Wegfall der Arbeitsschutzverordnung in KEINER Weise begründen. Ich kann drumherum reden. Ich kann Panikmache betreiben. Aber ich kann auf KEINEN Fall sagen, wann und wie viele COVIDS auf eine möglicherweise schwangere oder vielleicht stillende Frau zuströmen, und ich kann auch keine Maßnahmen dagegen vorschlagen. Der Staat liefert mir weder Daten hierzu, und denkt auch nicht daran, dies in Zukunft zu tun.

    Fazit: entweder, ist das COVID-Risiko unverantwortbar, dann gehen ALLE Frauen in Homeoffice (außer die mit Menopause oder Total-OP), oder wir haben keine Arbeitsschutzverordnung mehr, dann interessiert mich COVID schlicht und einfach nicht mehr (Disclaimer siehe oben), weil die SiFa-Zwangsrekrutierung für "COVID" nun bald abgeschafft wurde.

    hier in Sachsen ist es ganz konkret unter Gefährdung durch Biostoffe enthalten:

    Zu diesen Stoffen gehört auch das sogenannte Coronavirus (SARS-CoV-2). Besteht für die Beschäftigte ein erhöhtes Risiko der Infektion mit diesem Virus oder einem vergleichbaren Erreger (z. B. durch häufig wechselnde Kontakte, geringen Abstand zu Personen)?

    Bei uns nicht...

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    Aktuell (heute) von der Gewerbeaufsicht gedownloadet....

    Aber es gibt einen: Ratgeber Mutterschutz "Mutterschutz und Corona"; Stand 11/2022

    Was soll ich sagen... Dieses Stück wissenschaftlicher Literatur lässt keine Mutterschutzgesetzbetroffene nach Kontakt mit Corona überleben, obwohl in jedem Nebensatz sinngemäß steht ("keine Erkenntnisse" oder "eigentlich sind die aus ganz anderen Gründen gestorben").

    Aber trotzdem aufpassen! Alles ganz schlimm!

    Wenn die Arbeitsschutzverordnung gestrichen, aber der "Ratgeber Mutterschutz "Mutterschutz und Corona"; Stand 11/2022" nicht zurückgezogen wird, was wird aus unseren Hygieneplänen und aus unseren Mutterschutz-GBUs?

    Dann bleiben wir doch voll im Coronamodus - für die Corona-Mütter!

    Hi, ich sehe es nicht unbedigt, dass Corona nun aus dem Arbeitsschutz "entfernt" wird. Siehe Schutz von Schwangere, Risikopersonen oder eben Tätigkeiten, die ein gegenüber der Allgemeinbevölkerung erhöhtes Risiko haben. Dort wird es weiterhin Maßnahmen geben.

    Das gilt aber für JEDE Infektionsgefahr. Schwangere werden nicht geschützt. Die GBU Schwangerschaft - Download von Länderhomepages, hat keine Corona. Zumindest bei uns nicht.

    In Krankenhäusern, bei der Lebensmittelherstellung und an vielen anderen Orten sind die Krankheitserreger oder die diversen Typen alle aufgezählt, und was man damit darf oder nicht darf. Das war aber schon vor Corona so, da ändert sich nichts.