Beiträge von zzz

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    Übernehmen ist relativ....

    Der Abfall bleibt ja im Verantwortungsbereich des Erzeugers. Wer den Wisch ausfüllt und die Abfuhr erst einmal bezahlt, ist doch nicht fest geregelt....? Im Endeffekt "riskiert" der Erzeuger eine Rechtsverletzung, wenn er sich nicht kümmert. Aber klein Axel oder klein azr kann doch den Wisch auch ausfüllen und den Entsorger losschicken...? Nicht?

    Ja-doch... SiFa... Ausbildung... Um August 2018 LEK1, um November 2018 LEK2...

    Die LEK1-Frage im August 2018 ging um DGUV V2...

    Jetzt frage ich mich aber echt, was in der Zwischenzeit passiert ist, dass DGUV V2 komplett in Vergessenheit geraten kann... Das ist ein bisschen wie Mutter und Vater vergessen...


    Aber ich lerne ja noch...ich darf mich wundern oder blöde Fragen stellen...smile
    Zum Glück wird hier jedem geholfen ! ! !


    Ja, und das gerne (ich hoffe, das darf ich im Namen aller sagen/schreiben).

    ABER! Dafür muss erst die Aufgabenstellung korrekt erkannt werden. Ich möchte mich selbst nun nicht in Lorbeeren wickeln was diesen Punkt angeht, aber die Lösung einer Aufgabe kann zweierlei sein:
    1. (gemeinsam) eine Methode finden
    2. Die Maßnahme bei sich selbst ansetzen....

    Ich fürchte, hier muss jemand massiv nachbüffeln....

    Was ist an meiner Frage merkwürdig

    Die fehlende Unterscheidung zwischen Arbeitsaufgabe und Arbeitssicherheit.

    Wenn Du Deine Hände desinfizieren musst, dann sind sie vorher infiziert, weil Du einen Job hast, wo Du keine Handschuhe tragen darfst, und biologisch kontaminiert wirst - evtl. Tierkadaver mit blanker Haut aufräumen? Der Reinraum ist Dein nächster Arbeitsplatz, wo Du die Aufgabe hast, Dich zu verletzen, und mit dem Finger in der Wunde zu puhlen, oder in der Nase zu bohren, oder die Augen mit blanken Händen zu reiben, oder Dinge mit den Händen zu erstellen, die Du anschließend ablecken musst. DANN musst Du aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht, die Hände natürlich vorher desinfizieren.

    Wahlweise ist das, was ich oben geschrieben habe, oder im nächsten Absatz schreibe, totaler Quatsch, und Du gehst als Normalbürger in den Reinraum, um irgendwelche Arbeiten zu verrichten. Die Infektionsgefahr für Dich und die Kollegen ist IM Reinraum identisch wie draußen. Dann kann die Händedesinfektion unwahrscheinlich dem Schutz der Arbeitnehmer dienen - und dann gibt es auch keine Rechtsvorschrift, aus der die Desinfektion abgeleitet werden kann. Dann gilt nur einfach: der Scheff setzt saubere Finger für den Job voraus.

    Du hast NOCH eine Option: Dein Scheff arbeitet im Reinraum, und er ist Infektionsparanoiker (wie Meikäl Dschäkksohn). Dann schützt er SICH vor Deinen Schmutzfingern, vor allem, weil er gesehen hat, dass Du nach dem Klo die Hände nicht wäschst. Das musst Du so akzeptieren.

    (Mike, nein, ich habe NICHT geraucht... Pfff...)

    Deine Fragen sind in der Tat ein wenig schmerzhaft.... Du bist aber SiFa - oder?

    1. Guckst Du die Gesetze, Verordnungen und DGUV-Publikationen zu Deinem Thema, was aus der Publikation auf Euer Unternehmen zutrifft: das sind die grundlegenden Themen der Unterweisung.Darüber hinaus gibt es sicherheitstechnisch Schwerpunkte in jeder Firma. Die betont man deutlicher, die Anderen erwähnt man vollständigkeitshalber. Wenn die z.B. nie Gehörschutz tragen, die Handschuhe aber immer, dann halte ichkeinen Vortrag 10 min Hanschuhe und 10 min Gehörschutz, sondern sage in 10s, dass die Handschuhe immer noch notwendig sind, danke für das Tragen, und nun 19 min und 50 s zum Gehörschutz. Es ist halt eine Sache der guten Beratung....

    2. Nein. Das ist Beratungsleistung der SiFa und Verhandlungsgegenstand mit Betriebsarzt. DGUV V2.

    3. Siehe 2. Es kann aber auch sein, dass die selbst SiFa spielen, und nur 3 Stunden Zusatzunterstützung brauchen. Es ist der Firma überlassen, wie sie die Betreuungszeiten nachweist. Als SiFa berätst Du, aber weist nichts gegenüber der BG nach. Du weist nur DEINE Leistung für die Firma nach (was ja selbstverständlich ist - ohne Nachweis der Leistung keine Rechnung).

    4. Die BG kumuliert nichts. Was die Firma angeht: jeder betrügt so gut wie er kann. Schlussendlich kommt die Firma damit durch, oder fällt auf die Nase. Nicht Dein Problem. Du weist nur DEINE Leistung gegenüber dem Kunden nach. Wenn Du rechtliche Abweichungen erkennst, kannst Du darauf hinweisen, aber Du bist keine Stundennachweispolizei für fremde Firmen. Vor allem, wenn DU klar erkennst, dass die Firma mauschelt, bleibst Du lieber bedeckt. EINZIG: Du kannst der Firma ein Angebot für die Ausweitung der Stunden unterbreiten, weil dies nach DGUV V2 so rechtskonform wäre. Wenn die Firma trotzdem zu wenig "bucht" - ist das nicht DEIN Problem, und für Dich auch kein Grund, die Arbeit zu verweigern - deine rechtskonforme Beratungsleistung hast Du aber mit dem Angebot erbracht. Du leistest also das Beste was Du kannst, und der Drops ist (mit den Angebot nach DGUV V2 mehr zu leisten) für DICH gelutscht.

    Damit klar ist: die Firma kann neben jeder beliebigen SiFa Dienstleistungen in der Arbeitssicherheit anderweitig einkaufen, und damit nachweisen z.B. bei BAD. Die stellen immer gerne eine Rechnung für äh... ihre gute Beratungsleistung.... Und Du hast da NICHTS reinzureden.

    (Sind ein paar Wiederholungen drin - aber ich wollte einige Sätze keinesfalls für sich allein stehen lassen - sondern nur mit der jeweils selben Zusatzbedingung/-info)

    Das hat nichts mit Arbeitssicherheit zu tun. Das ist Qualitätsmanagement.

    Wenn die Arbeitsanweisung vorliegt, muss es ebenso gemacht werden, wie der Maurer seinen Ziegelstein auf den nächsten setzen muss. - auch ohne Vorschrift bezüglich Arbeitssicherheit.

    Die Vorschrift lautet also:

    • Der Scheff will das so. Hände desinfizieren ist nicht sicherheitswidrig, nicht gesetzwidrig und nicht unmoralisch.
    • Der Scheff bezahlt Dich dafür.
    • Tust Du es nicht, ist es Arbeitsverweigerung. Und tschüß....

    ...es muss aber Unterweisungen und einen Hautschutzplan geben, evtl. auch Vorsorge. Grundlagen: TRGS 401 u.a., und die übergeordneten Rechtsnormen.

    Danke Kollegen für Eure weitreichende Problem Diskussion.
    Was ist aber wenn Arbeitsunfall angekreuzt wird?
    Hatte ich bei normalen Scheinen schon öfters. Und auch der ganze Rattenschwanz (Datensammeln, ausfüllen, Unterschriften, Verteiler...)


    Es kann uns egal sein, woher der Schein kommt. Wir haben NICHTS mit der medizinischen Validität und mit der Abrechnung der Kosten zu tun. Ein Feld "Glaubwürdigkeit des Attests" ist AFAIK auch nicht vorhanden. So what...

    Ich habe eine private und eine politische MEINUNG, aber als SiFa geht mir das echt an allem vorbei. Ich habe genug Arbeitsmittel zu prüfen (konkret: prüfen, ob sie geprüft sind).

    Atteste zu prüfen, bzw. zu prüfen, ob sie geprüft sind, ist Job anderer Leute :)

    Nichts gegen den digitalen Zugriff auf den Hausarzt! Klappt super und ist ein drastischer Gewinn an Lebensqualität. Der Zugriff funktioniert übrigens nicht über WhatsApp, sondern über eine gesicherte Verbindung und eine Weboberfläche.

    Das hier ist aber Schmu, potentiell unwirksam und kostet auch noch Geld.

    Vermutlich wird auch doppelt kassiert (vom Patienten UND von der Kasse), und wäre damit meiner Meinung nach jenseits des Grenzwertes für "gerade mal so noch kein Betrug".

    Warum bieten die nicht einfach WhatsApp-Sex? Wäre ehrlicher, und auf dem Land herrscht daran ebenfalls Mangel (wenn man RTL glauben darf). Autsch - der Kalauer war jetzt wirklich schlecht...

    Problem der Personalabteilung. Soll wohl legal sein. So etwas werde ICH aber niemals vorlegen.

    Ich denke die Methode ist gut, wenn Mitarbeiter, die von der Firma besch*ssen werden, jetzt selbst auch zurückbesche*ßen wollen. In einer Firma mit halbwegs Betriebsklima ist diese Option völlig unnötig.

    Mit dem eigenen Hausarzt sollte das bei bekannten Krankheiten möglich sein, z.B. eine OP gehabt, und die Fortschreibung der Krankschreibung ist nötig.

    Aber wenn ich einen FREMDEN Arzt anrufe, ich in Garmisch, er in Buxtehude, dann huste ich ihm etwas vor, und der schreibt mich krank...? Das ist krank.

    Zum Glück kein SiFa-Problem.

    Wie gesagt - analog Fahrrad: wenn einer freiwillig Workshops anbietet, zur freiwilligen Teilnahme Samstags, sollte das die Firma unterstützen (Gelände zur Verfügung stellen, Erste Hilfe usw.) - das ist alles, was ich tun WÜRDE, basierend auf echten Erfahrungswerten. Das Angebot wurde rege angenommen (vor allem von Migrantinnen und jugendlichen Migranten - damit sind nicht die "Flüchtlinge" gemeint, sondern Menschen deren Ankunft im völligem rechtlichen Einklang mit allen geltenden Gesetzen geplant und organisiert war/ist)

    Bestenfalls noch den einen oder anderen Artikel in der Firmenpostille zum Thema beitragen... Einen "offiziellen" Fass würde ich da nicht aufmachen.

    KFZ-Werkstatt: beim Anbieter des Vertrauens 2-3 Modelle zum testen bestellen. Mehr als alles andere ist die RUTSCHFESTIGKEIT auf Eurem Boden wichtig, wenn Öl ausgetreten ist.

    Hierfür gibt es von einigen Herstellern gute Lösungen. Aber nicht alle funktionieren überall gleich gut. Ich bin z.B. als SiFa in einer Werkstatt drastisch mehr gerutscht, als die Mitarbeiter auf den selben Untergrund.

    Bei den Anderen habe ich keine persönliche Erfahrung, aber beim Anbieter diverse Modelle zu probieren wäre hier ebenfalls sinnvoll.

    Zuzahlung: mit Euren Anbieter festlegen, welches Budget eine 100% Erfüllung der Anforderungen leistet. Dabei ist zu beachten, dass Modelle für persönliche Einlagen oft teuer sind. Diese Einlagen kommen extra, und sind vom Arbeitgeber zu bezahlen.

    Nehmen wir an, das kompkette Paket kostet dann 80 Eur+Einlage. Dann legst Du 90 EUR als Budget fest (und zahlst zusätzlich die Einlage). Wer darüber hinaus die Meikel Dschrdän Sonderedition will, zahlt zu. Ansonsten ist Euer Anteil 100%.

    Wer Klumpsenkspreizfüße mit Überbein und Sporen hat, kriegt das Modell für 600 Eur vom Orthopäden. Musst Ihr alleine zahlen. Evtl. ist da auch die BG oder die Rentenversicherung im Boot.

    Gar nicht :)

    Ich bleibe bei meiner Meinung gebildet aus persönlicher Erfahrung bei der Ausbildung der Brandschutzhelfer: es geht um die physische Bedienung des Feuerlöschers.

    Die "Angst" ihn zu bedienen Stand bei Allen im Vordergrund.

    Die persönliche Hemmschwelle gegenüber Feuer und Rauch darf man IMO auf KEINEN Fall reduzieren. Das sind Privatleute mit Stöckelschuhen und in Polyesterhemdchen.

    Meiner Meinung nach reicht es, mit einem Übungsfeuerlöscher einfach mal zu spritzen. Damit ist 99% geregelt. Wind usw. ist egal: es geht im geschlossene Räume. Ein echter Brand im Freien ist meist jenseits der Ausbildung der Brandschutzhelfer, da sind Mengen, Energien und Umstände im Spiel, die in Privatklamotten, ohne Atemschutz und mit einem 6l Fläschchen nicht mehr beeinflussbar sind.

    Der Brandschutztrainer ist ein nettes Gimmick.

    Und wie gesagt: wenn eine Fläche mit 10 kW brennt, ist das für Brandschutzhelfer möglicherweise schon zu viel - allein vom Rauch her. Worauf willst Du sie trainieren?

    Ich lege 1000x mehr Wert auf Prävention, Räumung, Kommunikation, Disziplin und Ordnung (Tür zu, Fluchtwege nutzen) als auf das Feuerlöschen.

    Öh.... Axel? 100 kg? Autsch? Von Glycerinnitrat reichen übrigens auch einige Gramm für einen Bumms :)

    Als mein 50er noch frisiert war, habe ich ihn einer Frau geliehen, die einen Motorradführerschein hat (ich hatte trotzdem nur Versicherungskennzeichen). Als die Dame damit losfuhr ist sie hinten fast runtergeflogen, sie meinte, so einen 50-er hatte sie noch nie erlebt. Sie wog/wiegt allerdings nur 40 kg.

    Also diese Dame auf einen 20 km/h-Tretroller könnte 60 kg Gefahrstoffe transportieren. Je nach Gefahrstoff wären wir dick im ADR - nur eben unter 25 km/h :)

    Was ist echtes Feuer, und was ist ein Entstehungsbrand...?

    Wenn bereits Qualm die Luft zum schneiden verdichtet, und die Hitze spürbar heiß ist, sollten Brandschutzhelfer Fersengeld geben.

    Im Endeffekt bin ICH der Meinung, dass ein Nichtfeuer wie in der Simulation und ein echtes Feuer, das vom Brandschutzhelfer gelöscht werden soll, KEINE großen Unterschiede aufweisen SOLLTEN.

    Was der Brandschutztrainer an Energie freisetzt (locker 10 KW++) ist ohnehin schon WEIT jenseits eines Entstehungsbrandes - IMO. Ein 10 kW-Feuer aus Büromöbeln ist IMO mit einem handelsüblichen Feuerlöscher nicht mehr bekämpfbar. Das ist aber nur eine grobe Einschätzung ohne Anspruch auf wissenschaftliche Fundiertheit.

    Ich bin nicht die Regie, aber soweit ich als IT-affine Person Bezug zu digitalen Medien habe, ist die Erwähnung von Produkten an sich noch keine Werbung. :)

    Du musst das Produkt anpreisen, und auch noch Vorteile daraus ziehen, um in den Bereich der Werbung zu kommen.

    Wenn ich also sage, dass ich Uvex Xact Fit Gehörschutz vorschlage (meine Lieblinge für viele Fälle) ist das KEINE Werbung, weil ich mit Uvex gerade mal GAR nichts zu tun habe - sondern ich habe mit Arbeitsschutz zu tun, und (guten) Lösungen dafür. Also nur Mut!

    Das Produkt interessiert mich ebenfalls.