Deine Fragen sind in der Tat ein wenig schmerzhaft.... Du bist aber SiFa - oder?
1. Guckst Du die Gesetze, Verordnungen und DGUV-Publikationen zu Deinem Thema, was aus der Publikation auf Euer Unternehmen zutrifft: das sind die grundlegenden Themen der Unterweisung.Darüber hinaus gibt es sicherheitstechnisch Schwerpunkte in jeder Firma. Die betont man deutlicher, die Anderen erwähnt man vollständigkeitshalber. Wenn die z.B. nie Gehörschutz tragen, die Handschuhe aber immer, dann halte ichkeinen Vortrag 10 min Hanschuhe und 10 min Gehörschutz, sondern sage in 10s, dass die Handschuhe immer noch notwendig sind, danke für das Tragen, und nun 19 min und 50 s zum Gehörschutz. Es ist halt eine Sache der guten Beratung....
2. Nein. Das ist Beratungsleistung der SiFa und Verhandlungsgegenstand mit Betriebsarzt. DGUV V2.
3. Siehe 2. Es kann aber auch sein, dass die selbst SiFa spielen, und nur 3 Stunden Zusatzunterstützung brauchen. Es ist der Firma überlassen, wie sie die Betreuungszeiten nachweist. Als SiFa berätst Du, aber weist nichts gegenüber der BG nach. Du weist nur DEINE Leistung für die Firma nach (was ja selbstverständlich ist - ohne Nachweis der Leistung keine Rechnung).
4. Die BG kumuliert nichts. Was die Firma angeht: jeder betrügt so gut wie er kann. Schlussendlich kommt die Firma damit durch, oder fällt auf die Nase. Nicht Dein Problem. Du weist nur DEINE Leistung gegenüber dem Kunden nach. Wenn Du rechtliche Abweichungen erkennst, kannst Du darauf hinweisen, aber Du bist keine Stundennachweispolizei für fremde Firmen. Vor allem, wenn DU klar erkennst, dass die Firma mauschelt, bleibst Du lieber bedeckt. EINZIG: Du kannst der Firma ein Angebot für die Ausweitung der Stunden unterbreiten, weil dies nach DGUV V2 so rechtskonform wäre. Wenn die Firma trotzdem zu wenig "bucht" - ist das nicht DEIN Problem, und für Dich auch kein Grund, die Arbeit zu verweigern - deine rechtskonforme Beratungsleistung hast Du aber mit dem Angebot erbracht. Du leistest also das Beste was Du kannst, und der Drops ist (mit den Angebot nach DGUV V2 mehr zu leisten) für DICH gelutscht.
Damit klar ist: die Firma kann neben jeder beliebigen SiFa Dienstleistungen in der Arbeitssicherheit anderweitig einkaufen, und damit nachweisen z.B. bei BAD. Die stellen immer gerne eine Rechnung für äh... ihre gute Beratungsleistung.... Und Du hast da NICHTS reinzureden.
(Sind ein paar Wiederholungen drin - aber ich wollte einige Sätze keinesfalls für sich allein stehen lassen - sondern nur mit der jeweils selben Zusatzbedingung/-info)