Krankschreibung durch Ferndiagnose?

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  • Hallo Kollegen,


    was haltet Ihr davon: klick. Krankschreibung durch Ferndiagnose?
    Was müssten für betriebliche Prozesse dahinterstecken? Das müsste dann ja auch für Arbeitsunfälle gelten?


    Müsste es eine Betriebsvereinbarung geben?
    Schreibt mal eure Gedanken dazu.



    VG Reinhard



    Bildquelle: au-schein.de

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  • was haltet Ihr davon

    Nix.
    Damit ist jeglichem (sorry) Beschiss Tor und Türe geöffnet.


    Als Arbeitgeber (der ich nun mal gelegentlich bin) würde und werde ich das nicht akzeptieren.
    Wenn jemand krank ist stellt er sich beim Arzt vor.

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...


    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....


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    Mike

  • Problem der Personalabteilung. Soll wohl legal sein. So etwas werde ICH aber niemals vorlegen.


    Ich denke die Methode ist gut, wenn Mitarbeiter, die von der Firma besch*ssen werden, jetzt selbst auch zurückbesche*ßen wollen. In einer Firma mit halbwegs Betriebsklima ist diese Option völlig unnötig.


    Mit dem eigenen Hausarzt sollte das bei bekannten Krankheiten möglich sein, z.B. eine OP gehabt, und die Fortschreibung der Krankschreibung ist nötig.


    Aber wenn ich einen FREMDEN Arzt anrufe, ich in Garmisch, er in Buxtehude, dann huste ich ihm etwas vor, und der schreibt mich krank...? Das ist krank.


    Zum Glück kein SiFa-Problem.

  • Hallo,


    eigentlich halte ich nichts davon.....


    Nun aber das eigentlich gehen wir mal davon aus das wir Menschen grundehrlich sind....
    Das der Ärztemangel auf den Land noch schlimmer wird und
    das der Mensch der das nutzt eine Krankheit hat bei der er keine Untersuchung braucht nehmen wir mal Migräne.


    Dann würde das vielleicht Sinn machen.....




    Viele Grüße aus Mittelfranken

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

  • Jambo @all,


    prinzipiell denke ich da auch ehr abweisend und ja, es ist zum Glück kein Fasi/Sifa Problem !


    Aber wir werden uns neuem nicht immer verschließen können, vieles was heute nicht denkbar erscheint. wird zum Standard werden.


    Und da, wo es nicht ausgenutzt wird/werden kann, da halte ich es für durchaus Praktikabel:
    - keine langen Fahrwege zum Arzt
    - kein Stundenlanges warten im Wartezimmer


    Es kann schon Sinn machen !


    Grüße und einen sonnigen Tag gewünscht,


    Heinz

    Wer aufhört besser werden zu wollen, der hat aufgehört gut zu sein !
    Von Marie von Ebner-Eschenbach

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  • Ich habe das gestern mal kurz mit meiner Frau (Ärztin) besprochen was sie davon halten würde. Sie hält ebenfalls nix davon.
    Was da noch dazukommt... Datenschutz. Whattsapp und Persönliche (Gesundheits)Daten aus einer Arztpraxis? Nicht wirklich.


    Und noch was. Da steht "Außerdem ist die Krankschreibung nur für drei Tage gültig." .....
    Soweit ich das weiß kannst du, solange dir dein Chef nichts anderes aufbrummt drei Tage auch ohne den "Krankenschein" krank sein. Ab dem vierten Tag brauchst du nen Gelben Schein.
    Sprich... dann wäre die Nummer mit der Whattsapp eine reine Gelddruckmaschine, weil du es nicht brauchst.


    Und was ist mit dem Fall wenn ich meinen Arbeitnehmern erkläre dass ich, als Arbeitgeber, ab dem ersten Tag der Krankheit eine Krankmeldung will?
    Es gibt nämlich so Pappenheimer, die sind auf unerklärliche Weise jeden Montag oder jeden Freitag krank....
    http://juris.bundesarbeitsgeri…f%E4higkeitsbescheinigung

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...


    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....


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    Mike

  • Hier gibt es aber auch solche und solche Arbeitgeber. Ich kenne:
    - deine genannte 3-Tage-Regulung
    - AU ab dem ersten Tag
    - AU ab dem ersten Tage, wenn es ein Montag, Freitag oder Brückentag ist.


    In der Zukunft wird sich so etwas wie AU per App mit Sicherheit durchsetzen. Vielleicht kann der Arzt dann auch die Smartwatch auslesen und relevante Körpermesswerte (Puls, Blutdruck, Körpertemparatur, etc.) einsehen.
    Vielleicht sollte das Verfahren auch nur für einige Krankheiten/Symptome freigegeben werden. Bei der genanten Migräne oder Übelkeit und Durchfall kann auch ein Arzt in der Praxis nicht mehr als eine AU ausstellen.


    Anschlussbedingungen wären sicher auch sinnoll:
    - Verlängerung der AU nur bei persönlicher Vorstellung in der Praxis
    - Wiederholte AU aufgrund gleicher/ähnlicher Beschwerden nur bei persönlicher Vorstellung in der Praxis.



    Stand vor einiger Zeit nicht auch mal der Artzbesuch per Videotelefonie zur Debatte?

    Gruß Roland

  • Nichts gegen den digitalen Zugriff auf den Hausarzt! Klappt super und ist ein drastischer Gewinn an Lebensqualität. Der Zugriff funktioniert übrigens nicht über WhatsApp, sondern über eine gesicherte Verbindung und eine Weboberfläche.


    Das hier ist aber Schmu, potentiell unwirksam und kostet auch noch Geld.


    Vermutlich wird auch doppelt kassiert (vom Patienten UND von der Kasse), und wäre damit meiner Meinung nach jenseits des Grenzwertes für "gerade mal so noch kein Betrug".


    Warum bieten die nicht einfach WhatsApp-Sex? Wäre ehrlicher, und auf dem Land herrscht daran ebenfalls Mangel (wenn man RTL glauben darf). Autsch - der Kalauer war jetzt wirklich schlecht...

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  • Halt auch nix davon. Wie legt man einem fremden Arzt sein Krankenkassenkärtchen zur Abrechnung vor ? Wird dies über die App eingescannt ? Wie sieht es dann mit der Datensicherheit und Hacks aus? Künftig sollen über die Karte alle Information auch zur Gesundheit ablesbar sein.
    Gruß Martin

  • Noch mal icke,


    Reinhard. bock:
    Wieso sollte es bei einem Arbeitsunfall dann anders laufen ?
    Diese Art der "Optimierung" (!?) sollte auch im Arbeitsschutz Einzug halten...


    Grüße an alle hier lesenden,


    Heinz

    Wer aufhört besser werden zu wollen, der hat aufgehört gut zu sein !
    Von Marie von Ebner-Eschenbach

  • Danke Kollegen für Eure weitreichende Problem Diskussion.
    Was ist aber wenn Arbeitsunfall angekreuzt wird?
    Hatte ich bei normalen Scheinen schon öfters. Und auch der ganze Rattenschwanz (Datensammeln, ausfüllen, Unterschriften, Verteiler...)


    Es kann uns egal sein, woher der Schein kommt. Wir haben NICHTS mit der medizinischen Validität und mit der Abrechnung der Kosten zu tun. Ein Feld "Glaubwürdigkeit des Attests" ist AFAIK auch nicht vorhanden. So what...


    Ich habe eine private und eine politische MEINUNG, aber als SiFa geht mir das echt an allem vorbei. Ich habe genug Arbeitsmittel zu prüfen (konkret: prüfen, ob sie geprüft sind).


    Atteste zu prüfen, bzw. zu prüfen, ob sie geprüft sind, ist Job anderer Leute :)

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  • Also hatte mal für so eine APP (inkl. Blutdruck und EKG, etc.) eine Projektanfrage, und mich mich daher ein wenig mit dem Thema befasst.
    Als grösstes Hemmnis haben sich die KVs der Länder erwiesen. Konservativ ist da gar kein Ausdruck. Es bewahrheitet dabei scheinbar der Spruch: 'Neues setzt sich nicht durch weil es besser ist, sondern weil seine Gegner aussterben.' In Kanada ist das übrigens bereits seit Jahren erfolgreich im Einsatz.
    Sofern die LandesKV es ihren Mitgliedern 'erlaubt', habe ich mit bekommen, das es nur bei Patienten gestattet ist, die der Arzt bereits 'gesehen hat', also eine Krankenakte vorliegt. Weiterhin ist ein Telefonat (Vorzugsweise mit Video) via Skype, Handy, etc. zu führen (pers. Konultation). Ebenso muss eine unterschriebene DSGVO-Erklärung vorliegen. Dann kann sogar ein Rezept oder Krankmeldung ausgestellt und per Post versandt werden. Hält der Arzt ein pers. Erscheinen für notwendig, kann er es auch verweigern. Ist das Ermessen des Arztes und was er vertreten will.


    Bzgl. ländliche Gegenden ist angedacht, das dieses auch für Rettungswägen (Stichwort: TeleMed ohne Arzt) grundsätzlich erlaubt werden soll. Derzeit gibt es dazu mehre Pilotprojekte. Und das Ganze ist auch z.B. für Arzthelferinnen angedacht, die Hausbesuche machen und dann online den Patienten und den Arzt koppeln.


    Dürfte in naher Zukunft ziemlich spannend werden, was sich da entwickelt.

    Professionelle 'Bedenkenträger' hat niemand gerne!
    Probleme hab ich selbst genug, Lösungen sind gefragt ...

  • Also bei Arbeitsunfällen, die eine AU nach sich ziehen, gilt meines Wissens nach noch immer die Verpflichtung, einen D-Arzt aufzusuchen, wenn Leistungen über die BG abgerechnet werden sollen. Ich denke nicht, dass sich die BG'en dies aus der Hand nehmen lassen...


    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

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  • Krankschreibung durch Ferndiagnose?

    Ich persönlich halte auch nichts davon aber so einfach scheint es nicht zu sein.


    https://www.handwerk.com/krank…p-rechte-fuer-arbeitgeber


    https://www.dgbrechtsschutz.de…whatsapp/details/anzeige/


    https://www.wbs-law.de/datensc…sapp-ist-das-legal-79091/



    Vielleicht gibt es bald das erste Urteil dazu .

    Gruß tanzderhexen


    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

  • Ich habe da eine Meinung zu die nicht sehr positiv ausfällt.
    Es gibt mehrere Sorten Mitarbeiter.
    Grundsätzlich ist erstmal jeder krank, der eine AU hat - ich bin kein Mediziner, jedoch erkennt man Muster:


    Arzt 1 schreibt sie krank, wenn sie krank sind
    Arzt 2 schreibt sie krank wenn sie, krank sein wollen/kein Frei/kein Urlaub/der AG ist doof


    man erkennt an der Meldungen den Arzt und dann ist es ein Leichtes die gewünschten frei Tage und Krankheiten mal nebeneinander zu halten.


    Wie gesagt, erstmal ist jeder krank der einen AU Schein hat, so meine Meinung, aber diese Art ist ein hohn und stellt in meinen Augen nur einen Mehrwert für die Arbeitsverweigeger bereit

  • Grundsätzlich bin ich:


    1. Bei Krankheit nicht notwendigerweise arbeitsunfähig und/oder
    2. bei Arbeitsunfähigkeit nicht unbedingt krank!


    Nicht klar?!?! Wenn ich mir als rechtshändiger Schreibtischtäter den kleinen Finger der linken Hand breche bin ich nicht krank, sondern verletzt. Führt diese Verletzung dazu, dass ich meinen Job nicht machen kann? Nicht notwendigerweise. Ich muß meinen Weg zur Arbeit noch nicht mal mit dem eigenen PKW zurücklegen.


    Gehört jetzt vielleicht nicht ganz hierhin, aber...


    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)