Beiträge von Mike144

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    Keine Frage. Dumme und tragische Sache.

    Und jetzt komm ich und denke zu wissen was da jetzt abläuft. Ich hab das ganze ja schon erlebt. Nur halt mit tödlichem Ausgang.

    Die wollen jetzt garantiert die Gefährdungsbeurteilung und die Sichtfeldanalyse nach ISO 5006 des Baggers sehen. Und die Sichtfeldanalyse wird ergeben, dass ein Objekt von 1,5m (bald 1m) Höhe im Abstand zum Fahrzeug von 1 Meter nicht klar erkennbar war, und man technische Maßnahmen hätte treffen müssen.
    (siehe hierzu den Radladerunfall, den ich hier schon beschrieben habe).
    Und gem. der Gelben Mappe hat ein Bauarbeiter auch nur was im Gefahrenbereich zu suchen, wenn er sich vorher mit dem Baggerfahrer abstimmt....

    Ich weiß mittlerweile was sich auf Baustellen abspielt; ich hatte . Und deswegen hab ich mir geschworen, ich mache NIE WIEDER Arbeitsschutz bei Bauunternehmen.

    Da stand wohl wieder einer vor dem Bagger.... Tragisch.

    http://www.badische-zeitung.de/bauarbeiter-von-bagger-ueberrollt


    Bauarbeiter von Bagger überrollt
    Im Kanadaring in Lahr hat sich ein schwerer Arbeitsunfall ereignet. Nach ersten Erkenntnissen ist eine Person von einem Kettenfahrzeug überrollt worden. Ein Rettungshubschrauber ist vor Ort.


    Ein Baggerführer hatte am frühen Dienstagnachmittag einen Mitarbeiter beim Vorwärtsfahren übersehen. Mit den Ketten des schweren Baugerätes überrollte er ihn im Bereich von Becken und Beinen, berichtet die Polizei. Die Beamten sagten der BZ vor Ort, es handele sich um schwerste Verletzungen. Zum Alter der Beteiligten ist noch nichts bekannt.

    Rettungskräfte waren vor Ort und stabilisierten das Unfallopfer so weit
    es ging. Um 15.20 Uhr wurde der Schwerverletzte mit einem
    Rettungshubschrauber der DRF Luftrettung ins Universitätsklinikum nach
    Freiburg geflogen.


    Der Unfall löste große Bestürzung und Anteilnahme bei den Anwohnern und
    den Bewohnern der angrenzenden Straßenzüge aus. Es gab allerdings auch
    zahlreiche Schaulustige, die die Szenerie teils vom Boden, teils von den
    Balkonen der umgebenden Waben-Hochhäuser verfolgten.


    Badische Zeitung Di, 13. Juni 2017 15:29 Uhr

    Das ist eine meiner "Lieblingspassagen" der TRGS 510.
    Meine Kollegen grinsen immer schon, wenn ich beiläufig frage "Wie viel von dem Material geht hier denn so über die Schicht durch?"
    Dann schauen sie sich alle hektisch um, und suchen die großen 200l Fässer von denen am Tag ca. 10 ml verarbeitet werden. ;)

    Das härteste was ich zu dem Thema mal gefunden hab, waren 12 IBC mit Isocyanat und Polyol, nebeneinander gelagert, aufgeschichtet auf drei Ebenen, direkt in der Produktion. Das wollten sie mir als "Tagesübliche Menge" verkaufen. ;)
    Dass die IBC eine Maximale Belastung, was man oben drauf stellen darf war denen auch neu....

    :D

    Und um auf deine Frage nach der Anzahl zurückzukommen....

    Schau dir mal Punkt 4 der TRGS 510 an.
    4 Schutzmaßnahmen für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz
    Die Mengen bereitgestellter Gefahrstoffe sind auf den Tages-/Schichtbedarf zu begrenzen, darüber hinausgehende Mengen sind zu lagern. Soweit regelmäßig kleine Mengen verwendet werden, kann auch die kleinste handelsübliche Gebindegröße bereitgestellt werden.


    Wenn er dir GLAUBHAFT versichern kann, dass 20 Flaschen die Tagesübliche Menge sind; naja... dann ist das wohl so. Wenn du begründete Zweifel hast, runter damit.

    Der pessimistische Mike, der nicht glaubt, dass Dachdecker 20 Flaschen pro Schicht verarbeiten...


    PS:
    Achso... und nochwas.
    Gasflaschen sind vor direkter Sonneneinstrahlung zu schützen; steht in jedem Sicherheitsdatenblatt für Gase unter Druck. Bin mal gespannt, wie er das aufm Dach macht.

    Schau mal, was die "Gelbe Mappe" dazu sagt.....

    http://www.bgbau-medien.de/site/inh_baus_a.htm

    Bausteine ab A 40.

    Falls du Argumentationshilfe brauchst....
    http://www.badische-zeitung.de/gutleutmatten-…rand-ausgeloest

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    Mike

    Mon Leute.

    Gestern kam wieder so ein Anruf, den keiner will. Tödlicher Unfall auf dem Weg von der Nachtschicht nach Hause.

    Unfallmeldungen sind raus; MA war im Rahmen seiner Schichtzeit, keine Übertretungen, alles im Grünen Bereich soweit. Polizei ermittelt.


    Hat jemand Erfahrungen damit, was da noch alles kommen kann und auf was man sich von betrieblicher Seite vorbereiten könnte/sollte?

    Mike

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    Nagut... Um auch nen Nicht Metal Hören was Rockiges zu spielen....

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    Hör gerade in Vorbereitung und Vorfreude auf das erste Augustwochenende nebenher das hier....

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    Könnte ich stundenlang hören

    Es sind noch 76 Tage.

    Leute!!! AUFWACHEN!!! MITMACHEN!!!

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    Erstmal: Danke für eure Meinungen und Anregungen.


    Ich habe anhand meines Radladerunfalls gesehen was alles passieren kann, wenn die schriftliche Beauftragung fehlt. Ich habe sie immer wieder angesprochen, das Unternehmen hat nichts gemacht. Und als es zum Knall kam war das eines der ersten was die Behörde sehen wollte. Das hat nen riesen Rüffel gegeben.
    Ich denke ich werde es weiterhin nach Nohl bewerten. Ich hab in der GB die Möglichkeit noch zu kommentieren. Dann werde ich es wohl mit 3c "Mäßig schwere Folgen; durchaus möglicher Schadenseintritt" bewerten. Wenn man die Geldstrafen etc. auf das Schadensausmaß anlegt ist das schon als "mäßig schwer" zu bewerten und wenn ein Unfall passiert ist es "durchaus möglich", dass sowas kommt. In den Kommentar schreibe ich wohl einen Text zur Präzisierung rein.

    Mike

    So... Ich hatte das in die Shoutbox geschrieben wurde aber darauf hingewiesen, dass das für alle interessant sein könnte.

    Ich wollte mal eure Meinungen hören.
    Ich bin ja externe FASI und "begehe" Unternehmen. Also weise ich sie auf so viel wie möglich hin, und schreibe das auch in die GB. Ich muss ja in irgendeiner Form "bewerten" wo noch Potential ist.
    Ich habe mir als Bewertungsgrundlage den guten alten Nohl herausgesucht und stelle wie gewohnt "Eintrittswahrscheinlichkeit" der "Schadensschwere" gegenüber.
    Hieaus kommit eine Zahl wie beim Schiffeversenken. Ich habe mir irgendwann mal angewöhnt nicht "mittel" "niedrig" "sehr gering" zu bewerten sondern entsprechend der Matrix 4 (schwere Folgen) B(Eintritt) vorstellbar.
    Also ist im Prinzip eine überbrückte Sicherheitseinrichtung an einer Drehmaschine: 4D. Das Verfahren finden alle gut, weil es deutlich expliziter ist als "Sehr hoch". Ich stelle es dann aber auch in einer entsprechenden Matrix dar.

    Aber das soll nicht die Frage sein; das war das Vorgeplänkel.
    Ihr kennt das wahrscheinlich. Ihr kommt zum Termin, vieles schick, vieles geregelt. Aber nun mal nicht alles. So "vergessen" viele den ganzen Papierkram, die nun mal Pflicht sind. Beauftragungen für Führer von Radladern, Kranen, Staplern etc. werden nicht ausgestellt (es nutzen NUR die ausgebildeten die Arbeitsmittel).

    Wie würdet ihr das bewerten?
    Ein Führer eines Krans ist ausgebildet, unterwiesen aber nicht Beauftragt.
    Ob er jetzt eine schriftliche Beauftragung hat oder nicht ist ja eigentlich juck, er ist ausgebildet, aber der rechtliche Aspekt ist offen. Wenn ich mein Bewertungsschema anlege wäre das 1 (Es hat ja keine gesundheitlichen Folgen) und die Schadensschwere ist gering, also A. Ich hätte somit eine Gefährdung 1A (extrem niedrig). Im Falle eines Arbeitsunfalls mit einem Kran wird aber GENAU das als erstes gesucht ist also wichtig.

    Wie macht ihr das?

    Mike

    Sachmal... die ganze Sache hier ist wieder eingeschlafen... WENN DU NICHT ALLES SELBER MACHST...

    um gleich etwas Vollgas zu geben

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    Vierte Reihe letztes Jahr...

    Achduschande... ja; solche Leute solls geben.

    solche Sachen gehören bei mir zum "Service".

    Ich habe mehrere Kunden in ähnlichen Branchen. Wenn sich im Zuge der Regeländerung was ergibt, was für mehrere interessant ist schreib ich ne Mail an alle und gut ist.
    Beim nächsten Mal Begehung wird das dann besprochen und Änderungen aufgezeigt.
    Und wenn ich bei dann beim Termin auf die nächste halbe Stunde "aufrunde" ist das auch aus Kundensicht in Ordnung.

    Grade jetzt mit der Sache mit der Sichtfeldanalyse von Baumaschinen (andere Threads) mache ich in den nächsten Tagen ein Rundschreiben für meine Kunden mit Baumaschinen. Das geht an alle. Ist eine Sache von zwei Stunden, da ich das meiste sowieso schon habe. Sowas wird aber nicht einzeln berechnet.
    Das "holt" man bei den nächsten Begehungen mit der Überarbeitung der GB dann wieder "rein".

    Mike

    Ich hab eine CD der BG Verkehr vorliegen. Dort ist, meiner Meinung nach, die beste Erklärung zu dem Thema drauf, die ich bisher gefunden habe.

    NÖVR - Nicht öffentlicher Verkehrsraum
    - liegt dann liegt immer dann vor, wenn der Verfügungsberechtigte z.b. der

    • Eigentümer
    • Pächter
    • Mieter
    • Bauherr
    • u.ä.

    die Nutzung (Befahrbarkeit und Zugang) seiner privaten Fläche in jedem Einzelfall steuert, entweder selbst oder durch einen Beauftragten z.B. einen Pförtner und auf die besonderen Bedingungen der nicht dem öffentlichen Verkehr gewidmeten detaillierten Informationen hinweist.

    Unterbleibt diese Einzelfallsteuerung, ist von öffentlichem Verkehrsraum auszugehen


    ÖVR - Öffentlicher Verkehrsraum
    - liegt immer dann vor, wenn auf einer Fläche nach dem Willen des Verfügungsberechtigten z.B.

    • Eigentümer
    • Pächter
    • Mieter
    • Bauherr
    • u.ä.

    der Verkehr durch Jedermann zugelassen oder geduldet ist.

    Das ist jetzt mein Text....
    ALSO KURZ: Wenn Eine/r ohne Hinderniss (durch Schranke, Pförtner o.ä.) auf dein Grundstück kommt (laufen, gehen, kriechen, fahren etc.), dann haste ein öffentliches Privatgelände. und damit (potentiell) Ärger an der Backe.

    -------------------
    By the way... ich hab das mit dem betreffenden Kunden besprochen. "Seine Versicherung deckt das ab". Damit ist der Punkt aus seiner Sicht erledigt. Ich hab dann noch versucht auf StVo und die damit zusammenhängenden Gesetze hinzuweisen; wurde abgebügelt. Versicherung reicht ihm. Na dann....
    Bevor einer fragt; gibt ein Protokoll. ;)

    Tach zusammen.

    Jetzt ist es soweit. Einer meiner Kunden hat für seine Kunden und seine künftigen Dienstfahrzeuge eine Elektrotankstelle in den Hof gestellt. Natürlich muss die FASI jetzt was machen. ^^
    Ist euch das Thema schonmal untergekommen? Ich find im Internet nicht wirklich was dazu. Worauf ist bei solchen Dingern zu achten?

    Mike

    Ich hatte letzte Woche Kontakt mit unserer hiesigen Behörde zum Thema "Ausnahme". Die haben mir freundlicherweise den kompletten "Antrag" zukommen lassen und das Verfahren erklärt.

    Also kurz zum Ablauf.

    • Das Unternehmen beantragt die Ausnahmegenehmigung und reicht die geforderten Dokumente ein.
    • Die Behörde prüft die Unterlagen
    • Im Falle dass das Unternehmen nicht bekannt ist, oder noch nie Anträge eingereicht hat, übermittelt die Behörde den Antrag an die Polizei die eine Stellungnahme dazu abgibt.
    • Die Behörde genehmigt das Betreiben wie im Antrag oder macht weitere Auflagen die zu erfüllen sind.
    • Es kann vorkommen, dass die Polizei mit oder ohne Ankündigung vor Ort ist, und sich den Bereich kurz anschaut um sich ein Bild zu machen. Es kann passieren, muss aber nicht.

    Der Antrag beinhaltet:

    • Betriebserlaubnis/Gutachtes des TÜV (o.ä.) über den Stapler
    • Formlos begründeter Angtrag, der enthält: Häufigkeit der Fahrten, Anzahl der Stapler, Beladen oder unbeladen, Tagesfahrten oder auch Fahrten bei Dunkelheit, Angabe der Streckenlänge mit Maßstabsgerechter Skizze
    • Versicherungsbestätgiung der Versicherung (Dekcungskarte)
    • Kopie der Gewerbeanmeldung o.ä.
    • Vollständig ausgefüllter Antrag gem. §29 Abs. 3 StVO (gibts im Internet zu finden)

    Das ganze wird in den nächsten Monaten auf meine Kunden warten... Alle mit öffentlichem Betriebsgelände.

    Vielleich hilfts einem

    Mike