Beiträge von landy51

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    Derartige Trinkwasserquellen sind immer Problembehaftet, besonders in Hygienefragen(Bedienanweisung des Spenders). Wenn aber bei der Gefährdungsanalyse rauskommt, das es Getränke geben muss wegen des Raumklimas dann ist dies keine privatwirtschaftliche Tätigkeit sondern arbeitsbedingt. Aber vielleicht hilft die BGI 579 - Hitzearbeit, ASR A3.5 - Arbeitsstätten - Temperaturen oder die BGI 7002. Die beste Lösung ist eigentlich den Betriebsarzt mit reinnehmen, der ist Mediziner und weiß, was mit einem überhitzten Körper(Hyperthermie) geschieht am besten.
    :cursing: Am besten ist eigentlich das Getränk dann wenn es erforderlich ist in Getränkekühlschränken bereitzustellen, normale Handelsverpackungen, keine Großbehälter. Aber Pfandflaschen bekommen "Beine"?! Damit muss man dann leben, ist aber die beste Lösung.
    Übrigens ist bei großer Hitze erfahrungsgemäß Wasser ohne Gas die beste Lösung. Besonders kritisch in hygienischer Hinsicht sind Kollegen, die mit sozusagen angesabberten Flaschen und Bechern den Zapfhahn bei der Entnahme berühren(kann man schön im Urlaub in Hotels beobachten), es muss immer ein neuer Becher genommen werden!!!

    Hallo Doris,

    das Vorstellen per Email ist meines Erachtens ohne Wiedererkennungswert.

    Du solltest Dir eine Checkliste für jeder der Filialen/Betriebsteile machen für einen ersten Überblick, so grundlegende Daten wie Anschrift, verantwortlicher Ltr., Telefon, Email, wie viel Mitarbeiter
    -----------------------
    O = Handlungsbedarf;
    + = alles i.O.;
    - = Mängel;
    -----------------------
    O : Unfälle/Berufskrankheiten
    + : Erste-Hilfe-Material
    - : Verbandbuch
    O : Ersthelfer
    : Sicherheitskennzeichnung
    : Beleuchtung
    : Lärm
    : Temperaturen
    : Gefahrstoffumgang
    : Betriebsanweisung-GefStoffV
    : Unterweisung
    : Prüfung stat. Elektroanlage
    : Prüf. elektr. Betriebsmittel
    : Prüf. Baustromverteiler
    : Prüfung Leitern
    : Prüfung Türen und Tore
    : Prüfung Krane
    : Prüf. Sicherheitseinrichtung
    : Prüfung Feuerlöscher
    : Flucht- u. Rettungswege
    : Prüfung Augenspülvorrichtung ....
    und dann ganz wichtig - SELBST und zeitnah vor Ort oder auf Baustelle erscheinen und ein Sicherheitsgespräch mit dem Verantwortlichen und anwesenden Mitarbeitern führen sowie eine kurze Begehung. Aber bei Mängeln noch keine Wellen machen!!! Das muss sich erst setzen bei den Kollegen. :thumbup:

    Gruß Roland

    Also die Piktogramme von Weißnix0815 zeigen den "worst case".
    Deshalb muss erstens der Elektrodenhalter und seine Isolierungen (Arbeitsmittel müssen regelmäßig und vor Benutzung auf sicheren Zustand geprüft [auch BGV A3] werden) sowie die verwendeten Elektroden intakt sein. Weiterhin sollte kein Bastler/Angelernter sondern ein Facharbeiter am Werk sein, der weis was er tut. Bei Schweißtischen mit angeschlossenem Potentialausgleich ist die Gefahr beim Berühren des Schutzleiters/Schweißgerätegehäuse mit der Elektrode, dann fließt der ganze SAFT über den Schutzleiter, meist 2,5 mm2. Das hälter nich aus (;-).

    Ist eigentlich einleuchtend. Reifendichtmittel aus der Sprayflasche - Antrieb aus der Druckgaspackung -> Propan-Butan-Gemisch für das Dichtmittel. Dann aufpumpen ist nicht gefährlich, da sich das explosive Gemisch in dem Bett befindet. Aber er hat dann die Pumpe ausgestellt, somit konnte das Gasgemisch in das kleine Elektrogebläse zurückströmen, jetzt wird's gefährlich -> Er Schaltet es nochmal ein weil nicht genug Luft drauf war, nachdem das Gasgemisch in das nicht exgeschützte elt. Betriebsmittel zurückgeströmt ist und ein kleiner Schaltfunke oder am Kolektor reichte aus --> BUMM .... 8o
    So eine Zufall, da finde ich doch heute bei einem Elektriker in der Schrottkiste ein solches Billig-Gebläse ohne Gehäuse, da kann man den Kollektor und die Kohlebürsten als Zündquelle gut sehen.

    Hallo Weißnix0815,
    leider kann ich nicht sagen wo es steht, ist ja immer die erste Frage, aber der Schweißstromkreis muss immer isoliert sein gegen elt. leitfähige Gebäudeteile und gegen Hebezeuge und Anschlagmittel. Dafür gibt es sogar extra Isolierstücke. Damit der Schweißstrom nicht vagabundieren kann und irgendwo den Schutzleiter zerstört. Außerdem soll der Schweißstromkreis immer so klein wie möglich gehalten werden, so ist es jetzt verboten alle Schweißarbeitsplätze in einer Halle mit Flacheisen auf eine Masse zu bringen. Ich hänge da mal ne Aussage dazu an.

    Hallo jepi1,

    erst mal die Sicherheitsdatenblätter einsehen, ob es für einen Stoff im Lagerraum unverträgliche Löschmittel(CO2, Schaum, Wasser o. Pulver) gibt. Sollte es da keine Einschränkungen geben geht es mit der neuen ASR A2.2 - Maßnahmen gegen Brände weiter. Welche Brandklasse und je nach Gefährdung und Menge, wie viel LE man dafür braucht. Aus praktischer Erfahrung sind aber ABC-Löscher am besten, die gehen für Alles. Und Löscher nicht in den gefährdeten Bereich hängen, da kommt dann keiner mehr dran. Müssen Mädels mit Löschen nicht größer als 6 kg - Löscher und die in Griffhöhe nicht so weit oben.

    Hallo Sifa/Hasi,

    ich habe mal in meinen unergründlichen Fotoarchiv was rausgesucht von eine Baustelle in Meran. Hat mir sofort 2008 ins Auge gestochen, da ich auch mal wissen wollte was es in Südtirol so für Regelungen gibt. Denn auf diese Baustelle sprangen alle in Strandbekleidung und Jesuslatschen rum. Vielleicht hilft es Dir ein bissel weiter.T9 087.JPGT9 088.JPG
    Aber der Vorschlag jemanden vor Ort um Hilfe zu bitten ist sehr gut, weil sich das Problem der Zweisprachigkeit ergibt und die Italiener den Südtirolern(Deutschen) nicht so ganz grün sind, bzw. das Leben nicht gerade leichter machen.

    Hallo Reinhard,
    ich habe für Präsentationen eine solchen Präsenter von Logitech, grüner Laser sehr gut zu sehen. Mit einem kleinen Display. Da stelle ich vorher die geplante Zeit ein und wenn es dann pünktlich losgeht drücke ich auf Start, der Präsenter macht 5 min vor Zeitablauf einen kleinen Rappler. Zum Ablauf dann Stärker. Dann alle Minuten wenn man drüber ist. Auf dem Display wird dazu ein gut sichtbarer Balken und die Restminuten angezeigt, der dann immer kleiner wird. Man kann auch auf Pause drücken wenn sich irgend eine Unterbrechung in der Veranstaltung/Arbeitsschutzbelehrung ergeben sollte. Man kann auch den Beamer/Mäusekino schwarz schalten.
    Ich komme damit sehr gut hin und man muss nicht während der Präsentation am Rechner rumfummeln, der kann bis zu 15m(ging immer noch top) weg stehen bzw. Du kannst Dich in Raum gut bewegen. :thumbup:

    8o Gerüstklappen müssen nach BGI 5101; Kapitel B45 Fassadengerüste; Pkt. Benutzung - geschlossen gehalten werden. Also nur zum Durchstieg öffnen, damit keiner Durchstürzen kann. In der Praxis sind sie meist im offenen Zustand mit Kabelbindern festgemacht 8o

    Vielleicht hilft Dir das hier weiter. In der BGI 556 Anschläger steht deren Notwendigkeit in Kapitel 16 - Sicherung gegen unbeabsichtigtes Aushängen und in der BGI 876 Seile Ketten steht es unter Kapitel 5 Lasthaken. Außerdem sind die Lasthaken bzw. Lastaufnahmemittel baumustergeprüft, und wenn was fehlt, abgenutzt oder deformiert ist, ist Ende Aliente (8-) Die defekten Lastaufnahmemittel sind dann dauerhaft der Benutzung zu entziehen. Die regelmäßige Prüfung min. jährlich nicht zu vergessen. Ein Lastabsturz ist keine schöne Sache, auch nicht aus Hüfthöhe.

    Also ich schließe mich ToBi an, wusste von solchen Veranstaltungen noch garnichts. Mindestens Zone 21, wenn es klappt vielleicht ein heißer Scheinwerfer oder ein Feuerzeug --> Bum. Maismehl hat als brennbarer Staub eine fatale Wirkung, bei Videoportalen kann man sich unter dem Suchbegriff "Mehlstaubexplosion" ansehen was es tut. 8o

    Hallo tiefflieger,
    Mitarbeiter die ein Attest für diese Tätigkeit haben sind nach den Arbeitsschutzgesetzen und -regeln nicht für diese Tätigkeit geeignet(Einstellungsuntersuchung/Betriebsarzt vorstellen). Der Betriebsarzt ist der "Verbüdete" des Unternehmens, der Haus- und andere Fachärzte des Mitarbeiters möchten ihre Patienten(Geldquelle) nicht verlieren und schreiben schon gerne mal was nach Patientenwunsch auf, besonders wenn es was ist wo keiner rein sehen kann.

    Hallo willi123,

    ich würde erst mal in die BGI 641 Transport von Hand sehen, besonders Pkt. 2 die Tabelle "Orientierende Werte zum Heben und Tragehäufigkeit, dann kennt man erst mal die Eckpunkte. Danach im betroffenen Bereich genau umsehen. Wie sollen die Arbeiten durchgeführt werden nach den Arbeitsvorgaben. Danach die Gewichte feststellen, entweder in Zeichnungen oder Arbeitspapieren, evtl. sogar mit entsprechender Wägetechnik anrücken, denn auch diese Angeben könnten fehlerhaft sein. Da kann man mit dem Betriebsarzt gemeinsam auch nach den Fakten argumentieren, wenn sie ermittelt wurden.
    Sei flexibel und zieh das vor. Wir hatten mal einen CNC-Dreher der hat schwere Differentialgehäuse(um die 24kg) mit der Hand aus- u. eingespannt obwohl in den Arbeitspapieren der Säulenkran neben der CNC-Drehmaschine zu benutzen war und dadurch fast 50% der Normzeit gespart, wodurch er in Ruhe hinter der Halle eine rauchen konnte. Nach seiner Kündigung wegen andere Diszies ist er dann mit der BG HM angerückt und machte einen auf Rücken. Der TAB hat sich die Arbeitspapiere und den Arbeitsplatz angesehen und da war der Gute hinten runter.
    Also check die Lage vor Ort. Viel Erfolg!!! 8)

    Das ist auch außerhalb des 1. April gar nicht so verkehrt. Fragt mal die Hobby-Astronomen, das Störlicht ist auch Umweltverschmutzung. Und dann noch die Leuchten die vielleicht das Schlafgemach erhellen, wenn ich es gar nicht will. Habt mal eine Stadion in der Hausnähe, wo mehrmals abends die Rasenkomiker bei Flutlicht trainieren "müssen", dann weis man aber wie Licht stören kann. :sleeping:

    Ich schließe mich voll und ganz Simon an. Die Schilderung im Artikel aus dem Gutachten sind eher verwirrend. Von Bedienanleitung redet garkeiner, geschweige denn von Dichtheitsprüfung vor Inbetriebnahme. Und im geschlossenen Raum, na ich weis nicht? 1 kg Propan verbrennt 12 m3 Luft und Menschen sollen auch noch was davon haben. Ich verstehe den Artikel so, dass die Flasche garnicht mit dem Ofen verbunden war, aber das Ventil aufgedreht. Rechnen wir mal mit 535 Liter Gas aus 1 kg Propan und dann noch eine untere Exgrenze von 2,2, das reicht ganz schön weit bis zum "Club der blauen Flamme". An Zündquellen dürfte es ja nicht mangeln. 8)

    Um im Brandfall, verursacht durch ein Privatgerät, versicherungstechnisch sauber zu sein, sollte neben dem Prüfsiegel auch an eine "Erkennungsmarke" desBesitzverhältnisses gedacht werden.

    DANKE, das Du mich darauf gebracht hast, "man wird alt wie ne Kuh und lernt immer noch dazu" (8-). Die Dinger müssen erkennbar sein, die nach einem (ich wills ja nicht hoffen... ) Brand eine Zuordnung des Gerätes ermöglichen. Da die Privatgerätebenutzer dies aber bestimmt nicht mitmachen, wäre es gut alle betrieblichen ortsveränderlichen Geräte "feuerfest" zu kennzeichnen.


    Jetzt die Frage ?( , wie geht das???