Beiträge von arn.im

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    a.r.ni: Zuerst auch noch ein "Alles gute für Dich" :513:
    und schau mal als Geburtstagsständchen hier rein: https://sifaboard.de/www.youtube.com/watch?v=4jkh8T8biCU (Kein Heavy sondern "Deine Freunde" aus HH!).... :D


    Was mir bei viel Streß hilft ist: systematic eradication .Auf dem Heimweg aufdrehen und das "Gehirn freiblasen"...

    PS: bin mal mit der Musik im Auto mit meinem Kleinen (4) heimgefahren und des sagte zu der Band nur "Cool"!

    Moin Rico,

    mal als grobe Richtung ohne Anspruch auf Vollständikeit/Rechtmässigkeit:

    - elektrotechnischer Laie: darf normale Leuchten wechseln, Sicherung (LS 16 A als Bsp))mal reindrücken SCHLUß!Darf auch keine elektrischen Betriebsräume betreten!
    - EuP: darf unter Aufsicht definierte, unterwiesene und schriftliche dokumentierte Tätigkeiten ausführen
    - EFffT: darf definierte, unterwiesene und schriftliche dokumentierte Tätigkeiten ausführen
    - EFK: darf arbeiten, nach Anweisung der VEFK (nicht eigenverantwortlich Anlagen ergänzen u., o.ä.)
    - VEFK: darf/muss alles: wie Anlagen planen und verantworten


    Ja das kommt hin. Die Türen sind von 1969.
    Aber weder in Zarge noch Tür ist eine Dichtung, jedenfalls nichts was im Brandfall diese Tür dicht halten könnte. Eine alte Gummilippe, die man aber als solche kaum noch erkennt ist, naja, nennen wir es vorhanden. An einigen Türen sind Korkplättchen eingeklebt worden, wenn die Tür dann zufällt, nicht Metall auf Metall kommt.

    Das mit der Dichtung kommt hin, findet man heute in diversen öffentlichen Bauten noch genauso, auch ohne Dichtung, nur Metall auf Metall... und die Korkplättchen verhinden halt nicht nur das laute auf einanderschlagen, sondern auch die "Rauchdichtigkeit".....

    Schlag dem AG doch einfach mal vor, dass er nach einem Prioritätenplan die Türen nach Notwendigkeit/finazieller Möglichkeit die Türen tauscht. Ziele erstellen und abarbeiten ist immer noch besser als garnichts tun!!
    Arn.im

    PS: zu diesem/diesen Thema/Türen gab es in einem Brandschutzforum noch einen Thread, ich muss mal schauen....

    Hallo zusammen,

    eine Frage für mich am Rande:
    in einer Großküche wird ein Boiler betrieben zur Warmwasserversorgung einer "normalen" Betriebsküche (kein Krankenhaus o.ä.). Die Frage dreht sich um die Temperatur des Boilers >
    muss der Boiler einer dauerhafte Temperatur von 85°Celisius haben oder reicht es aus wenn der Boiler eine dauerhafte Temperatur von 60° hat und über eine "Legionellenschaltung" diese temporär hochfährt.....

    Kollege verwies auf eine Hygienerichtlinie welche nach Handspülen, zum Nachspülen eine Temperatur von 85° haben soll. Aber der Großküchenlieferant sagte es muss nicht sein, dies wäre nur in Betrieben wie Krankenhäusern u.ä. Einrichtungen notwendig.....

    Bitte um Hilfe und Aufklärung, ^^

    Arn.im.

    Eine Frage:
    wie schaut es aus wenn, z. Bsp., vor den betroffenen Glasflächen Ständer (ggf. mit kleinem oder großen Abstand zur Fläche)mit Warnschildern aufgestellt werden..... Oder alternativ die Absperrpfosten mit ausziehbaren Bändern aufgestellt werden.... :rolleyes:

    Vor der Mona Lisa ist auch eine Absperrung und es meckert keiner!! :D
    Ich kenn mich mit der Thematik Architekt und Schutz von Kunst nicht wirklich aus, aber besteht hier nicht irgendwo, -wie die Möglichkeit in die Richtung zu gehen?????????

    Die Frage nach einem Aufkleber kam bei auch noch nie und es sind alle notwendigen Aufkleber drauf!! Auch der "nicht Rauchen" in 15 cm Durchmesser. Passt!

    Es gibt in den "zulässigen Änderungen...." einen Hinweis auf großflächige Beklebung. Und es gibt auch nur bei einem Hersteller einen Türtyp, bei welchem in der bauaufsichtlichen Zulassung die vollflächige Beklebung zugelassen und geprüft ist. Alle anderen Türen dürften es nicht zulassen.
    Falls es hier aber Änderungen gibt, lasse ich mich auch gern belehren...

    Mfg,
    Arn.im

    Hallo Blacksock,

    schau mal hier in der Liste "Zulässige Änderungen und Ergänzungen an Feuerschutzabschlüssen" nach. Da steht drin was geändert werden darf oder auch nicht. Und Aufkleber habe ich keine gefunden, denn dann dürfte ja z. Bsp. auch nicht vor Treppen hinter T-Türen gewarnt werden... und hier würden sich nur die Unfallchirugen freuen.....

    https://www.dibt.de/de/Fachbereich…ulassungsvf.pdf

    Frag wirklich mal nach wo das stehen sollte, aber such schon mal den Zulassungbescheid von der entsprechenden Tür raus.... er wird wohl in der richtung verweisen wollen.... :rolleyes:

    Gruß,Arn.im.

    Thomas

    Prüfung elektrischer Betriebsmittel und Anlagen nach BGV A3
    Die Unfallverhütungsvorschrift BGV A3 (bisher BGV A2)


    Hi,
    ich mach mal kurz den "Klugscheißermodus" an, wegen "BGV A3 Prüfung und Bezeichnung":

    zuerst war die BGV A2, dann wurde daraus die BGV A3 und aus der wurde nun die DGUV Vorschrift 2.... bin mal gespannt, wann die nächste Namensänderung kommt!!

    Arn.im

    Normen für Ortsfest:
    Arbeitsschutzgesetz: § 5 (Gefährdungen)
    Technische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1111
    Technische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1201

    DIN VDE 0100 Teil 100 Juni 2009, Errichten von Niederspannungsanlagen
    DIN VDE 0100 Teil 410 Juni 2007, Errichten von Niederspannungsanlagen. Schutzmaßnahmen – Schutz gegen elektrischen Schlag
    DIN VDE 0100 Teil 600 Juni 2008, Errichten von Niederspannungsanlagen, Teil 6: Prüfungen
    DIN VDE 0105 Teil 100 Oktober 2009, Betrieb von Starkstromanlagen, Allgemeine Festlegungen, 5.3.3.1 Wiederholungsprüfungen
    Die Aufzählung ist jedoch aus dem Bauch herraus ohne Vollzähligkeit und zeitliche Aktualität der Normen.

    Moin FaSi oder Hasi,

    die Prüfungen für ortsveränderlich werden nach VDE 701/702, Betriebssicherheitsverordnung und DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3). Desweiteren müssen noch diverse BGIen und TRBSen eingehalten werden.

    bedingt durch die gehäufte Anzahl muss der Prüfer auch eine "befähigte Person" sein und das Thema Prüfer/prüfen/befähigte Person wird mit der neuen Betriebssicherheitsverordung (01.01.2015)noch verschärft......

    Hoffe geholfen zu haben,

    Arn.im

    Also ich will mal ehrlich sein. Ich habe mir die Bilder dreimal angesehen (ohne eure Kommentare vorher gelesen zu haben). Beim Dritten mal habe ich es dann auch geschnallt. Da muss man aber erst drauf kommen.
    Kalte Nasszelle, durchlüftete Außenwand. Mehr Klima geht nicht. Soll mal noch einer behaupten :wacko: , wir wären keine Bananenrepublik. Zumindestens sind wir auf dem besten Weg dorthin. :wacko:


    Endlich!!! Meine Lösung für Belüftung und Befeuchtung vom Großraum ist gelöst... wir ziehen beim Schlachthaus ein... kann ich bitte noch die Kontaktdaten von diesem Architekten/Mauerer bekommen???? Biittttteeeeeehhhh!!!
    :44: