Hallo,
gem. BGI/GUV-I 669 sollten Glastüren deutlich gekennzeichnet sein. Also war bei der letzten Begehung mein Vorschlag, an der Tür zum Treppenraum einen Aufkleber o. ä. anzubringen. Der Brandschutzbeauftragte meinte daraufhin, dass sei nicht erlaubt, da es sich hierbei um eine Brandschutztür handelt und ein Aufkleber ja brennen könne.
Wo steht das? Warum sind auf vielen Brand- und Rauchschutztüren Aufkleber wie z. B. "Brandschutztür - verkeilen, feststellen, festbinden o. ä. verboten"???
Ich meine, wir sollten vorab den Hersteller der Tür kontaktieren, der muss es ja am besten wissen.
Grüße