Beiträge von M.Beer

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    Im Endeffekt ist ja die Gefährdungsstuffe nichts anderes wie die Maßzahl welche sich aus der Eintrittswahrscheinlichkeit und dem Gefährdungsausmaß ergibt nur das wir das ganze vielleicht sogar etwas enger betrachten. Eine hohe Einstufung ergibt sich bei uns wenn die Eintrittswahrscheinlichkeit ODER/UND das Gefährdungsausmaß hoch sind.

    Ich frage mich halt nur ob es gesetzlich vorgeschrieben ist im Vorfeld so eine Art Matrix aufzustellen zu müssen. Eigentlich ist ja die Form der Dokumentation nicht vorgeschrieben....

    Gruß Matthias

    Ich habe wesentlich mehr Probleme mit einer Gefährdung, bei der sich mit hoher wahrscheinlichkeit regelmäßig ein Mitarbeiter die Finger quetscht und dadurch ausfällt, als mit einer Gefährdung mit sehr unwahrscheinlichen Eintrittswahrscheinlichkeit bei der sich ein Mitarbeiter schwer Verletzen kann.


    Bei deinem Beispiel würden wir ja auch die Gefährdungsstufe 3 erteilen, was natürlich unmittelbaren Handlungsbedarf erfordert. Meine Frage ist, ob ich die Eintrittswahrscheinlichkeit dokumentieren muss oder ob wir das 4-Stufenmodel belassen können.


    gruß Matthias

    Hallo.

    Wollte mal wissen ob es vorgeschrieben ist wie eine Gefährdung bewertet werden muss. es gibt ja verschiedene Möglichkeiten (Risikograph, Verfahren nach Nohl oder das Aufstellen einer Matrix...). Bei den ganzen Verfahren wird ja die Eintrittswahrscheinlichkeit und das Ausmaß des möglichen Schadens beurteilt.

    Meine Frage wäre ob ich jetzt auch bei der Bewertung die Eintrittswahrscheinlichkeit vernachlässigen kann. Bei uns gibt es ein 4- Stufenmodell ( 0= keine Gefährdung,1= geringe Gefährdung,2= mittlere Gefährdung, 3= hohe Gefährdung). Die Eintrittswahrscheinlichkeit wird also in dem 4 Stufenmodell nicht direkt betrachtet,spielt aber bei der Einstufung schon eine Rolle. Viel wichtiger sehen wir das Ausmaß.Je nachdem wie hoch dieses ist wird dann in Reihenfolge die Umsetzung der Schutzmaßnahme durchgeführt (Stufe 3 = sofortiges Handel). Ich sehe das eigentlich auch so, dass wenn eine Gefährdung vorhanden ist die Eintrittswahrscheinlich eher eine untergeordnete Rolle spielt. Die Gefährdung ist da und muss so oder so abgestellt werden.

    Gruß Matthias

    Das ist ja wirklich mal lustig. Alles andere wurde beachtet aber die wesentliche Gefährdung vernachlässigt...nenene.

    Bei uns sind an Schleifböcken Schutzhandschuhe generell verboten...


    Gruß Matthias

    Also können beide Begriffe im Zusammenhang mit einer Maschine benutzt werden?

    Not-Aus und Not-halt der Stoppkategorie 0 sind ja im Prinzip das gleiche oder täusche ich mich da?

    Gruß Matthias

    Hallo alle zusammen.

    Hätte da mal wieder eine Frage *g* zu den Begriffen Not-Halt und Not-Aus.

    Laut EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG wurde ja der Begriff Not-Aus durch Not-Halt ersetzt. Dabei sind ja 3 verschiedene Sicherheitskategorien zu beachten (0,1,2). Soweit ist mir das alles klar.

    Meine Frage ist jetzt ob ich jetzt den Begriff Not-Aus im Zusammenhang mit einer Gefährdungsbeurteilung einer Maschine nocht benutzen kann oder ob jetzt wirklich nur noch der Begriff Not-Halt zulässig ist.

    Bei vielen unserer Maschinen wird durch Betätigen des Not-Halt bzw. Not-Aus die Stromzufuhr unterbrochen. Ein kontrolliertes Abbremsen findet nicht überall statt. Somit wäre der Taster ja ein Not-Aus bzw. ein Not-Halt Schalter der Stoppkategorie 0.

    Kann ich einen Not-Halt Schalter der Stoppkategorie 0 bei konventionellen Schleif-bzw Drehmaschinen bestehen lassen, wenn beispielsweise eine Schutzverkleidung des Spannfutters etc. vorliegt oder muss die Ausdrehbewegeung der Spindel in jeden Fall abgebremst werden?

    Gruß Matthias

    Hallo.

    Also den Boden unserer Produktionshallen haben schon eine spezielle, ölresistente und rauhe Oberfläche. Zu Fuß gibt es da keine Probleme. So die Hauptquelle der rutschigen Böden und der zugesetzten Räder der Gabelstapler sind wohl die Waschmaschinen. Dort fahren die Gabelstapler mit den Transportkörben heran, stellen diese in die Waschmaschine und holen sie nach Beendigung wieder heraus. Das Problem ist die Trockung der Werkstücke. Anscheinend müssten die Körbe nachd er Trochknungsphase noch eine Weile in der Waschmaschine stehen. Bei frühzeitiger Entnahme tropfen die Körbe noch und alles wird in der Halle verteilt. Dort werde ich jetzt mal ansetzen. Entweder es findet eine Unterweisung statt oder eine Ampelschaltung o.ä. wird installiert. Danke für euere Mühe.

    Gruß

    Matthias

    Hallo und vielen Dank für die ganzen Antworten. Der Bereich wird jetzt bei uns als Lärmbereich festgelegt, da der Lex8,h= 85 dB(A) und der LpCPeak= 110 im Schnitt beträgt. Das ist jedenfalls das Ergebnis der Messung. Zusätzlich werden wir jetzt noch lärmarme Druckluftdüsen testen...mal schauen.

    Danke nochmal an Alle!

    Gruß Matthias

    oh ich glaube ich habe mich etwas undeutlich ausgedrückt, sorry.

    also die Schelifscheiben haben eine Abdeckung. Jedoch bei der Einspannung für das Werkstück ist keine vorhanden. Dort sind außerdem Mitnehmer besfestigt um das Werkstück in Rotation zu bringen.

    Die Maschine ist diese vom Typ her: http://vramac.eamtm.com/machines/1-25-442250.jpg

    Bei diesen Bild ist bei der linken Werkstückaufnahmen (wo der Antriebsmotor ist) auch keine Abdeckung vorhanden.Kann man das nun als Gefährdung ansehen oder sehe ich das ganze vielleicht etwas sehr eng?

    Gruß Matthias

    Hallo. Da ich gerade helfe bei uns im Unternehmen die GFB zu erstellen, frage ich mich jedes mal wie ich beim Suchen der Maßnahmen genau vorgehe. Die Reihenfolge sollte ja immer nach dem TOP-Prinzip stattfinden (Technsich,organisatorisch, personen- und verhaltensbezogene Maßnahme).

    Jetzt haben wir einige Schleifmaschinen ohne Futterschutz. Das Problem wäre hier, dass zwar eine Nachrüstung des Futterschutzes möglich wäre, diese Maßnahme aber die Bearbeitung stark behindern würde bzw. unmöglich machen würde.

    Erfülle ich durch die Aufstellung einer Organisatorsichen Maßnahme (z.B. Unterweisung) die Forderugnen der BetrSichV oder muss ich alles möglich versuchen um die Gefahrenstelle technisch zu beseitigen? Einen Unfall hat es wegen fehlenden Futterschutzes hat es wohl bei uns noch nicht gegeben. Wie sicher ist eigentlich sicher ?( ?

    Gruß Matthias

    Das mit dem Augenschutz seh ich ein. Werd das an allen Maschinen mit Druckluft aufnehmen. In einigen Bereichen wird unterweisen,dass Schutzbrillen bei der Benutzung von Druckluft zu tragen sind.

    Außerdem werden wir jetzt auch mal den Einsatz von lärmarmer Druckdüsen ausprobieren. Hab aber gelesen, dass der Luftdruck dann nicht mehr so stark sein darf bzw ist. Mal schauen ob es aussreicht.

    Gruß Matthias

    hallo. Danke für die vielen Antworten.

    Man darf sich den Boden jetzt nicht so vorstellen, dass da die reinsten Ölpfützen etc sind oder der KSS-Nebel bzw. Ölnebel sichtbar ist.

    Das mit den umhausten Transportboxen wäre wohl für uns unproduktiv und unpraktisch. Vielleicht wäre ja wirklich so ein schützender Unterboden für unsere Gitterboxen mit saugfähigen Material eine Überlegung wert. Ich glaube dennoch nicht, das damit die Hallenböden frei von Öl/ KSS sein werden. Eine Recherche bei unserer SIFA hat ergeben, dass wohl schon früher bei verschiedenen Reifenhersteller nach einen ölabweisenden/ölresistenten Reifen angefragt wurden aber keiner was Gescheites anbieten konnte.

    Naja muss ich mir mal weiter den Kopf zerbrechen.

    Gruß