Beiträge von JonyDanger

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    Es kommt immer auf die Art des Abstriches an (PCR, Antigen-Schnelltest oder Selbsttest) und dann um welchen Hersteller des Testes es sich handelt.

    Bei einer PCR wird i. d. R. ein tiefer Nasen oder Nasen- und Rachenabstrich gefordert.

    Bei den POC Antigenschnelltests gibt es teilweise große Unterschiede. Nicht nur in der Sensitivität und der Spezifität oder der Dauer der Auswertung sondern auch bei der Entnahme des Probematerials . Darum ist es zwingend erforderlich die anliegende "Bedienungsanleitung" zu lesen. Bei Hersteller A reicht ein Nasenabstrich währenddessen Hersteller B einen Rachenabstrich vorgibt und Hersteller C gar einen Nasen- Rachenabstrich verlangt. Dies variiert von Hersteller zu Hersteller. Es gibt sogar schnelltest die ein Serum, also Blut, benötigen.

    Bei den s.g. Selbsttest reicht ein "kleiner" ca. 3 cm tiefer Nasenabstrich (zumindest bei denen die mir bekannt sind, alles andere währe ja auch nicht praktikabel).


    Da bei der PCR lediglich die Toten Virenhüllen nachgewiesen werden, würde bei einer Spülung des Rachens mit entsprechenden Mitteln eine anschließende PCR-Beprobung mit Sicherheit negativ ausfallen. Mit Sicherheit werden auch noch aktive Viren "gespült".... Aber ob dies ausreicht um Ausscheidung von Viren zu verhindern und dies als Schutzmaßnahme anzuwenden bezweifle ich stark.

    Bei einem POC Antigentest werden so weit ich weiß nach bestimmten Eiweißen gesucht eine Spülung mit Listerine und Co nutzt da nichts.

    Also ich sehe das so,

    nach den Erfahrungen die ich bisher machen konnte, ist die Gefahr eines Personenschaden durch einen SARS-CoV-2-"Selbsttest" so unwahrscheinlich, dass es sich kaum lohnt darüber zu reden.

    Das Stäbchen wird lediglich ca. 3 cm in die Nase gesteckt und an der Nasenwand gedreht. Ist also genau so gefährlich wie Nasenbohren ;-).

    Gleichwohl kann ja der Selbsttest durch den Probanden selbst abgenommen werden. Eine Haftung entfällt in diesem Fall. In den Bundesländern wo diese Test Berufsbedingt gesetzlich vorgeschrieben sind, ist m. E. ein beruflicher Zusammenhang klar zu erkennen und die BG muss sich über eine eventuelle Haftung Gedanken machen. Natürlich sollten durch den Arbeitgeber lediglich solche Tests bereitgestellt werden, welche durch das BfArM freigegeben sind.

    Bei POC-Antigentest ist der Ärztevorbehalt entfallen dennoch es soll sich um geschultes Personal handeln. Bei diesen Test können auch (tiefere) Nasen- oder Rachen- oder Nasen- und -Rachenabstriche gefordert werden (beachte Herstellerangaben). Die Probanden übergeben sich dann auch schon mal. Im Vergleich zu einem Selbsttest sind die POC-Antigentests genauer, aber die Entnahme ist da schon eine ganz andere Hausummer. Nicht nur der Abstrich an sich. Da man diesen Test nicht selbst machen kann, begibt sich mindestens eine weitere Person in die Exposition. Das hat dann auch alle Schutzmaßnahmen zur Folge - Unterweisung anlegen PSA, Unterweisung Ablegen PSA, Dekontamination, Entsorgung vermeidlich kontaminierter Abfall und all die tollen anderen Sachen.

    Diese Test sollten aus meiner Sicht ausschließlich von ganz speziell geschulten Personen mit med. Vorkenntnissen durchgeführt werden. Etwas anderes würde ich als FAS nicht empfehlen/ beraten. Nicht zu Letzt weil die Qualität des Ergebnisses des Tests auch von der Qualität des Abstriches abhängt. Dazu würde ich die offiziellen Teststationen nutzen, da gibt es das notwendige Know-how.

    Übrigens. In § 1 sind mir die Absätze 2, 3 und 4 erstmalig aufgefallen. Warum gilt das MuSchG nicht für Beamtinnen, Richterinnen und Soldatinnen? Obwohl Absatz 4 explizit darauf hinweist, dass dieses Gesetz für jede schwangere Person gilt --> dann der Nachsatz Absätze 2 und 3 gelten entsprechend. Sind Beamtinnen anders?

    Ich hatte mir jetzt mal einige Gesetzeskommentierungen herausgesucht. Demnach gilt dieses Gesetzt tatsächlich nicht unmittelbar für Beamtinnen und Soldatinnen.

    Hier wird auf die VO über den Mutterschutz für Beamtinnen und Richterinnen (die in den Hauptgrundsätzen mit der Regelung des MuSchG übereinstimmt) sowie die VO üb. d. Mutterschutz für Soldatinnen verwiesen. Danach hätten die Länder für ihre Beamtinnen ähnliche Verordnungen erlassen.

    Vom Prinzip her dürfte es also keinen Unterschied machen und ich muss alle Tätigkeitsfelder im Hinblick auf eine Schwangere Beschäftigte beurteilen. Allerdings muss in den dann später folgenden konkretisierenden GBU bei Beamtinnen, Richterinnen oder Soldatinnen auf die entsprechende VO und nicht auf das MuSchG verwiesen werden.

    Ohne große Recherche meinerseits bedeutet das, dass wir dann schlappe 18 VO bezüglich Mutterschutz haben müssten und ein MuSchG (es lebe der Föderalismus).

    Warum einfach wenn´s auch kompliziert geht.

    Bleibt nur noch die Frage nach der Sinnhaftigkeit ?(

    Durch diese "Vorab-GBU" geht die Individualität völlig verloren . Es gibt leider nicht die ein Musterschwangerschaft an der ich meine Muster-GBU anwenden kann.
    Was bringt das wenn ich letzten Endes doch wieder eine konkrete, individuelle GBU erstellen muss mit der ich erst wirklich arbeiten kann?!

    Es leben die Ausschussarbeit in manch politischen Gremium.........

    Hallo zusammen,

    nach gut 4 Jahren in Abstinenz wurde ich nun wieder zur FAS bestallt. Daher bin ich zur Zeit auf der Suche nach einer guten Office-Anwendung zum Arbeitsschutzmanagement. Bisher bin ich über das Arbeitsschutz-Office von Haufe gestolpert. Hat da jemand Erfahrung mit oder kann mir eventuell jemand einen anderen Anbieter empfehlen?

    Da ich das ganze in Nebentätigkeit erledigen darf und dafür natürlich wie gewohnt massig Zeit zur Verfügung gestellt bekomme, :S währe ich insbesondere interessiert an einer Software mit Muster-Gefährdungsbeurteilungen, Betriebsanweisungen, Checklisten etc. Vielleicht hat ja jemand einen guten Tipp?!

    Grüße aus Cochem Jony

    Hallo zusammen, hallo Elektrofachkräfte,

    ich brauche eure Hilfe! Im Rahmen einer Arbeitsschutzbegehung sind mir die "Steckdoesnleisten" am Fußboden (siehe Bild) aufgefallen. Entspricht das dem stand der Technik? Ich kann mir einfach nicht vorstellen, das hier entsprechende Normen eingehalten werden?! Habe ich damit recht? Jetzt suche ich Beweise um eine evtl. bauliche Änderung begründen zu können. Bin bis jetzt aber noch nicht wirklich schlau geworden und hoffe das ihr mir helfen könnt. Der Raum wird noch renoviert und soll zukünftig als kleiner Computerlehrsaal genutzt werden, die Steckdosen sollen also so bleiben. Vielen Dank für die Unterstützung!

    Gruß aus Koblenz

    Jony

    P.S. mir ging es halt um einen Beweis weil die Gegenaussage die getroffen wurde war "Der Feuerlöscher sieht doof aus auf dem Flur" 8) aber zur not lass ich denjenigen bei der Feuerwehr anrufen, dann bekommt er seine Antwort da :thumbup:

    Dnke nochmal euer Jony

    Hallo zusammen und :moin:

    Ich hab eine Frage bezüglich Feuerlöscher. Es geht darum das ich einen Raum habe für den ein CO2 Feuerlöscher vorgesehen ist, die Frage ist jetzt den Feuerlöscher in den Raum oder Davor auf den Flur. Ich sag ganz klar davor, also auf den Flur, hätte da aber gerne was schwarz auf weiss als Beweis. Gibt es eine BGR, BGI oder ähnliches wo raus hervorgeht wo Feuerlöscher am besten aufgestellt werden.

    Gruß

    euer JonyDanger 8)

    Hallo erst einmal aus Koblenz,

    Ich wollte einfach einmal nachfragen ob jemand Erfahrung mit hydraulischen Gabelhubwagen 2t hat oder mir vielleicht sogar eine Gefährdungsbeurteilung und Betriebsanweisung dazu zu verfügung stellen würde. Würde die GB und BA auch gerne mal als Beispiel nutzen. Bin mir nämlich nicht immer sicher ob ich auf dem richtigen Weg bin .

    Grüße und vielen Dank jetzt schon mal

    euer JonyDanger

    Ja auch ich lass es mir nicht nehmen mich vorzustellen, bin 28 Jahre alt, nicht verheiratet, keine Kinder und bin in Koblenz in nebentätigkeit als FAS Tätig. Hab den FAS Lehrgang letztes Jahr bestanden, bin also ein unbeschriebenes Blatt :-). Hoffe hier viele Anregegungen Infos und Hilfe zu finden, vielleicht kann ja auch ich ein wenig helfen. Also dann es lebe die Sicherheit.


    Gruß

    Jony