Beiträge von Caribe

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    @ Hallo Schatten,

    der Reibklotz der Königsberger Ladungssicherung, wie er auch genannt wird, ist nix anderes als eine Sammlung verschiedener Materialien, die man auf einer ebenfalls änderbaren Grundplatte gegeneinander verziehen kann und die Abweichungen kann man dann mit einer Federwaage sichtbar machen.

    Ist für Anfänger soweit brauchbar, aber wer ein wenig geschickt ist und mal ein bißchen rumsucht und bastelt, der kann sich das bequem selbst bauen. Federwaagen gibt es schon ab 12 Euro und alles weitere kann man in verschiedenen Abfallbehältern in Industriebetrieben finden.

    Mir persönlich wäre der Preis zu hoch, aber das ist ja jedem selbst überlassen. War nur ein Tip.

    Beste Grüße, Willy C.

    Servus miteinander,

    zu der Sache mit Verlader kann ich beisteuern, was mir der freundliche Polizist bei der Weiterbildung und der damalige Dozent der BG erzählt haben.

    Der Verlader ist tatsächlich die juristisch festzumachende Person und der Staplerfahrer, der dann die Arbeit ausführt, ist sein Erfüllungsgehilfe. Es liegt nun am Verlader, die angeordneten Arbeiten nach Abschluss auch zu kontrollieren und ggf. zu korrigieren, sprich die Sicherung nachbessern zu lassen, eine entsprechende Dokumentation zu erstellen (mit Bild), spezielle bei sensiblen Waren, die von den sogenannten "Lumpensammlern" abgeholt und zum Umladen gebracht werden.

    In diesem Zusammenhang tauchte bei mir eine Frage auf, die ich noch nicht klären konnte. Der Verlader kann ja in der Verantwortungskette bei Vorfällen mit Geldstrafe und mit Punkten belegt werden. Mein Verlader ist ein Franzose, der in Frankreich wohnt, aber in Deutschland bei einer Firma angestellt ist. Bei Vergehen im Straßenverkehr bekommt er in Deutschland keine Punkte.

    Wer bekommt dann die Punkte, die er als Verlader für ein Fehlverhalten bekommen würde?

    Hat jemand so einen Fall schon mal gehabt oder wer weiß hier, wie die Rechtslage ist und wo ich die zuverlässig nachschlagen kann?

    Danke im Voraus für eure Hilfe.

    Beste Grüße, Willy

    Ich vergaß noch hinzuzufügen, dass es sich um die geschweisste Version der SSI Schäfer Regale der PR 350 Serie handelt, also alle Elemente im Ständer verschweisst.

    Zu eurem Hinweis mit der Reparatur, d.h. dann, wenn der externe Schlosser oder Stahlbauer, der die Reparatur durchführt, einen schriftlichen Nachweis erbringt, dass seine Arbeit genauso sicher ist wie das Originalteil, dann wäre das in Ordnung?

    Was dann bei mir bleibt ist die Frage, gibt es überhaupt irgend eine Vorgabe, wie die Reparatur dann technisch durchgeführt werden muss? Welche Schrauben? Wie viel Verschraubungen an welchen Stellen?

    Der Kunde scheut halt davor zurück, wegen einer verbogenen Querverstrebung gleich die ganze 6-Meter-Stütze wegzuwerfen. Ein Stück weit kann ich ihn da ja auch verstehen.

    Im Endeffekt wird es eine einfache Rechenaufgabe sein, was kosten 6 oder 7 Stützen mit ab- und wieder auflasten, Stütze ausbauen. neue Stütze einbauen und alles wieder auflasten im Vergleich zu einer Reparatur mit statischem Nachweis.

    Im übrigen läuft das immer so ab, wenn ich bei einem Regalhersteller/Lieferanten etwas zu dem Thema anfrage, wird als erstes versucht, den Kunden von mir zu übernehmen, auch wenn man sich 10 Jahre nicht mehr um ihn gekümmert hat. Gebe ich meinen Kunden nicht preis, bekomme ich auch keine Auskunft. Sehr ausgeprägt ist das bei Schäfer der Fall.

    Auf alle Fälle Danke sehr für eure Anmerkungen.

    Hallo User,

    sorry wenn ich meine Frage nicht im richtigen Bereich einstelle, aber ich bin hier noch recht unsicher unterwegs und habe längst noch nicht alle Artikel gelesen, die für mich wichtig sein können.

    Ich habe eine Frage zu den angehängten Bildern:
    Ein Kunde von mir erklärte, diese Art der Reparatur sein möglich und zulässig, seit es keine Verpflichtung mehr gibt, dass das nur der Hersteller reparieren darf.

    Dass diese Reparatur mit absägen und ein Stück drauf schrauben Mist ist, ist mir auch klar. Aber wenn es die Möglichkeit gibt, Stützen mit aufgeschraubten Teilen zu stabilisieren, frage ich mich, ob das auch bei den Verstrebungen gilt.

    Wie ist eure Meinung dazu?

    Nach meiner Information war es eine zeit lang möglich, die Verstrebungen durch einen Winkel im entsprechenden Übermaß zu stabilisieren, selbstverständlich nur im entlasteten Zustand zu reparieren. Jetzt habe ich gelesen, es sei gänzlich verboten, weil die Verstrebung durch die Bohrungen, meist 4 Stück, zusätzlich geschwächt wird, auch wenn der neue Winkel dann die Belastung übernimmt. Diese Reparatur wurde z.B. durch ROS Deutschland in dieser Form durchgeführt.

    Was ist hier aktueller Stand der Dinge? Wenn etwas geändert wurde im Reparaturverfahren für Verstrebungen, wo ist das dokumentiert? BG? TÜV? DEKRA? Die einzelnen Hersteller?

    Ich wäre euch für entsprechende Antworten mit Quellenangaben sehr verbunden.

    Beste Grüße
    Caribe

    @ Rigesa, Krafzik und MST:

    vielen Dank für eure Beiträge. Die Argumentation dem Kunden gegebüber ist soweit kein Problem, aber das ist einer, der will haarklein den genauen Gesetzestext sehen bzw. nachlesen können, in dem steht, wie stark die Spanplatten mindestens sein müssen.

    @ krafzik:

    ja, diese Hinweise zum PR 350 kenne ich, die stehen auch in der Aufbauanleitung soweit drin, bzw. in der .pdf-Datei, die man bei SSI downloaden kann. Nur: auch SSI bezieht sich auf keine Vorschrift, sondern gibt nur die Werte an, und das ist für meinen Kunden nicht maßgebend, was der Hersteller schreibt, er will die Vorschrift sehen.

    @ MST:

    ich habe auch Herstellerunterlagen, die 22 mm Spanplatten in ihrem Angebot führen und als Fachboden zulassen, von da her kann ich also nicht davon ausgehen, dass die 38 mm vorgeschrieben sind. Ein Hersteller wird ja keine Zubehörteile verkaufen, die nicht der RAL RG 614, der DIN oder der BGR 234 entsprechen.

    @ Rigesa:

    nein, es sind keine Querverstrebungen unter den Platten, sie liegen nur vorne und hinten auf den Traversen auf und sind nur an den Ecken passgenau ausgesägt, was aber nicht verhindert, dass eine Palette mit hervorstehenden Nägeln diese Platte anheben oder ausheben könnte.

    Ihr seht mich immer noch Kopfkratzend, aber ich rufe nachher mal bei Schäfer und Bito an und schaue mal, ob sie mir da ne Antwort geben. Über das Ergebnis werde ich hier selbstverständlich berichten.

    Vielen Dank, bis bald

    Gruß Otmar

    Hallo Community,

    zu dem gesuchten Thema habe ich über die Suchfunktion nichts passendes gefunden, wer kann mir bei folgendem Problem helfen?

    Ein Kunde von mir hat Teile seiner Regale (Speedlock P 90) mit Spanplatten als Fachböden ausgestatten. Stärke 15 und 22 mm, alle unsgesichert nur lose aufgelegt.

    Diese Böden tragen Europaletten, Einwegpaletten, Kartons und lose Ersatzteile bzw. Machinenteile.

    Regale stehen in einer Halle im Trockenen, normale Betriebstemperatur ca. 18 Grad, Luftdfeuchtigkeit unter 40 %.

    Meine Frage:

    Gibt es eine Vorschrift, die besagt, wie stark die Spanplatten sein müssen? Genügen P4 im Trockenbereich?

    Meiner Meinung nach muss, je weiter die Auflagen auseinander liegen, die Spanplatte umso stärker ausgeführt sein. Gibt es da eine Vorschrift dazu? Die BGR 234 sowie die DIN EN 15635 als auch die DIN EN 13986 bringen mir keine brauchbaren Ergebnisse.

    Ich bitte um Tipps, wo ich das finden kann.

    Beste Grüße

    Otmar

    Hallo Community,

    dritter Versuch, mich hier ein wenig zu präsentieren.

    53 Jahre, 28 Jahre Berufserfahrung in den Bereichen Logistik, Materialwirtschaft, Spedition. Weitergebildet als Prüfer für ortsfeste Regalanlagen (beim TÜV), Ausbilder für Flurförderzeuge und Hebebühnen, Ladungssicherung, Arbeitssicherheit und SAP Consultant MM.

    Fokus liegt zur Zeit noch auf Regalprüfung und Ausbildung Flurförderzeuge, wird aber im Laufe des nächsten Jahres komplett zu FASi wechseln.

    Ich hoffe, hier offene Ohren und entsprechende Hilfestellungen bei auftauchenden Problemen zu bekommen und freue mich auf die ZUsammenarbeit mit euch allen.

    Viele Grüße

    Otmar