Servus Hildegard,
Die von Dir angesprochenen Aspekte werden meines Erachtens durchaus verbindlich und recht umfänglich "abgefrühstückt", nämlich in Anwendung der EN 12100, Kapitel -war's 4.9?- "Gefährdungen dirch Vernachlässigung ergonomischer Grundsätze".
Was mich an so einer Matrix jedoch verwundert, ist das Verständnis des (gesellschaftlich akzeptierten) Grenzrisikos, welches in diesem Fall häufige Bagatellverletzungen, sowie -zugegeben- rare katastrophale Ereignisse nicht als inakzeptabel kennzeichnet.
Am Arbeitsplatz addieren sich dann die funktionalen (Un-) Sicherheiten zu den weiteren Gefährdungswahrscheinlichkeiten...
Klar, wenn man das in Wege einer Monte-Carlo-simulation, wie im Luftfahrzeugbau üblich, quantifiziert, und die Grenzrisiken (insb. Definition Eintrittswahrscheinlichkeiten) entsprechend tief ansetzt, kann man den Weg wohl gehen; Aber welcher normale Maschinenbauer geht so weit?
Gruss, Chrimu