Beiträge von SimonSchmeisser

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    Hallo,

    ach, diese alten Bilder sind nicht totzukriegen :D
    Stimmt aber, es sind klasse Bilder für die Schulung.

    Die Liste von Safety-Officer lässt sich noch um ein paar Punkte
    erweitern, zum Beispiel im Hinblick auf die Genehmigung/Auflagen
    oder im Hinblick auf die Feuerwehr. War das eine BSW von der Fw.?

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Hallo,

    danke für die Info, halte ich aber nach wie vor für bedenklich....
    Darüber ob man die Feuerwehr gleich ruft kann man sicherlich streiten
    (wobei das Gesetz eindeutig dazu ist!), als Verantwotlicher sollte man aber
    bei einer solchen augenscheinlichen Gefahrensituation anders reagieren.
    Zumindest eine kurzzeitige Räummung zum Sammelplatz hin, bis zur Prüfung
    ob Brand ja/nein sollte doch möglich sein.

    Danke aber für diese Anekdote ;)

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Hallo,

    für was Sorry?
    Geschmäcker sind verschieden, ich sehe keinen Grund warum
    man sich dafür entschuldigen muss, sofern es sich um keine
    ehrverletzende Äußerung oder um ein entsprechendes Video handelt.

    Ich kann nachvollziehen das solche Videos nicht jedem gefallen,
    ich kann aber nicht nachvollziehen das der Threadersteller
    hinterher das Gefühl haben muss, er muss sich für irgendwas
    entschuldigen. Siehe vergleichbares mit meiner Veröffentlichung
    "Brandschutzordnung" in der selben Kategorie hier auf Sifaboard.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Hallo,

    Aber so schnell ruft man eben doch nicht die Feuerwehr, wenn man sich nicht sicher ist - in diesem Fall zum Glück.......

    Warum zum Glück? Dies wäre eine Alarmierung im guten Glauben gewesen,
    dementsprechend nicht kostenpflichtig.

    Wie viel Zeit ist den zwischen dem bemerken vom Rauch und Ermitteln der Ursache
    vergangen? Je nach Zeitspanne, halte diese Einstellung persönlich für nicht ganz
    unproblematisch.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Hallo,

    ich fand den Ausflug in die EH- Welt ganz interessant 8) , da es eine nicht
    ganz unwesentliche Komponente ist, wenn es mit der Rettung nicht
    so schnell gehen wird.

    Nett, mit 84m ist mangels Ausrüstung jede normale Feuerwehr aus dem
    Boot. Und siehe hier mal die Onlinekarte: http://www.hoehenretter-online.de/
    Diese ist sicherlich nicht vollständig, liefert aber zumindest Ansatzpunkte
    ob eine zeitnahe Rettung durch eine Höhenrettungsgruppe einer Fw. oder einer
    sonstigen HiOrg zu erwarten ist. Wenn nicht, kommen nur noch eigene Kräfte,
    externe Dienstleister oder sofern vorhanden vielleicht noch die WF in Frage.

    Gibt es eine Übersicht über externe Dienstleister, deren Einsatzgrenzen usw.?
    In diesem Zusammenhang stellen sich für mich auch folgende Fragen:

    - Was braucht man überhaupt an Ausrüstung von Höhenrettungen bis 100m?
    - Wie oft sind Wartungen der Ausrüstungen notwendig?
    - Was ist an Aus- und Weiterbildung notwendig?
    - Welche Kostenspanne gibt es bei der Beauftragung von privaten Höhenrettern?
    - Wer soll das Höhenrettungskonzept erstellen, überwachen und ggfs. fortschreiben?

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Hallo,


    Nun, die Sache hat aus Sicht einer San- Ausgebildeten (Sanitätsdiesntliche Ausbildung) nur einen "Hacken", ein AED ersetzt nicht die HLW... Was die Schwingungen betrifft, könnte ich mir Vorstellen, dass sich direkt an einem Gerüstständer (? das Teil wo die Bohlen/Bretter aufliegen) evtl. die Drucktiefe ohne große Gegenschwingung erreichen ließe.

    Mag durchaus so sein, ein AED liefert mir aber u.a. auch gesicherte Anhaltspunkte zum Zustand.
    Ferner ist er in einem beengten Raum besser einzusetzen, als eine HLW.
    Nicht unbedingt, weil gerade in diesem Bereich die Schwingungen meist am größten sind,
    nsbesondere wenn ich Holzbohlen habe und diese bereits "verzogen" sind.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Hallo,

    ja, wobei es -wie ich das Urteil lese- nicht auf den Halter sondern auf den
    Verwendungszweck ankommt. Somit ist es unerheblich über wenn letztendlich
    dieses Fahrzeug läuft. Sie haben aber Recht, es ist mühselig zu raten was der genaue
    Hintergrund dieser Geschichte ist. Das Video ist aber gut gemacht :D

    Die VdS 2034 findet bei öffentlichen Feuerwehren (z.B. freiwillige Feuerwehr, BF)
    keine Anwendung, sondern ist ausschließlich für nichtöffentliche Feuerwehren
    (Werk-/ Betriebsfeuerwehr, Dienstleistungsfeuerwehr) wo u.a. Anforderungen
    an Mannschaft und Gerät zur Bewertung formuliert werden.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Hallo,

    ein AED dürfte da höchstwahrschein mehr Sinn machen, wobei man natürlich auf
    bestimmte Faktoren achten sollte. Man kann in dieser Zeit schon was machen, z.B.
    die Beatmung. Je nachdem wo sich die Person befindet und wieiviel Zeit bereits
    vergangen ist, muss ich die Person unter Umständen halt in eine Position bringen
    wo ich eine HLW durchführen kann. Dies muss nicht zwangsläufig in Bodennähe sein,
    wobei man bei der Wahl sicherlich auch berücksichtigen sollte, dass das Rettungspersonal
    möglichst schnell an die Person rankommt (und sei es nur erstmal für die Stabilisierung).

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Hallo,

    ich bezweifel das eine HLW auf einer Gerüstlage aufgrund der Schwingungen,
    überhaupt einen Sinn machen würde. Neija, ich bin mir sicher das wenn man
    sich durchfragt, sicherlich noch zig- andere Meinungen zum Thema Begleitperson
    hören wird. Ich würde daher die Aussage aus dem Fw- Lehrbuch nicht zu hoch
    hängen, der Hinweis auf die zusätzliche Belastung z.B. durch Gewicht ist nachvollziehbar.
    Ich würde daher eher dazu tendieren zu sagen, eine Begleitperson kommt auf die
    Situation/ Rahmenbedingungen an, als pauschaliert ja oder nein. Ist die Person
    bei Bewusstsein, stabil (kein lebensbedrohlicher Zustand), ferner verfüge ich
    über Mannschaft und Gerät kann ich eine Begleitperson einsetzen. Muss es
    schnell gehen oder ich habe wenig Personal oder die Person ist bewusstlos, dann
    eben ohne Begleitperson.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Hallo,

    Hier muss ein Kollege oder der Rettsan mit Euch dran hängen. Sonst läuft da nix, wenn es in dem Bereich läuft. Ihr dürft NIEMALS so eine Person alleine lassen.

    Wenn man Zeit und Ausrüstung hat, sicherlich. Sollte sich aber das Opfer in
    einem lebensbedrohlichen Zustand befinden, ist dies reines Wunschdenken.
    Es gibt genug Erkrankungen wie Schlaganfall/Herzinfarkt die eine sehr zeitnahe
    Behandlung in einem KH bedürfen. Je nach Ausrüstung und Zustand befinden
    wir uns da dann eher im Bereich einer Crash- Rettung.

    Zu den roten Heftchen wurde schon was gesagt, diese stellen keineswegs eine
    verbindliche Grundlage her. Maßgeblich sind die Feuerwehrdienstvorschriften,
    diesen ist aber eine Begleitperson nicht zu entnehmen. Auch in den Ausbildungs-
    inhalten der FwDV 2 ist speziell im Kapitel Rettung mittels Trage/Schleifkorb
    ebenfalls eine Begleitperson nicht zu entnehmen. Im Feuerwehr- Lehrbuch
    (2. Ausgabe Standartwerk u.a. zur Ausbildung mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst
    BF/WF), steht im übrigen zur Begleitperson: "Das Begleiten der verletzten Person
    während dem Auf- und Abseilens ist nicht zulässig und auch nicht erforderlich.
    Es erschwert eher die Rettung, da ein Mehrgewicht und zusätzliche
    Aufmerksamkeit auf den Begleiter das Rettungsteam schwächt."

    Ferner ist dem Feuerwehr- Lehrbuch zu entnehmen, dass Rettungen aus Höhen und
    Tiefen bis maximal 30 m durchgeführt werden sollen. Alles darüber hinaus sollte
    ausschließlich durch spezielle Fachkräfte/ Höhenrettungsgruppen erfolgen.


    dass z. B. keine Drehleiter mit Korb (DLK)

    Kleiner Hinweis die Bezeichnung DLK gibt es normativ nicht mehr, wurde durch
    die Bezeichnung DLA (K) ersetzt.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Hallo,

    Danke Jens für die Informationen zu diesem sehr interessanten Thema.
    Erfahrungen? Nein nicht wirklich. Im Rahmen der Ausbildung hatte ich mal
    eine Schulung bei Bornack zum Thema Sicherung besucht.
    Die Erfahrungen beschränken sich auf Abseilübungen mittels Feuerwehr-Haltegurt
    vom Schlauchturm, Sicherung via Haltegurt im Korb der DLA (K) sowie mit dem
    Seilrettungssystem SAL. Ferner aus einem Einsatz in luftiger höhe auf einer Brücke, als sich
    dort Verkleidungen gelöst hatten. Höhenrettung neija Höhenrettung wäre da vielleicht zu viel gesagt,
    wurde aber durchaus auch im Sinne einer Menschenrettung aus großen höhen jährlich
    geübt. Meist war es das aufsteigen über die Leiter, sichern der Übungs-Person und dann
    absteigen oder herablassen via Dreibock, Fw- Rettungsknoten oder Schleifkorb.

    Da ich beruflich mit Feuerwehr- Brandsicherheitswachen im industriellen Bereich zu tun habe, und
    das auch öfter in großen höhen, werde ich das Thema Höhenrettung zukünftig bei der Einsatzplanung
    stärker berücksichtigen. Bisher beschränkte sich der Fokus eher auf die Eigensicherung und nicht auf die
    eventuelle Fremdrettung/Sicherung. Mal sehen was sich da für praktikable Lösungen ohne größere
    zusätzliche Belastung anbieten.

    Frage: Wer darf eigentlich ein solches Höhenrettungskonzept aufstellen?

    Im Anhang mal zwei Bilder von einem BSW- Einsatz die ich gerade zur Hand habe. Trotz zusätzlicher Auslage,
    bestand durchaus die Chance bei "ungünstigem Fallen" sich ca. 24m tiefer wieder zu finden....


    Das ist wie eine Werksfeuerwehr, nur eben für diesen speziellen Bereich.


    Werkfeuerwehr, ohne s ;)

    Schöne Feiertage noch 8)

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Hallo,

    nach BGI 847 können bezogen auf Feuerwehrausbildung, wie folgt bestellt werden:

    - Personen mit der Befähigung zum Leiter einer anerkannten Werk-/Betriebsfeuerwehr,
    - Oberbrandmeister, Brandinspektoren und Zugführer bei der freiwilligen Feuerwehr

    ohne weitere BSB- Ausbildung. Mit Ausbildung:

    - Mitglieder einer Feuerwehr mit mindestens Gruppenführerausbildung und Zusatzausbildung
    zum Brandschutzbeauftragten.

    Nach der vfdb- Richtlinie 12/09-01, können nur Personen mit abgeschlossener
    Ausbildung im gehobenen und höheren feuerwehrtechnischen Dienst bestellt werden.
    Ferner Personen im mittleren feuerwehrtechnischen Dienst, sofern sie hauptamtlich
    sind und in dieser Tätigkeit auch eingesetzt werden. Vom Prinzip ist eine Qualifikation
    per F- Ausbildung nahezu ausgeschlossen.
    Sofern ich Sie jetzt Missverstanden habe und Sie meinen direkt die Feuerwehr im VB,
    so kommt hier -zumindest in BaWü so geregelt- u.a. die VwV Brandverhütungsschau
    sowie die VwV Brandschutzprüfung zur Anwendung. Sofern die Feuerwehr diese
    Brandverhütungsschau durchführen möchte, kann sie dies wenn die betreffende Person
    über eine Ausbildung im gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst verfügt, ferner
    eine Berufserfahrung von mind. 3 Jahren im VB sowie Einsatzdienst aufweist.
    Ferner Kreisbrandmeister mit der erforderlichen Ausbildung bzw. Sachstand.

    Im baurechtlichen Verfahren ist nach der VwV Brandschutzprüfung die Feuerwehr zu beteiligen,
    sofern sie davon betroffen wird (z.B. 2. Rettungsweg über Geräte Feuerwehr etc.).
    Für die Abgabe von Stellungnahmen für die Feuerwehren, gilt hierbei das die Ausbildung
    im gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst nachzuweisen ist. Kann dies durch die örtliche
    Feuerwehr nicht erfüllt werden, übernimmt der KBM diese Aufgabe.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Hallo,


    Die Achillesferse am Ganzen ist die Weiterbildung. Da sehe ich zusätzlich noch die größeren Probleme. Was ist mit dem BSB, dem Sicherheits-, dem Gefahrstoff-, dem Gefahrgut-, dem Umwelt- und anderen Beauftragten??? Da liegt das eigentliche Problem.

    Zumindest für den Brandschutzbeauftragten ist die Weiterbildung in der vfdb 12/09-01
    geregelt, wenngleich es natürlich keine verbindliche Richtlinie ist. Nach §5.1 muss ein
    Brandschutzbeauftragter alle drei Jahre, eine Fortbildung von mindestens
    16 Unterrichtseinheiten absolviert haben. Ich kenne seit der Aktualisierung der
    neuen vfdb- Richtlinie und Einführung der "Weiterbildungspflicht" mehrere
    Fälle, in denen die Bestellung des Brandschutzbeauftragten durch die Brandschutz-
    dienststelle nicht oder nicht mehr anerkannt wurde, mangels regelmäßiger
    Weiterbildung.


    Brände löschen und alles was mit der Abwehr zu tun hat. Da wird dann nix mehr über die Vorbeugung erzählt. Das ist auch nicht deren Aufgabe. "Schuster, bleib bei Deinen Leisten." Berühmtes Sprichwort und so halte ich es auch. Und das ist auch gut so.

    Nein, dass ist leider nicht gut so. Der VB wird zukünftig sicherlich mehr den je gefragt sein,
    auch im Hinblick auf die zunehmenden Probleme in den Feuerwehren. Man sollte das aber nicht
    als eine Belastung sehen, sondern als eine Chance. Vergleich dazu auch entsprechende Thesen,
    u.a. auch von mir aus April 2010, mit dem Titel "VB- ein Weg aus der Feuerwehrkrise".

    Der VB (nicht im Sinne vom BSW) sollte bereits im Rahmen der TM- Ausbildung ein Bestandteil
    sein, z.B. auf dem Niveau einer Brandschutzhelfer- Ausbildung. Ferner sollte der VB im Rahmen
    von jährlichen Objektbegehungen auch ein Bestandteil vom regulären Dienstbetrieb sein.

    Anmerkung: Man kann den VB, z.B. im Hinblick auf Lesen/Anwendung F+R Pläne/ Brandschutzordnung
    auch schon in die JF- Ausbildung einfließen lassen. Entsprechende Infos zu Grundlagen/ Übungen
    waren auch Gegenstand einer Veröffentlichung im Jahreskalender 2010 der Fachzeitschrift
    "FEUERWEHR" von einem Kollegen und mir.


    Im Rahmen der Objektbegehungen kann man dann z.B. die Brandschutzeinrichtungen
    erklären oder die richtige Anwendung von Laufkarten/ Feuerwehrpläne. Ich hatte es in den
    letzten Jahren zwei/drei Mal, dass von mir erstellte Feuerwehrpläne nach DIN 14095 mit
    dem Vermerk "zu umfangreich" von der Feuerwehr zurückgekommen sind. In einem Fall war nach Erfüllung
    der Wünsche der Feuerwehr, der Feuerwehrplan lediglich noch eine Art "F+R Plan". Es zeigt sich
    doch immer wieder, dass Feuerwehrpläne gerade in den FF´en im Einsatz nicht verwendet werden,
    weil sie vom Prinzip vom einfachen FM(SB) bis hin zur Führungskraft nichts damit anfangen können.
    Ich war zu meiner reinen Feuerwehrzeit da auch keine Ausnahme, schlicht aus mangelnder Ausbildung
    in diesen Bereichen. Zu gefährlichen Einsatzsituationen kann es aber auch kommen, wenn zwischen der
    Feuerwehr und den örtlichen Betrieben keine Kontakte bestehen.

    Mal ein Beispiel:
    "Im Sommer 2008 brennt ein Industriegebäude in Reilingen (BW), dass ursprünglich von einer
    Textilfirma genutzt wurde. Mittlerweile dient es als Lager- und Arbeitsstätte verschiedener Betriebe.
    Die ersteintreffenden Kräfte orientieren sich an dem vorliegenden Feuerwehrplan.
    Schnell wird den Feuerwehrleuten klar: Nutzungsänderung und Umbauten machen den Plan
    nutzlos, Angriffswege und Zugänge verlaufen anders als eingezeichnet. Zudem fehlen dem
    Einsatzleiter sämtliche Informationen zum Gefahrenpotenzial im Gebäudeinneren.
    Die Brandbekämpfung erfolgt deswegen fast ausschließlich von außen- mit einem massiven
    Personal- und Löschmitteleinsatz."

    Quelle: Fachartikel "Einsatz nach Plan- Feuerwehrpläne" Ausgabe 7/2009 Fachzeitschrift Feuerwehr Magazin
    Mitwirkung für das Feuerwehr- Magazin: Simon Schmeisser IG der Brandschutzbeauftragten, Ulrich Beuchel
    von F-Plan, Hermann Wiedemeyer Feuerwehr Bremen.

    Sicherlich hat der Betreiber dafür Sorge zu tragen, dass entsprechende Brandschutzeinrichtungen/
    Hilfsmittel (z.B. Feuerwehrplan) in entsprechender Aktualität vorliegen. Gerade aber wo es in den
    Betrieben keine Sicherheits-/Brandschutzorganisation gibt, sind besonders die Feuerwehren auch
    gefragt. Sei es durch Objektbegehungen/übungen sowie regelmäßigen Gesprächen. Grundsätzlich sollte
    eine Feuerwehr über ein entsprechendes Grundwissen zu ihren Betrieben im Ort/Ausrückebereich verfügen.
    Wie sowas in der Praxis aussehen kann -insbesondere aus der Sicht einer Feuerwehr- habe ich im November 2011 in
    einem Fachartikel in der Fachzeitschrift "FEUERWEHR (UB)" dargestellt.
    Und bei all dem, rede und meine ich nicht zwangsläufig Sachen wie Beratung von Betrieben in Brandschutzfragen
    oder ähnliches, sondern die schlichte Kombi aus VB/ Einsatzplanung/ Unterstützung BSB für den AB.
    Daraus können sich für beide Seiten entsprechende Synergieeffekte entwickeln.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Hallo,


    Wenn Vorbildung eine Rolle spielen sollte, dann doch bitte mit verkürzten Unterrichten oder direkter Anmeldung zur Prüfung. Das wäre für mich eine akzeptable Lösung.

    Das geht bzw. sieht es die vfdb- Richtlinie 12/09-01 vor. Sinngemäß:
    Nach §4 vfdb- Richtlinie, kann der richtlinienkonforme Fachkundenachweis
    zum Brandschutzbeauftragten mittels einer Prüfung festgestellt werden.
    Voraussetzung ist aber, dass die vergleichbare Ausbildung nicht länger
    als fünf Jahr zurück liegt, ferner eine berufliche Tätigkeit oder eine Fortbildung
    als Brandschutzbeauftragter belegt werden kann. Kann dieses nicht erfüllt
    werden, ist eine reguläre Ausbildung nach vfdb 12/09-01 erforderlich.

    Vom Prinzip eine gute Regelung, nur was ist in der Praxis als vergleichbare
    Ausbildung anzusehen, ferner welcher Anbieter "verkauft" lieber nur eine Prüfung
    statt eine vollständige Ausbildung für Summe XY?

    @Globetrotter- TM- Ausbildung ist auch keine brauchbare VB- Ausbildung, da
    der Schwerpunkt auf den BSW- Dienst gelegt ist. Gleiches gilt auch in der TF und auch
    kurz in der GF- Ausbildung. Brauchbar ist die TM- VB- Ausbildung nur, wenn Du z.B. im Sinne
    der VStättVO (sofern dein Betrieb únter VStättVO fällt), dort den BSW im Sinne von
    §41 Abs. 2 übernehmen möchtest. Oder natürlich als B- Posten bei feuergefährlichen
    Arbeiten im Sinne der BGR 500 2.26.

    Gruß
    Simon Schmeisser