Hallo,
ein exotischer Fall, 50.000 - 70.000 Euro Sachschaden durch Luftbett:
http://www.feuerwehr.de/news/2013/10/2…es_Luftbett.php
Gruß
Simon Schmeisser
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Neues Benutzerkonto erstellenHallo,
ein exotischer Fall, 50.000 - 70.000 Euro Sachschaden durch Luftbett:
http://www.feuerwehr.de/news/2013/10/2…es_Luftbett.php
Gruß
Simon Schmeisser
Hallo,
wer einen feuerfesten Schutzanzug für sein Haustier braucht, siehe hier:
http://www.japantrendshop.com/DE-ishiatamaku…ere-p-1561.html
Alternativ, die Notfalltasche:
http://www.japantrendshop.com/DE-erdbeben-un…ere-p-1300.html
Gruß
Simon Schmeisser
Hallo,
siehe hier:
http://www.praevention-schule-bw.de/fileadmin/medi…andschutz02.pdf
Gruß
Simon Schmeisser
Hallo,
Sonderbau im Sinne von einem Industriebau ab 5000qm, bei der Verkausstätte ab 2000qm usw..
Für Seniorenheime etc. wird es unterschiedlich gehandhabt, in RLP ist z.B. der Brandschutzbeauftragte
in solchen Einrichtungen vorgesehen (siehe Forensuche, entsprechendes Schreiben wurde von mir hier schon
verlinkt).
Allgemeine Infos siehe auch hier: http://www.vfdb.de/download/Notwendigkeit12.pdf
Unabhängig davon, ergibt sich die Forderung vom BSB oftmals auch aus dem BSK.
Nach aktueller vfdb 12/09-01 ist die Frage der Notwendigkeit vom BSB (Abseits vom Sonderbau etc.),
im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln. Details siehe dazu in der vfdb-
Richtlinie.
Weitere Infos siehe auch diesen Thread: [Erledigt] Anzahl. Brandschutzbeauftragte ?
Gruß
Simon Schmeisser
Hallo,
das IFS berichtet aktuell über einen Fall von "Selbstentzündung", siehe hier:
http://ifs-ev.org/exotherme-reaktion-im-waeschekorb/
Solche Fälle sind zwar nicht unbekannt, aber immer wieder interessant.
Gruß
Simon Schmeisser
Hallo,
Bei Mischkennzeichnung meinte ich eigentlich Neu- und Altbeschilderung gemäß ASR. Das beigefügte Bild ist natürlich damit nicht vergleichbar.
Das ist klar, mein Bild bezog sich ausschließlich auf die Bilder von FSCH, als ergänzendes Beispiel
was einem so alles in den Betrieben begegnet. Mein Bild stammt z.B. aus einem Betrieb mit
zig- Zertifzierungen....
Gruß
Simon Schmeisser
Hallo,
Mir ging es nur darum, dass wenn man diese Schilder erkennt, wird man auch bei einer Mischkennzeichnung im wahrsten Sinne des Wortes den rechten Weg finden.
Zustimmung, wobei ich diese Zeichen für einen ziemlichen Unfug halt.
Die Problematik bei der Mischkennzeichnung liegt doch in der Regel nicht bei den Rettungszeichen,
sondern bei den Brandschutzzeichen...
Gruß
Simon Schmeisser
Hallo,
dann Glückwünsch, für mich wäre das Untragbar...
Der Rest, nämlich sicherstellen das die Mitarbeiter wissen was welches Kennzeichen bedeutet, wird bei uns über Schulungen sicher gestellt.
Und was ist mit F+R Plänen(sofern vorhanden)/BS-Ordnungen oder mit Besucher/
Publikumsverkehr (sofern vorhanden)?
Gruß
Simon Schmeisser
Hallo,
Wieso sollte eine Mischkennzeichnung zwischen alten und neuen Brandschutzzeichen untragbar sein, eine Mischkennzeichnung zwischen alten und neuen Rettungszeichen aber nicht?
Weil die Änderungen bei den Rettungszeichen nur minimal sind, während die Brandschutzzeichen
erheblich zwischen alt/neu abweichen. Das Feuerlöscherzeichen mag noch vergleichbar sein,
aber bei den Zeichen für Druckknopfmelder oder Mittel und Geräte zur Brandbekämpfung,
lässt sich diese "Erkennbarkeit" für einen Laien nur schwer bis gar nicht erkennen, daher
untragbar. Eine Kennzeichnung sollte in ihrer Aussagekraft eindeutig sein und nicht zu Vermutungen
oder Rästelraten einladen.
Die Feuerwehr hatte bei der Brandschutzbegehung auch kein Problem damit.
Soll das jetzt ein Maßstab sein? Sorry, sofern die Fw. nicht hauptamtlich ist und über eine
entsprechende Abteilung/Fachkräfte verfügt oder die Position der BS-Dienststelle wahrnimmt,
ist mir persönlich die Meinung einer Fw. in solchen Fragen relativ egal. Natürlich gibt es bei
den FF´s Ausnahmen, wo der Kdt. eine Doppelfunktion (auch VB, nach entsprechender Ausbildung)
wahrnimmt.
Gruß
Simon Schmeisser
Hallo,
die Frage ist doch, wie die Mischkennzeichnung in der Praxis aussehen soll.
Eine Mischkennzeichnung zwischen alten und neuen Brandschutzzeichen,
würde ich für untragbar halten. Eine Mischkennzeichnung zwischen alten
und neuen Rettungszeichen oder neuen Rettungszeichen und alten
Brandschutzzeichen, hätte ich schon deutlich weniger Probleme damit.
Gruß
Simon Schmeisser
Hallo,
Ich sehe darin auch kein größeres Problem, denn die meisten Piktogramme sind selbsterklärend, egal ob nun nach alter oder neuer Kennzeichnung. Das von mir bereits erwähnte Feuerlöschersymbol kann man in beiden Varianten auch als Laie erkennen, ob da nun eine Flamme neben dem Löscher züngelt oder nicht. Die Fluchtwegkennzeichnung ist auch als solches erkennbar, unabhängig davon, ob die Beinenden abgerundet sind oder nicht.
Es gibt wichtigeres, als darauf zu achten, dass die Piktogramme 100%ig der aktuellen Norm entsprechen.
Bezüglich der Fluchtwegkennzeichnung/Sammelplatz etc. würde ich dies auch so sehen.
Eine Mischkennzeichnung im Hinblick auf den Brandschutz halte ich aber für inakzeptabel
und wäre in meinen Augen auch ein klarer Mangel....
Es gibt wichtigeres, als darauf zu achten, dass die Piktogramme 100%ig der aktuellen Norm entsprechen.
Ziel der Normung war die Einheitlichkeit, auch über Ländergrenzen hinweg.... dass erreicht man
aber nicht, wenn letztlich jeder macht was er will. Die ASR ermöglicht da bereits einen falschen Ansatz.
Gruß
Simon Schmeisser
Hallo,
in der Regel nach der alten Kennzeichnung ersetzt.
Das stimmt so pauschal leider nicht, viele Neubauten werden mit alter Kennzeichnung noch ausgerüstet...
siehe meinen Post 3 dazu.
Da keine Mischkennzeichnung gefahren wird, werden abgängige Schilder in der Regel nach der alten Kennzeichnung ersetzt.
Richtig, wobei es Firmen (gerade große Firmen) geben soll, die haben sich sogar
einen Vorrat angelegt
Gruß
Simon Schmeisser
Hallo,
wir haben sie, wenn Du mir sagst welche Auszüge Du brauchst kann ich sie Dir zusenden.
Ansonsten, können vielleicht auch diese hier weiterhelfen:
http://www.nlwkn.niedersachsen.de/portal/live.ph…6098&_psmand=26
(siehe Seitenende)
Ganz allgemein, siehe auch die VdS-Richtlinien (u.a. 2557):
http://www.vds-industrial.de/brandschutz/ba…errueckhaltung/
Gruß
Simon Schmeisser
Hallo,
könnte daran liegen, dass es keine Restposten sind....ich bin mir
sicher die Nachfrage nach alter Kennzeichnung wird nach wie vor
vorhanden sein.
Gruß
Simon Schmeisser
Hallo,
eine solche Werbung wird man noch in ein paar Jahren lesen können.
Wobei der Umstand das es eine Änderung gegeben hat, gerade bei Behörden sich scheinbar
noch nicht so rumgesprochen hat....
Der überwiegende Anteil an Anfragen/Aufträge (auch im Kollegenkreis) im Bereich
Planung/Planerstellung (F+R Pläne) erfolgt noch auf Basis der alten DIN-Normen/
BGV A8, daran ändert sich meist auch nichts, wenn man auf die Änderungen hinweist.
Gruß
Simon Schmeisser
Hallo,
Über Sinn oder Unsinn und die Zulässigkeit diskutieren wir besser wohl nicht ...]
wurde in mind. einem mir bekannten Objekt versucht, die BS-Dienststelle spielte da
aber nicht mit....
Bezüglich Designbehälter/ Feuerlöscher "verstecken", so gibt es diverse Angebote,
z.B. auch sowas hier (von Jockel): http://csimg.shopwahl.de/srv/DE/0001477…rank-jockel.jpg
Ich persönlich halte von diesen Behältern nichts....
Gruß
Simon Schmeisser
Hallo,
siehe Google, da findet man diverse Vorlagen:
z.B:
http://www.kaufel.de/sites/default/files/pruefbuch.pdf
Gruß
Simon Schmeisser
Hallo,
Moin,
mir als Kunde kann es doch egal sein, ob die SiFa aus 380km anreist oder direkt um die Ecke wohnt. Das sind Aufwendungen, die der Anbieter für sich zu kalkulieren hat, um auf einen für ihn rentablen Stundensatz zu kommen. Auch alle anderen Fixkosten (Büromiete, Strom, Gas, Wasser, Versicherung, Personalkosten usw.) interessieren mich ja auch nicht, auch wenn ich sie zu einem Teil mitfinanziere.
Da hast Du Recht, auf der anderen Seite würde ich schon darauf achten bzw. versuchen, dass
es eine realistische Preisgestaltung ist. Es bringt Dir nichts wenn die betreffende Firma während
der Auftragszeit abspringt oder schlecht arbeitet, weil sie sich verkalkuliert hat. Ich hatte in den letzten
Jahren solche Fälle (im Brandschutz) diverse Male......
Gruß
Simon Schmeisser
Hallo,
eine Muster-Gefährdungsbeurteilung wäre mir nicht bekannt, es gibt aber
diverse Veröffentlichungen dazu. Siehe z.B. die Fachzeitschrift "BOS-Leiststelle",
die hatten mehrere Beiträge zu Gefährdungsbeurteilungen für Leitstellen in
ihrem Heft. Ich würde dort mal nachfragen: http://www.bosleitstelle.de/
Siehe auch hier: http://www.skverlag.de/rettungsdienst…ell-ist-da.html
und hier: http://www.feuerwehr.de/industrie/2011…Zeitschrift.php
Oder frag mal bei den Leistellen in deiner Umgebung an, vielleicht kann man Dir
weiterhelfen.
Gruß
Simon Schmeisser
Hallo,
Moin,
Natürlich ist eines der Bewertungskriterien auch der finanzielle Aspekt. Jetzt kann ich ja schlecht in das Leistungsverzeichnis reinschreiben:
Position 1: Fachkraft für Arbeitssicherheit Stückzahl: 1 Mengeneinheit: 1 Stunde Preis (brutto): ___________ EUR
Warum nicht? Es gibt Verwaltungen die so verfahren, in diversen öffentlichen Ausschreibungen
zur Bestellung von Brandschutzbeauftragten, ist mir dies schon aufgefallen. Oder Gesamtpreis für
das Aufgabengebiet/Stundenzahl gemäß Ausschreibung.
Was für Zuschlagskriterien setzt Du an?
Gruß
Simon Schmeisser