Beiträge von SimonSchmeisser

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    Hallo,


    Die Einkommen, Lohn, wie Selbstständiges Einkommen werden zusammengerechnet. Und aufeinmal hat man bei läppischen 4000 € Gewinn 2000 € Steuern nachzahlen.

    Deine Rechnung kann ich so nicht nachvollziehen.


    Ich weiss nicht was du mit deinen Freibeträgen hast, die kommen zum tragen wenn du nur Selbstständig bist, aber mit sicherheit nicht wenn du schon ein Haupteinkommen hast.

    Das ist falsch, die kommen sehr wohl zum tragen.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Hallo,

    weil das Finanzamt ordentlich zulangt und es nichts einbringt.

    Wo wird ordentlich zugelangt?
    Insbesondere im Hinblick auf die ganzen Freibeträge (z.B. Einkommenssteuer ü. 8000 Euro)
    usw.. Sicherlich kann man diesen Eindruck haben, wenn man sich bereits zu Beginn der
    Selbstständigkeit, zur Umsatzsteuer veranlagen lässt. Macht man dies, trotz das man die
    Grenze zur Umsatzsteuerpflicht noch gar nicht erreicht hat, ist man selbst schuld bzw.
    muss dies bei seiner Preiskalkulation entsprechend berücksichtigen.


    Krankenversichert und Rentenversicherung kann man vernachlässigen

    Vom Grundsatz hast Du Recht, sollte jetzt aber z.B. eine "FASI-Frau" auf den Gedanken
    kommen, sich Selbstständig zu machen, z.B. um ein kleines Zubrot neben der Kindererziehung
    zu erwirtschaften, so kann dies ein Problem sein. Insbesondere wenn die Krankenversicherung
    im Rahmen einer Familienversicherung erfolgt. In diesem Fall gibt es nämlich eine Höchst-
    verdienstgrenze (liegt irgendwo um die 400.00 Euro im Monat), ist man darüber fliegt man
    nämlich aus der KV. Im übrigen mit ganz netten Nebenwirkungen, zum Beispiel das rückwirkend
    erbrachte Leistungen (z.B. für Arztbehandlungen) von der KV eingefordert werden.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Hallo,

    siehe u.a. Arbeitsschutzgesetz oder Arbeitsstättenverordnung (usw.), ferner
    kann sich die Notwendigkeit auch aus einer Sonderbauvorschrift/ Erlass
    oder aus dem BSK geben.

    Auszüge zum Nachlesen, siehe hier:
    http://www.vbg.de/apl/gv/arbstaettv/4.htm

    "(4) Verkehrswege, Fluchtwege und Notausgänge müssen ständig freigehalten
    werden, damit sie jederzeit benutzt werden können. Der Arbeitgeber hat Vorkehrungen
    zu treffen, dass die Beschäftigten bei Gefahr sich unverzüglich in Sicherheit bringen und
    schnell gerettet werden können. Der Arbeitgeber hat einen Flucht- und Rettungsplan
    aufzustellen, wenn Lage, Ausdehnung und Art der Benutzung der Arbeitsstätte dies
    erfordern. Der Plan ist an geeigneten Stellen in der Arbeitsstätte auszulegen oder
    auszuhängen. In angemessenen Zeitabständen ist entsprechend dieses Planes zu üben."

    oder http://www.vbg.de/apl/gv/arbschg/10.htm / http://www.vbg.de/apl/gv/arbschg/12.htm

    usw.

    Zu den zeitlichen Abständen, findest Du u.a. in der ASR A2.3 einen Hinweis:
    "Zur Festlegung der Häufigkeit und des Umfangs der Räumungsübungen sowie zu deren
    Durchführung sind erforderlichenfalls die zuständigen Behörden hinzuziehen."

    und grundsätzlich:

    "(6) Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten über den Inhalt der Flucht- und Rettungspläne,
    sowie über das Verhalten im Gefahrenfall regelmäßig in verständlicher Form vorzugsweise
    mindestens einmal jährlich im Rahmen einer Begehung der Fluchtwege zu informieren."

    http://www.baua.de/de/Themen-von-…icationFile&v=9

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Hallo,

    was ist jetzt mit dem Urteil neu? In meinen Augen nichts.
    Wie bisher muss man bei fremden Bildern nachfragen und
    unter Umständen ein gewisses Entgeld bezahlen.

    Zum Thema Avatar/Bilder in Foren, gab es im Ausland mal einen
    interessanten Fall, dort wurde der Betreiber vom niederländischen
    Feuerwehrforum zu 12.572.63 Euro Schadensersatz wegen Urheberrechts-
    verletzungen verklagt. 115 Bilder ohne Erlaubnis wurden von den Usern
    dort im Forum verwendet bzw. gepostet. Siehe hier:

    http://www.feuerwehr-forum.de/s.php?n=751292

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Hallo,


    die BVSen wurden mit Sicherheit nicht von den AG veranlasst. Das waren mit Sicherheit die genehmigenden Behörden, die das logetreten haben.

    Ja, man muss aber den IST-Zustand vor und danach sehen um
    verstehen zu können, was da passiert ist.

    Wir hatten Gebäude für die hat sich seit zig-Jahren keine Behörde
    interessiert, dementsprechend auch keine BVS. Neben den baulichen
    Mängeln, hat es da sehr viele organisatorische Mängel gegeben
    (z.B. keine Brandschutzordnung, fehlende Feuerlöscher usw.).
    Teilweise waren Gebäude dabei die ohne entsprechende Genehmigungen
    umgebaut oder die im Kenntnisgabeverfahren, erbaut wurden.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Hallo,


    Nicht das ich jemanden habe hängen sehen wollen, aber einen kleinen Dämpfer würde unsere Arbeit unterstützen.

    Sicherlich, wer aber glaubt das sich nichts getan hat, der täuscht sich.
    Unmittelbar danach ging es nämlich los mit BVS´en in solchen Einrichtungen,
    ich hatte davon schon in einigen Threads berichtet, teilweise beschäftigen
    die einzelnen Fälle mich noch heute, aufgrund den Mängeln bzw. den mittlerweile
    laufenden Bußgeldverfahren.

    Titisee-Neustadt war zwar nicht der Alleinauslöser, in Verbindung mit Backnang
    (mehrere Tote bei Brand) aber, der Grund warum BaWü eine Rauchmelderpflicht
    eingeführt hat. Und im Vergleich zu anderen Bundesländern, richtet sich die
    Rauchmelderpflicht in BaWü nicht nur an Privathaushalte.

    Getan hat sich schon was.....

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Hallo,


    Und was die sog. Abfahrtkontrolle betrifft, mit etwas gutem Willen (und einer gut informierten Rettungsleitstelle) sollten die paar Minuten drin sein. Es ist ja auch vorgesehen, vor Dienstantritt das Fahrzeug von innen zu checken (und auszufüllen bzw.auf Vollständigkeit zu kontrollieren) und dafür bleibt Zeit.

    Sicherlich wird ein Fahrzeugcheck durchgeführt, die wenigsten werden aber die
    Reifen etc. begutachten. Zumindest habe ich dieses bisher so nicht erlebt, selbst
    bei der BF nicht. Da wurde immer nach Wacheinteilung, ein Fahrzeugcheck durchgeführt.
    Dieser beinhaltete meist aber nur die Prüfung der Geräte (Pumpe/Generator/ hydr.
    Rettungssatz, PA usw.) oder bei der DLA das Ausfahren der Leiter.


    Ich bin überzeugt davon, das es auch weiterhin derartige Fälle geben wird. Ob man allerdings davon hören wird ... in der Regel nur, wenn es zu einem Unfall kommt und/oder die Polizei involviert ist. Die Dunkelziffer bei solchen Sachen ist verd***t hoch, will sich doch keiner eine Blöße geben.

    Sehe ich genauso, in anderen Ländern hat man diese Problematik (teils
    noch in einem schlimmeren Ausmaß) auch.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Hallo,


    Welcher Chef?

    Ex-Chef natürlich.


    fehlt dem Ex-Cheffe hiermit nicht die Grundlage für sein Gewerbe?

    Wenn Du Gewerbe im Sinne vom Gewerberecht meinst, dann nicht.
    Dazu müsste diese Tätigkeit unter die erlaubnispflichtigen Gewerbe
    fallen, was aber nicht der Fall ist.

    Siehe hier aber mal die Ausführungen von AL_MTSA zum Thema Qualifikation:
    Wie komme ich an Kunden
    (Siehe Beitrag 39/ 41)

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Hallo,

    dann rede mit deinem Chef, damit er diese Verwendung zukünftig unterlässt.


    Hallo,

    sofern Du Beweise für dieses Vorgehen hast, würde ich persönlich noch einen Schritt weitergehen als Lucky, ich würde dieses Unternehmen bzw. den Unternehmer wegen des verdachtes des Betruges zur Anzeige bringen und schriftlich (am besten per Einschreibe-Rückschein) die sofortige Unterlassung fordern.

    Das "sofern Du Beweise für dieses Vorgehen hast" würde ich unterstreichen, hast Du
    keine eindeutigen Beweise, würde ich Dir davon abraten. Wobei grundsätzlich man
    erstmal den "friedlichen" Weg suchen sollte, daher führe ein Gespräch mit deinem Ex-Chef.
    Hilft das nicht, dann kannst Du immer noch z.B. einen Rechtsanwalt/ BG oder die
    Staatsmacht rufen.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Hallo,

    Moin,
    so sehr ich Komnet schätze

    ich halte nicht viel davon, habe bei denen schon mehrfach falsche Antworten
    festgestellt.


    ... fundierte Experteneinschätzung. Auch diese kann im Zweifelsfalle z.B. von einem Richter gekippt werden.
    ja. Ich kenne den Fall eines Amtsrichters, der bei einem Prozess über Geruchsbelästigungen die Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL, etwas mehr "wert" als ein Sachverständigengutachten) als Beurteilungsgrundlage mit der Begründung abgelehnt hat, er könne schließlich selbst über Geruchswahrnehmungen urteilen.
    Die GIRL ist in 9 Bundesländern, einschließlich dem, in dem der Prozess stattfand, für Genehmigungsbehörden eine wesentliche Beurteilungsgrundlage.

    Solche größenwahnsinnigen Armlöcher urteilen dann auch noch rotzfrech "im Namen des Volkes" ... :cursing:
    Ich möchte sehr oft brüllen "welchen Volkes?"

    Glücklicherweise wurde das Urteil in der nächsten Instanz aufgehoben ...

    Leider alles keine Einzelfälle, ich hatte einen Fall in dem ein Richter kurzerhand die
    LBO "außer Kraft" gesetzt hat und nach eigenem Ermessen geurteilt hat. Dieser Fall
    ging angesichts den bereits entstandenen Kosten auch nicht in die nächste Instanz....

    Auch schon mehrfach gehabt, die Umgehung vom JVEG und stattdessen nur "SV-Zeuge" :cursing:
    Kann man aber leider nichts daran ändern.....

    Gruß
    Simon Schmeisser