Hallo Thomas und im Forum!
Gruß Franky
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Neues Benutzerkonto erstellenHallo Thomas und im Forum!
Gruß Franky
Hallo und im Forum!
Gruß Franky
Frühling steht auch vor der Tür... [/quote]
Frühling steht auch vor der Tür...
Bei Frühling bin ich sofort dabei!
...und um zum eigentlichen Thema zurückzukommen; eigentlich hatte ich nur danach gefragt, wer ein Beauftragungsformular hat.
Zu Diskussionen, die die Notwenigkeit In Frage stellen, wollte ich keinesfalls aufrufen.
Das Formular habe ich per PN bereits seit vorgestern und beende damit dieses Thema.
Gruß Franky
Hallo und Nadine!
Viel Freude wünsche ich Dir hier im Forum!
Wie wäre es denn mit dem Thema: "Baugrubenabsicherung"? damit ließe sich edoch etwas anfangen,oder?
Das Thema der seitlichen Abstützung bei Gräben,in denen Mitarbeiter arbeiten müssen, fällt immer wieder auf.
Gruß Franky
Hallo A.R.N.I.,
schau mal in die BG-Präsentation, ab Kapitelpunkt: 9.4.2.3. Vielleicht verstehst dann auch Du es.
MichaelD: auch ich habe bestimmt keine Lust, mich noch um regalprüfer zu kümmern,da gebe ich Dir vollkommen recht.Daher habe ich auch lange recherchiert, ob es überhaupt notwendig ist. Aber es ist leider gefordert.
Gruß Franky
Guten Morgen Mirco,
das gilt aber doch sicherlich nur für Säurehaltige Batterien, bei denen noch verschlüsse zu öfnen sind,oder?
Wir haben nur noch geschlossene Gelbatterien, bei denen keine Säure / Flüssigkeit austreten kann und somit auch keine Augendusche notwendig ist.
Gruß Franky
Oh wei!
Das sieht nicht wie die Arbeit von Gerüstbauern aus, sondern nach einem, der noch nie zuvor ein Gerüst aufgebaut hat. Vor Allem jemand, dem Arbeitssicherheit ein fremdwort ist!
Hallo,
regalanlagen und deren einrichtungen gelten als arbeitsmittel im sinne der betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) daher muss gemäß § 3 BetrSichV der Unternehmer auch für regalanlagen eine gefährdungsbeurteilung erstellen und gemäß § 10 entsprechend den ermittelten fristen die regalanlage durch eine befähigte Person überprüfen lassen.
Wertvolle infos findet man in der DIN 15635
Hardy,
dann hast Du es ja fast geschafft!
Gruß Franky
Guten Morgen,
da muss ich widersprechen:
Auszug der BG:
Auswahlkriterien
Der Sicherheitsbeauftragte ist bei der Erfüllung seiner Aufgaben nicht weisungsbefugt. Bei der Einflussnahme auf die Mitarbeiter ist er allein auf seine Fachkunde im Bereich der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes sowie auf seine persönliche Autorität angewiesen. Neben der fachlichen Anerkennung auf seinem Hauptarbeitsgebiet ist ein gutes Verhältnis zu seinen Kolleginnen und Kollegen die erste Voraussetzung für seine erfolgreiche Tätigkeit. Er sollte außerdem Lebens - und Berufserfahrung haben und über Einfühlungsvermögen, Überzeugungskraft, Verantwortungsgefühl verfügen, seiner Aufgabe Interesse entgegenbringen und sie mit Lust und Liebe wahrnehmen.
Es ist nicht sinnvoll, einen Vorgesetzten zum Sicherheitsbeauftragten zu bestellen, da der Sicherheitsbeauftragte ja gerade auch die Führungskräfte bei ihrem Bemühen um Arbeitssicherheit unterstützen soll. Die zusätzliche Hilfe bei der Durchführung der Unfallverhütung durch Unterstützung der Verantwortlichen bliebe aus.
Genau so sieht es in den meisten Unternehmen aus!
Gruß Franky
Hallo Sifakolleginnen- und kollegen,
hat jemand von euch einen Vordruck für die Beauftragung eines internen Regalprüfers?
Oder kann ich das Formular für Sicherheitsbeauftragte daraufhin abändern?
Gruß Franky
Servus und herzlich im Club!
Gruß Franky
Hallo und im Club!
Gruß Franky
Moin Toni,
dat hasse gut gemacht,bin sowiso bei Facebook.
So werden noch viele weitere User zum Sifaboard kommen!
Gruß Franky
Herzlich Sascha und viel Freude beim Erfahrungsaustausch!
Gruß Franky