Beiträge von sifafettie

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    Kannst ja mal mitteilen was er so für eine Einschätzung hat.

    Gerne:
    Sinngemäß folgendes:
    Als SiFa immer mit einem Bein im Knast =O trotz ArbSchG, ASiG
    Man kann halt nicht alles sehen und jeden Unfall (Definition sollte ja jeder SIFa bekannt sein) vorhersagen und von daher ist immer ein Risiko da, in eine Fahrlässigkeit zu kommen.
    Bei externen kommt es dann noch auf die Vertragsgestaltung an.
    Er würde den Job nicht machen wollen....
    Auf Grund meiner Aktenlage haben wir aber Einspruch eingelegt. Und sieht nicht so übel aus.
    Nun kommts dann auf den Richter an, ob er einen guten Tag hat oder nicht.
    Der Staatsanwalt hat wohl Langeweile gehabt.

    Jetzt heisst es warten.
    Doof ist dass ich keine Rechtsschutz habe...... :SX/
    Wenns in die Hose geht, kostet das ne Stange
    Überlege ernsthaft den Job zu schmeissen.......

    Hallo sifafettie

    wünsche Dir auch viel Mut und gute Nerven .

    Mich würde interessieren wer die Gefährdungsbeurteilung unterschrieben hat und wo und in welchem Zusammenhang ist Dein Name als Sifa genannt ( Ersteller, Beratend, Beteiligt usw. )

    Was wird dem Staplerfahrer vorgeworfen ? Missachtung von ..... ?

    Nicht gleich die Flinte ins Korn werfen. Kämpfen ist angesagt.

    Unterschrieben hat der Betriebsleiter ich stehe als mitwirkender Ersteller drauf
    Staplerfahre keine Ahnung
    Heute Termin beim Anwalt
    Bekannte (Behördenvertreter) sagt, alles wird gut. Anschuldigungen sind haltlos, ma sehn.

    Moin,

    ........................................

    . Nehme auch Deinen Arbeitgeber mit ins Bott, sage ihm, wie es Dir geht, was Sache ist und wie es theoretisch weitergehen kann. Gemeinsamer Feind eint :!:

    Gruß Frank

    Das Problem ist, das es ja jetzt mein Arbeitgeber ist, wo der Unfall passiert ist.
    Als der Unfall passierte, war ich dort noch als Externer, seit Anfang 18 eben als Interner.
    Machts nicht einfacher............

    Hat sich schon jemand nach der Unterweisung / Befähigung/ Fahrauftrag des Staplerfahrers erkundigt?

    Ja, das ist alles rund.

    Erstmal alles gute bei weiterer Entwicklung.

    Aber mal ne Frage zum Thema:
    Es heißt doch immer die der Unternehmer erstellt die Gefährdungsbeurteilung und er haftet auch für die Richtigkeit.
    Die Sifa berät und kann nur bei nachweislich falscher Beratung belangt werden.
    Grade eine Externe Sifa kann nicht alle Fakten kennen...

    In deinem Fall sehe ich aber nicht unbedingt eine falsche Beratung sondern "nur" eine (verzeihung) Mangelhafte.


    Sehe ich das falsch?

    Seh ich auch so.
    Und ja, mangelhaft würde ich nicht sagen, sondern lückenhaft.....aber ist Wortklauberei. Mittlerweile bzw. nach dem Unfall vor 3 Jahren, dokumnetiere ich auch anders was Verkehrswege etc. angeht.

    Begründung:
    "Die erstellte Gefährdungsbeurteilung enthielt nicht ausreichende Hinweise auf den Gefahrenbereich. Als verantwortliche (Sifafettie: bin ich das??) Fachkraft für
    Arbeitssicherheit hätten Sie erkennen müssen, dass der Unfall durch, zum Beispiel bauliche Maßnahmen, hätte vermieden werden können."
    BÄNG!

    War da als externe SiFa, angestellt bei einem überbtr. Dienst.
    Zu allem Übel bin ich da seit Anfang 18 als interne angestellt.............meine GF "freut" sich echt riesig.
    Wenn ich meine Unschuld beweise, ist wohl der nächste Adressat die GF oder der Betriebsleiter. (die haben bis dato keine Post bekommen.
    Ach, der Staplerfahrer ist auch mit dran.


    Nix Bußgeld und Ordnungswidrigkeit. da käme ich eventuell mit klar.
    Tatbestand: fahrlässige Körperverletzung (steht aber im Eingangspost schon) Tagessätze usw. man ist da nicht vorbestraft, kommt auch nicht ins Führungszeugnis, "nur" ins Bundeszentralregister, trotzdem kacke.

    Ich häng den Job an den Nagel..................
    Man kann doch nicht alles sehen! Und Zack bis t wieder in der Fahrlässigkeit und kriegst wieder eine vorn Bug geknallt.

    Strafbefehl wegen fahrlässiger Körperverletzung erhalten.1500 Euro.
    Unfall aus 2015 (!!!!) mit Gabelstapler
    Die erstellte Gefährdungsbeurteilung enthielt nicht ausreichende Hinweise auf den Gefahrenbereich.
    Ich habe so formuliert: Gefährdung durch nicht sichere Verkehrswege. Massnahme: Verkehrswege für Fussgänger und Fahrzeuge sind zu trennen und zu kennzeichnen.
    Zusätzlich eine GBU für FFZ wo ich auf einen Sicherheitsabstand von min 0,5 m hingewiesen habe.
    Einen Tag nach dem Unfall sofort eine Unfalluntersuchung gemacht und weitere Massnahmen festgelegt (feste Absperrungen etc.)
    Bin ziemlich fertig, Donnerstag Termin beim Anwalt.

    Wofür sollen wir noch alles haftbar gemacht werden??
    Mach das nun 17 Jahre, langsam verliere ich die Lust.
    Ich berichte weiter, wenn gewünscht.

    Hallo,
    denke gerade darüber nach, wie mann die praktische Löschübung im Rahmen der BS Helfer Schulung gestalten kann, ohne sich
    dafür extra einen Feuerlöschtrainer zu kaufen.
    Bisher haben wir das immer extern vergeben, sprich es kam jemand ins Haus, hat theoretisch und dann praktisch mit
    einem Löschtrainer geschult.
    Muss man ein Feuer machen, oder reicht es aus, die MA mal einen Feuerlöscher auslösen zu lassen? ?(?(
    Sonst welche Ideen ?
    Gruß Frank

    Moin,

    ich weiß nicht, warum immer wieder das Thema "Arbeitsunfall oder nicht" aufkommt. Die Beurteilung, ob ein Unfall ein Arbeitsunfall ist oder nicht, obliegt doch nicht den Fachkräften für Arbeitssicherheit. Entweder wird ein Unfall als Arbeitsunfall anerkannt oder nicht. Dann entscheidet eine andere Instanz darüber, wessen Sichtweise nun die richtige ist.

    Gruß Frank

    So ist es!
    Und auch nicht der Personalabteilung.....

    Guten Tag,

    keine Ahnung ob das hier das richtige Unterforum für meine Frage ist. Wenn nicht, bitte verschieben.

    Nach 17 Jahren angestellter externer FaSi werde ich nun zum 1.4.18 eine Stelle als interne FaSi antreten.
    Es ist ein regionaler Entsorger, welchen ich schon 10 Jahre als Externer betreue.
    Da sie mich "behalten" wollen, haben sie mir einen Vertrag angeboten.
    Bissel weniger Netto, aber ich komm klar :saint:

    Nun muss ich für die Stelle "Fachkraft für Arbeitssicherheit" eine Funktionsbeschreibung erstellen, weil es diese wohl noch nicht gibt.
    Wie würdet Ihr vorgehen?
    Lediglich die Auszüge aus dem ASiG nehmen oder eine Mischung aus dem ASiG und den bisher durchgeführten Tätigkeiten.
    Ich kann dann ja quasi meine Aufgaben "selbst" definieren..... :P:thumbup:

    Und....gibt es hier noch mehr FaSi`s welche in der Abfallwirtschaft tätig sind?

    Schönes WE :138:

    sifafettie

    aus gegebenem Anlass.

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    R.I.P. Fast Eddie
    http://www.spiegel.de/kultur … larke-ist-tot-a-1187331.html

    Ja Mist...nun sind die 3Amigos wieder vereint.....:-(

    Es gibt 6 Stufen, somit ist noch eine Steigerung von grob 500 € möglich, dann ist Ende.

    Ja so ist es.
    Nach 17 Jahren als Externer und bundesweiten Einsatz inkl. sich "verkaufen" zu müssen, sowie
    immer weniger Zeit für ne nachaltige und vernünftige Beratung zu haben, komm ich damit klar.
    Doof ist, nach 17 Jahren Firmenwagen, muss ich mir nen eigenes holen. Muss dann aber auch keine 50tk mehr fahren /a.
    Zweites Vorstellungsgespräch ist in zwei Wochen, das erste hab ich schon gemeistert.