Beiträge von andreas68723

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    Hallo Kollegen,
    für ein Genehmigungsverfahren nach BImSchG. benötige ich eine Dampfdruckkurve von Methyldiglykol (CAS 111-77-3). SDB und die üblichen verdächtigen Webseiten liefern mit nur den Dampfdruck bei 20°C. Hat jemand einen Hinweis, wo im Netz ich soetwas finden könnte.
    Gruß
    Andreas

    Hallo zusammen,

    das Problem liegt sicherlich nicht bei den Mitarbeitern, deren Schuhe oder der Ausführung des Fußbodens. Offensichtlich laden sich die Schaumstoffteile bei der Herstellung oder beim Transport auf den Förderbändern elektrostatisch auf. Da es sich bei Schaumstoffteilen um elektrische Nichtleiter handelt, daran ändert auch der leitfähige Metallkern nichts, verbleibt die Ladung auf der Oberfläche des Schaumstoffteils. Bei Annäherung einer über den Fußboden geerdeten Person kommt es dann zu dem als unangenehm empfundenen Effekt. Dies könnte man nur durch eine völlig isolierte Aufstellung (z.B. isolierende Gummimatte) des Mitarbeiters verhindern. ESD-Ausrüstung ist eine Maßnahme des Produktschutzes und nicht des Arbeitsschutzes.

    Gruß

    Andreas

    Hallo zusammen,

    wir sind u.a. als überbetrieblicher sicherheitstechnischer Dienst tätig. Neben der externen Gestellung der SiFa sind wir auch in den angrenzenden Rechtsgebieten tätig. In unserer täglichen Arbeit werden wir regelmäßig nach Empfehlungen für einen Betriebsarzt gefragt. Die mit uns kooperierenden Arbeitsmediziner sind entweder "Land unter" oder stehen kurz vor dem Ruhestand. Eine Zusammenarbeit mit einem der großen arbeitsmedizinischen Dienste kommt für uns aus verschiedenen Gründen nicht in Frage.Wir sind daher auf der Suche nach einen praxisorientierten freiberuflichen Betriebsarzt, der sich auch nicht scheut die Betreuung von kleineren Unternehmen durchzuführen. Es geht hier nicht um eine Festanstellung, sondern um eine lose Koorperation. Der Vertrag zur betriebsärztlichen Betreeung schließt der Arbeitsmediziner grundsätzlich mit dem Kunden und nicht mit uns ab. Unser Tätigkeitsschwerpunkt liegt im Radius von ca 100km rund um Ludwigshafen.

    Kontaktaufnahme bitte per PN.

    Gruß

    andreas68723

    Hallo barn0711,

    die 1000-Punkte-Regel darf nur angewendet werden, wenn die beförderte Menge unterhalb der Obergrenze liegt, die in Unterabschnitt 1.1.3.6 ADR festgeschrieben sind. Diese ist abhängig von der Beförderungskategorie und der ADR-Klasse. Daraus ergeben sich auch die Muliplikationsfaktoren. Diese können 1, 3, aber auch 50 betragen. Teilweise ist die Beförderung nach der 1000-Punkte auch völlig untersagt. Falls Du das ADR nicht zur Hand hast, gibt es von der BGRCI auch das Merkblatt A014. Dort sind die entsprechenden Passagen aus dem ADR enthalten.

    Gruß

    Andreas

    Hallo Kollegen,

    hat sich schon einmal jemand mit der EU-Verordnung 33/2011, besser bekannt als Abfallende-Verordnung, beschäftigt. Irgendwie blicke ich das Ganze im Moment nicht so richtig. Wer muss den Produktstatus einhalten? Jeder, der Schrott produziert und an einen Zwischenhändler weitergibt, oder nur nur der letzte große Schrotthändler in der Kette, der den Schrott an ein Stahlwerk oder eine Aluminiumhütte anliefert? Für eine klare Aussage wäre ich dankbar.

    Gruß

    Andreas

    Hallo Kollegen,

    ich bin auf der Suche nach Unternehmen, die sich auf die fachgerechte Nachrüstung von Altmaschinen mit den erforderlichen Sicherheitseinrichtungen spezialisiert haben. Im aktuellen Fall geht es um einen Walzenstuhl Baujahr 1964. Für ein paar Hinweise zu geeigneten Unternehmen wäre ich sehr dankbar. Die Firmen sollten im Großraum Frankfurt-Karlsruhe-Stuttgart-Saarbrücken tätig sein.

    Gruß aus der Kurpfalz

    Andreas

    Hallo zusammen,

    bin noch mal etwas tiefer in das Thema eingestiegen. Die neue Klasse "L" wird tatsächlich von allen alten Führerscheinklassen abgedeckt. So steht es nicht nur in der FeV, sondern auch in einer Puplikation der BGHW.

    http://www.bghw.de/medienangebot/medienshop/28/SP07

    Warum andere BGen hier abweichende Aussagen (nur Klasse 2, 3 und 5) machen, entzieht sich meiner Kenntnis. Für mich ziehe ich daraus die Lehre mich zukünftig mehr auf Primärquellen zu verlassen, auch wenn das Lesen und Interpretieren oft mühsamer ist.

    Dake für Eure Antworten

    Gruß

    Andreas

    Hallo Kollegen,

    ich bin gerade an einer Zusammfassung der Anforderungen des Betriebs von Gabelstapler mit einer auf 20km/h gedrosselten Höchstgeschwindigkeit auf öffentlichen Straßen. Der rein technische Teil (Ausstattung des Staplers, Gutachten, Zulassungsbehörde, Staplerausbildung...) ist geklärt. Mir geht es jetzt uim die Art des erforderlichen vor 1999 ausgestellten Führerscheins gemäß FeV. In verschiedenen BG-Schriften ist die Rede davon, dass zum Führen eines solchen Staplers eine Fahrerlaubnis der Klasse 2, 3 oder 5 erforderlich sei. Wenn ich jetzt aber in die FeV Anhang III reinschaue, finde ich eine Tabelle nach der alle alten Führerscheinklassen (BRD + DDR) die neue Klasse L einschließen. Bin ich zu blöd um die Tabelle richtig zu lesen oder habe ich da einen Denkfehler?

    Besten Dank für Eure Hilfe

    Andreas

    Hallo Kollegen,

    ich bin auf der Suche nach einem mobilen Ex-Messgerät zur Freimessung von Ex-Bereichen bevor dort nicht ex-geschützte Betriebsmittel zum Einsatz kommen.Bi den üblichen Verdächtigen (Dräger, Auer...) habe ich eine Reihe von Kandidaten gefunden, kann mich aber nicht so recht entscheiden. Vielleicht hat der eine oder andere von Euch so ein Gerät im Einsatz und kann mir seine Erfahrungen mitteilen. Wichtig ist, dass das Gerät allgeimein auf explosionsfähige Stoffe (Lösemittel) anspricht, also kein Gerät mit einen spezifischen Sensor auf einen Stoff.

    An dieser Stelle schon mal recht herzlichen Dank für die (hoffentlich kommende) Hilfe.

    Gruß

    Andreas

    Hallo Kollegen,

    im Rahmen eines Audits nach 18001 hat der Auditor die Umsetzung der TRGS 554 im Betrieb im Detail überprüft. Eigentlich alles in Ordnung. Alle Stapler haben Partikelfilter bzw. sind E-Stapler, BA vorhanden, GefBU vorhanden, Messungen auf DME wurden gemacht.

    ABER:

    Gemäß TRGS 554, Punkt 4.1.3 sind Arbgeitsbereiche, in denen DME auftrten oder auftreten können durch Anbringung von Warn- und Sicherheitszeichen kenntlich zu machen. Weiterhin sind solche Bereiche mit dem Zeichen "Rauchen verboten" zu kennzeichnen.

    Nun zu meinen Fragen:

    Gibt es in einem Betrieb wirklich so eine Kennzeichnung?

    Wenn ja, wie sieht soetwas aus?

    Was macht das Rauchverbot für einen Sinn?

    Besten Dank für Eure Hilfe

    Andreas

    Hallo Kollegen,

    habe gerade keinen Zuigriff auf meine Unterlagen. Daher benötige ich Eure kompetente Hilfe. Wie sind die Prüfpflichten bei dieselbetriebenen Notstromaggregaten bei Sprinkleranlagen geregelt. Könnte mich da jemand kurz und knapp auf den Stand bringen.

    Besten Dank schon mal.

    Gruß

    Andreas

    Hallo Martin,

    entsprechende Eigenverbrauchstankstellen mit allem was dazugehört gibt es im einschlägigen Fachhandel für rund 3.000 Euronen. Das sind die berühmten Peanuts im Vergleich zu den Kosten, die im Falle einer Leckage auf den Betrieb zukommen würden. Ob eine Umwelthaftpflichtversicherung dafür einsteht ist fraglich, sofern auch nur der Verdacht von Fahrlässigkeit besteht.

    Gruß

    Andreas

    Hallo Kollegen,

    sieht für mich stark nach Südamerika aus. In Potosi/Bolivien, und sicher nicht nur dort, gibt es fast in jedem Laden Sprengstoff zu kaufen. Die Stange kostet umgerechnet rund einen Euro. Dazu gibts für noch weniger Geld kleine Beutelchen mit rosa Sprengstoffverstärker. Jeder, der so groß ist, dass er über den Tresen schauen kann, kann sich dort das Zeug dort kaufen.

    Wenn gerade keine China-Böller greifbar sind, muss mal sich eben andersweitig behelfen ;) .

    Und bei uns hier macht man sich wegen Wasserstoffperoxid in die Hosen.

    Gruß

    Andreas

    Liebe Kollegen,

    seit drei Stunden wälze ich Vorschriften zum Explosionsschutz und komme nicht zu einem Ergebnis. Es geht um die Ausdehnung von Ex-Zonen. In den Vorschriften ist immer nur die Rede von Räumen und wie die Räume in Abhängigkeit von der Nutzung einzustufen sind. Jetzt haben Räume die Eigenschaft, dass in den Wänden im Regelfall Türen eingebaut sind. Wie sieht es eigentlich mit den Ex-Zonen an solchen Türen aus, die betriebsmäßig zwar geschlossen sind, aber häufig zum Durchgang geöffnet werden müssen? Endet die Ex-Zone immer an der Tür, geht sie immer durch die Tür durch oder nur wenn die Tür geöffnet ist (temporäre Ex-Zone). Ich gehe dabei davon aus, dass Türen in der Regel nicht gasdicht sind. Hat jemand einen Tipp, wo soetwas geregelt ist oder aus welcher Vorschrift man dies ableiten könnte?

    Besten Dank für Eure Hilfe.

    Gruß

    Andreas

    Liebe Kollegen,

    sicherlich kennen viele von Euch das Problem. Oft werden in den Betrieben irgendwelche flüssigen Betriebshilfstoffe (Maschinenreiniger, Schneidöl, Verdünner...) in kleine Sprüh- und Spritzflaschen umgefüllt und an den Maschinen verwendet. Das ist ja soweit in Ordnung. Probleme gibt es aber mit der Beschriftung der Flaschen. Gleichgültig ob Edding-Stift oder Etiketten, alles hält nur kurze Zeit und nach ein paar Tagen weis niemand mehr was eigentlich in der Flasche ist. Für bestimmte Stoffe gibt es Flaschen mit beständigem Aufdruck. Gibt es auch Hersteller, der solche Flaschen mit Aufdruck nach Wunsch liefert? Bei T-Shirts ist das ja kein Problem ;) . Sachdienliche Hinweise werden gerne entgewgen genommen.

    Gruß aus der Kurpfalz

    Andreas