Beiträge von SiFa_Lucy

ANZEIGE
ANZEIGE

    Dann sollten die sich auch überlegen, wie sie der Dienstherrenpflicht bei der Bundeswehr nachkommen.

    Die psychische Belastung beim Auslandseinsatz ging ja gerade erst wieder durch die Presse...

    Lösungsvorschlag war dann ja, mehr Psychologen einstellen um die Soldaten vor dem Einsatz zu beurteillen....

    Wobei an der psychischen Belastung nichts geändert wird.

    Aber Soldaten werden natürlich wieder ausgenommen.... das Arbeitsschutzgesetz gilt dort ja nicht.

    Grüße
    Lucy

    PS... die Kontrolle des Arbeitsschutzes ist Ländersache, da gab es doch mal was namens Föderalismus.....

    Hi,

    zumindest nach deutschem Recht ist die Sachlage so:

    Sicherheitsbeauftragter: wie schon geschrieben, Ehrenamt, reine Unterstützungspflicht, keine Haftung.

    Vorgesetzter / Führungskraft (ein Bauleiter gehört teilweise mit dazu): Um Verantwortung zu haben, müssen Führungsaufgaben erfüllt sein, nur die Übertragung der Unternehmerpflichten reichen meist nicht aus. Ein wichtiger Punkt ist hier die Budgetverantwortung. Die Weisungsbefugnis für andere Mitarbeiter ist hier etwas differenzierter zu betrachten.

    Thema Baustelle -> Baustellenverordnung:

    Die §§ 2 und 3 können im I-Net auch nachgelesen werden

    Für die Übertragung der Unternehmerpflichten hat er dir wahrscheinlich dieses Formular gegeben:
    http://www.bgbau-medien.de/bau/s_formul/unt_pflicht.htm

    Lass dies bitte vom einem deutschen Anwalt prüfen, ob diese Übertragung überhaupt zutraf, oder nur auf dem Papier bestand.

    Ich weiss nicht, wie groß der Betrieb war, aber bis vor kurzem mussten Betriebe in Deutschland erst ab 10 Mitarbeitern eine schriftliche Gefährungsbeurteilung haben, in anderen EU Ländern damals schon ab dem ersten MA.
    Wer natürlich ein AMS Gütesigel haben wollte, musst das auch ab einem Mitarbeiter haben.

    Leider spielt dein Ausscheiden aus dem Betrieb nicht wirklich eine große Rolle, denn:

    Arbeitschutzgesetz:

    Gerade Abs. §17 könnte hier zum Problem werden.

    Und wenn du dir nun das Arbeitsschutzgesetz angeschaut hast, schau auch rein, was der Arbeitgeber alles machen muss, aber auch im §13 die Übertragung der Unternehmerpflichten.

    Und dann solltest du noch Überprüfen lassen, ob die Lux. Staatsanwaltschaft überhaupt die richtige Übersetzung von "Sicherheitsbeauftragten" hat. (In der Regalnorm ist der Sicherheitsbeauftragte was ganz anderes..., so am Rande bemerkt)

    So und das ganze war keine Rechtsberatung, sondern nur meine Gedanken zu dem Thema...

    Lucy

    P.S. auch wenn ein Unternehmer Pflichten überträgt, muss der Unternehmer prüfen das sie eingehalten werden. Das ist die Gesammtverantwortung des Unternehmers.

    Hi,

    gibt noch eine andere Möglichkeit.

    Du kannst nach bestandener LEK1 und der Zustimmung des GAA schon als SiFa in deinem Betrieb tätig werden. Diese gilt dann befristet für max. 2 Jahre. Wobei du nach einem Jahr schon ein paar nachweise bringen musst.

    Siehe §18 ASiG.

    Dann würde dass ganze auch über die BG RCI laufen.

    Grüße

    Lucy

    Hi,

    auch bei dem Reifen kommt es auf die Pflege an.

    Wenn ein Reifen überlastet ist (falscher Druck) oder viel Randsteinkontakt hat, altern die um einiges schneller.
    Auch flasche Lagerung der Winter- bzw Sommerräder kann zu einem Reifenschaden führen.

    Einfach mal die Reifen bei gutem Licht anschauen, von allen Seiten, und wenn kleine Risse oder andere Seltsamkeiten zu finden sind, nicht alle überlegen und neue aufziehen. Und je Achse bitte ungefähr gleiche Profiltiefe.

    Ich hab mal ein Reifengutachter gefragt, und er meinte, am besten sind die Reifen, wenn die ca. ein Jahr alt sind und dann aber nicht mehr als 8 Jahre fahren.

    Beim Reifenwechseln immer Druck überprüfen und gut und unbelastet einlagern. Wichtig ist dabei trocken, keine Temperaturschwankungen und dunkel.

    Hier gibt es noch weitere Tips dazu:
    http://www.brv-bonn.de/verbraucher-st…cherheitstipps/

    Grüße
    Lucy

    P.S. Mein Opa sagte mir mal, Bremsen und Reifen ist das billigste am ganzen Auto... also nicht daran sparen.

    Hi,

    bei den Schiffern ist es noch etwas anderes, die brauchen einen anderen EH-Kurs und daher auch immer mit Übernachtung.

    Ansonst zahlt die BG immer den betrieblichen EH-Kurs. Aber der Betrieb muss den Mitarbeiter melden und auch hinschicken.

    Wenn noch kein Betrieb da ist, geht das nur auf eigene Kosten.

    Und die Qualität des Kurses hängt zu 100% vom Dozenten habe, gibt gute und halt die anderen.

    Grüße
    Lucy

    Hi,

    ich kann dir nur sagen, wie es damals bei mir in der Schule aussah.

    Um jede Maschine, (Drehbank, Fräße, Abkanntbank, ...) war ein farbiger Bereich.

    In dem Bereich durfte sich immer nur ein Schüler aufhalten, beim Einrichten auch zwei oder drei.

    Der Boden sah natürlich dadurch sehr bunt aus. Wenn zwei Maschinen nebeneinander standen, hatten die unterschiedliche Farben.

    Oder einfach mal anschauen, wie die Empfehlungen für Berufsschulen ausschauen.

    Grüße
    Lucy

    Hi,

    @ Waldmann, wie willst du eine Prüfung des Regals durchführen, wenn du nicht mal weisst, ob es richtig aufgebaut ist...

    Klar ist so eine Aufbauanleitung meist direkt danach in der Tonne gelandet, aber das ist leider das Problem vom Unternehmer.

    Ich rate den Unternehmern immer, nur dann was gebraucht kaufen, wenn die gesammte Doku dabei ist, ansonsten nur den Schrottpreis zahlen und hoffen das der Schrottpreis steigt.

    Grüße
    Lucy

    Hi,

    danke für die Mühe, die ich Dir gemacht habe :whistling:

    ging nochmal, hatte das ganze gespeichert, aber nicht auf dem Rechner zuhause...

    Boah - jetzt ich bin baff. Aber so etwas von ... ;(
    Zwangsmitgliedschaft kenne ich sonst nur von IHK oder GEZ-Nachfolger ...
    Und dass im Extremfall eine BG Bußgelder verhängen kann, ohne gleichzeitig Versicherungsschutz zu bieten, ist etwas ganz neues für mich ... man lernt nie aus ...

    zum Glück kann man jeden Tag was neues Lernen...

    Bußgelder von BGen sind noch realtiv human, wenn du wissen willst, was das GAA kann, bitte kurz einen Blick hier hinein:
    http://lasi.osha.de/docs/lv56.pdf

    Die Begründung ist auch relativ einfach, bei UVVen handelt es sich um Regeln der Technik, und auch wenn des Unternehmer nur sich verletzt, kann er doch noch andere Schädigen.

    Und was in den Urteilen nicht drin steht, gibt es auch nur in den Tiefen der Kommentierung, wenn einem Unternehmer jemanden zur Hand geht, ohne bei ihm Mitarbeiter zu sein, geniest er Versicherungsschutz.

    Als Beispiel, ein Handwerker bittet einen Passanten ihn in eine enge Einfahrt einzuweisen. Weil es rutschig ist, fällt der Passant hin. Nun könnte der Pasant den Handwerker verklagen und Schmerzenesgeld verlangen. Oder es wird entschieden, der Pasant war wie ein Beschäftigter tätig, dann zahlt die BG des Handwerkers. Und das auch, wenn der Handwerker selbst keinen Versicherungsschutz geniest, also Beitragsfrei ist. In solchen Fällen darf aber kein Verwandtschaftsverhältnis bestehen.

    Suchbegriff dafür ist "Wie-Beschäftigter"

    Und wenn du ein gutes Buch über Weihnachten brauchst, kann ich dir die Kommentierung zum SGB 7 empfehlen, und du wirst noch das ein oder andere Wunder darin entdecken. Sind immerhin knappe 2000 Seiten §§.

    Grüße
    Lucy

    P.S. für weitere Vertiefung und auch wegen den Bußgeldern sollten wir dann einen neuen Tread aufmachen.

    Hi,

    ging leider etwas, musste erst wieder an meinen Arbeitsrechner kommen.

    Guten Abend,

    lese ich das richtig: "alle Unternehmer" müssen sich an die UVVn halten - an die der Bau BG oder an generell alle, auch wenn es Ein-Mann-Betriebe sind, die nicht freiwillig bei einer BG versichert sind?
    Echt? Gericht, Datum, Aktenzeichen?

    Es gibt zwei Urteile:
    Beschluss des OLG Frankfurt am Main vom 13.3.2003 - 2 Ss OWi 311/02 -
    und
    Beschluss des OLG Düsseldorf vom 16.03.2009 – IV - 2 Ss (OWi) 234/08 - (OWi) 104/08 III – Bestätigung des Urteils des AG Wuppertal vom 15.09.2008 – 70 Js 2280/08 OWi –

    OK, es war nicht die bayrische, aber bei der habe ich es damals gehört.

    Und wenn hier jemand einen Bereiter-Hahn Mehrtens zum SGB 7 hat, kann er das in der Kommentierung zu §15 Rn. 9 nachlesen...

    Kurz erklärt:

    Auch wenn ein Unternehmer keine Mitarbeiter hat, ist er Mitglied einer BG.
    Ob der Unternehmer ein "versichertes" Mitglied ist, steht auf einem andern Blatt.
    Gleiches gilt auch ob der Unternehmer beitragspflichtig damit ist oder nicht.

    Und nochmal kurz zur BGV A3, der Normadresat ist der Unternehmer, egal ob er Mitarbeiter hat oder nicht...
    Und da die BGV A3 wiederum auf die VDE hinweist, sollte das Thema auch erklärt sein.

    Grüß
    Lucy

    Hi,

    und ich würde mir mal ganz genau die BGG925 durchlesen...

    Wer ausbilden darf:

    Fahrschulen erfüllen diese Voraussetzung meist nicht, denn "zwei Jahre Erfahrung im Umgang mit oder dem Einsatz von Flurförderzeugen" sollte als Füherer eines Flurförderzeuges sein, nicht nur aus der ferne gesehen.

    Zitat

    3.5 Dauer der Ausbildung
    Die Ausbildung in der Stufe 1 „Allgemeine Ausbildung“ sollte sich über drei bis fünf Tage bzw. 20 bis 32 Lehreinheiten (LE) erstrecken. Davon umfasst der theoretische Teil mindestens 10 Lehreinheiten. Eine Lehreinheit beträgt 45 Minuten.
    Die Ausbildungsdauer der Stufe 2 „Zusatzausbildung“ und Stufe 3 „Betriebliche Ausbildung“ richtet sich nach Gerätebauart und Einsatzgebiet.
    Siehe auch zweiter Absatz der Erläuterungen zu Abschnitt 1.1.

    Auch hier steht wieder das Wort "sollte" drin...

    Und dann kommt noch die betriebliche Einweisung.

    Und bei 70 Euro frage ich mich immer, wie die das hinbekommen...

    Grüße
    Lucy

    P.S. es gibt auch Ausbildungsstätten die Containerstapler, Regalflurförderzeuge, Quergabelstapler, Teleskopstapler und ähnliches mitbescheinigen, obwohl die Teilnehmer diese Geräte nur auf Bildern gesehen haben....