Da stimme ich Dir voll und ganz zu.
Beiträge von FSCH
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Hallo,
auf der Seite der BG RCI sind mehre Veranstaltungen zum Ex.-Schutz aufgelistet.http://www.bgrci.de/exinfode/veranstaltungen/tagungen/
Mfg
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Hallo Canislupus,
leider nichts erhalten.
Mfg
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Der Spediteur ist in Holland ansässig, aber da er auf deutschen Strassen fährt muß er auch die entsprechenden Vorschriften beachten.
Die Anfrage bei einem Anwalt ist schon raus, aber das dauert....leider.
Mfg
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Die Anfrage beim Spediteur, bei welchem Druck das Ventil abbläßt, läuft bereits.
Mfg
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Wir Arbeiten mit dem Programm PC-Arbeitsschutzmanagment (PC-ASM Office XPS).
Du kannst die Untersuchungen eingeben (vorgefertigte Masken) incl. Erinnerungen.
Desweiteren kannst Du dort Arbeitsunfälle, Verbandsbuch incl. Auswertung und Schulungen verwalten.
Es werden Unfallmeldungen für die BG erstellt.......
du kannst mit dem Programm auch mehrere Betriebe mit verschiednene BGs verwalten.Mfg
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swp.de/metzingen/lokales/metzi…belustigung-14757478.html
gut geschrieben, leider erreicht so ein Bereicht selten die Zielgruppe. Die lesen sowas nicht.
Mfg
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Ich kann mir schon vorstellen, dass man aus Kostengründen gerne auf eine Reinigung verzichtet.
Genau das ist das Problem.
Unser Disponent sagt, ich habe vom Empfänger welcher auch den Spediteur beauftragt, schriftlich, daß wir mit Gärungsprozessen, welche durch Vorfracht entsteht nicht haftbar sind.Aber mich interessiert der Arbeitsschutz.
Darf ich so ein Fahrzeug beladen?Mfg
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Hab ich auch schon mal versucht, dat sind Beamte, die wollen alles schriftlich.
Bin auf das Ergebnis gespannt.
Mfg
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Hallo Kollegen,
hier im Betrieb werden Flüssigkeiten (Futtermittel) verladen.
Je nach Vorladung kann es zu einer Chemischen Reaktion in Form von Gärung kommen.
Irgendwo auf der Autobahn bläst dann das Sicherheitsventil den Überdruck raus.
Das Thema fällt für mich unter Ladungssicherung.
Der Spediteur, welcher vom Kunden beauftragt ist, sagt, laut Gmp darf unser Fracht ohne Reinigung auf die Vorladung geladen werden.
Gmp ist für mich nicht wichtig, aber bei Lasi wird Stückgut, Schüttgut behandelt, nicht eventuell gärende Stoffe.SDB und Gefahrgutkennzeichnung steht hier nicht zur Debatte. Es handelt sich nicht kennzeichnungspflichtige Stoffe.
Meine Frage: Darf ich ungereinigte Fahrzeuge beladen oder fällt das unter Ladungssicherung?
Mfg
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Ich habe nur "gespielt" da schon klar war, das an der Stelle eine technische Hilfe angeschaft werden muß.
Frag doch mal bei baua an, was jetzt der richtige Weg ist.
Mfg
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Wir testen zur Zeit eine App. die uns ein Student im Rahmen seiner Studienarbeit schreibt.
Ich wähle den Bereich, die Teilnehmer, den Anlass (SOS, Brandschutz oder Sifa) und die Priorität.
Anschließend kann ich den Mangel fotofrafieren, im Bild kennzeichnen und mit einem Text versehen.
Dann wird das ganze an den PC übertragen oder sofort Freigeben.
Hier kann ich das ganze nochmal bearbeiten und Freigeben.
Der zuständige Betriebsleiter erhält eine Meldung und trägt, nach Erledigung, den Mangel aus.
Die Anzahl der Rundgänge Störungen usw. sind als Statistik hinterlegt.Falls Dir das zusagt kann ich Dir die Mailadresse von dem Programmierer senden.
Mfg
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Die Formel zur Gesamtpunktwerterrechnung im Programm dagegen ist eine andere, wieso ?
...das hab ich mich auch schon gefragt.
Ich habe aber auch nicht überprüft, ob die Berechnungen stark abweichen.
Mfg
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sieh doch mal bei der für euch zuständigen BG nach.
Die BGN bietet z.B. die Schulung "Meister und andere Vorgesetzte" an.Änhliche Kurse hat auch die BG HW.
Hier bekommen die Teilnehmer vermittelt, welche Rechte und Pflichten sie haben.
Wenn deine GL die Filialleiter in Bezug auf den Arbeitsschutz bilden möchte, sei froh.
Ansonsten sagt die GL häufig: Schulung= entgangene Arbeitszeit, welchen Nutzen habe ich dann?Mfg
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nur weil der kürzeste Weg in Luftlinie gemessen wird, heißt das ja nicht das dieser auch begehbar ist.
Gibt es für das Gebäude ein Brandschutzkonzept? Dort findest Du die Flucht- und Rettungswege.
Dies sind meist auch die normalen Verkehrswege. In diesen hast Du ja keine Stolperkanten.Mfg
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je nach Betriebsgröße lohnt es sich vielleicht einen Mitarbeiter entsprechend zu Qualifizieren.
Hier gibt es einen Mitarbeiter, der sowohl die Stapler- als auch die Gelenksteigerbenutzer unterweist und auf die Einhaltung der entsprechende Vorschriften achtet.
Entsprechende Schulungen bietet die BG an.
Mfg
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Frag mal bei den Firmen an, welche diese Geräte vermieten.
Diese bilden auch häufig die Bediener aus.
Mfg
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Jetzt wurde von dritter Seite die Forderung erhoben, dass der Raum mit dem Schaltschrank feuerbeständig von den übrigen Räumen abzutrennen ist.
Frag doch mal nach, aufgrund welcher Vorschrift oder Richtlinie diese Forderung erhoben wird und welche Feuerwiderstandsklasse erfüllt werden soll/muß.
Mfg
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Hallo Stefan,
auch von mir ein Herzliches Willkommen.
Mfg