Zitat BFR:
Liquids von E-Zigaretten können die Gesundheit beeinträchtigen
Stellungnahme Nr. 016/2012 des BfR vom 24. Februar 2012, ergänzt am 21. Januar 2013
Beim „Rauchen“ von E-Zigaretten werden sogenannte Liquids, d.h. Flüssigkeiten, die sich in
Kartuschen befinden, verdampft. Das Liquid wird mittels eines batteriebetriebenen Mechanismus
erhitzt, so dass der Dampf eingeatmet werden kann. Die Nutzer von E-Zigaretten
können die mit Liquid gefüllten Kartuschen austauschen oder diese selbst befüllen. Über die
Inhaltsstoffe der Liquids ist wenig bekannt. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat
typische Inhaltsstoffe der Liquids gesundheitlich bewertet.
Charakteristische krebserzeugende Verbrennungsprodukte und Substanzen aus dem Tabakrauch
kommen bei E-Zigaretten nicht vor. Dennoch handelt es sich um keine gesundheitlich
unbedenklichen Produkte. Ein wichtiger Risikofaktor besteht in der inhalativen Aufnahme von
Nikotin. Einige pharmakologischen Wirkungen des Nikotins, wie die Erhöhung des Blutdrucks
und der Herzfrequenz, verstärkte Magensäurebildung und erhöhte Adrenalinausschüttung,
werden häufig auch im Zusammenhang mit chronischen Erkrankungen diskutiert.
Die langfristigen gesundheitlichen Folgen der E-Zigarette können erst in einigen Jahren zuverlässig
bewertet werden.
Ein weiterer möglicher Risikofaktor von E-Zigaretten sind akute Nikotinvergiftungen bei Erwachsenen
durch exzessives Rauchen von E-Zigaretten oder bei Kindern durch den nicht
sachgerechten Umgang mit Liquids (z.B. Verschlucken).
Nach Ansicht des BfR kann durch E-Rauchen auch eine Nikotinsucht ausgelöst werden, die
ein späteres Tabakrauchen fördert.
Zusätzlich können auch von den weiteren Inhaltsstoffen der Liquids wie den Vernebelungsmitteln
(Propylenglycol, Glycerin), Chemikalienzusätzen, beigefügten pharmakologischen
Wirkstoffen, verschiedenen Duft- und Aromastoffen (z.B. Menthol, Linalool) und Verunreinigungen
gesundheitliche Gefahren ausgehen. So kann beispielsweise Propylenglycol zu Reizungen
der oberen Atemwege führen und die Lungenfunktion beeinträchtigen. Über die
Langzeitfolgen einer chronischen Exposition gegenüber Propylenglycol ist wenig bekannt.
Zudem gibt es Hinweise aus der Fachliteratur, dass einige Fabrikate von E-Zigaretten krebserzeugende
Aldehyde freisetzen.
Auch sind Gefahren für Dritte nach derzeitigem Kenntnisstand nicht auszuschließen. Angesichts
eines großen Produktspektrums an Liquids und der nahezu unbegrenzten Möglichkeiten
zum Experimentieren mit Inhaltsstoffen und Konzentraten bleibt es fraglich, was ein ERaucher
im konkreten Fall tatsächlich inhaliert bzw. ausatmet und mit welchen Schadstoffen
somit die Raumluft belastet wird. Das BfR empfiehlt daher, E-Zigaretten in Nichtraucherbereichen
wie herkömmliche Zigaretten zu behandeln und das E-Rauchen dort zu untersagen.