Hallo zusammen,
bei uns wird es so gehandhabt das Mitarbeiter sich in eine Liste eintragen können bei Interesse an verschiedensten Dingen ....
das können Kartons. Plastikeimer, Jutesäcke, Einwegpaletten uvm.
Der Vorgesetzte genehmigt es und der Mitarbeiter darf es nach Dienstschluss vom Firmengelände abtransportieren.
Angenommen der Mitarbeiter verletzt sich bei dieser Aktion, wie würdest Du das einstufen? Arbeitsunfall? Privatvergnügen?
Nach Dienstschluss würde ich klar sagen es ist privatwirtschaftlich ...
wir hatten aber schon einmal den Fall das ein Mitarbeiter während seiner Arbeitszeit Einwegpaletten zerkleinerte und Transport fertig machte ....
Wäre hierbei was passiert ist es fraglich wie das eingestuft werden würde. Wobei ich mir selbst hier sicher bin das es als privatwirtschaftlich angesehen würde, da diese Arbeit vom Unternehmen nicht beauftragt oder gewollt ist.