Hi,
ich will da auch noch ein paar Kleinigkeiten einwerfen, falls ich darf.
1. Der Fahrauftrag und der Führerschein sind zwei verschiedene Dinge und müssen BEIDE vorliegen. Der Führerschein zeigt, daß man eine ordentliche Prüfung auf einem bestimmten Stapler bestanden hat. Der Fahrauftrag muß dann vom Arbeitgeber für sein Gelände ausgestellt werden.
2. Der Führerschein weist nicht unbedingt die G25-Untersuchung nach. Es gibt verschiedene Muster, bei manchen kann man es eintragen, bei anderen nicht.
Außerdem ist die G-Untersuchung von der BG nicht gefordert. Sie fordert allerdings vom Unternehmer eine gesundheitliche Einschätzung. Da der Unternehmer (wenn er nicht Arzt ist) dies schlecht kann, ist die G-Untersuchung die einzig sichere Einschätzung. In der DA zu §7 Abs. 1 der BGV D27 steht explizit "sollte", nicht "muss".
3. Es muß tatsächlich nicht der klassische Flurförderzeug- oder Gabelstapler-Fahrauseis ausgehändigt werden. Ein Zertifikat reicht laut BGG 925 aus. Aber allein die Formulierung auf der hier genannten "Teilnahmebescheinigung" würde mich stutzig machen, und ich würde sie nicht akzeptieren.
Ich habe hoffentlich ein bißchen Klarheit schaffen können.
Gruß
Markus