Beiträge von ToBi

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    :wacko: Na super, danke !
    Hab ich gestern so nicht gefunden, lag aber wohl an meinem Telefon (oder an mir ??? :whistling: )
    Am Rechner gehts ...

    Aber ich verstehe immer weniger, warum dieses Zeug bevorzugt wird.
    Mich interessiert mal die Einschätzung von Rettungskräften dazu...

    Die Richtlinie 2006/40/EG verbietet seit 01.01.2011 den Einsatz von R134a als Kältemittel in PKW-Klimaanlagen. Nachdem anfangs alle auf R744 (CO2) gesetzt hatten, ist die Automobilindustrie umgeschwenkt und bevorzugt jetz 2,3,3,3 Tetrafluorprofen (1234yf).
    Die Risiken dieses Stoffes sind hinlänglich bekannt. Neben sich schnell ausbreitenden Bränden bei Kontakt mit heissen Oberflächen ist die Bildung von Flusssäure durch Kontakt mit Wasser ein schwer zu kalkulierendes Risiko für Fahrzeuginsassen und Rettungskräfte und selbst das BUA mahnt zur Abkehr von diesem Zeug.

    Für den Bereich der Kfz-Werkstätten ist der Umgang damit natürlich auch ein Thema, zumal eine besondere Sachkunde nach meinem Kenntnisstand nicht erworben werden muss.
    Hat dazu jemand neuere Informationen und kann mir jemand etwas zu Lagerung, Handhabung und PSA beim Einsatz von 1234yf sagen ?
    Die Informationen der Fahrzeughersteller gehen bei diesem Thema leider gegen null bzw. enden sehr schnell mit "alles wird gut, macht euch mal keinen Kopf !"

    Mach ich aber trotzdem...

    Hat jemand Erfahrung mit Arbeiten, die von zu Hause aus für den Betrieb geleistet werden ?
    Im vorliegenden Fall will die GF einer Mitarbeiterin wegen der Betreuung eines behinderten Kindes ermöglichen, etwa 2/3 der Arbeitszeit zu Hause zu absolvieren.
    Ich denke, das ist eine tolle Idee und eine großzügige Geste. :thumbup:
    Wie aber setzt man das in der Gefährdungsbeurteilung sinnvoll um, ohne den Boden unter den Füssen zu verlieren ? Greift hier schon das Heimarbeitsgesetz oder wird in Grenzen nach betrieblichen Maßstäben beurteilt, z.B. Bildschirmarbeitsplatzverordnung ? ( Nee, Frau S., DIESE Tapete nich mit mir, die macht krank ! :D )
    Nicht, dass ich der guten Frau noch nen Erste-Hilfe-Kasten neben das Elchgeweih im Wohnzimmer oder die Brandschutzordnung unter das Familienportrait nageln muss. 8|

    Na Ihr wisst schon...

    Danke vorab, ich bin für jede Idee zu haben !

    Ich zitiere jetzt mal nicht ( :whistling: ) und was die Beantwortung der Fragen angeht, da kann man sich schon ärgern, wenn wegen einer Silbe Punkte abgezogen werden. Aber so ist das mit Computern, die sind halt blöd.
    Dass diese Lernmethode nicht der Weisheit letzter Schluss ist, weiss man auch bei den BGen, aber auch die müssen mit dem umgehen, was da ist.
    An der LEK1 scheiden sich immer wieder die Geister, weil in er Vorberiteung mit der DVD stets und ständig an dem Ding (oft zu recht) rumkritisiert wird, anstatt einach mal alles durchzuackern und auch mal zähneknirschend etwas hinzunehmen. Mein Gott, die LEK ist eine Abfrage der Basics, keine Doktorarbeit.
    Ja, manchmal kommt man sich auch verarscht vor, aber letztlich ist es für den weiteren Verlauf der Ausbildung wichtig, dass sich alle in genau der gleichen Terminologie bewegen und mit den Begriffen sicher umgehen können. Ansonsten sind Missverständnisse vorprogrammiert und es macht keinen Sinn, im Seminar ständig verbessert zu werden um dann mit "das hab ich ja so auch gemeint..." zu antworten.
    Und wer Fehler im Lernprogramm findet, beansprucht zunächst mal für sich, dass er was begriffen hat, das ist mal die halbe Miete. Die Fehler sind gewiss keine Absicht, aber wer sie nicht findet, arbeitet wirklich stupide. Die Frage ist halt, wieviel Energie man darauf verschwendet, sich aufzuregen...
    (Ein Ausbilder sagte mir mal zu dem Thema, das sei eine prima Vorbereitung auf den Unsinn, den man als SiFa in der Chefetage zu hören bekommt. Er sollte Recht behalten ! :D )

    Und betreffs der Aufsichtspersonen von BG und GAA hab ich so meine eigene Erfahrung gemacht.
    Ich bin nun auch noch nicht so lange mit der Ausbildung fertig und habe zugegebenermaßen immer wieder mal Punkte, bei denen ich ins Stolpern komme. Das ist, denke ich, völlig normal.
    Aber grade dann kann ich mich auf die Leute von BG und GAA verlassen, weil ich sie nicht als kleinkarierte Tintenpisser erlebe, sondern als Partner und Berater.
    Schade, wenn´s bei anderen nicht so funzt.

    Mal Hand hoch, wer von Euch hat mit dem pickeligen Unteroffizier damals ausdiskutiert, welchen Sinngehalt es hat, sich in den Schlamm zu werfen, wenn er Sommer befohlen und "BUMM" gerufen hat !? :D

    Ok, das mit dem Sohn und den familiären Problemen kann ich nachvollziehen.
    Demnach sieht das bei betrieblichen Differenzen ggf. anders aus.!?

    Ich werde bei den Unterweisungen auf saubere Trennung hinweisen : erst die Kollegen und Vorgesetzten, dann die Verwandten !!! :whistling:

    Herzlich willkommen, Markus !

    Ich bin ja auch noch nicht so ganz trocken hinter Ohren und kann Dir bestätigen, daß Du hier enorm viel für deine Arbeit mitnehmen kannst.
    Vielen Dank dafür an alle Beteiligten ! :thumbup:

    Ein wichtiger Sicherheitshinweis, allerdings scheinen mir in diesem speziellen Fall die Folgen inhalativer Aufnahme wesentlich gravierender ! :D

    Ein Arbeitsausfall wegen zusammengepappter Finger kann jedoch nicht hingenommen werden, da eine Weiterbeschäftigung mit "Hände tatenlos in den Schoß legen" ohne Einschränkungen möglich ist, ohne das Arbeitsergebnis in Umfang und Qualität zu beeinflussen.

    Insofern ergibt sich kein krankheitsbedingter Lohnfortzahlungsanspruch zu Lasten des Unfallversicherungsträgers. :Schland:

    Mit freundlichen Grüßen
    Volk S. Stimme