Beiträge von Bavariandragon

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    Mahlzeit zusammen,

    ich bräuchte mal das Schwarmwissen bzw. das Wissen erfahrener SiFas:

    Bei uns gibt es ein Außenprüffeld auf dem die Notstromcontainer (4m x 4m x20m) geprüft werden. Dahinter ist ein Kiesplatz, ca. 2,5 m erhöht zur Bodenebene des Außenprüfstandes. Auf diesem Platz werden Container mit Fehlteilen zwischen gelagert da sonst die Montagehalle aus allen Nähten platzen würde. Es gibt hier eine Böschung mit ca. 20% Steigung. Der einzige Zugang vom inneren des Betriebsgeländes führt über eine schmale Treppe (ca. 60 cm Breite). Diese ist ca. 200 m von der Stellfläche der Container entfernt. Das eine Problem, das die MA über die Böschung gehen weil es kürzer ist, ist Erziehungssache. Da wird auch schon daran gearbeitet.

    Das was mir ein bischen zu denken gibt ist das Materialien und Werkzeugwägen der Mitarbeiter ca. 300 m über eine öffentliche Gemeindestraße passiert: beim Haupttor raus, auf die Gemeindestraße und dann bei einem Nebentor auf den Kiesplatz (ehemaliger Parkplatz). Abgesehen davon das das Fahren von Material- und Werkzeugwägen auf Kieswegen eher suboptimal ist habe ich Bedenken wegen dem Weg über die öffentliche Straße.

    Gibt es hier etwas rechtliches das ich anführen kann damit die ca. 3000€ für eine brauchbare Rampe investiert werden?

    Schon mal dank :)

    Ich denke die Beurteilung wird ziemlich subjektiv sein, je nach Mitarbeiter.

    Wir haben verschiedene Ergonomiethemen (Laufband, Tischfahrrad, Balance Board, Sitzball etc." vor über einem Jahr mit unserem Ergonomiecoach eines externen Dienstleisters besprochen da aus den Bürobereichen entsprechende Feedbacks kamen. Aber selbst der DL hat für die ganzen Vorschläge gemeint das ganze wäre noch eher als "Wellbeing" für die MA zu sehen als das man einen tatsächlichen Nutzen erkennen bzw. bewerten könnte. Die verfügbaren Studien und Artikel seien nicht wirklich repräsentativ da bei den wenigen hier zum einen noch keine Langzeiterkenntnisse vorliegen und zum anderen die negativen Punkte zu wenig betrachtet werden. Vielleicht gibt das da in naher Zukunft was.

    Und es hängt auch viel vom Mitarbeiter selber ab. Während ich mit dem Laufband kaum arbeiten konnte störte das Geräusch vom Deskbike meinen Kollegen im Büro. Mit dem Laufband verschlimmerte sich aber mein Knie. Dann habe ich einen Kniestuhl ausprobiert und eine Stehhilfe. Der Kniestuhl ging auch aufs Knie mit der Zeit. Bin bei der Stehhilfe hängen geblieben und glücklich damit. Mein Kollege dagegen ist wegen seinem Rücken auf einen Sitzball umgestiegen.

    Von daher würde ich mich nicht auf eine Maßnahme festlegen sondern die Mitarbeiter unter mehreren Varianten auswählen lassen wenn eine Einführung geplant ist.

    Was meiner Ansicht nach noch gegen Online-Unterweisungen spricht:

    - was ist mit PSA Kat. 3? Wie soll die Online unterwiesen werden?

    - Unterweisungen sollen einen Praxisbezug haben. Darunter verstehe ich das man auch vor Ort an Geräten, Maschinen und Anlagen unterweist

    - Team-Gedanke: es ist für die MA motivierender gemeinsam in einem Raum zur Unterweisung zu sein als jeder für sich am PC zu sitzen und die "dumme Unterweisung" alleine zu machen.

    Was mich zum nächsten Gedanken bringt: wer garantiert mir das MA XY über seinen Account die Unterweisung und den anschließenden Test macht und nicht MA XZ für den Account XY? Das System habe ich früher selbst oft genug ausgehebelt bei unwichtigen Schulungen...

    - Gefahrstoffe müssen per Gesetz mündlich anhand der Betriebsanweisungen unterwiesen werden. Eine "Delegation" an eine Software ist somit nicht gestattet.

    Zusätzlich finde ich das es für die Führungskräfte besser ist wenn sie selber unterweisen. Da beschäftigten sie sich mit der Thematik und müssen selbst aktiv werden und kennen die Inhalte. Bei der Software sehe ich die große Gefahr das diese nur gestartet wird um zu testen ob diese funktioniert. Die Inhalte werden da wenige interessieren.

    Die Diskussion "Onlineunterweisung" wird garantiert noch lange geführt werden. Aber solange der Faktor "Mensch" zuviele Einflußfaktoren hat sehe ich in dieser Hinsicht keinen Vorteil bei Onlineunterweisungen. Denn: was ist mir wichtiger? Die Mitarbeiter sauber unterweisen und das bestmögliche dafür tun das die Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiter erhalten bleibt ODER das die "lästige Pflicht" der Unterweisung auf eine Software abgewälzt wird.

    Hab dazu das hier im Forum gefunden: Aufbewahrungsfristen

    Allerdings habe ich in dem Artikel nichts zu den SiFa-Jahresberichten gefunden.

    Mir wurde mal gesagt: wenn es keine gesetzliche Vorgabe gibt dann halte dich an die interne Vorgabe zur Dokumentation. Wenn es hier auch nichts gibt dann macht es Sinn immer die Vorgängerversion parat zu haben. War dann am überlegen bzgl. dem Managementreview. Hier ist der SiFa-Bericht auch Teil davon. Aber auch hier gibt es, ausser bei IATF 16949, keine vorgegebenen Aufbewahrungsfristen.

    ABER: in der heutigen Zeit wo alles elektronisch abgelegt wird und die Berichte 100KB bis 2MB groß sind, je nach Umfang... Solange ich eine gute Ablagestruktur habe hebe ich mir alles auf, auch Mails. Speicherplatz ist günstig und braucht wenig räumlichen Platz (Verhältnis meiner Daten in Ordner zu elektronischem Speicher).

    Bei einer Präsenzunterweisung habe ich den Vorteil das ich direkten Zugriff auf die zu Unterweisenden habe. Hier kann ich direkt auf fragende Gesichtsausdrucke eingehen und Mitarbeiter gezielt einfangen wenn ich merke sie sind nicht mehr bei der Sache.

    Bei einem Teams- oder Zoom-Meeting kann ich das nicht. Es hat nicht jeder immer eine Kamera an (auch ich nicht da die Internetleitung das im Homeoffice nicht immer hergibt bei zuvielen Teilnehmern) und ich kann nicht sagen: hört mir der jetzt zu oder ist der beim Rasenmähen übertrieben gesagt. So argumentiere ich meist gegenüber den Führungskräften die immer wieder mit der Frage an mich rantreten.

    Und den Anbietern der Unterweisungssoftware kann das egal sein. Sie bieten es an, aber die unsichere Rechtssituation hat der Unternehmer bzw. die verantwortliche Führungskraft. Und die Anbieter ihr Geld verdient...

    Jepp, so schaue ich auch jeden Montag morgen wenn ich die Mails aufmache. Die psychische Gefährdungsbeurteilung wäre für die Führungskräfte sinnvoller als für die Mitarbeiter. Aber dafür kriegen die ja ihr "Schmerzensgeld"... Wenn man sie drauf anspricht, von wegen Freizeit, Erholung und so, kriegt man nur zu hören "Wenn man so argumentiert heißt es nur man sei der falsche für den Job"... Bisher Gott sei dank noch keiner mit Burnout. Und mit einer der Gründe wieso ich aus dem Laden weg will.

    Ist mir doch egal, ob Du auf Fortbildung warst. Da musst Du halt Deine Mails lesen. Du hattest 72 Stunden Zeit, jetzt ist das so, wie es im protokoll steht, und Du hast durch verfristung zugestimmt.

    An wen verschicke ich ein Gesprächsprotokoll? Eigentlich nur an die Teilnehmer. Andere, die das Schriftstück zur Information erhalten, bekommen das erst nach der Einspruchsfrist. Die sollen informiert werden. Über Inhalt können sie nicht mit reden da sie nicht dabei waren.

    Und die 72 Std finde ich persönlich angemessen. Es handelt sich um ein Gesprächsprotokoll. Trotz Mitschrift kann es passieren das man etwas falsch versteht oder überhört hat weil die Diskussion zu laut wurde. Passiert schon mal... Auch bringt man so ein bischen einen Zugzwang in das Ganze. Die Leute müssen sich somit damit beschäftigen und das Thema bleibt präsent. Nach 5 AT ist das Ganze dann schon wieder soweit im Hinterkopf verschwunden das die meisten schon gar nicht mehr die meisten Themen detailliert nachvollziehen können. Das Protokoll wird überflogen - wird schon passen. Und wenn die Frist auf ein Wochenende fällt: wer Samstags zwischen 12.00 Uhr und 23.00 Uhr Mails schreiben kann, kann auch ein Protokoll lesen 8)

    Maßnahmen, Verantwortlichkeiten und Termine werden zwar damit aufgenommen, aber für die Durchführung gibt es eine Aufforderung per Mail an den Verantwortlichen mit Termin.

    Dies wird auch in einem separaten Excel-Tool eingetragen, getrackt und immer Montags ein aktueller Stand abgefragt. Bei den meisten ist es inzwischen sogar so, das die Rückmeldung automatisch kommt bevor die Anfrage raus geht. Erziehung ist die halbe Miete ;)

    Für Gesprächsprotokolle habe ich in der Fußzeile den Satz "Kein schriftlicher Widerspruch zum Inhalt innerhalb von 72 Std nach Versenden der Mail führt zur Bestätigung des Inhaltes" eingebaut. Wurde mir in jungen Jahren als Umweltschutzbeauftragter mal auf einem Lehrgang empfohlen. Finden zwar einige unverschämt aber ich lasse mir den Satz nicht streichen. Mag im Fall der Fälle das Zünglein an der Waage sein.

    Ich verstehe den Sinn nicht wieso man den MA die Gefährdungsbeurteilung vorenthalten sollte. Es werden die Mitarbeiter bei der Erstellung mit einbezogen. Wieso sollte ich dann im Anschluß sagen: "Danke für deine Mitarbeit, aber das Ergebnis darfst du nicht sehen?".

    Und wenn mir am Arbeitsschutz etwas liegt dann sollte ich doch froh sein wenn mir ein MA, der nicht beteiligt war, zusätzlichen Input aus seiner Sichtweise gibt um eine Gefährdung eventuell neu zu bewerten.

    Vorallem werden die MA ja anhand der Gefährdungsbeurteilung unterwiesen. Spätestens dann erfahren sie ja eh was drin steht ;)

    Die Überlegung zum Abschalten der Laptops am WE/Urlaub gab es bei uns auch mal. Trotz Anweisung war der Effekt hier gleich "0". Die gängigste Ausrede war "das tägliche Hochfahren kostet unnötig Zeit"... Unser Werkleiter hat dann beschlossen das der Bürotrakt von 18.00 Uhr bis 05.30 Uhr stromlos geschaltet wird. Nur nötige Geräte sind an eine USV angeschlossen worden. Das Gemecker war anfangs zwar groß weil "der Akku leert sich über Nacht und ich kann dann morgens in einem Besprechungsraum keine Präsentation halten!". Das Netzteil in dem Fall aus der Tasche zu holen war zuviel verlangt... Inzwischen haben sich alle daran gewöhnt. Manchmal muss man einfach einen harten Weg gehen weil die Bequemlichkeit der Leute zu hartnäckig ist.

    Guten Morgen zusammen,

    ich hätte mal eine Frage:

    In meiner alten Firma hatte der BA eine medizinische Assistenz, die die "G"-Untersuchungen durchgeführt hat. Das Ergebnis wurde durch den BA mit dem Mitarbeiter besprochen. In der jetzigen Firma läuft es ähnlich. Unser BA war letztes Jahr gesundheitsbedingt insgesamt 7 Monate nicht im Haus und es sind einige Untersuchungen aufgelaufen. Die holt er zwar relativ zügig nach, aber er wird von seiner Frau, einer Physiotherapeutin, bei einfachen Untersuchungen (G20 & G37) unterstützt. Die Ergebnisbesprechung führt er selbst durch. Das unser Standortleiter nebenher erfahren. Jetzt will der von mir wissen ob das überhaupt rechtlich zulässig ist das er hier unterstützt wird oder ob er die Untersuchungen auch selber durchführen muss.

    In der ArbMedVV §§ 6 & 7 habe ich hierzu keine klare Aussage gefunden.

    Solche Tests kannst du nur unter freiwilliger Mitarbeit der Mitarbeiter durchführen. Es gab hier in dem Laden schon mal eine BV wo Drogentests bei Verdacht durchgeführt wurden. Als die dann von einem Konzern geschluckt wurden hat die Rechtsabteilung diese als erstes kassiert. Verstoß gegen die Persönlichkeitsrechte wurde als Grund angegeben. Sie waren dann so "schlau" und haben Bewerber gebeten beim Erstgespräch einen Test mitzubringen bzw. sich einverstanden zu erklären vor Ort einen Test zu machen... Kam nicht gut an :44:

    Hier solltest du Informationen finden: >Link<

    Aus der Erfahrung kann ich sagen das eine bakterielle Belastung zu 95% einen Fremdeintrag zuzuschreiben ist. Die Klassiker: Essensreste (meist Brösel von der Brotzeit an der Bearbeitungsmaschine) oder der KSS-Sumpf wurde von der Nachtschicht als Stätte für die kleine Notdurft verwendet. Allerdings hatten wir auch mal das Problem mit einer Reinigungsfirma die unsere Maschinen am Wochenende gereinigt hat. Die hatten einen biologischen Reiniger der hier auch einen bakteriellen Eintrag erzeugte.

    Und nachdem das ganze unter die BioStoffV fällt würde ich sagen: das ganze muss so schnell wie möglich in die Normgrenzen gebracht werden.

    Wenn BG oder Auditor etwas möchten was für den Betrieb geringer Aufwand ist und die Leute so ihr Ego und ihre Daseinberechtigung aufwerten können gehe ich diesen Weg mit.

    Ich verstehe deine Überlegung. Aber ich sehe es eher so: ich bin angestellt um für die Sicherheit der Mitarbeiter und die Rechtssicherheit der Verantwortlichen zu sorgen und nicht um das Ego von Externen zu streicheln.

    Und zusätzliche, unnötige Arbeiten kosten auch Zeit die wo anders fehlt. Das bringt mir nichts (zusätzliche Arbeit - zusätzliche Überstunden = Mehrbelastung für mich) und bedeuten höhere Kosten für die Firma). Mag in einem Fall jetzt unbedeutend erscheinen. Aber dann kommt Kunde M und wünscht sich dies. Dann Kunde A will das und Kunde G will das. Dann kommt Zertifizierer Q und stellt sich noch das vor. Im Jahr darauf das gleiche Spiel mit anderen Auditoren und jeder hat wieder andere Ansichten und Vorstellungen. Irgendwann pflegt man nur noch die Wünsche und kommt nicht mehr zu seiner Arbeit: Arbeitssicherheit.

    Das Thema mit der Unterschrift auf den Betriebsanweisungen hatte ich in meiner alten Firma auch mal in einem Audit. Der Punkt wurde aber schnell abgehakt nachdem wir so argumentiert hatten das die Betriebsanweisungen in der Qualifikationsmatrix und auf dem Unterweisungsprotokoll aufgeführt sind. Der Mitarbeiter sich also somit bewusst ist das dies ein gültiges Dokument ist. Ausgehängt werden sie ja im Endeffekt nur damit der Mitarbeiter sich immer wieder informieren kann wenn er was aus der Unterweisung vergessen sollte (also spätestens 5 Minuten nach der Unterschrift auf dem Schulungsnachweis 8) ).

    Einen der größten Knaller hatte ich letztes Jahr im Audit: der war der Ansicht das auf den Betriebsanweisungen zu viel Text steht und wir den Text reduzieren sollen. Sonst ist der Mitarbeiter ja überfordert. Auf die Frage was ich seiner Meinung nach weglassen soll: die Gefährdungen, die Schutzmaßnahmen, Erste Hilfe Hinweise oder Verhalten bei Störungen, bekam ich nur entgeisterte Blicke und es wurde das Thema gewechselt...

    Da handle ich nach dem Motto: wenn sich ein Auditor was wünscht dann kann er sich seinen Wunsch eintüten wenn keine Forderung (gesetzlich oder konzernseitig) dahinter steht. Wenn er auf seine persönliche Ansicht weiterhin besteht wird das im Abschlußgespräch kommuniziert das wir uns bei seinem Arbeitgeber melden und nicht wünschen das er nochmal bei uns auditiert. Kam leider auch schon vor...

    Wie habe ich nur meine Kindheit überlebt... neben vollen Aschenbechern und offen herumstehenden Vodkaflaschen während der Familienfeiern... Stammtischgeschwätz-Ende...

    Damals gab es noch etwas das heute vollständig abhanden gekommen ist: Erziehung, Eigenverantwortung und Selbstständigkeit.

    Meiner Ansicht nach ist mit steigendem Aufkommen digitaler Medien seit Anfang der 2000er die Erziehung immer mehr nachgelassen hat bzw. die Ablenkung der Erziehungsberechtigten immer mehr wurde und in gleichem Maße das Interesse an der Erziehung der eigenen Kinder nachgelassen hat. Die Eigenverantwortung und Selbstständigkeit ist durch die Regulierungswut des Staates und der Behörden auch seit langem rückläufig. Regeln sind wichtig, ohne Frage. Aber selbst die kleinste Kleinigkeit zu regeln führt nur dazu das, übertrieben gesagt, den Menschen in 50 Jahren gesagt werden muss: Einatmen, Ausatmen...

    Das war jetzt nur meine Meinung auf das Zitat von E.weline und bezieht sich auf keine direkte Person. Das ein Forenmitglied geht finde ich schade, aber er hat seine Gründe (auch wenn ich persönlich sie kleinlich finde). Es gibt Regeln, auch ungeschriebene, in Foren und im Sinne eines friedlichen Miteinanders sollten diese von ALLEN eingehalten werden. Was dazu geführt hat und wie es abgelaufen ist entzieht sich meiner Kenntnis und ist mir auch egal. Passiert + Punkt.

    @Schmandhoff: Schade das du gehst, ich habe aus deinen Beiträgen einige nützliche Informationen verwenden können. Alles Gute für die Zukunft, egal wohin es dich treibt! Servus, pfiad di und machs guad! :138: