Hallo ,
von der BG meines Vertrauens habe ich die Mitteilung bekommen, daß ihre Unterlagen nicht ganz vollständig seien. Daher wurde ich gebeten, der BG die mir vorliegenden ärztlichen Untersuchungsbescheinigungen als Kopie weiterzuleiten.
Meine Frage ist nun, ob ich dazu überhaupt berechtigt bin? OK da steht jetzt kein Ergebnis drin. Aber ist das der richtige Weg?
Danke für die Hilfe.
Gruß Frank
(Juhuu hier regnet es etwas! Bald wieder !)