Beiträge von AndreasN

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    Meinst du Krankheit allgemein arni??

    oder in bezug auf 1 Krankheit worauf ich 6 x im Jahr AU bekomme.

    elschwoabos ich bin dumm: Was heisst interkurrent?

    Gruß

    Andreas

    Ich finde es passt super.

    Bei mir in der Gef.-Beurt. würde dann drinstehen.

    Vor Rep-eingang sind die "Geräte "durch Abt. "xyz" zu desinfizieren/sterilisieren. (RKI Standart). Die desinfizierung/sterilisierung ist zu dokumentieren.

    Ein Nachweiss der desinfizierung/sterilisierung ist dem Gerät beizufügen. Sollte kein Nachweiss dem Gerät beigefügt sein, so ist das Gerät erneut zu desinfizieren/sterilisieren.

    Oben nur Beispielhaft.

    Gruß

    Andreas

    warum?


    Ich denke, Tiefflieger dachte eher an euren Fremdfirmenkoordinator. Der sollte bei der Sped. prüfen ob diese ihren Unterweisungspflichten nachkommt. Ggfs. sollte er vieleicht eure Richtlinien den Verantwortlichen der Sped. als Unterweisung darlegen.

    Gruß

    Andreas

    Moin Waldmann,

    Die Fragestellung ist iwi nicht Klar.

    Es ist ein Arbeitsunfall, der dich aber nicht belastet. Da der Fahrer ja nicht euer Mitarbeiter ist. Ergo auch nicht durch euch zu melden. Jedoch sollte ihr das in eurem Verbandbuch aufnehmen, falls mal Rückfragen durch die BG kommen.

    Die Unfallmeldung muss durch seinen AG erfolgen.

    Ansonsten alles richtig gemacht . :thumbup:

    Gruß

    Andreas

    Nur als kleinen Hinweis. :!:

    Wenn mehrere Brennbare Stoffe zusammenlagern musst du auch den Ex-Schutz ggfs Berücksichtigen. Der Schrank müsste mit in der EX-Schutzdoku aufgenommen werden. Welche Maßnahmen dann erforderlich sind (Absaugung) geht aus der Gef.-Beurt. für Ex-Schutz hervor.

    Gruß

    Andreas

    Moin,

    Was meinst du mit Ursprungsland? Ich gehe davon aus Deutschland.

    Wenn Deutschland, dann kann dein Haus- und Hofentsorger das Material entsorgen/verwerten. Dass setzt allerdings voraus, das dein Entsorger die entsprechende ASN in seinem Katalog hat bzw. er einen entsprechenden ESN/VSN besitzt. Ob du ihn mit Sammler rüberbekommst kann ich dir nicht sagen.

    Es kann auch sein das du den Abfall bei der NGS andienen must. So war es zumindest vor ein paar Jahren noch.

    Wer andere Infos hat, ich lerne gerne dabei.

    Gruß

    Andreas

    Hallo Andreas,

    danke für den Tipp mit den Folien. Das klappt aber nicht, weil die Windlast zu groß ist.

    Dann ist halt die Gef.-Beurt zu überarbeiten. Wenn die Gefahr von herabfallenden Werkzeugen/Materialien gegeben ist sollte eine Gewebefolie genutzt werden, Dann ist die erhöhte Windlast in der Statik des Gerüstes zu Berücksichtigen. Daraus folgernd mehr Wandanker setzen. Müsste aber der Gerüstbauer wissen.

    Sonst fällt mir nichts anderes dazu ein. ?(

    Ups. 1 könnte man noch machen. Entspreched der max. Fallhöhe von Gegenständen im Bodenbereich weiträumig absperren. Untereinander arbeiten sollte man eh nicht.

    Gruß

    Andreas

    [quote='de Uil','index.php?page=Thread&postID=53040#post53040']Nun meine Fragen :
    biologische Gefährdung habe ich Eintrittswahrscheinlichkeit 1, Schadesschwere D (da theoretisch Hep. C Infektion möglich) , macht Risiko „eher gering 3“ was aber schon im gelben Bereich ist, daher Handlungsbedarf. (Was aber nut theoretisch so ist, Bahn fahren ist eigentlich gefährlicher vom Infektionsrisiko und Grippe kann auch tödlich sein)
    ?Kann ich trotzdem KEIN Handlungsbedarf schreiben.? ?Habe dafür ne Tabelle gemacht (Anhang) schreibt man bei Handlungsbedarf nur JA/NEIN hinein und die Beurteilung im andere Kapitel und kann man die Beurteilung gleich da aufführen (obwohl evtl. dann die Spalte teilweise zu voll wird)?

    Moin,

    ich habe jetzt nur deine Gef.-Beurt. mir angeschaut. Das erste was mir ins Auge sticht ist das keine Maßnahmen definiert sind.
    Bezugnehmend auf deine Bedingungen Fehlende Handschuhe ==> Unterweisung
    Spritzer ins Auge/Mund ==> Schutzbrille / Mundschutz

    oder wenn du Vorne anfängst Sterilisation/Desinfektion vor Eingang Werkstatt.

    So würde ich es machen.

    Gruß
    Andreas

    Ist doch ganz einfach.

    In der Rauhigkeit des Bodens begründet.

    Beispiel: Glasierter Boden Reichen wenige Tropfen Wasser bis man ausrutschen kann.

    Betonstein: Glas Wasser drauf und der Boden ist immer noch griffig.

    Sehr einfach dargestellt (hoffe Verständlich)

    Gruß

    Andreas

    Wenn ich es jetzt richtig verstanden habe schlägst du die Last mit der Hubkette an. Und der Haken wird in die Hubkette eingezogen.

    Denke mal das ist so vom Hersteller nicht gewolt.

    1. Die Kräfte die über den Haken in die Kette einwirken, sind keine reinen Zugkräfte. Zumal der Haken eine andere Form/Querschnitt aufweist wie die Kette. Sinnvoller wäre der Einsatz von Schäkeln.

    Was sagt denn die Betriebsanleitung dazu aus?.

    Auszug BHB allgemeiner Kettenzug:

    2 Sicherheitshinweise
    Untersuchen Sie den Kettenzug vor dem Heben genau: Betrachten Sie Haken, Kette und Bremse und überprüfen Sie, ob der Block ausreichend eingeölt ist.
    Für einen sicheren Gebrauch müssen die sechs folgenden Regeln beachtet werden:
    1. Heben Sie nur Lasten, die die ma ximale Tragfähigkeit des Kettenzuges nicht überschreiten.
    2. Verwenden Sie die Kette nicht als Schlinge.
    3. Benutzen Sie den Kettenzug nicht, wenn die Kette verknotet ist.
    4. Um Unfälle zu vermeiden, dürfen sich Personen niemals unter einer gehobenen Last befinden.
    5. Sollte sich die Kette nicht bewegen, wenden Sie nicht übermäßig Kraft auf, sondern unterbrechen Sie die Arbeit und inspizieren Sie den Kettenblock.
    6. Benutzen Sie diesen Kettenzug nur zum vertikalen Heben von Lasten. Der Kettenzug ist nicht geeignet zum Ziehen von Lasten.


    Gruß

    Andreas