Hallo zusammen,
ich bin (mit Pausen) seit 2000 im schönen Süden als Sifa tätig, darf mich nebenher noch mit den schönen Umweltgesetzen "herumschlagen".
Freue mich auf den Austausch mit euch.
Viele Grüße
Bianca
Herzlich willkommen. VG aus Sachsen
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Neues Benutzerkonto erstellenHallo zusammen,
ich bin (mit Pausen) seit 2000 im schönen Süden als Sifa tätig, darf mich nebenher noch mit den schönen Umweltgesetzen "herumschlagen".
Freue mich auf den Austausch mit euch.
Viele Grüße
Bianca
Herzlich willkommen. VG aus Sachsen
Hallo in die Runde, hat schon jemand Erfahrungen mit der LEK 6 in der neuen Ausbildung? Es ist der branchenspezifische Teil. Ist die Aufgabenstellung auch wieder selbstgewählt oder wird die von der BG (bei mir die VBG und das Bewachungsgewerbe) vorgegeben. Ich freue mich auf Eure Hinweise.
VG Ariane
Hallo in die Runde, ich habe am Freitag die LEK 2 abgegeben. Insgesamt 8 Dokumente, die 3 vorgeschriebenen Erfassungsbögen, 1 Arbeitsschutzziele, Praktikumsbericht, Bericht an die Führungskraft, Bilddokumentation, handgezeichnete Skizzen. Nun heißt es Abwarten, wie es bewertet wird. Wir haben noch eine Tabelle zur Kompetenzenbewertung bekommen, was für die Bewertung die Grundlage darstellt und wir könnten uns ja schon mal selbst bewerten. Okay, kann man machen.... Das Praktikum an sich war eine interessante Erfahrung, welche ich mit großem Engagement ausgeführt habe. Ich würde gern helfen, die Arbeitsbedingungen für die Mitarbeiter tatsächlich positiv zu verbessern. Bei uns werden externe Fachkräfte zur Bewertung hinzugezogen. Also ich werde berichten, wie es ausgegangen ist.
Viele Grüße Ariane
Hallo KraichgauSifa, nun bin ich nicht der technische Spezialist, aber zum Punkt 1 hat Du Recht, wenn die spezifischen Verfahren solche Abweichungen hervorbringen -Handlungsbedarf rot -> Gefahrenbereich.
Ansonsten finde ich es beneidenswert, wie Du auf den Punkt kommst, in Deinen Tabellen. Ich wünsche viel Erfolg und hoffe, dass die anderen Kollegen hier noch Auskunft geben können.
Mfg Ariane
Glückwunsch. Ich habe am kommenden Mittwoch den Abgabetermin LEK2 und die Woche drauf LEK3-Präsentation (alte Ausbildung).
Viel Erfolg Vg Ariane
Herzliche Glückwunsche! und den Rest schaffst Du dann auch noch!!!!
VG aus Dresden
Da tue ich mich etwas schwer damit, die Neigungswinkel etc. zu berechnen.
Beim Wetter gibt es ein UV Indexverfahren der baua. Beachten UV-Strahlung ist Gesundheitsschadensmodell, Klima an sich auch eine psychische Belastung.
VG
Vielen Dank für den Hinweis, diese Links sind mir weitestgehend bekannt. Ich dachte eher an eine Bewertung am praktischen Beispiel.
VG Ariane
Hallo in die Runde, gibt es hier Erfahrungen in der Beurteilung von Arbeitsplätzen in Leitständen? Bildschirmarbeitsplätze?
VG Ariane
Ich habe gerade die besondere Ehre, die Grünpflege zu Beurteilen, da meine Ausarbeitung zur Arbeit mit dem Hubsteiger nicht ausreichend war.
Tatsächlich ist die Zeitgebung sehr sportlich, einen Tag pro Woche finde ich deutlich zu wenig angesetzt. Hinzu kommt, dass einige im Internet verfügbare Arbeitshilfen nicht durchweg barrierefrei sind, speziell bei einigen ausdruckbaren pdf-Dateien habe ich so meine Schwierigkeiten.
Aber jammern hilft nicht...
Hallo Kenny, baue auf die Ausarbeitungen zur Rasenpflege auf. Als Verfahren zur Bewertung Leitmerkmal-Methoden und EMKG. VG Ariane
Hallo, wer lesen kann, ist klar im Vorteil. Ich schließe mich dem Vorschreiber an, für die physischen gibt es viele Quellen. Baua ist da eine gute Quelle.
https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/409
DGUV Information 215-410
https://www.vbg.de/SharedDocs/Med…cationFile&v=10
Und viele weitere Quellen.
Gerne wieder melden. VG Ariane
DGUV Information 215-410 „Bildschirm- und Büroarbeitsplätze
DGUV Information 215-410 „Bildschirm- und Büroarbeitsplätze
Hallo Olaf, ich gehe davon aus, dass Du in der Ausbildung zur Sifa bist?
Wenn ja, da verweise ich als Erstes auf die Sifa-Lernwelt, Wissensbausteine Lernfeld 6,
6.15 Einwirkungen durch psychische Faktoren. In der pdf.Version findest Du ab Seite 14 viele Vorschläge zur Beurteilung.
Mfg Ariane
Weiterführende Info kann ich gern geben.
Glückwunsch, die steht bei mir bald bevor. Wie bist du mit der Zeit hingekommen?
Hallo Alanmo, mit der Zeit bin ich gut hingekommen, aber das liegt sicher daran, dass ich selbständig bin und mir meine Arbeitszeit frei einteilen kann, so wie die Notwendigkeiten in meinem Unternehmen es zulassen. Ich habe an 6 Tagen daran gearbeitet. VG Ariane
Herzlichen Glückwunsch! Dann ist das "schlimmste" ja überstanden.😉😊
Hallo zurück, das Schlimmste ist, dass man mit dem Feedback keine wirklich konkreten Hinweise bekommt, was nicht so gut war. Bei mir bleiben da immer Fragen offen, wenn ich die Beurteilung gelesen habe. VG Ariane
Danke für den Input, vor allem zur GefStoffV!
Kurze Frage zur BioStoffV: Ausgehend von der DGUV-Information 201-031 scheint ein Bakterium mit dem hübschen Namen "Chlamydophila psittaci" das Hauptproblem zu sein.
Laut TRBA 466 ist das in der Risikogruppe 3 und als aerogen bezeichnet, die TRBA 400 bietet mir eine Bewertung mit "Infektionsgefährdung vorhanden" an. Letzteres würde ich gegenüber "besondere Infektionsgefährdung" als Gelb, also Besorgnisbereich kennzeichnen.
Ist das so richtig? Oder fehlt mir noch ein Baustein für meine Beurteilung?
Hallo ThiloN, da bist Du auf dem richtigen Weg. Ich habe folgendes einbezogen:Ja und Risikogruppe 3 und gelb als Besorgnisbereich. VG Ariane
Biostoffverordnung § 5 § 6, TRBA 400,TRBA 450 TRBA 500 DGUV Information 201-031 "Handlungsanleitung zur GBU nach BioStoffv , Gefährdung durch Taubenkot", spezifisches Verfahren |
Hallo Regelwerk,
danke für Deine Interpretation. Ich habe das auch so beschrieben, Absturzgefahr weil keine techn. Sicherung auf dem Dach, damit kein Ausstieg auf das Dach aus dem Korb erlaubt. (Absturzhöhe etc.) Der Ablauf mit dem Laubsauger ist fragwürdig. Das Problem Taubenkot habe ich auch behandelt, sowohl auf dem Dach und auch am Boden.
Naja, ich habe die LEK 1 bestanden. VG Ariane
Hallo
Grundsätzlich ist das richtig; fehlende Schutzmaßnahmen sind eine vorhersehbare Bedingung. Bei Absturz bitte nicht nur an PSAgA denken. Vorgeschrieben ist eine technische Schutzeinrichtung, wo diese möglich ist.
Ich sehe die gefahrbringende (heute: vorhersehbare Bedingung) hier in der Gestaltung des Arbeitsverfahrens: das Verlassen des Korbes ist verboten, auf dem Flachdach fehlt die technische Absturzsicherung.
Auch der Laubläser darf dort nicht zum Einsatz kommen, siehe GefStoffV Anhang 1 Nr. 2.
Gruß vom Regelwerk und viel Erfolg bei der LEK
Hallo Regelwerk, du hast geschrieben, dass bei dem Laubbläser die Gefahrstoffverordnung Anhang 1 Nr. 2 zur Anwendung kommt, bei der Nutzung auf dem Dach. Begründet sich das durch die Brand- und Explosionsgefahr?
VG Ariane
Und falls Du noch eine Frage hast, dann schreib mir. VG
Hallo Ariane,
super lieben Dank. Das hilft mir sehr.
Vielen Dank .. Wird schon klappen 😀
VG
Sabine
Bleib tapfer, es ist zu schaffen. Am Ende zählt das Bestehen. VG Ariane