Beiträge von a.r.ni

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    Zitat

    Original von Angie_85
    kann mir vielleicht jemand eine Anregung für ein Praktikumsthema geben? ... (komme aus der Gebäudereinigung).


    Meiner Meinung nach ist das Thema "Einsatz von Zeitarbeitern" interessant ... mit welcher Ausbildung / Unterweisung kommen die Zeitarbeiter, wie müssen die noch geschult werden, wie sieht die Schnittstelle zwischen Entleiher und Verleiher aus ...

    Ein Hinweis: ein Zeitarbeiter einer "meiner" Unternehmen war für die Gebäudereinigung in Räumlichkeiten bestellt, unterwiesen und beschäftigt ... und dann kam die Meldung, dass er von einer Art Balkon gestürzt ist und den Sturz nicht überlebt hat ... das Rätselraten dauert auch nach einem halben Jahr noch an ... :(
    ... und so makaber es klingt: hier wäre ein weiteres Praktikumsthema angesprochen: "Was passiert, nachdem es passiert ist?"
    (tödlicher Unfall, Spurensicherung der Kriminalpolizei, Ermittlungen der Staatsanwaltschaft usw., Aussagen von GF, SiFA u.a., Gerichtsverhandlung, Urteil, Verhalten der BG und der Haftpflichtversicherung ...)

    Zitat

    Original von A_B
    Wie sollte es ohne die fehlende Unterschrift/Zustimmung des BR eine interne SiFa geben? :D


    Stimmt. Es gibt zwar im §9 ASiG keine Unterscheidung zwischen "interner" und "externer" SiFA, aber der Paragraph ist ein weiterer Grund, das Gesetz in solcher Hinsicht locker zu nehmen.
    ;)

    ... Und wenn ich mich schon über Gesetze ärgere, dann darf §6 ArbSchG nicht fehlen, wo immer noch die "10-Mitarbeiter-Schwelle" zur Dokumentation der GefB genannt ist, obwohl dies jedoch nach einer durch den Europäischen Gerichtshof Anfang Februar 2002 stattgegebenen Klage

    (Rechtssache C-5/00: Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Bundesrepublik Deutschland: Vertragsverletzung - Artikel 10 EG und 249 EG sowie Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe a und 10 Absatz 3 Buchstabe a der Richtlinie 89/391/EWG des Rates- Nationale Gesetzesregelung, die Arbeitgeber mit zehn oder weniger Arbeitnehmern von der Verpflichtung befreit, über Dokumente zu verfügen, die die Ergebnisse einer Gefährdungsbeurteilung enthalten)

    der Kommission der Europäischen Gemeinschaften geändert werden müsste.

    Was ist denn für einen Unternehmer mit weniger als 10 Mitarbeitern verbindlich?
    Das ArbSchG in der derzeitigen Fassung?
    Oder die Berücksichtigung des EU-Urteils?

    Ich sorge unabhängig davon immer für eine dokumentierte GefB, muss aber gelegentlich Diskussionen über den Aufwand führen ... :(

    Zitat

    Original von lks-arbeitsschutz
    ... Ich hoffe, dass dies nun eindeutig genug ist!!!!!


    Zitat aus "Maskerade" von Terry Pratchett, 1995:
    "And all those exclamation marks, you notice?
    Five?
    A sure sign of someone who wears his underpants on his head ..."

    Nix für ungut!
    Hier mag solch ein Ausruf in Ordnung sein, aber Vorsicht bei gleichen Ausrufen am Arbeitsplatz ... auch dort mag es Leute geben, die Terry Pratchett gelesen haben ...
    ;)

    Moin, toni,
    Danke für die Einladung.
    Ich bin am 15.06. in der Nähe von München.
    Wenn ich weitere Ortstermine so legen kann, dass Mühlhausen auf dem Weg nach Wunstorf liegt, bin ich dabei ...
    Schaun 'mer mal ... ;)

    Zitat

    Niko schrieb:
    laut ASiG muss die SiFa bzw. die leitende SiFa dem Leiter des Betriebes unterstehen.
    Hat hierzu jemand einschlägige Erfahrungen?


    Ich bestehe normalerweise auch darauf, dem GF zu unterstehen, aber in einigen Betrieben wird das so gehandhabt, dass eine Person, für die eine (schriftliche) Pflichtenübertragung stattgefunden hat, mein "vorgesetzter" Ansprechpartner wird.
    (Bsp.: bei einem Unternehmen hat der GF einen "Arbeitsschutzkoordinator" eingesetzt, dem ich unterstellt bin ... den eigentlichen GF spreche ich reichlich selten ... ich trage das mit, weil es bislang keine Behinderungen meiner Tätigkeit gab :) - und ich weiß, dass der GF über meine Tätigkeiten und Vorgaben informiert ist.)
    Ich habe das in zwei Fällen mit den jeweiligen Betreuern der BG Chemie besprochen - und die haben damit kein Problem.

    Meiner Meinung nach sollte man einige Vorgaben des ASiG nicht sklavisch auslegen wollen ... nur ein Beispiel hierzu:
    § 11 Arbeitsschutzausschuß
    ... Dieser Ausschuß setzt sich zusammen aus:
    dem Arbeitgeber oder einem von ihm Beauftragten, zwei vom Betriebsrat bestimmten Betriebsratsmitgliedern, ...

    Macht sich ein Unternehmen hinsichtlich dieser gesetzllichen Vorgaben strafbar, wenn der Betrieb mehr als 20 Mitarbeiter, einen ASA, aber keinen Betriebsrat hat?
    ;)

    Wenn Du nicht direkt dem GF unterstellt bist, halte ich das nicht für problematisch, wenn Du sicherstellen kannst, dass Deine Anliegen dort ankommen ...
    Ich habe mir angewöhnt, wesentliche Aussagen per e-Post zu verschicken - und im Verteiler ist stets der GF ... ;)

    Zitat

    herbert schrieb: Nein, dazu reicht ein kurzes Schreiben an die zuständige Behörde...


    Nach meiner Erfahrung hängt dies von der Behörde ab.
    In einem Fall wechselte ein Prokurist und es reichte ein "Dreizeiler", in anderem Fall wurde der (interne) Immissionsschutzbeauftragte durch einen externen ersetzt - dies nahm die Behörde zum Anlass eine komplett ausgefüllte Mitteilung zu fordern ... :rolleyes:

    Zitat

    bergrad schrieb u.a. ... Zur Zeit werden mehrere neue größere Maschinen aufgestellt.
    Jetzt soll ich als SIFA die Sicherheitstechnische Freigabe der Maschine bestimmen und auch noch gegenzeichnen.
    Ist rechtlich gesehen so eine Freigabe überhaupt nötig damit diese Maschine in Betrieb geht ...


    Das Instrument "Gefährdungsbeurteilung" (GefB) wurde schon genannt, aber dazu noch einige Anmerkungen:
    Gemäß Betriebssicherheitsverordnung ist gefordert, vor der Aufstellung von (neuen) Maschinen eine GefB durchzuführen.
    Die Maschinen selbst beurteilt man u.a. anhand der mitgelieferten Konformitätserklärungen und einer passenden Checkliste.

    Wenn jedoch mehrere Maschinen durch die Aufstellung eine neue Maschine bilden (z.B. wenn man einen Mischer mit einer Absaugung verbindet), dann ist eine Gesamt-Konformitätserklärung zu erstellen, die eine sog. Schnittstellenbetrachtung enthält; d.h. dass geprüft werden muss, ob durch die Verbindung zweier Maschinen eine neue Art von Gefährdung entsteht.

    Für Dich heißt das:
    - gibt es für das Vorhaben, die Maschinen aufzustellen, eine GefB?
    - sind Maschinen so kombiniert, dass sie eine neue Maschine bilden?
    - ist dann eine Gesamt-Konformitätserklärung vorhanden?
    - kennst Du in solch einem Fall die zugehörige Schnittstellenbetrachtung?
    - eine Freigabe ist von Dir nur mit gutem Gewissen zu geben, wenn Du eine GefB durchgeführt hast - zusammen mit denjenigen, die Deine Freigabe eingefordert haben ... ;)

    Zitat

    Martina111 schrieb u.a. ... Mir gibt eher die Aussage der Chefs zu denken. Das Unternehmen scheint eher ein grundlegenderes Problem zu haben, ...


    Richtig. Und sicherlich nicht das einzige Unternehmen, in dem das so ist.

    Ich versuche in solchen Unternehmen eine Unterweisung für Führungskräfte - ich habe das Merkblatt A 006 der BG Chemie für eine Unterweisung aufbereitet.
    Das Resultat war bislang jedes Mal, dass ein paar Entscheidungsträger und Führungskräfte etwas blass um die Nase waren ... ;)
    Möglicherweise hilft das dem Fragesteller weiter, nachdem er seine undankbare Aufgabe, die Mitarbeiter nachhaltig wirksam zu schulen, irgendwie vollbracht hat.

    Zitat

    guard schrieb u.a.: ..die Dateien sind allen per Intranet zugänglich! Und selbstverständlich stehen sie auch als Hardcopy zur freien Verfügung.
    ... Änderungsdienst usw., deshalb hat sich die Bereitstellung per Intranet als am praktikabelsten herausgestellt.


    Ich pflege hierzu eine Variante:
    um nicht selbst für die Aktualisierungen sorgen zu müssen, verweise ich in einer Datei mittels einer Internet-Verknüpfung auf die entsprechenden Gesetze; die Basisdatei kann von jedem Vorgesetzten oder Sicherheitsbeauftragten oder Betriebsratmitglied aufgerufen werden, um einem Interessierten den Zugriff auf das Regelwerk zu ermöglichen.

    anbei nachstehend die Datei:

    Zitat

    [i]:) ein Trekki schrieb/i] Können Sie mir interessante Unterweisungsthemen nennen (evtl. mit Bezugsquelle)?


    Eine ergiebige Quelle ist die "BGI 552 - Galvaniseure" von März 2006

    Über "schockierend" gehen die Meinungen auseinander.
    Während z.B. Seminarleiter der VBG, mit denen ich zu tun hatte, schockierende Darstellungen ablehnen, gibt (oder gab) die Steinbruchs BG eine Zeitschrift heraus, die von der Aufmachung her an die mit den vier großen Buchstaben erinnerte und sehr auf Schock setzt(e).

    In Deinem Fall würde ich wohl auch ein paar heftige Fotos von Verunfallten wählen; ich kann Dir hierfür jedoch leider keine Bezugsquellen nennen. Vielleicht weiß Dein Betriebsarzt weiter.

    Zitat

    TommyB schrieb u.a.:
    ... Neben dem Fahrgeld müßte ja auch auf jeden Fall die Zeit bezahlt werden, die der Arbeitnehmer dafür aufwendet, denn es sind ja Pflichtuntersuchungen, also vom Gesetzgeber aufgrund der Arbeit gefordert.

    Keine Antwort von mir, aber eine Frage: wenn der AN in seiner Freizeit zur Vorsorgeuntersuchung fährt und auf diesem Weg ein Unfall passiert - ist es dann ein Wegeunfall, den die BG anerkennt?
    Das hängt dann wohl sehr stark davon ab, ob dieser Aufwand als Arbeitszeit vergütet wird ... aber daran glaube ich eher nicht :(

    Und wenn die BG solch einen Weg lediglich als "Privatvergnügen" ansieht - z.B. auch mit einer hier aufgeführten Argumentation über das Eigeninteresse des AN - dann würde ich alles daran setzen (z.B. über Betriebsrat, wenn vorhanden), dass Vorsorgeuntersuchungen nicht in der Freizeit stattfinden ...

    Zitat

    oytun9899 schrieb: Es gibt noch viel zu tun... Aber jetzt wo Veränderungen aufgrund der geringeren Aufträge und Auslastung zeitlich möglich wären machen wir erstmal Kurzarbeit, ...


    Schieb' doch die "frustrierten Grüße" beiseite und nutze die Kurzarbeit für einen Unterweisungsmarathon ...
    wenn man es geschickt formuliert, hat auch der Unternehmer etwas davon, weil Fortbildung förderungswürdig ist ... man muss "nur" nachweisen, dass es sich nicht um die turnusgemäßen Arbeitssicherheits-Unterweisung handelt ...

    Bsp.: ich werde bei einem "meiner" Unternehmen einen Tag lang alles unterweisen, was schon länger fällig ist und einiges darüber hinaus (z.B. Ladungssicherung) ... nun ist die Zeit vorhanden, ohne dass man Mitarbeiter aus dem produktiven Tagesgeschehen reißen muss ... ;)
    Der Unternehmer ist sehr angetan von meinem Vorhaben ...

    Kurzarbeit als Chance für den Arbeitsschutz ... wer hätte das gedacht?

    Zitat

    sicherbkfm82 schrieb:
    muss auf Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe der Abfallschlüssel enthalten sein ...


    Von Seiten der Gesetze / Verordnungen / Technischen Regeln (Gefahrstoffe) muss das nicht sein.
    Aber wenn die betrieblichen Gegebenheiten dies erfordern, dann ist der Abfallschlüssel anzugeben.
    Bei einem "meiner" Unternehmen sind die Abfallcontainer mit dem Abfallschlüssel und der zugehörigen Bezeichnung gekennzeichnet; hier bietet sich an, in der BetrAnw den Abfallschlüssel im Kapitel "Sachgerechte Entsorgung " anzugeben.

    Zitat

    ... und wenn ja wo ist das festgelegt?


    Nicht festgelegt ist dies in der TRGS 555 ;)