Beiträge von MST

ANZEIGE
ANZEIGE

    Hallo

    Die Belüftung ist kein Problem, in der vds 2259 steht unter 4.2.6 steht nur das der Abstand reduziert werden kann. In der DGUV Information 209-067 - Ladeeinrichtungen für Fahrzeugbatterien (bisher: BGI 5017) unter Punkt 4steht:
    Der Sicherheitsabstand von 2,5 m kann auf 1 m reduziert werden, wenn eine brandhemmende oder nicht brennbare Trennwand dazwischen errichtet wird.
    Eine Trennwand ist schon etwas anderes wie eine Einhausung, bei einer Wand würde ich es so bewerten das es direkt daran gestellt werden kann. Sollte der Brandfall eintreten werden die Flammen sicher aus einer Einhausung auch seitlich herausschlagen.
    Beispiel: Ich habe an einer Wand links und rechts eine Schwerlastregal stehen, zwischen diesen ist eine Nische von ca 80cm - Die Regalständer sind Feuerfest verkleidet. In den Regalen soll Pappe / Folie gelagert werden.
    Sicherlich habe ich es bisher als Ausreichend bewertet, durch Umstrukturierungen wird z.Z jedoch alles bis ins kleinste heruntergebrochen.

    Gruß
    MST

    Hallo

    In der BGI 5017 habe ich natürlich schon hineingesehen, habe dort jedoch nichts zu den entsprechenden Größen gefunden.
    Platte Antworten wie "....zu füttern und wollen alles vor die Nase getragen bekommen" helfen einen nicht wirklichg weiter.
    Hilfreich sind zB ..Die Einhausung muß X% größer als das Ladegerät sein...xxcm über die Abschlußkante heraus stehen,

    ....damit verringert sich der Sicherheitabstand auf???

    Habe ich nichts drüber über eine Suchmaschine gefunden.

    Gruß

    MST

    Hallo zusammen

    Wir haben eine vielzahl an Batterieladestationen für Flurförderfahrzeuge im Betrieb. Um den Abstand zu brennbaren oder gelagerten Materialien von 2,5 m zu reduzieren, sind diese mit Einhausungen (nicht brennbar) versehen.

    Wie groß muß die Einhausung sein bzw. in welchen Abstand kann dann angrenzend hierzu wieder brennbares Material zB Pappe gelagert werden?
    Zudem wo dieses nachzulesen ist.

    Gruß
    MST

    Hallo zusammen

    Wir haben eine moblie Druckerstation die zu den einzelnen Arbeitsplätzen geschoben werden kann. Versorgt wird diese über entsprechende Akku`s.
    Das Aufladen soll zum Arbeitsende im Treppenhaus erfolgen, der Weg würde hierdurch nicht eingeschränkt werden. Ein weiterer Fluchtweg ist vorhanden. Des Weiteren ist das Treppenhaus mit Rauchmelder und einer Sprinkleranlage versehen.
    Ist dieses so erlaubt oder müßte noch etwas beachtet werden?

    Gruß
    MST

    Ständererhöhungen sind wie Palettenanschläge / Durchschubsicherungen konstruiert und erfüllen daher eine wichtige Schutzfunktion.
    In der DIN 15635 wird jedoch die Endständererhöhung soweit ich weiß nicht angesprochen.
    Die Forderung kann natürlich über die GFB erfolgen.
    In der BGR 234 (DGUV Regel 108-007) steht das Palettenlagerung Sicherung an der obersten Ablage mindestens 50cm hoch sein müssen.

    Hallo zusammen

    Ich suche Infos zur Lagerung von Gasflaschen. In der TRGS 510 /TRG 280 habe ich nicht das richtige gefunden außer:

    Räume zum Lagern von Druckgasbehältern müssen von angrenzenden Räumen durch mindestens feuerhemmende Bauteile getrennt sein. Feuerbeständige Bauteile sind erforderlich, wenn in angrenzenden Räumen, die nicht dem Lagern von Druckgasbehältern dienen. Brand- oder Explosionsgefahr besteht.

    Wie ist es mit einem angeschlossenden Gasschweißgerät auf einem Brenenrwagen, muß dieser zum Feierabend auch in einem geschützten Raum gebracht werden oder kann dieser in der Werkstatt bleiben.
    Ich habe etwas von einer Änderung gehört, kann diesbezüglich jedoch nichts finden.
    Wäre schön wenn jemand hierzu was nachweisliches Aussagen kann.

    Gruß
    MST

    Hallo zusammen

    Hier eine Frage zur Lärmmessung. Wir haben verschiedene Hallen mit einer Sprinkleranlage gesichert, die Überprüfung der Anlage erfolgt monatlich, hierzu laufen die Aggregate ca 2 Stunden. Jetzt soll die Prüfung auf 4.00Uhr gelegt werden (zuvor wurde immer zwischen 6-7 Uhr begonnen). Die Abgasleitungen werden an der Außenwand geführt, die Läutstärke hier ist jedoch immer noch recht hoch.
    Darf die Prüfung so früh durchgeführt werden? Wieviel dB sind zulässig und wo wird gemessen.
    Nachbarn gibt es hier in gewissen Abständen.

    Gruß
    MST

    Hallo zusammen

    Allgemeine Frage zu den wiederkehrenden Prüfungen.

    Inwieweit kann die Differnzstromüberwachung implentiert werden um die "jährlichen Prüfungen" von elektrischen Betriebsmitteln damit zu ersetzen?
    welche Anlagen / Geräte können permanent überwacht werden und benötigen keine weitere Prüfung und was müßte weiterhin geprüft werden ...z.B Bohrmaschine, Verlängerungskabel etc.

    Gruß
    MST

    Hallo
    Herzlich willkommen, ich bin ebenfalls in der Logistik tätig. Bin hierbei im Bereich Technik und als Fachkraft für Arbeitssicherheit eingesetzt.
    Gruß
    MST

    Hallo zusammen

    Ich habe folgendes Problem und benötige hierzu einige Infos von euch:
    Durch einen Gebäudeumbau in der ersten Etage wird ein Bürobereich erheblich vergrößert (vorher abgetrennter Lagerbereich). Das neue Großraumbüro ist über 400m² groß. Zuvor gab es ein großes Treppenhaus - dieser war ausreichend als Flucht und Rettungsweg.
    Durch die neue Größe und neuer Mitarbeiterzahl (über 100) wird dieses nicht mehr ausreichen.
    Es besteht die Möglichkeit eine Treppe / Leiter am Büroende als zweiten Rettungsweg zu installieren, diese würde in eine andere Halle führen von der man nach Außen gelangt.
    ist es erlaubt eine Steigeleiter mit Rückenschutz zu verwenden oder muss eine Treppe verwendet werden?
    Favorisiert wäre ein Treppe, was ist hierbei zusätzlich zu beachten? Bis welcher Neigung kann es gebaut werden, ab wann wird ein Zwischenpodest benötigt, wie "schmal" darf die Treppe sein? Am angedachten Platz ist ein maximale Breite von 2m möglich, da sonst in dem Verkehrsweg von FFZ`s hinein gegangen wird, zudem sind Hallenpfeiler in diesen Bereich wodurch ein gerader Abstieg in 45Grad nicht möglich wäre.

    Gruß
    MST

    Guten Morgen zusammen,

    Ich muss hier auch noch einmal Nachfragen, gerade den schwammige Begriff "alle Stapler" für die Beauftragung zu nehmen.
    Muss eine EINWEISUNG / UNTERWEISUNG an den jeweiligen Staplertypen dokumentiert und schriftlich festgehalten werden, oder ist das eher eine Empfehlung und "kann" gemacht werden? - nach dem Motto: Mit dem Fahrauftrag wurden alle Stapler die hier verwendet werden eingewiesen/unterwiesen - Unterschrift und gut!

    Gruß
    MST

    Hallo
    Die Fahrer werden innerbetrieblich verliehen (aushelfen in anderen Abteilungen z.B. wegen Krankheit, Urlaub, Auftragslage etc. . Für die Unterweisung soll der Vorgesetzte verantwortlich sein wo der Mitarbeiter als erstes eingeteilt wird. Das "Grunddokument" soll etwa so wie unten dargestellt aussehen. Bis jetzt sind keine weiteren Einweisungsdokumente vorgesehen. Zuvor hatte ich es so geregelt das der genaue Gerätetyp benannt wird.
    Dadurch hatte ich natürlich mehrere Dokumente zu den jeweiligen Mitarbeiter.

    Hallo
    Damit wäre das nächste Problem sichtbar. Mit dem Hinweis soll die Dokumentation abgeschlossen sein.


    Eine weitere schriftliche Einweisung hätte ich nur wenn neue FFZ´s in Betrieb genommen werden.
    Eine saubere Dokumentation ist es für mich auch nicht, nur steh ich als "Bremsklotz" da und kann es rechtlich nicht belegen.
    Es heißt:
    Die 6 Kommissionierstapler sind bekannt, zu diese wurden unterwiesen /eingewiesen, es ist fettgedruckt das die unterschiedlichen Versionen eingewiesen werden, dieses wurde dann durch die Unterschiften verstanden.