Hallo,
ja, es ist eine Betrachtung im Vorfeld.
Mittlerweile habe ich an verschiedenen Stellen Absperrhähne installieren lassen, aktuell sind die noch mit Stahlkette und Schloss gesichert.
Die Hähne haben eine elektrische Stellungsüberwachung.
Diese werde ich auf die BMA schalten, anschließend werde ich dann die Metallketten gegen Plastikbänder tauschen.
Bei Abschaltungen länger 8h wird der Sachversicherer informiert.
Die Feuerwehr hatte ich mal diesbezüglich angesprochen, aber die wollen damit nicht jedes mal belästigt werden...naja.....
Mit der Sachverständigenprüfung der Sprinkleranlage gibts aktuell noch Probleme.
Die Anlage ist nach FM-Standart gebaut.
Im Brandschutzkonzept steht:
Bei der Planung der Maßnahmen sind die geltenden technischen Regeln (z.B. DIN
14463, DIN 14489, VdS CEA 4001) zu beachten.
In der Baugenehmigung steht:
Das Brandschutzkonzept ist zu beachten.
und
Bez. des Umfangs des Sprinklerschutzes und möglichen Ausnahmen vom Sprinklerschutz wird auf die Richtlinien für Sprinkleranalage VDS CEA 4001 "Planung und Einbau" verwiesen.
Aktuell wird nur eine jährliche baurechtliche Prüfung durchgeführt.
Der Sachversicherer fordert eine jährliche Prüfung durch einen VDS-Sachverständigen, als Prüfungsgrundlage das FM-Regelwerk.
Und er fordert, die Anlage mit einem Druckluftwassertank und einer 2. Pumpe zu erweitern, da das VDS Regelwerk das vorsieht.....stimmt ja auch, aber wir haben eine FM Anlage.
Wie seht ihr das?