Hallo Fritz,
bist du dir ganz sicher, dass du nach Dresden musst? Ich habe im Sommer die Ausbildung abgeschlossen und es hieß, die VBG wird das letzte Präsenzseminar nur noch online durchführen.
Weitere Infos gerne direkt per E-Mail.
VG Eva-Maria
Um schreiben oder kommentieren zu können, benötigen Sie ein Benutzerkonto.
Sie haben schon ein Benutzerkonto? Melden Sie sich hier an.
Jetzt anmeldenHier können Sie ein neues Benutzerkonto erstellen.
Neues Benutzerkonto erstellenHallo Fritz,
bist du dir ganz sicher, dass du nach Dresden musst? Ich habe im Sommer die Ausbildung abgeschlossen und es hieß, die VBG wird das letzte Präsenzseminar nur noch online durchführen.
Weitere Infos gerne direkt per E-Mail.
VG Eva-Maria
Bin aus der Südthüringer Ecke. Nähe Suhl.
Sonnige Grüße aus Erfurt.
Ich bin noch in der alten Fasi-Ausbildung und kurz vor der letzten LEK 4. Hoffentlich dann endlich fertig. Es reicht allmählich
Eva-Maria
Guten Morgen,
ich bin gerade dabei, ein AMS bei meinem Dienstgeber einzuführen. Der erste und wichtigste Schritt ist die "Pflichtenübertragung Führungskräfte" zu erstellen. Dafür müssen diese aber zuerst geschult werden: Grundlagen Arbeitsschutz, was sind deren Pflichten, wie erfolgt eine GBU...
Habt ihr hier Erfahrungen? Wie kann ich das am einfachsten und in kompakter Form durchführen?
Vorab vielen Dank für gute Tipps, Anregungen :doppelthumbsup:
Gruß Eva-Maria
Moin,
ein ganz klares - JA. Wenn die normale Sehhilfe nicht ausreicht und der Kollege einen nicht unerheblichen Teil seiner täglichen Arbeitszeit am Bildschirm verbringt (45 Minuten sind bereits nicht unerheblich), bekommt er eine Bildschirmarbeitsplatzbrille.
Gruß Frank
Guten Morgen,
egal, wie lange ein Mitarbeiter an einem Bildschirm arbeitet (die 45 Minuten Regel ist nicht mehr aktuell) und handelt es sich nach § 2 Absatz 6 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) um ein Bildschirmgerät:
"Bildschirmgeräte sind Funktionseinheiten, zu denen insbesondere Bildschirme zur Darstellung von visuellen Informationen, Einrichtungen zur Datenein- und -ausgabe, sonstige Steuerungs- und Kommunikationseinheiten (Rechner) sowie eine Software zur Steuerung und Umsetzung der Arbeitsaufgabe gehören."
... dann besteht ein Anspruch auf eine Angebotsvorsorge nach dem Teil 4 Absatz 2 Nummer 1 des Anhangs der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) und wenn erforderlich Sehhilfen:
"Die Angebotsvorsorge enthält das Angebot auf eine angemessene Untersuchung der Augen und des Sehvermögens. Erweist sich auf Grund der Angebotsvorsorge eine augenärztliche Untersuchung als erforderlich, so ist diese zu ermöglichen. § 5 Abs. 2 gilt entsprechend für Sehbeschwerden. Den Beschäftigten sind im erforderlichen Umfang spezielle Sehhilfen für ihre Arbeit an Bildschirmgeräten zur Verfügung zu stellen, wenn Ergebnis der Angebotsvorsorge ist, dass spezielle Sehhilfen notwendig und normale Sehhilfen nicht geeignet sind;"
Moin,
ganz spitzfindig könnte man jetzt argumentieren, dass die betroffene Person ja auch ihren Jahresurlaub irgendwann nimmt und damit im Jahresmittel seltener als einmal wöchentlich diesen Belastungen ausgesetzt ist. Die Frage ist, was der Arbeitgeber möchte. Nur dann agieren, wenn die Rechtsnormen dies verpflichtend vorsehen oder etwas für die Gesundheit seiner Beschäftigten machen?
Bei einer Schädigung des Gehörs gibt es kein Zurück, und die Einschränkung der Hörfähigkeit ist ein massiver Verlust von Lebensqualität. Das sollte man nicht vergessen.
Gruß Frank
Vielen Dank Frank!
Das sehe ich genau so und so werde ich auch argumentieren. Technische Maßnahmen sind hier ausgeschöpft, aber organisatorische und personenbezoge gehen fast immer .
Gruß EveMari
Moin Evemari
schau mal in die Ziffer 6.2.1 (2) der TRLV Lärm Teil 2. Da wirst Dü für die Bewertung solcher nicht repräsentativer Arbeitstage fündig.
Gruß Frank
Hallo Frank,
vielen Dank für die Info.
Wenn ich die TRLV richtig verstehe, ist ein Verzicht auf Durchführung des Programms.... nur bei Überschreitung von mindestens einem der oberen Auslösewerte, seltener als einmal in der Woche vorkommt, der Fall. Da es bei mir aber regelmäßig einmal die Woche vorkommt, muss das Programm erfolgen.
Siehst du das auch so?
Danke!!
EveMari
Hallo zusammen,
Ich benötige mal wieder euer gebaltes Fachwissen .
Ich habe Tätigkeiten, die einmal die Woche erfolgen. Dabei wird der TagesLärmexpositionspegel, als auch der TagesVibrationsexpositionspegel überschritten.
Muss ich auch schon hier die kompletten Maßnahmen durchführen, wie Lärmminderungsprogramm, Vibrationsminderungsprogramm, Pflichtvorsorge, ...... oder gibt es hier auch noch weitere zeitliche Vorgaben?
Nebelige Grüße aus Thüringen
EveMari
Alles anzeigenDas ist der gleich link wie oben...sind nur PDF Vorträge, gab aber wohl auch aufzeichnung. Aber sonst einfach die Absprechpartner der Arbeitsgruppe oder direkt BAuA kontaktieren ...Absender vom Mail war:
Informationszentrum der
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA )
Friedrich-Henkel-Weg 1-25
44149 Dortmund
Telefon: +49 231 9071-2876
Fax: +49 231 9071-2070
E-Mail: info-zentrum@baua.bund.de
Vielen Dank. Da versuche ich mal mein Glück...
Habe ja das ganze Seminar online verfolgt.
Super für Einsteiger, da es alles von Anfang an erklärt wird.
Besonders interessant der der letzte Vortrag, "Erweiterte LMM", da wird erklärt, wie mehrere Tätigkeiten zusammenführt werden.
Die Hauptmoderatoren waren jedoch ne Nummer für sich, die Witzel waren nicht wirklich immer welche...
Ist das Online Seminar noch abrufbar? Ich habe noch einige Fragen zu diesem Thema und leider gibt es nicht viele Experten auf diesem Gebiet.
Ich weiß gar nicht, ob ich für Gartenarbeiten die LMM überhaupt wählen würde.
Wir haben ganze Kurparks, mit Hecken und Grünflächen. Wird auch alles eifrig beackert,
aber Heben und Tragen oder Schieben und Ziehen kommt da gar nicht so vor.
Es gibt jetzt spezielle LMM, z. B. LMM für Ganzkörperkräfte. Da fällt die Arbeit mit der Heckenschere, Schaufel... drunter. Während der alten Ausbildung, die ich aktuell noch mache, ist davon keine Rede. Selbst ist die Frau (oder der Mann)
Doch, Risikomatrix nach Nohl gibt es noch. Ist aber für den Praktikumsbericht zu einfach gedacht.
In der Praxis würde keiner die Grünpflegearbeiten komplett mit der LMM machen, oder?
Der gesunde Menschenverstand sagt mir, dass es körperliche Probleme gibt, wenn ich bestimmte Tätigkeiten regelmäßig ausübe. Da kann ich sofort die Maßnahmen nach Maßnahmenhirachie erarbeiten.
Genauso ist das. Am Ende kommt dabei heraus, dass die Mitarbeiter jeweils 5 Minuten / d mit den Geräten arbeiten dürfen. Aber so ist es dann eben.
Guten Morgen,
die Befürchtung habe ich auch . Und was habe ich davon? Nur zusätzliche Arbeit. Da kann ich doch sofort die Risikomatrix nach Nohl verwenden. Geht schneller und ich komme auf das gleiche Ergebnis.
hm..., dann hast du doch schon entschieden, was du machen willst, nur Belastung Freischneider reduzierten-
fertig. ( benutzen Sie das Teil eigentlich täglich x Stunden/Tag lang?)
Wenn du "Ganzheitlich" vorgehen willst, sind die anderen Belastung schon interessant.
Was nützt es, wenn du Belastung einer Tätigkeit reduzierst, wenn es die anderen Tätigkeiten insgesamt doch wieder in den roten Bereich bringen....
In der Gartenpflege sieht jeder Arbeitstag anders aus.
Einmal wöchentlich 1 Stunde mit dem Freischneider, am gleichen Tag Aufsitzrasenmäher, vielleicht Gras zusammen harken, andere Tage Hecke schneiden, Beete reinigen, Laubbläserarbeiten. Deshalb weiß ich nicht, wie ich alle Belastungen zusammenfasse. Schau ich mir hierzu alle Teiltätigkeiten pro Arbeitstag an? Diese können aber auch je nach Jahreszeit/Tag zeitlich variieren?
Alles anzeigenmoin
So habe ich es verstanden:
Die LMM ist streng genommen für Tätigkeiten die täglich das Arbeitsleben lang durchgeführt werden.
Es gibt natürlich Einzeltätigkeiren.. z B mal extrem: 100 kg auf 1,5 m hochheben, bei der es bei nur 1x durchgeführt Schäden sehr wahrscheinlich sind.
Aber sonnst sollte alles am Arbeitstag beachtet werden.
Es gibt ein Dokument bei der Baua, in dem man alle Tätigkeiten zusammenfassen kann. Wichtig Angeben welche LMM es ist, da es linear und unlineare Zielwichtung gibt.
Bei dee Baua gab es letzten Seminar dazu.
Aufzeichnung müsdte nun online sein.
Aber wenn ich schon bei dem ersten Arbeitsmittel/Arbeitsaufgabe im roten Risikobereich bin, kann es doch nicht noch schlimmer werden. Oder verstehe ich die LMM falsch?
Hallo zusammen,
ich führe gerade bei der Grünpflege eine Gefährdungsbeurteilung physische Belastungen durch. Habe hier die Erweiterte Leitmerkmalmethode bei der Ausübung von Ganzkörperkräften bei einem Freischneider verwendet. Komme bei der Berechnung in den roten Risikobereich. Jetzt habe ich noch weitere Arbeitsgeräte, Heckenschere.... Muss ich diese Arbeit auch als Teil-Tätigkeit mit einbeziehen oder kann ich diese nur erwähnen und nicht berechnen, da ich ja ohnehin im roten Risikobereich bin?
Wie handhabt ihr das?
Adventliche Grüße
EveMari
Das sind keine Maßnahmen! Habt Ihr das nicht gelernt? Ernsthaft! AUA!
Das sind Pflichten!
Laut Maßnahmenhierachie "Leitfaden für die Gefährdungsbeurteilung, DC Verlag" sind Betriebsanweisungen, Unterweisungen verhaltensbezogene Maßnahmen einschließlicher Überwachung.
Eine Pflicht zur Umsetzung der Verordnungen habe ich immer, aber PSA, Unterweisung... ist immer eine Maßnahme.
Hallo zusammen,
ich bin gerade bei der Gefährdungsbeurteilung LEK 2 und habe das Risiko (Basisvorsorge) bewertet und Handlungsbedarf festgestellt.
Wie muss ich die Ziele formulieren, wenn es sich um personelle Maßnahmen handelt wie PSA, Betriebsanweisung, Unterweisung?
Ziele müssen ja spezifisch, messbar und terminiert sein. Könnte es lauten "Ziel: Hautverletzungen im Hand-Arm-Bereich ab März 2022 zu unterbinden?
Zu Unterbinden ist ja nicht messbar? Was schreibe ich?
Vielen Dank.
EveMari
Hallo zusammen,
ich bin gerade bei einer Gefährdungsbeurteilung Arbeitssystem Freischneider.
Für die Gefährdungsfaktoren Hand-Arm-Vibration und Lärm gibt es laut Betriebsanleitung vom Hersteller für die unterschiedlichen Schneidwerkzeuge Schalldruckpegel und den Vibrationswert mit dem jeweiligen K-Wert.
Kann ich die Werte grundsätzlich für meine Tages-Lärm/Vibrations-Expositionspegel-Berechnung verwenden oder muss ich zusätzlich Messungen durchführen?
Wenn ich die Daten verwende, wird der Auslösewert nicht überschritten.
Vielen Dank für eure Hilfe.-
EveMari
Ich habe die Info auch nur per Zufall im Internet gefunden, da ich hausintern eine Anfrage zu diesem Thema hatte.
Mit so einer Resonanz habe ich nicht gerechnet . Schön, freut mich