Beiträge von Niko

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    Hallo Mike144,

    Performance Level D (Sicher oder nicht)

    Der Performance Level sagt dir nicht, ob eine Maschine sicher ist oder nicht. Er gibt dir eine Zuverlässigkeit für elektronische Kontrollmaßnahmen an der Maschine. Klassisch z.B. eine Lichtschrankensteuerungeinheit (wie zuverlässig schaltet die Unterbrechung der Lichtschranke die gefahrbringende Bewegung ab?).

    So... ich hab mal irgendwann gelernt dass je weiter ich im Alphabet komme es "heißer" mit der Maschine wird. Dann hab ich mal geschaut, wie ich auf "D" komme.
    Wenn ich diese Grafik anlege dann hab ich nicht die zweithöchstsichere Klassifikation, sondern die vorletzte Klassifikation (also könnte ohne weitere Schutzmaßnahmen viel passieren).

    Der Performance Level gibt keine Auskunft, wie "heiß" eine Maschine ist. Sondern gibt dir eine Auskunft, wie zuverlässig der Hersteller, der Regelgeber oder der Einkäufer die Maschine haben will oder baut.
    Ob ihr nun einen PLd für sicher haltet oder nicht, ist eure Entscheidung (Stichwort Gefährdungsbeurteilung). Und auch bei Ple, der höchsten Zuverlässigkeits-Kategorie, können zusätzliche Schutzmaßnahmen notwendig sein.

    Eines muss die nur klar sein, je höher die Zuverlässigkeits-Kategorie, desto teurer wird die Maschine.

    Gruß, Niko.

    Hallo Trierer,

    Das bedeutet
    das ich bei zwei Mitarbeitern in unsere Verwaltung einmal privaten mobilen Sauerstoffkonzentrator und einem anderen den privaten e-Rollstuhl stilllegen muss, weil wir auch bei der FM Global versichert sind? ...

    Warum? Das erschließt sich mir nicht. Lösungen sind nie schwarz-weiß.
    Was sagt denn FM Global zu eurer Lösung? Wir mussten auch schon einmal 6 Jahre auf eine Antwort bzw. eine Lösungsvorgabe von FM Global warten.
    Aber das ist es wert. Jetzt haben wir eine Vorgabe, wie wie zur handeln haben und sind zuversichtlich, dass der Versicherungsschutz gesichert ist.

    Der Ing. der FM Global hat sich sein 20 Jahren bei den jährlichen Begehungen noch nicht Beschwert (obwohl gesehen)

    Gibt euch das Rechtssicherheit? Wohl eher nicht.
    Auch "Ing." sind nicht fehlbar und schon gar nicht Alleskönner bzw. Alleskenner. Ich unterstelle einmal, dass im Fall der Fälle die Rechtsanwälte/Richter entscheiden und der "Ing." sich einen neuen Job suchen muss.

    Gruß, Niko

    Hallo EHS-Mann,

    da gibt es keine einfache Lösungen oder Strategien. Jedes Unternehmen und jeder Standort ist anders. Deswegen heißt das Ganze bei uns auch "Pathway to a Zero Injury Culture".
    Eines ist jedoch klar - es muss von der Unternehmensführung vorgelebt werden. Das ist der Knackpunkt und daran scheitern einige unserer Standorte - meistens mit dem Ergebnis, dass die Führungsebene ausgetauscht wird.

    Wir arbeiten mit folgenden Firmen zusammen. Aber es gibt sicherlich noch mehr auf dem Markt.
    Dekra Insights
    Krause Bell Group
    Bei Dekra gibt es die entsprechenden Unterlagen, Kurse, Workshops, Audits,... auch in deutscher Sprache.

    Gruß,
    Niko.

    Während des Seminars sind wir auf das Thema private Elektrogeräte im Unternehmen gestossen. Dabei fiel dann folgender Satz --> trotz regelmäßiger Prüfung der privaten Elektrogeräte besteht kein Versicherungsschutz durch
    den Brandversicherer. Die Prüfung hat für den Versicherungsschutz keine Relevanz.

    Hallo Mick1204,

    die ursprüngliche Frage war doch nach dem Versicherungsschutz der Brand- bzw. Sachversicherung?
    Diese Frage kann dir nur euer Sachversicherer beantworten. Bzw. bei einigen Sachversicherern ist dies in den allgemeinen Versicherungsbedingungen geregelt.
    FM Global hat zu privaten Elektrogeräten eine eindeutige Position: Nein!
    Siehe Abschnitt 2.5 im Link.(Abschnitt 2.12 und 2.13 sind auch interessant)

    WIchtiger Hinweis:
    Die vorliegende Publikation ist unverbindlich. Die Versicherer können im Einzelfall auch andere Sicherheitsvorkehrungen oder Installateur- oder Wartungsunternehmen zu nach eigenem Ermessen festgelegten Konditionen akzeptieren, die diesen technischen Spezifikationen oder Richtlinien nicht entsprechen.

    Und das heißt, nur die Versicherer können andere Vorkehrungen akzeptieren, nicht der Arbeitgeber.

    Natürlich kann man im Fall der Fälle gegen die Sachversicherer Rechtsmittel einlegen. Aber das ist ergebnisoffen.

    Beste Grüße,
    Niko

    Hallo Sifas,

    nach meiner Interpretation der DGUV-I 203-006 wird eine Trommel aus Isolierstoff gefordert. Dies war bei einem meiner früheren Arbeitgeber auch eine Forderung des Sachversicherers.
    Die DGUV-I ist nur eine Information, somit sind auch andere Lösungen denkbar.
    In der Konsequenz heißt dies, dass Metall-Kabletrommel zwar hergestellt und verkauft werden dürfen, aber nicht ohne Einschränkungen auf Baustellen eingesetzt werden dürfen.


    BGI/GUV-I 608 Information

    Auswahl und Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel auf Bau- und Montagestellen

    DGUV Information 203-006 Auswahl und Betrieb


    5.1.2 Leitungsroller
    Leitungsroller sind für den Einsatz unter rauen Umgebungsbedingungen auf Bau und Montagestellen geeignet, wenn sie die Anforderungen nach Grundsatz GS-ET-35 erfüllen. Das bedeutet, dass sie nach DIN EN 61242 (VDE 0620-300) oder DIN EN 61316 (VDE 0623-100) gebaut sind und zusätzlich folgende Merkmale aufweisen:
    ...
    - Tragegriff, Kurbelgriff und Trommel müssen aus Isolierstoff bestehen oder mit
    Isolierstoff umhüllt sein, um zu verhindern, dass durch eine beschädigte Leitung eine gefährliche Berührungsspannung an großflächig berührbaren Konstruktionsteilen ansteht,
    ...


    Gruße, Niko.

    Hallo,

    Es ist kein Thema der Arbeitssicherheit.
    Ich stelle mir nur immer die Frage bei einem Unfall. Was ist der Grund des Unfalls bzw. des Missverhalten.
    Denn in 94,9 % der Fälle kann sicher annehmen das der MA etwas gemacht hat um für die Firma etwas schneller geht.

    Jede Maßnahme in Form einer Bestrafung muss sehr genau überlegt werden.

    Aber Ermittlung der Unfallursachen ist sehr wohl eine Sache der Arbeitssicherheit.
    Wir arbeiten zur Zeit an der Umsetzung eines Fair&Gerecht-Systems (Just+Fair). Ein paar Gedanken dazu sind bei folgendem Link zu finden. Insbesondere das Kapitel zur "gerechten Kultur" (Just Culture).

    Gruß, Niko.

    Hallo nj1964,

    du hast dir die Antwort doch schon selbst gegeben:

    ...verpflichte ich mich als Unternehmen bei Vertragsabschluss mit einer Versicherung diese Bedingungen zu erfüllen...

    Und die Konsequenz, wenn ihr die Bedingungen nicht erfüllt?
    Dann erfüllt ihr von eurer Seite die Vertragspflichten nicht. Ob dann die andere Seite den Vertrag erfüllen muss, wird im Schadensfall mit großer Wahrscheinlichkeit ein Richter zu entscheiden haben.

    D.h. in der Praxis, wenn ihr die Bedingungen nicht erfüllt, gefährdet ihr euren Versicherungsschutz.
    Gruß, Niko.

    Hallo,

    hatte dahingehend so meine negativen Erfahrungen hauptsächlich mit Herstellern aus dem nicht deutschsprachigen Raum.

    Auch das deckt sich nicht mit meinen Erfahrungen.

    Mein Worst-Case:
    Eine fabrikneue Maschine, bei der wir noch nicht einmal versucht haben, sie sicherheitstechnisch nachzurüsten, kam ... aus (Südost-)Deutschland.
    Aber wurde ins "Ausland" verkauft. Vielleicht lag es ja daran. :)
    Wobei es ein deutschsprachiges Ausland war.

    Da ist meines Wissens hier im Forum a.r.ni der Sprachexperte...
    Die Begrifflichkeiten sorgen oft für Verwirrung. Die Begriffe Gefahrenanalyse und Gefährdungsbeurteilung werden häufig und fälschlicher Weise schlichtweg verwechselt.

    Bis wir dann eine allgemeingültige Definition haben, ist es dann wohl keine Verwechslung, Fehlverwendung oder Falschverwendung. ;)
    Sondern schlicht unterschiedliche Auffassungen.

    Gruß, Niko.

    ...Der Hersteller muss vor dem Inverkehrbringen und/oder der Inbetriebnahme einer Maschine sicherstellen, dass die Maschine die in Anhang I aufgeführten, für sie geltenden grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen erfüllt
    Das wird leider immer noch gar nicht bzw. wenn dann oft sehr unzureichend durchgeführt.

    Das kann ich so nicht bestätigen bzw. deckt sich nicht mit meiner Erfahrung.

    ...Gefahrenanalyse...
    ...Risikobeurteilung...
    ...Gefährdungsbeurteilung...

    ...Gefährdungsanalyse...
    ...Risikoanalyse...

    Gibt es denn eine allgemeingültige Definition dieser Begriffe? Das ist mir bisher nicht bekannt.
    Und ich bin schon an den Begrifflichkeiten zu unserem Nachbarland im Südosten gescheitert. Und dort wird zumindest ein vergleichbares Deutsch gesprochen.

    Gruß, Niko.

    Hallo,

    da ich nun auch schon einige Jahre europaweit und seit über einem Jahr auch weltweit tätig bin, hier meine ganz persönlichen Erfahrungen.
    Im Bereich Arbeitsschutz (Safety) bist du in den meisten Ländern besser bzw. höher angesehen als in Deutschland. Meine schönste Erfahrung war eine bevorzugte Behandlung bei der Grenzkontrolle in Kansas/US als ich sagte, ich sei Safety Manager und komme für eine Maschinenbeurteilung. So schnell war ich noch nie durch den Zoll.

    Auf die Ausbildung in Deutschland wird keinen Wert gelegt, sondern auf die nachweisbaren Erfahrungen und Projekte. Das deutsche System mit einer "beratenden" Sifa wird in vielen Ländern eh nicht wirklich ernst genommen (und es funktioniert ja auch nicht bzw. könnte deutlich verbessert werden, nach meiner Erfahrung).
    Die meisten Länder haben eine eigene Ausbildung im Arbeitsschutz. Diese sind manchmal Pflicht, manchmal auch nur "nice to have".
    Auch gibt es oft ein abgestuftes System der (freiwilligen) Ausbildungen, die aber sehr hilfreich sind, zum Nachweis der Qualifikation helfen und sich bei Bewerbungen gut machen.

    Gruß, Niko.

    Hallo Stephan,

    durch die GBU wird dokumentiert, dass der Betreiber die Maschine für sicher (genug) hält.
    Siehe Betriebssicherheitsverordnung.

    Und "sichere Maschine" hat nichts mit CE zu tun. Eine Konformitätserklärung besagt lediglich, dass der Hersteller behauptet, dass die Maschine den aktuellen Vorschriften und Normen entspricht.
    Das heißt noch lange nicht, dass sie auch sicher ist.

    Und noch ein Hinweis zu einem vorherigen Beitrag: Eine CE kann nicht erlöschen. Es kann nur die Maschine für diese CE nicht mehr existieren (siehe wesentliche Veränderung).

    Gruß, NIko.

    Hallo Stephan,

    dann schau doch mal in die Maschinenrichtlinie (Hervorhebung durch mich):
    Artikel 2:
    „Hersteller" jede natürliche oder juristische Person, die eine von dieser Richtlinie erfasste Maschine
    oder eine unvollständige Maschine konstruiert und/oder baut und für die Übereinstimmung der Maschine
    oder unvollständigen Maschine mit dieser Richtlinie im Hinblick auf ihr Inverkehrbringen unter
    ihrem eigenen Namen oder Warenzeichen oder für den Eigengebrauch verantwortlich ist. Wenn kein
    Hersteller im Sinne der vorstehenden Begriffsbestimmung existiert, wird jede natürliche oder juristische
    Person, die eine von dieser Richtlinie erfasste Maschine oder unvollständige Maschine in Verkehr
    bringt oder in Betrieb nimmt, als Hersteller betrachtet

    Und weil das auch immer zu diesem Thema kommt:
    „Inverkehrbringen" die entgeltliche oder unentgeltliche erstmalige Bereitstellung einer Maschine oder
    einer unvollständigen Maschine in der Gemeinschaft im Hinblick auf ihren Vertrieb oder ihre Benutzung;

    Gruß, Niko.

    Hallo

    Es muss eine Aufgabe von uns allen sein, dass jeder die Mobilität bekommt, die notwendig ist.

    Hm. Ich nehme dies nicht als meine Aufgabe an. Damit sind es schon nicht mehr alle.
    Ich sehe keinen allgemeinen Anspruch auf Mobilität.

    Was jetzt notwendig ist, darüber muss man dann einen Konsens finden.

    Konsens bedeutet die übereinstimmende Meinung von Personen zu einer bestimmten Frage ohne verdeckten oder offenen Widerspruch (Wikipedia).
    Damit ist ein Konsens in den allermeisten Fällen der "Kleinste Gemeinsame Nenner" der unterschiedlichen Meinungen (vgl. auch gesunde Menschenverstand). Und das ist oft nicht gut genug - es erinnert mich an die Abschlußerklärung des G20-Gipfels. Konsens war ja dann da ...

    Bei der Vorgabe, welcher Arbeitsplatz zumutbar ist, ist in der Regel ja auch fast bundesweite Mobilität vorgegeben.

    Bei mir inzwischen europaweit. Und das ist weder schnell, noch preisgünstig (vielleicht mit RyanAir ;) ) und schon gar nicht umweltverträglich. Ich würde aber nicht auf die Idee kommen, von "jeMANdem" verlangen, eine entsprechende Infrastruktur aufzubauen.
    Und ansonsten macht mir mein Job riesengroßen Spaß.

    Daraus ergibt sich für mich, dass diese Mobilität auch verhältnismäßig sein muss.

    Was ist verhältnismäßig? Das kommt doch auch immer auf den Blickwinkel an?

    Einfach so weiter wie bisher dürfte nicht zum Ziel führen.

    Richtig. Und nun?
    Muss jeder bei sich selber abfangen, nicht beim "MAN" sollte...

    Gruß, Niko.

    Hallo Stephan,

    in unserer Firma setzen wir Wirkmaschinen aus Italien ein und wenn sie angeliefert werden sind sie mit den bestehenden Schutzeinrichtungen kaum zu bedienen oder so umständlich dass es kaum effektiv ist.
    Welchen Weg kann man gehen um die Maschinen so anzupassen "offiziell" dass sie vernünftig und sicher einzusetzen sind ?
    Zur Zeit sind die diverse Schutzeinrichtungen deaktiviert bzw. demontiert vor dem Hintergrund dass ja nur Mitarbeiter mit Facharbeiterbrief an den Anlagen arbeiten und denen die Gefahren bekannt sind.

    Es geht jetzt also nicht darum dass es verboten ist solche Dinge zu manipulieren sondern welchen Weg müssen wir gehen um die Maschinen entsprechend anpassen zu können ?

    :)
    Das musste ich mir auf der Zunge zergehen lassen. An Maschinen aus Italien werden in Deutschland die Schutzeinrichtungen deaktiviert. Es deckt sich aber mit meinen Erfahrungen in unseren deutschen Werken... Und die Geschäftsführer wollen dann immer gar nicht verstehen, warum ihre Kennzahlen im Arbeitsschutz schlechter sind. :D

    Schutzmaßnahmen machen Maschine nahezu unbrauchbar

    Dann habt sowohl ihr, als auch der Lieferant, einen schlechten Job gemacht.
    Ich unterstelle, dass der Lieferant eine funktions- und produktionsfähige Maschine verkauft hat. Und auch, dass diese Maschine den einschlägigen Vorschriften für diesen Maschinentyp entspricht bzw. bei Auslieferung entsprochen hat.
    Wenn diese dann bei euch nicht so eingesetzt werden kann, habt ihr eine falsche Maschine gekauft (Pflichtenheft?) oder euer Produktionsprozess entspricht nicht den aktuellen Entwicklungen (Stand der Technik).

    Was könnt ihr tun? Klärt folgende Punkte und dann kommt ihr fast von alleine auf die entsprechenden Maßnahmen;
    1. Was geben die einschlägigen Vorschriften (EU, EN, IEC, ISO, BG/UK,...) vor?
    2. Was hat der Lieferant in seiner Risikoanalyse festgelegt? Und warum?
    3. Was habt ihr in eurer Gefährdungsbeurteilung festgelegt? Und warum?
    4. Was sind eure betriebsinternen Vorgaben für Maschinensicherheit? (z.B. PL Performance Level, Einricht- und Wartungsbetrieb, etc.)
    5. Was machen andere Maschinenlieferanten?
    6. Was machen eure Mitbewerber?

    Gruß, Niko.

    Hallo,

    - Wer ist gewerbliche Anwender?

    "Gewerblich" ist nicht wirklich definiert


    Aber es gibt eine Definition, die sich durchgesetzt hat.
    Siehe Juraforum:
    Jede wirtschaftliche Tätigkeit, die dauerhaft, unter eigener Verantwortung und auf eigene Rechnung zum Zweck der Gewinnerzielung durchgeführt wird, bezeichnet man als Gewerbe.

    Oder auch Wikipedia:
    Hieraus ergeben sich die folgenden Merkmale:

    Damit ist weder der Anlass noch der Einsatzort entscheidend, sondern die Absicht.

    Gruß, Niko.